Gutachten für Auflastung ohne technische Änderungen 907 4x4

Mercedes Sprinter 3 (Typ VS30, Baumuster W907/W910) - ab 2018
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Sprinter_Marek
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Re: Gutachten für Auflastung ohne technische Änderungen 907 4x4

#31 

Beitrag von Sprinter_Marek »

Hey,
ja das die Österreicher in Sachen Gewicht sehr penibel sind habe ich schon mehrfach gehört. Auch in Tschechien gibt es solche Waagen laut Aussage meines Kollegen.

Beste Grüße
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HerrBertAC
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Re: Gutachten für Auflastung ohne technische Änderungen 907 4x4

#32 

Beitrag von HerrBertAC »

Sprinter_Marek hat geschrieben: 22 Jul 2024 17:50 Das hab ich von meiner so übermittelt bekommen. Der Meister meinte bei meinem Sprinter sei alles so ausgelegt dass wir ohne Umbauten auflasten könnten. Deswegen kam mir er Gedanke erst. Denn da würde ich dies direkt jetzt im August mitmachen lassen. Da ist Ummeldung zum Womo und TÜV. Da bietet sich das theoretisch an.
Die 700kg waren jetzt eher als Platzhalter gedacht. Mal sehen wie es sich genau verhält.
Was Reifen angeht. Ja das könnte sein. Aber meine BF Goodridge gehen vorm Winter eh runter. Da würde ich alles Notwendige direkt in einem Rutsch machen.
Aber danke für deine Gedanken dazu.

Beste Grüße
Ich möchte keine Illusionen zerstören, nach meiner Erfahrung ist es Rennerei.
Ich habe einen 907 4x4 der als 4,1to gebaut wurde. Dann aufgrund der Führerscheinproblematik auf 3,5 abgelastet. Was soll ich sagen, am Ende waren es 3.475kg im reisefertigen Zustand. Also eigentlich keine Option dauerhaft nur 25kg zusätzlich einpacken zu können.
Zurück auf 4,1 war dann aufwendiger als gedacht. Zwei MB Werkstätten konnten oder wollten mir nicht helfen. Der Tüv wollte eine Vollabnahme machen. Die erste Dekra Station "durfte" das angeblich nicht und die zweite Dekra Station hat es dann auf Grundlage der CoC Papiere gemacht, in denen die Auslieferung als 4,1to vermerkt war.

Bzgl. der Aussage auf Deine Frau bezogen. Natürlich ist es physisch das identische Fahrzeug, es ist dann aber einfach eine andere Führerscheinklasse. Fahren ohne Führerschein kann nicht nur teuer werden, sondern im Fall der Fälle auch richtig unangenehme Folgen haben.
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Guy Incognito
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Re: Gutachten für Auflastung ohne technische Änderungen 907 4x4

#33 

Beitrag von Guy Incognito »

Mopedfahrer hat geschrieben: 22 Jul 2024 16:07 Höchstgeschwindigkeit ist bei einer Wohnmobilzulassung, soweit ich weiß, nicht beschränkt.
Über 3,5 t in D auf AB auf 100 kmh begrenzt. Darüber hinaus gelten alle Regelungen der Verkehrszeichen, die sich auf über 3.5 t beziehen, zum Beispiel LKW Überholverbot.

Gruß Bernd
[/quote]

Hallo Bernd,
Ich stimme dir größtenteils zu. Jedoch nicht beim LKW-Überholverbot. Denn zum Beispiel ist mein Hymer Grand Canyon S ein Fahrzeug mit einem zusätzlichen Gesamtgewicht von 4,1 Tonnen. Und trotzdem weiterhin ein Fahrzeug zur Personenbeförderung bis acht Sitzplätze / Wohnmobil. Siehe Punkt 5 im Anhang. Von Lkw steht hier nichts

Daher würde ich glauben, fällt unser Fahrzeug nicht unter das LKW-Überholverbot. Wie siehst du das?



Grüße Jan
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Re: Gutachten für Auflastung ohne technische Änderungen 907 4x4

#34 

Beitrag von Schaubi »

Guy Incognito hat geschrieben: 24 Jul 2024 14:37
Mopedfahrer hat geschrieben: 22 Jul 2024 16:07 Höchstgeschwindigkeit ist bei einer Wohnmobilzulassung, soweit ich weiß, nicht beschränkt.
Über 3,5 t in D auf AB auf 100 kmh begrenzt. Darüber hinaus gelten alle Regelungen der Verkehrszeichen, die sich auf über 3.5 t beziehen, zum Beispiel LKW Überholverbot.

