Re: Griechenland schränkt Freistehen drastisch ein
Verfasst: 12 Mai 2025 10:00
Es wird aktuell etwas zurückgerudert seitens der Behörden.
Es gibt von gestern Nachmittag einen Artikel von NEWS 24/7 zu einer Erleichterung:
NEWS 24/7
Tourismus
Caravan-Gesetz: Ein Schritt zurück vom Tourismusministerium – Was sich ändert
Lesedauer: 4 Minuten
Ein Gesetzentwurf, der das Parken von Kraftfahrzeugen und Wohnwagen auf öffentlichen Plätzen verbietet, hat heftige Reaktionen hervorgerufen. Die Bestimmungen wurden durch einen Bericht von NEWS 24/7 enthüllt. Das Treffen des Tourismusministers mit dem Vorstand des Hellenic Motorhome Club und die angekündigte Initiative.
Nach den Reaktionen, die der Gesetzentwurf ausgelöst hat – welcher das Parken von Wohnmobilen und Campingfahrzeugen auf öffentlichen Flächen verbietet und dessen Bestimmungen durch einen Bericht von NEWS 24/7 bekannt wurden – hat das griechische Tourismusministerium am Freitag (09.05.) ein Treffen mit dem Vorstand und Mitgliedern des Verwaltungsrats des Griechischen Klubs für Wohnmobile abgehalten. Ziel des Treffens war es, die entstandenen Probleme zu besprechen und klarzustellen, dass Änderungen am Gesetzentwurf vorgenommen werden sollen.
Nach den entstandenen Reaktionen wird nun deutlich, dass das Anhalten und Parken von Wohnmobilen letztlich ganz regulär dort erlaubt sein wird, wo und wie es die Straßenverkehrsordnung (Κώδικας Οδικής Κυκλοφορίας) vorsieht.
Das Tourismusministerium hat die Notwendigkeit erkannt, einen gesetzlichen Rahmen für die Einrichtung spezieller Stellplätze für die temporäre Abstellung von Wohnmobilen (sogenannte „Camper Stops“) zu schaffen. In der entsprechenden Mitteilung heißt es, dass das Ministerium vorschlagen wird, dass die zuständigen Ministerien eine entsprechende Initiative ergreifen.
Es folgt die Mitteilung des Tourismusministeriums:
„In positiver Atmosphäre wurde das heutige Treffen im Tourismusministerium abgeschlossen, an dem die Vorsitzende, Frau Elisavet Michailidou, sowie Mitglieder des Vorstands des Griechischen Klubs für Wohnmobile teilnahmen. Thema des Treffens war das Anhalten und Parken von Wohnmobilen.“
Während des Treffens herrschte vollständige Übereinstimmung hinsichtlich der Ausrichtung der Gesetzgebung zu Artikel 27 des Gesetzes 5170/2025.
Es wurde klargestellt, dass gemäß dieser Bestimmung das Anhalten und Parken von Wohnmobilen dort und auf die Weise erlaubt ist, wie es die Straßenverkehrsordnung vorsieht.
Es bestand zudem ein gemeinsames Verständnis über die verstärkte Notwendigkeit, den Schutz öffentlicher Räume sowie der natürlichen und kulturellen Umwelt vor missbräuchlicher und willkürlicher Inanspruchnahme zu stärken.
Darüber hinaus erkennt das Tourismusministerium – in Folge des entsprechenden Vorschlags der ELAT – die Notwendigkeit an, einen gesetzlichen Rahmen für die Schaffung spezieller Stellplätze zur temporären Abstellung von Wohnmobilen (sogenannte „Camper Stops“) zu etablieren, und wird den zuständigen Ministerien vorschlagen, eine entsprechende Initiative zu ergreifen.“
Die Klarstellungen des Tourismusministeriums
Am vergangenen Samstag erklärte das Tourismusministerium – als Reaktion auf den Bericht von NEWS 24/7 –, dass Ziel des Gesetzes 5170/2025 sei, „der missbräuchlichen Besetzung von Wäldern, Küstenzonen, archäologischen Stätten und allgemein von öffentlichen Flächen durch Wohnwagen und Wohnmobile ein Ende zu setzen“.
Es wird außerdem betont, dass mit dieser Bestimmung „das Selbstverständliche gesetzlich festgeschrieben wurde“ – nämlich „das, was in allen rechtsstaatlich organisierten Ländern gilt und angewendet wird: der selbstverständliche Schutz öffentlicher Güter wie Hygiene und Sicherheit für alle Bürgerinnen, Bürger und Besucher, bei gleichzeitiger ausdrücklicher Untersagung der missbräuchlichen Nutzung öffentlicher Räume zum Nachteil der natürlichen und kulturellen Umwelt.“
Wie das Tourismusministerium mitteilte, „ist dies in allen gesetzestreuen Ländern gültig und anwendbar, in denen die öffentlichen Güter Hygiene und Sicherheit aller Bürger und Besucher selbstverständlich geschützt werden, während gleichzeitig die missbräuchliche Nutzung des öffentlichen Raums zum Nachteil der natürlichen und kulturellen Umwelt ausdrücklich verboten ist.“
„Mit anderen Worten: Wir schützen das öffentliche Interesse und sichern die Rechtmäßigkeit!“ wird hervorgehoben.
