Rechtliche Situation 416er als Reisemobil

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Tom7320
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Rechtliche Situation 416er als Reisemobil

#1 

Beitrag von Tom7320 »

 Themenstarter

Hallo!

Ich lese hier schon eine ganze Weile mit und versuche mir einen Überblick zu verschaffen. Wir sind in der Planung für ein neues Reisemobil auf Sprinterbasis. Da 3,5t arg knapp sind, gehen die Planungen derzeit in Richtung 4,2t, also dem 416er. Nun erkauft man sich mit dem Überschreiten der 3,5t Grenze ja bekanntlich einige Nachteile, die uns - denke ich - mittlerweile alle bekannt sind. Mit Reisemobilzulassung ist die Höchstgeschwindigkeit auf 100 km/h begrenzt. Soweit klar. Aber gibt es eine gesetzliche Vorschrift, dass die Höchstgeschwindigkeit elektronisch auf 100 km/h gedrosselt sein muss? Oder liegt es im Ermessen des Fahrers auch mal mit 110 km/h einen LKW überholen zu können? Ich frage deshalb, weil MB angeblich den 416er nur mit elektronischer Drossel ausliefert. Kennt jemand die da die Gesetzeslage und weiß ggf., wie ich an einen Sprinter ohne elektronische Abriegelung komme? Ich kann kaum glauben, dass alle Sprinter >3,5t gedrosselt sind?

Besten Dank und viele Grüße

Thorsten
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Exilaltbier
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Re: Rechtliche Situation 416er als Reisemobil

#2 

Beitrag von Exilaltbier »

...kann dir bestimmt jeder Tuner rausnehmen.
Bild

A906 321 1603 / A906 321 1103 eine 3,88t GFK Blattfeder für die Vorderachse zu verkaufen.

CamperVan, 2014 Mopf, 216CDI, 7G+, L2H1, 2x4, 100L, 245/70/16 AT

Stete Skepsis wennmanim Netzis !
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Steffen G.
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Re: Rechtliche Situation 416er als Reisemobil

#3 

Beitrag von Steffen G. »

Die Frage ist, mit welcher Zulassung du das Fahrzeug von MB kaufst. Wenn er als LKW zugelassen ist dann wird MB wohl auf die elektronische Abriegelung bestehen.

Ein weiterer Punkt der bei Womo über 3,5t hinzukommt ist der jährliche TÜV, der mich dazu bewegt hat, bei einer 3,5t Zulassung zu bleiben.
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Mobaiger
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Re: Rechtliche Situation 416er als Reisemobil

#4 

Beitrag von Mobaiger »

Ein guter Geschäftspartner hat sich vor ca. 4 Monaten einen Hymer MLT 4x4 mit 6 Ender, Automatik und über 3,5 to zul. Gesamtgewicht gegönnt. Seine Aussage: Max. Geschwindigkeit jenseits der 140 km/h.
Dass er die 100 km/h auf der AB einhalten muss, ist ihm schon klar. :wink:

Womo (Erst-)Zulassung...
Tom7320
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Re: Rechtliche Situation 416er als Reisemobil

#5 

Beitrag von Tom7320 »

 Themenstarter

N'Abend!

Danke für Eure Antworten! Ich fasse mal die wesentlichen Nachteile über 3,5 Tonnen zusammen:
  • Jährlicher TÜV
  • Geschwindigkeitsbegrenzung (100 km/h bei Reisemobilzulassung)
  • Maut teurer und komplizierter (Go Box in Österreich usw.)
  • Steuer????
  • Versicherung????
Ihr sagt aber, wenn ich es richtig verstehe, dass es bei Reisemobilen keine gesetzliche Vorschrift gibt, auf 100 km/h per Software zu drosseln, richtig?

@Exilatbier: Ok. Aber MB programmiert sie dann bei jeder Inspektion wieder rein, oder?