Gruß Bernd
Hallo Bernd,
Ich stimme dir größtenteils zu. Jedoch nicht beim LKW-Überholverbot. Denn zum Beispiel ist mein Hymer Grand Canyon S ein Fahrzeug mit einem zusätzlichen Gesamtgewicht von 4,1 Tonnen. Und trotzdem weiterhin ein Fahrzeug zur Personenbeförderung bis acht Sitzplätze / Wohnmobil. Siehe Punkt 5 im Anhang. Von Lkw steht hier nichts

Daher würde ich glauben, fällt unser Fahrzeug nicht unter das LKW-Überholverbot. Wie siehst du das?



Grüße Jan
[/quote]


So ist es und auch kein Wochenendfahrverbot. Ist ja weiterhin M1 und nicht N2.
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Re: Gutachten für Auflastung ohne technische Änderungen 907 4x4

#35 

Beitrag von loki »

MobilLoewe hat geschrieben: 22 Jul 2024 16:25 Über 3,5 t in D auf AB auf 100 kmh begrenzt. Darüber hinaus gelten alle Regelungen der Verkehrszeichen, die sich auf über 3.5 t beziehen, zum Beispiel LKW Überholverbot.
Das wird immer behauptet. Aber weiß das auch jemand zu hundert Prozent oder gibts da schrifliche Belege anhand eines richterlichen Urteiles, etc..

Interessant finde ich die Unterschiede in den Zulassungen. Bei mir bspw., auch 4,1 Tonnen Wohnmobil zur Personenbeförderung mit 2,8 t AHK, steht bei T 160 km/h Höchstgeschwindigkeit und bei 1.3 140 kg Stützlast. Wieso?

Gruß
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Re: Gutachten für Auflastung ohne technische Änderungen 907 4x4

#36 

Beitrag von velomox@gmx.de »


Hallo Bernd,
Ich stimme dir größtenteils zu. Jedoch nicht beim LKW-Überholverbot. Denn zum Beispiel ist mein Hymer Grand Canyon S ein Fahrzeug mit einem zusätzlichen Gesamtgewicht von 4,1 Tonnen. Und trotzdem weiterhin ein Fahrzeug zur Personenbeförderung bis acht Sitzplätze / Wohnmobil. Siehe Punkt 5 im Anhang. Von Lkw steht hier nichts

Daher würde ich glauben, fällt unser Fahrzeug nicht unter das LKW-Überholverbot. Wie siehst du das?



Grüße Jan

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Servus Andi,

Du glaubst leider falsch. Das LKW-Überholverbot [Zeichen 277] gilt für alle KFZ > 3,5t zGM außer Kraftomnibusse und PKW. Also auch für Wohnmobile. Dass die Regelung völlig widersinnig ist steht ausser Frage, aber es ist halt nun mal so.

Das LKW-Fahrverbot gilt erst ab >7,5t oder mit großem Anhänger.

Gruß Willy
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Re: Gutachten für Auflastung ohne technische Änderungen 907 4x4

#37 

Beitrag von hwhenke »

Hallo,
das Thema wurde schon in einigen Foren durchgekaut. In D ist ein Fahrzeug über 3,5to gleichgestellt mit LKW. Siehe auch die Bezeichnung der Schilder verbot für Fahrzeuge über 3,5to
ausgenommen PKW und Omnibusse
In deinem KFZ Schein steht nix von PKW
Aber es gibt bisher tatsächlich keine gerichtsfeste Entscheidung hierzu.
Jeder kann für sich selbst entscheiden, ob er die Regeln einhält oder nicht.
LG Horst
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Re: Gutachten für Auflastung ohne technische Änderungen 907 4x4

#38 

Beitrag von Eisbär »

In der Zulassung steht Fzg zur Personenbeförderung SA Wohnmobil. Also " eigentlich " durchaus ein PKW es gibt ja durchaus noch andere andere PKW SA xxxxx . Das Problem alle verbreiten und Schulen das es für Wohnmobile doch gilt und es gibt wie schon oft geschrieben kein Urteil.
Eine eingetragene Höchstgeschwindigkeit von 140 hat nichts damit zu tun das du nur 100 fahren darfst auf deutschen Autobahnen sonst 80 , mit Anhänger meine ich sogar nur 60 !!!
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Re: Gutachten für Auflastung ohne technische Änderungen 907 4x4