Außerdem können „Bürger/Besucher mit einem Wohnwagen auf organisierten Campingplätzen parken, d. h. in Unternehmen, die legal arbeiten und alle Hygiene- und Sicherheitsstandards für Besucher sowie allgemeiner die gesetzlichen städtebaulichen und ökologischen Standards erfüllen.
Damit wird der missbräuchlichen Besetzung von Wäldern, Stränden, archäologischen Stätten und allgemein öffentlichen Flächen durch Wohnwagen und Kraftfahrzeuge ein Ende gesetzt.
Es wird darauf hingewiesen, dass die entsprechende Bestimmung im Wesentlichen in voller Übereinstimmung mit dem bestehenden institutionellen Rahmen umgesetzt wird, wie er in Artikel 10 des Gesetzes Nr. 392/1976 und Artikel 7 des Gesetzes festgelegt ist. 4276/2014, wonach Das Aufstellen von Zelten oder das Abstellen von Wohnwagen an archäologischen Stätten, an Meeresküsten, Stränden, an Rändern öffentlicher Wälder, in Wäldern und auf öffentlichen Flächen im Allgemeinen sowie die Unterbringung von mehr als einem Wohnwagen durch Ladenbesitzer oder Privatpersonen ist verboten.
Darüber hinaus wird in der Bestimmung ausdrücklich erwähnt, dass das Parken auch gemäß den Bestimmungen des Artikels 34 der Straßenverkehrsordnung gestattet ist, der bereits seit 1999 in Kraft ist und weiterhin gilt und besagt: „…In Wohngebieten ist das Parken von Anhängern, Wohnwagen und Booten für mehr als 24 Stunden am Stück verboten. Das Parken kann in dafür vorgesehenen, eingezäunten Bereichen erfolgen, die von den jeweiligen Gemeinden oder Gemeinschaften ausgewiesen werden…“
Schließlich ist ausdrücklich vorgesehen, dass das unentgeltliche Abstellen eines Wohnwagens (Gastgewerbe) gestattet ist, die weitere Nutzung der Stellplätze jedoch die Begründung eines Gewerbebetriebes voraussetzt. Auf diese Weise werde, wie das Tourismusministerium mitteilte, illegalen Geschäftsaktivitäten auf Kosten legaler und lizenzierter Campingplätze ein Riegel vorgeschoben.
Es gibt von gestern Nachmittag einen Artikel von NEWS 24/7 zu einer Erleichterung:
NEWS 24/7
Tourismus
Caravan-Gesetz: Ein Schritt zurück vom Tourismusministerium – Was sich ändert
Lesedauer: 4 Minuten
Ein Gesetzentwurf, der das Parken von Kraftfahrzeugen und Wohnwagen auf öffentlichen Plätzen verbietet, hat heftige Reaktionen hervorgerufen. Die Bestimmungen wurden durch einen Bericht von NEWS 24/7 enthüllt. Das Treffen des Tourismusministers mit dem Vorstand des Hellenic Motorhome Club und die angekündigte Initiative.
Nach den Reaktionen, die der Gesetzentwurf ausgelöst hat – welcher das Parken von Wohnmobilen und Campingfahrzeugen auf öffentlichen Flächen verbietet und dessen Bestimmungen durch einen Bericht von NEWS 24/7 bekannt wurden – hat das griechische Tourismusministerium am Freitag (09.05.) ein Treffen mit dem Vorstand und Mitgliedern des Verwaltungsrats des Griechischen Klubs für Wohnmobile abgehalten. Ziel des Treffens war es, die entstandenen Probleme zu besprechen und klarzustellen, dass Änderungen am Gesetzentwurf vorgenommen werden sollen.
Nach den entstandenen Reaktionen wird nun deutlich, dass das Anhalten und Parken von Wohnmobilen letztlich ganz regulär dort erlaubt sein wird, wo und wie es die Straßenverkehrsordnung (Κώδικας Οδικής Κυκλοφορίας) vorsieht.
Das Tourismusministerium hat die Notwendigkeit erkannt, einen gesetzlichen Rahmen für die Einrichtung spezieller Stellplätze für die temporäre Abstellung von Wohnmobilen (sogenannte „Camper Stops“) zu schaffen. In der entsprechenden Mitteilung heißt es, dass das Ministerium vorschlagen wird, dass die zuständigen Ministerien eine entsprechende Initiative ergreifen.
Es folgt die Mitteilung des Tourismusministeriums:
„In positiver Atmosphäre wurde das heutige Treffen im Tourismusministerium abgeschlossen, an dem die Vorsitzende, Frau Elisavet Michailidou, sowie Mitglieder des Vorstands des Griechischen Klubs für Wohnmobile teilnahmen. Thema des Treffens war das Anhalten und Parken von Wohnmobilen.“
Während des Treffens herrschte vollständige Übereinstimmung hinsichtlich der Ausrichtung der Gesetzgebung zu Artikel 27 des Gesetzes 5170/2025.
