emager hat geschrieben: 19 Jan 2022 10:49
... und was machst Du jetzt?
Sprecht besser mit der Prüfstelle (TÜV, DEKRA, GTÜ usw.), als dem Freundlichen Ablastungen waren bisher m.W. deutlich problemloser, als jegliche Auflastung.
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324 M272 EZ 03/16 H2L2 + LANDIRENZO 12tkm
324 M272 EZ 02/07 H1L2 + PRINS 169tkm zu verkaufen
324 M273 EZ 06/08 H2L2 + PRINS 48tkm irgendwann mal
224 M272 EZ 09/08 H1L2 223tkm in Teilen zu verkaufen
319 OM642 EZ 05/16 im HYMER ML-I 540 verkauft
Ich habe einen 419er. Mit dem bin ich im Leerzustand auf eine amtliche Waage gefahren und mit dem Wiegeschein direkt zu einer Prüfstelle. Es hat 10 Minuten gedauert und das Auto war abgelastet. Nicht je Prüfstelle kann/darf dies machen. Manchmal kommen solch Aussagen "da muss ich erst mal bei MB Fragen" blablabla. Vorher einfach ein paar Prüfstellen anrufen und nachfragen.
So,
ich habe letzte Woche meine Eintragung auf 3,5 To erhalten.
416 4X4 mit 3,88 To bestellt. Jetzt nach einem Jahr habe ich beim TÜV nachgefragt wie das Ablasten geht. Antwort war: Fahrzeug muss leer gewogen werden mit vollem Tank, Gasflasche und 20 Liter Wasser. Der TÜV nannte mir auf Nachfrage auch eine amtlich anerkannte Waage. Dort bin ich hin und habe wiegen lassen: 3060 KG.
Dann habe ich mich zwei Wochen hingesetzt und lange überlegt und eine Wiegeaktion von allen möglichen Zuladungsgegenständen sowie meiner Frau und mir vorgenommen. Im Ergebnis sind wir immer so zwischen 3450 und 3550 KG gelandet ohne irgendwelche Umbauten vornehmen zu müssen aber schon mit 50 KG Stützlast für Anhänger
Dann bin ich zum TÜV gefahren und in 10 Minuten hatte ich ein Gutachten zur Umschreibung mit welchem ich die Eintragung bei der Zulassungsstelle durchgeführt habe.
Jetzt steht im Schein: techn. zulässiges Gesamtgewicht 3880 KG und im Mitgliedsstaat zulässiges Gesamtgewicht 3500 KG
Und jetzt habe ich noch die Optionen diverse gewichtsträchtige Bauteile auszubauen: Markise 30 KG, Blei gegen LiFe-Batterie 20 KG, Gurtgestell hinten 11KG, Delta Classic b 265/18 gegen kleinere auf Stahl 50 KG, Trittstufe 6 KG
Außer in Österreich, Schweiz, Frankreich und England gibt es mindestens 1% Toleranz in Deutschland sogar 9,9%
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scooterbc hat geschrieben: 13 Feb 2022 10:42
So,
ich habe letzte Woche meine Eintragung auf 3,5 To erhalten.
Jetzt steht im Schein: techn. zulässiges Gesamtgewicht 3880 KG und im Mitgliedsstaat zulässiges Gesamtgewicht 3500 KG
He das ist ja toll Scooterbc! Glückwunsch! und danke für´s posten.
In welchem Bundesland warst Du da beim Tüv?
Und im klartext bedeutet das, Du geltest jetzt als 3,5t Fahrzeug?
Darf dann jemand der nur 3,5t fahren darf (Führerschein) damit fahren?
Keine Geschwindigkeitsbeschränkung in Deutschland?
Österreich Maut ect. gelten da auch die 3,5t?
scooterbc hat geschrieben: 13 Feb 2022 10:42
Jetzt steht im Schein: techn. zulässiges Gesamtgewicht 3880 KG und im Mitgliedsstaat zulässiges Gesamtgewicht 3500 KG
Österreich Maut ect. gelten da auch die 3,5t?
Österreich? Die waren schon immer findig, wenn es darum ging, Mautpreller aufzuspüren. Da steht:
im Mitgliedsstaat zulässiges Gesamtgewicht 3500 KG.
Außerhalb des Mitgliedstaats, in diesem Fall außerhalb Deutschlands, gilt:
techn. zulässiges Gesamtgewicht 3880 KG.
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Für (Folge-) Schäden aller Art übernehme ich keine Haftung. Alle einschlägigen (Sicherheits-) Vorschriften sind zu beachten. Im Zweifelsfalle grundsätzlich einen Fachmann fragen bzw. die Arbeiten von einer Fachfirma ausführen lassen.
Bobil hat geschrieben: 15 Feb 2022 07:20
jetzt ist nur die Frage, wie "Mitgliedsstaat" definiert ist - EU?