#39 

Beitrag von Schaubi »

hwhenke hat geschrieben: 24 Jul 2024 15:58 Hallo,
das Thema wurde schon in einigen Foren durchgekaut. In D ist ein Fahrzeug über 3,5to gleichgestellt mit LKW. Siehe auch die Bezeichnung der Schilder verbot für Fahrzeuge über 3,5to
ausgenommen PKW und Omnibusse
In deinem KFZ Schein steht nix von PKW
Aber es gibt bisher tatsächlich keine gerichtsfeste Entscheidung hierzu.
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Re: Gutachten für Auflastung ohne technische Änderungen 907 4x4

#40 

Beitrag von Aluhaut »

Naja, letztendlich sieht man euren Fahrzeugen nicht an, ob sie 3,5 to oder mehr haben. Bei meinem 5 to mit Zwillingsbereifung sieht das schon anders aus. Mich persönlich interessiert ein LKW Überholverbot nicht, ist halt eine Ordnungswidrigkeit und wird bei Feststellung entsprechend bestraft. Das LkW Überholverbot gilt in Europa allerdings fast nur in Deutschland für mein WoMo. Das muss dann jeder für sich selber entscheiden. Ich parke allerdings auch gelegentlich im absoluten Halteverbot 😂
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Re: Gutachten für Auflastung ohne technische Änderungen 907 4x4

#41 

Beitrag von hljube »

Schaubi hat geschrieben: 24 Jul 2024 18:11 M1 ist PKW.
So war auch meine Auffassung, ABER: M1 ist Zulassungsrechtlich Personenkraftwagen, durch die "Sonderfunktion" aber eben auch nicht.

Interessante Zusammenfassung dazu, die leider auch kein Fazit ziehen kann: https://blog.ueberallpenner.de/lkw-oder ... rtsverbot/

Dazu noch eine Drucksache aus dem Deutschen Bundestag, hier geht es allerdings um die Nutzung von Parkplätzen: https://dserver.bundestag.de/btd/19/228/1922803.pdf
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Re: Gutachten für Auflastung ohne technische Änderungen 907 4x4

#42 

Beitrag von MobilLoewe »

hwhenke hat geschrieben: 24 Jul 2024 15:58 Hallo,
das Thema wurde schon in einigen Foren durchgekaut. In D ist ein Fahrzeug über 3,5to gleichgestellt mit LKW. Siehe auch die Bezeichnung der Schilder verbot für Fahrzeuge über 3,5to
ausgenommen PKW und Omnibusse
So ist es und zwar unabhängig von den Fahrzeugklassen. Über 3.5 t, dann gilt das Wohnmobil straßenverkehrsrechtlich als Lkw, die amtlichen Beschreibungen der Verkehrsschilder sind entscheidend, sonst nichts.

Wer das als Banane empfindet, der hat recht. :shock:

Gruß Bernd
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Re: Gutachten für Auflastung ohne technische Änderungen 907 4x4

#43 

Beitrag von frankkk »

Sind 500kg Zuladung wirklich zu wenig ?

Die habe ich auch und das reicht mir dicke, selbst mit Autarkie für zwei Wochen. Die Kollegen von der Plastikbomberfraktion hadern immer mit dem Gewicht, viele der Mobile haben tatsächlich nur wenige kg Zuladung und sind eigentlich immer überladen. Für die stellt sich das Thema einer Auflastung idR nicht, weil technisch nicht ohne Weiteres möglich. Was machen die Leute also ? Fahren nicht mehr durch die Schweiz, und zwar konsequent. Alle anderen Nationen scheint das wenig bis gar nicht zu interessieren mit dem Gewicht der Womos, wie man so hört von Leuten die immer unterwegs sind, und was ich selber erfahren habe in 300tkm mit dem Womo.