@Steffen G.: Der LUPUS ist sehr cool! Leider kann ich sowas nicht. Dass Du mit dem Fahrzeug (ich komme aus dem Rettungsdienst) mit 3,5 Tonnen auskommst wundert mich!

@Mobaiger: Hymer verkauft den ML-T auf 416er Basis entweder abgelastet auf 3,5 Tonnen oder als 4,2 Tonner. Man sagte mir, dass es als Privatperson heute quasi unmöglich sei, eien Sprinter nach Belieben auf- oder abzulasten.

Schönen Abend allerseits!

Thorsten
Zuletzt geändert von Tom7320 am 29 Okt 2020 06:17, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Rechtliche Situation 416er als Reisemobil

#6 

Beitrag von hljube »

Das Wie wurde hier bereits geklärt: viewtopic.php?t=22347
Ansonsten kann der Traumsprinter sicher mehr dazu erzählen, der hat meine ich auch keine Begrenzung in seinem 4,5Tonner

Edit: Zum Thema Steuer: 3500KG ab Euro 5: 240€ 4500KG ab Euro 5: 290€
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Re: Rechtliche Situation 416er als Reisemobil

#7 

Beitrag von Mobaiger »

Beim MLT steht Hymer als Hersteller in den Papieren. Mit 6 Zylinder Motor und 4 x 4 unter 3,5 to zu bleiben, schließt sich bei dieser Schrankwand von selbst aus.
Eine kundenseitige Auf- oder Ablastung stand in dem Fall nicht zur Diskussion.
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Re: Rechtliche Situation 416er als Reisemobil

#8 

Beitrag von Tom7320 »

 Themenstarter

hljube hat geschrieben: 28 Okt 2020 19:16 Das Wie wurde hier bereits geklärt:
Ansonsten kann der Traumsprinter sicher mehr dazu erzählen, der hat meine ich auch keine Begrenzung in seinem 4,5Tonner
OK. Danke. Stichwort "Fahrzeug ohne Geschwindigkeitsbegrenzung Teilenummer: A 000 440 1199, Ausstattungscode M94, XSF-Ticket erforderlich".
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Re: Rechtliche Situation 416er als Reisemobil

#9 

Beitrag von Tom7320 »

 Themenstarter

Mobaiger hat geschrieben: 29 Okt 2020 07:56 Beim MLT steht Hymer als Hersteller in den Papieren. Mit 6 Zylinder Motor und 4 x 4 unter 3,5 to zu bleiben, schließt sich bei dieser Schrankwand von selbst aus.
Eine kundenseitige Auf- oder Ablastung stand in dem Fall nicht zur Diskussion.
Ja das sehe ich auch so. Bei uns wird es der größte 4 Zylinder werden. Dennoch erscheinen mir 3,5 Tonnen als zu knapp. Dann muss am Ende entweder die Frau oder der Hund zu Hause bleiben... :D
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Re: Rechtliche Situation 416er als Reisemobil

#10 

Beitrag von Bobil »

Hallo Thorsten,
ich habe einen als 3,5Tonner zugelassenen 5Tonner gebraucht gekauft, der war natürlich nicht begrenzt. Ich musste ihn dann erst zum Wohnmobil umschreiben und dann auflasten mit einer Bescheinigung von MB.
Darin wurde die Bauvariante 5t bestätigt und darauf hingewiesen, dass im Falle der Auflastung auf 5t und Fahrzeugtyp LKW eine Beschränkung auf 90km/h vorzunehmen sei. Das Papier bekommt man problemlos bei hbo-vans-daimler.com (oder so ähnlich). Da das Fahrzeug aber schon Wohnmobil war, entfiel dieser Passus für den TÜV, der die Auflastung (bei mir auf 4,3t) eingetragen hat. Unabhängig davon gilt die 100km/h-Regel in D. Für Selbstausbauer kommt es also auf die Reihenfolge an :D
By the way: in Österreich darf man mit über 3,5t nur 80 auf Autobahnen fahren, das finde ich recht nervig (vor Allem weil einen die Reisebusse mit 100 überholen ...) Für Norwegen sollte man sich unbedingt eine Mautbox besorgen, da man sonst als LKW bemautet wird (da gibt es eine Kombibox für Skandinavien und Österreich)!
Grüße, Andreas
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Steffen G.
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Re: Rechtliche Situation 416er als Reisemobil

#11 

Beitrag von Steffen G. »

Tom7320 hat geschrieben: 28 Okt 2020 18:39 N'Abend!