Es wurde klargestellt, dass gemäß dieser Bestimmung das Anhalten und Parken von Wohnmobilen dort und auf die Weise erlaubt ist, wie es die Straßenverkehrsordnung vorsieht.
Es bestand zudem ein gemeinsames Verständnis über die verstärkte Notwendigkeit, den Schutz öffentlicher Räume sowie der natürlichen und kulturellen Umwelt vor missbräuchlicher und willkürlicher Inanspruchnahme zu stärken.
Darüber hinaus erkennt das Tourismusministerium – in Folge des entsprechenden Vorschlags der ELAT – die Notwendigkeit an, einen gesetzlichen Rahmen für die Schaffung spezieller Stellplätze zur temporären Abstellung von Wohnmobilen (sogenannte „Camper Stops“) zu etablieren, und wird den zuständigen Ministerien vorschlagen, eine entsprechende Initiative zu ergreifen.“
Die Klarstellungen des Tourismusministeriums
Am vergangenen Samstag erklärte das Tourismusministerium – als Reaktion auf den Bericht von NEWS 24/7 –, dass Ziel des Gesetzes 5170/2025 sei, „der missbräuchlichen Besetzung von Wäldern, Küstenzonen, archäologischen Stätten und allgemein von öffentlichen Flächen durch Wohnwagen und Wohnmobile ein Ende zu setzen“.
Es wird außerdem betont, dass mit dieser Bestimmung „das Selbstverständliche gesetzlich festgeschrieben wurde“ – nämlich „das, was in allen rechtsstaatlich organisierten Ländern gilt und angewendet wird: der selbstverständliche Schutz öffentlicher Güter wie Hygiene und Sicherheit für alle Bürgerinnen, Bürger und Besucher, bei gleichzeitiger ausdrücklicher Untersagung der missbräuchlichen Nutzung öffentlicher Räume zum Nachteil der natürlichen und kulturellen Umwelt.“
Wie das Tourismusministerium mitteilte, „ist dies in allen gesetzestreuen Ländern gültig und anwendbar, in denen die öffentlichen Güter Hygiene und Sicherheit aller Bürger und Besucher selbstverständlich geschützt werden, während gleichzeitig die missbräuchliche Nutzung des öffentlichen Raums zum Nachteil der natürlichen und kulturellen Umwelt ausdrücklich verboten ist.“
„Mit anderen Worten: Wir schützen das öffentliche Interesse und sichern die Rechtmäßigkeit!“ wird hervorgehoben.
Außerdem können „Bürger/Besucher mit einem Wohnwagen auf organisierten Campingplätzen parken, d. h. in Unternehmen, die legal arbeiten und alle Hygiene- und Sicherheitsstandards für Besucher sowie allgemeiner die gesetzlichen städtebaulichen und ökologischen Standards erfüllen.
Damit wird der missbräuchlichen Besetzung von Wäldern, Stränden, archäologischen Stätten und allgemein öffentlichen Flächen durch Wohnwagen und Kraftfahrzeuge ein Ende gesetzt.
Es wird darauf hingewiesen, dass die entsprechende Bestimmung im Wesentlichen in voller Übereinstimmung mit dem bestehenden institutionellen Rahmen umgesetzt wird, wie er in Artikel 10 des Gesetzes Nr. 392/1976 und Artikel 7 des Gesetzes festgelegt ist. 4276/2014, wonach Das Aufstellen von Zelten oder das Abstellen von Wohnwagen an archäologischen Stätten, an Meeresküsten, Stränden, an Rändern öffentlicher Wälder, in Wäldern und auf öffentlichen Flächen im Allgemeinen sowie die Unterbringung von mehr als einem Wohnwagen durch Ladenbesitzer oder Privatpersonen ist verboten.
Darüber hinaus wird in der Bestimmung ausdrücklich erwähnt, dass das Parken auch gemäß den Bestimmungen des Artikels 34 der Straßenverkehrsordnung gestattet ist, der bereits seit 1999 in Kraft ist und weiterhin gilt und besagt: „…In Wohngebieten ist das Parken von Anhängern, Wohnwagen und Booten für mehr als 24 Stunden am Stück verboten. Das Parken kann in dafür vorgesehenen, eingezäunten Bereichen erfolgen, die von den jeweiligen Gemeinden oder Gemeinschaften ausgewiesen werden…“
Schließlich ist ausdrücklich vorgesehen, dass das unentgeltliche Abstellen eines Wohnwagens (Gastgewerbe) gestattet ist, die weitere Nutzung der Stellplätze jedoch die Begründung eines Gewerbebetriebes voraussetzt. Auf diese Weise werde, wie das Tourismusministerium mitteilte, illegalen Geschäftsaktivitäten auf Kosten legaler und lizenzierter Campingplätze ein Riegel vorgeschoben.