Wird die Zuladung wirklich knapp, kann man alternativ seine Ausrüstung anschauen, die Hälfte davon ist überflüssig..mal so salopp gesagt. Tatsächlich wurde meine eigene Ausrüstung über 20 Jahre hin immer leichter, mit der Zeit stellst Du halt fest, was wirklich wichtig ist unterwegs. Ich verzichte z.B. schon' seit langem aufs Ersatzrad. man denkt zwar, das sei elementar, isses aber überhaupt nicht, ausser Du fährst in die Sahara. Insgesamt bin ich über eine Million Kilometer Auto gefahren und hatte noch nie einen Platten. Warum ? Ich kaufe immer die richtigen Reifen, davon die besten die ich mir erlauben kann und achte vor allem auf den Luftdruck, 90% aller Reifenschäden kommen von mangelndem Luftdruck. Notfalls geht ja noch eine Flache tirefit, wenn man unbedingt was haben muss um das Gemüt zu beruhigen. Zum Reifenhändler muss man nach einem Platten sowieso.

Die Schweizer zu ignorieren finde ich für das Gewichtsproblem die beste Lösung. Besser als sich zulassungstechnisch mit Fahrzeugklassen und Auflastungen nebst Führerscheinthematik zu befassen. Wenn´s denn unbedingt sein muss, ist ein Spezialist immer die richtige Wahl, wie schon mehrfach erwähnt. Sich selber zu kümmern, ohne fundiertes Hintergrundwissen, ist in dem Thema meist äusserst mühsam. Allerdings gibts noch ein paar wenige "Inseln der Glücklichen" in Deutschland, das wurde auch schon geschrieben. Nochmal kurz zur Schweiz, für die Fans des Landes: Fragt die Schweizer einmal, woher der Wohlstand des Landes kommt, dann fabulieren die von Banken und Versicherungen. Ehrlich ist keiner von den Schweizern und sagt: Wir waren Raubritter früher und sind das Heute auch noch, nicht mehr so martialisch, im modernen Gewand halt.

Viel Spass..frank
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Re: Gutachten für Auflastung ohne technische Änderungen 907 4x4

#44 

Beitrag von MobilLoewe »

frankkk hat geschrieben: 25 Jul 2024 07:49 Die Kollegen von der Plastikbomberfraktion hadern immer mit dem Gewicht, viele der Mobile haben tatsächlich nur wenige kg Zuladung und sind eigentlich immer überladen. Für die stellt sich das Thema einer Auflastung idR nicht, weil technisch nicht ohne Weiteres möglich. Was machen die Leute also ? Fahren nicht mehr durch die Schweiz, und zwar konsequent.
Viel Spass..frank
Ja ja die 3,5 Tonnen Fraktion spart an allen Ecken und Enden. :lol:

Oder man kauft einen 4,5 Tonner mit rund 1.000 kg Zuladung. Es wird eingeladen was das Herz begehrt, der 180 Liter Wassertank ist bei der Abreise stets voll, E-Bikes, bequeme Campingstühle und dies und das... :wink:

Und fährt mit der ein Jahr gültigen 10 Tages Schwerlastabgabe durch die Schweiz. Es gibt keine günstigere Möglichkeit die Alpen zu überqueren.

Gruß Bernd
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hwhenke (25 Jul 2024 12:54), Guy Incognito (25 Jul 2024 13:01), greyhound (25 Jul 2024 20:05), velomox@gmx.de (25 Jul 2024 20:14), Aluhaut (26 Jul 2024 20:25)
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Re: Gutachten für Auflastung ohne technische Änderungen 907 4x4

#45 

Beitrag von frankkk »

Hey Bernd,

schönes Mobil hast Du da. Für Dich stellt sich die 3,5t Thematik ja nicht wegen dem alten Klasse 3 = C1. Das mit den Plastikbombern ist nicht despektierlich, nennen wir von der Blechbüchsenfraktion halt so. Ich bin mal gespannt auf Deine Erfahrung mit der Luftfederung.

Das gleiche Thema mit dem Aufsetzen gibts bei verschiedenen Nutzfahrzeugaufbauten und Omnibussen, meist haben die Basisfahrzeuge ja heute schon Luftfederung, da geht das, wenn der Fahrer aufmerksam ist. Früher wurden für solche Fälle zwei stabile, kleine Rollen oder Gleiter montiert, ggf. mit einer Verstärkung, da wo Du ausgebessert hast z.B.

Die Schweiz kannst Du mir übrigens nicht verkaufen..:), ich fahre nie freiwillig hin, da hatte ich zu viele besondere Erlebnisse auch ohne Gewichtsthema. Die sind schon ganz speziell, die Schweizer.

Nichts für Ungut..frank
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