Ich habe weder die Typgenehmigung noch die Aufbaurichtlinie geschrieben.Vanagaudi hat geschrieben: 11 Feb 2022 16:57destagge hat geschrieben: 11 Feb 2022 09:53 Weder unter "6. Radaufhängung" noch 6.2x zu den Arten und Ausführungen der Aufhängung, noch in den Anhängen der Typgenehmigung finde ich Fahrwerksvarianten oder Kombinationsmöglichkeiten noch "sämtliche dazugehörige, zusätzliche Änderungen am Fahrzeug".
Ich beziehe mich auf die e1*2007/46*0305*05In den Aufbaurichtlinien zum 906 findest du folgende Passagen:destagge hat geschrieben: 11 Feb 2022 16:12 ich beziehe mich auf die vollständige e1*2007/46*0305*05 mit allen Anlagen.
Ja, korrekt, die Typgenehmigung ist nicht öffentlich zugänglich.Wenn nun in der Typgenehmigung kein Festlegung bezüglich der Punkte 6. und 6.2x getroffen worden ist, weshalb wird in der ABL von einer vorgegebenen Kombination dieser Teile geschrieben, und dass bei einer Abweichung eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Fahrzeugherstellers erforderlich ist? Kommt mir nicht sehr logisch vor.Veränderungen an Federn und Dämpfer können nur aufeinander abgestimmt vorne und hinten erfolgen. Es sind werksseitige Kombinationen zu verwenden.
Änderungen an Federn, Dämpfern und Stabilisatoren können nur in der von Daimler vorgegebenen Kombination an Vorder- und Hinterachse erfolgen. In diesem Fall ist keine Unbedenklichkeitsbescheinigung erforderlich. Darüber hinausgehende Änderungen müssen an Vorder- und Hinterachse aufeinander abgestimmt sein.
Der Einsatz von Federn und Dämpfern, welche nicht den Eigenschaften der Serienteile oder den als Sonderausstattung erhältlichen Teilen entsprechen, ist zu unterlassen.
Fakt ist, dass in der oben genannten Typgenehmigung keine Einschränkungen bzgl. den genannten Punkten drin stehen.
Wenn ein Prüfingenieur zur Abnahme einer Änderung am Fahrwerk keine Unbedenklichkeitsbescheinigung Von Mercedes sehen will, dann ist es ziemlich Wurscht was Mercedes in seine Aufbaurichtlinie schreibt.
Und was ist dann jetzt eigentlich mit der von Mercedes verkauften 50mm Höherlegung eines Drittherstellers? (Wenn ich den Faden hier richtig verstanden habe) Nach Aufbaurichtlinie dürfte die von Mercedes doch gar nicht verkauft oder verbaut werden?
Klingt für mich auch nicht sonderlich logisch…