Danke für Eure Antworten! Ich fasse mal die wesentlichen Nachteile über 3,5 Tonnen zusammen:
  • Jährlicher TÜV
  • Geschwindigkeitsbegrenzung (100 km/h bei Reisemobilzulassung)
  • Maut teurer und komplizierter (Go Box in Österreich usw.)
  • Steuer????
  • Versicherung????
Steuer wird ein wenig teurer, da hier ähnlich wie beim LKW auch das Gewicht eine rolle spielt.
Versicherung sollte sich meiner Meinung nach nicht ändern.
Geschwindigkeitsbegrenzung auf Landstraßen 80km/h kommt ach mit dazu.
Tom7320 hat geschrieben: 28 Okt 2020 18:39 @Steffen G.: Der LUPUS ist sehr cool! Leider kann ich sowas nicht. Dass Du mit dem Fahrzeug (ich komme aus dem Rettungsdienst) mit 3,5 Tonnen auskommst wundert mich!
Ja es war/ist nicht leicht. Der RTW war ja mit 3,8t zugelassen, hat also noch das entsprechende Fahrwerk drunter. Ich habe den kompletten Ausbau entfernt, und das Meiste mit Pappelsperrholz gebaut. Das ist sehr leicht, aber auch sehr weich, was Kratzer ect. betrift. Den Ausbau ahbich gewogen und er wiegt leer ~3100kg. Mit 100l Frischwasser, zwei Personen + Hund und Vorräten werde ich den 3,5t schon ziemlich nahe kommen. Ich bin aber noch nicht dazu gekommen, den Reisefertigen Bus auf die Wage zu bringen, da wir meistens am Wochenende starten und da meine bevorzugte Waage beim Recyclinghof geschlossen ist. Aber wie schon erwähnt ist es eigentlich ein 3,8t, so das das Fahrwerk nicht überlastet ist.
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Tom7320
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Re: Rechtliche Situation 416er als Reisemobil

#12 

Beitrag von Tom7320 »

 Themenstarter

Sehr cooles Projekt! Viel Spaß mit dem Auto! Und offensichtlich das Buch von Herrn Dolde gelesen, das ich auch hier liegen habe.... :D
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wuestenhans
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Re: Rechtliche Situation 416er als Reisemobil

#13 

Beitrag von wuestenhans »

wäre noch zu erwähnen, über 3,5 t, gilt dann auch für diese Wohnmobile das Überholverbot für Lkw, man ordnet sich dann schön in die Lkw Kolonne ein.

Hans
KudlWackerl
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Re: Rechtliche Situation 416er als Reisemobil

#14 

Beitrag von KudlWackerl »

Bobil hat geschrieben: 29 Okt 2020 10:14 Hallo Thorsten,
... Für Norwegen sollte man sich unbedingt eine Mautbox besorgen, da man sonst als LKW bemautet wird (da gibt es eine Kombibox für Skandinavien und Österreich)!
Grüße, Andreas
Das ist falsch, schwere Wohnmobile Fahrzeugklasse M1werden wie PKW bemautet. Zur richtigen Einstufung der Schadstoffklasse und einfacheren Rechnungsstellung sollte man bei Tollcollect sein Fahrzeug online anmelden, das kostet nichts.

Grüße, Alf
Hymer ML-T 580 auf 907 416 CDI Automatik
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