Wiki hält dazu eine recht einfach gehaltene Antwort auf diese Frage bereit. Es ist tatsächlich so, dass der Betrieb des Fahrzeugs allen Mitgliedstaaten der EU zugelassen ist. Man darf also damit innerhalb der EU herum fahren bzw. anderswo ohne weitere Prüfung oder Änderung in der EU zum Straßenverkehr anmelden. Wenn du das Fahrzeug in anderen Ländern als den EU-Mitgliedstaaten benutzen willst, darfst du das nur aufgrund einer gegenseitigen Anerkennung der Zulassungsvorschriften. Diese gegenseitige Anerkennung gilt aber nur für einen kurzen Zeitraum, danach muss das Fahrzeug das Besuchsland wieder verlassen haben. Den Unterschied machen die gemeinsamen Fahrzeug-Zulassungsvorschriften der EU-Mitgliedstaaten aus.
Für (Folge-) Schäden aller Art übernehme ich keine Haftung. Alle einschlägigen (Sicherheits-) Vorschriften sind zu beachten. Im Zweifelsfalle grundsätzlich einen Fachmann fragen bzw. die Arbeiten von einer Fachfirma ausführen lassen.
Ja also dann muss ich doch nochmal auf den ursprünglichen Grund meiner Frage zurückkommen
Wenn Mitgliedsstaat "EU" bedeutet, dann würde das ja bedeuten, das das Fahrzeug als 3,5t gilt und somit KEINER LKW Geschwindigkeitsbegrenzung überall in der EU unterliegt.
Und auch überall in der EU mit diesen neuerlichen Führerscheinen die nur 3,5t fahren dürfen,- gefahren werden darf.
Also auch Östereich, Slowenien ect.
3,88t gilt dann nur für Staaten außerhalb der EU. Anderst Formuliert: das Fahrzeug ist nur ein 3,88t außerhalb der EU.
Richtig?
Desweiteren, wenn ein Unfall (kein Geschwindigkeitsdelikt) mit 3,87t Gesamtgewicht passiert gilt das nicht als Überladen ergo der Versicherungsschutz besteht ohne wenn und aber.
So, als Verursacher dieses allgemeinen Rätselratens möchte ich zur Aufklärung beitragen:
Ich habe mich natürlich bei der Zulassungsstelle eingehend informiert was die Eintragung bedeutet da ich so einen Unsinn vorher auch noch nicht gesehen hatte.
Natürlich ist die Formulierung " im Mitgliedsstaat " verwirrend bedeutet aber nichts weiter, als dass in diesem Fall Deutschland das zulässige Gesamtgewicht auf 3500 Kg begrenzt. Auf Grund internationaler Vereinbarungen werden die Zulassungen des zulassenden Staates in jedem Land das die Vereinbarungen anerkannt (lt. Aussage der Zulassungstelle bis auf Japan alle) auch dort anerkannt.
Jörg
...nach T3 Westfalia und Reimo T4 jetzt GCS 416 4*4
tut mir leid für meine Begriffstutzigkeit, bitte um Nachsicht,
aber ich weis jetzt immer noch nicht ob du in Österreich dann als 3,5t geltest und keine gobox und nur den normalen pkw Geschwindigkeitsbegrenzungen unterliegst.
Zuschauer hat geschrieben: 22 Nov 2021 20:55
Ich habe mir einen 419er bestellt und diesen auf 3,49 to. ablasten lassen. Geht problemlos. Die V-Max-Begrenzung habe ich selbst ausprogrammiert.
Ablastung funktioniert deutlich einfacher als umgekehrt und die Option wieder auf 4,1 to. zu gehen bleibt erhalten.
Hallo zusammen,
wir haben in diesem Zusammenhang zwei Iglhautsprinter als 419 bestellt und wollten diese ablasten. Das funktioniert laut zweier unabhängiger TÜV- Prüfstellen angeblich nicht, weil beim Ändern vom Fahrzeug Typ N2 zu N1 eine bestimme Zuladung noch übrig sein muss.
Hat das schon einmal jmd gehört, bzw. gibt es einen Trick dies zu umgehen?
Beim 419 nervt schon das 80 iger Schild im Display…
L G Lutz
Moin,
wir stehen grad vor dem gleichen Problem.
Wollten einen 419 bestellen, dann aber nur entweder mit Vmax oder ohne COC Papiere zum selber zulassen als Womo ausbauer.
Ich dachte jetzt nen 319 bestellen und auf 4,1t auflasten lassen.
Schein aber nicht so einfach zu sein.
Wie hast du das Problem jetzt gelöst?
Danke
Grüße
astor hat geschrieben: 17 Nov 2021 07:46
Hallo zusammen,
habe diese Woche nun meinen 319 4x4 bestellt.
Bekanntermaßen ist die Marke von 3,5t sehr schnell erreicht und ich überlege dann auflasten zu lassen auf 4,1t. Mein Verkäufer hat dieses Vorhaben mit dem Werk abgesprochen. Hier die Reaktion darauf als Grafik.
auflastung.jpg
Ich möchte den 419 nicht direkt bestellen, da dann VMax 90 kmh ist oder ich nachträglich und aufwändig abnehmen lassen muss.
Das funktioniert, hab ich auch so gemacht 319 4x4 auf 4.2 t aufgelastet. Ich habe mir eine Luftfederung an der HA eingebaut und dazu ein Gutachten für die Auflastung mit bestellt die Luftfederung ist von V&B. Schau mal bei Motorfit, da habe ich mir die gekauft.
Grüße
Danilo
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