
.........un Abschlepper


Mich hatte sowas letztes Jahr sogar 600€ gekostet, weil sie auch gleich Fahrzeitenüberschreitung usw. berechnet hatten. Das hatte ich hier damals auch schon einmal geschrieben gehabt.dieterscheff hat geschrieben:Also es wird generell nur nach privat oder gewerblich unterschieden.Wenn du gewerblich unterwegs bist, also gegen Bezahlung, bist du verpflichtet, entweder den Fahrtenschreiber zu benutzen,sofern vorhanden,oder einen Papierhaften ArbeitszeitNachweis zu führen. Und dieser muss nicht NACH der Fahrt ausgefüllt werden,sondern immer während den Fahrten,der Fahrtenschreiber zeichnet ja auch kontinuierlich auf.
Das bezieht sich auf alle gewerblichen Fahrten mit Fahrzeugen zwischen 2,8 t und 3,5 t.
Alles über 3,5 t muss generell mit Fahrtenschreiber und eingelegter Diagrammscheibe gefahren werden, egal ob PRIVAT oder Gerwerblich!!
Habe es selber erlebt, Sprinter 316 CDI, also 3,5 Tonner,OHNE Fahrtenschreiber und keinen Arbeitszeitnachweis!! hat voriges Jahr hier im Düsseldorfer Raum 90 Euro gekostet!
Weil die hintenreinschauen und man hat mit Lieferanschriften gelabelte Ware drin, wie willst du denen dann noch weis machen, das du Privat unterwegs bist??
Also bei jeder gewerblichen Fahrt mit einem Fahrzeug zwischen 2,8 t und 3,5 T ist entweder Fahrtenschreiber mit der eingelegten Diagrammscheibe, oder Papierhafter Arbeitszeitnachweis erforderlich,der auch die Daten bis zum Zeitpunkt der Kontrolle schon enthalten muss.
Alles andere kostet.
Gruss
Dieter
Habe ich auch getan. Bis auf drei Autos sind alle unter 2.800 kg und damit aufzeichnungsfrei.Meikel hat geschrieben:Mich hatte sowas letztes Jahr sogar 600€ gekostet, weil sie auch gleich Fahrzeitenüberschreitung usw. berechnet hatten. Das hatte ich hier damals auch schon einmal geschrieben gehabt.dieterscheff hat geschrieben:Also es wird generell nur nach privat oder gewerblich unterschieden.Wenn du gewerblich unterwegs bist, also gegen Bezahlung, bist du verpflichtet, entweder den Fahrtenschreiber zu benutzen,sofern vorhanden,oder einen Papierhaften ArbeitszeitNachweis zu führen. Und dieser muss nicht NACH der Fahrt ausgefüllt werden,sondern immer während den Fahrten,der Fahrtenschreiber zeichnet ja auch kontinuierlich auf.
Das bezieht sich auf alle gewerblichen Fahrten mit Fahrzeugen zwischen 2,8 t und 3,5 t.
Alles über 3,5 t muss generell mit Fahrtenschreiber und eingelegter Diagrammscheibe gefahren werden, egal ob PRIVAT oder Gerwerblich!!
Habe es selber erlebt, Sprinter 316 CDI, also 3,5 Tonner,OHNE Fahrtenschreiber und keinen Arbeitszeitnachweis!! hat voriges Jahr hier im Düsseldorfer Raum 90 Euro gekostet!
Weil die hintenreinschauen und man hat mit Lieferanschriften gelabelte Ware drin, wie willst du denen dann noch weis machen, das du Privat unterwegs bist??
Also bei jeder gewerblichen Fahrt mit einem Fahrzeug zwischen 2,8 t und 3,5 T ist entweder Fahrtenschreiber mit der eingelegten Diagrammscheibe, oder Papierhafter Arbeitszeitnachweis erforderlich,der auch die Daten bis zum Zeitpunkt der Kontrolle schon enthalten muss.
Alles andere kostet.
Gruss
Dieter
Seitdem haben unsere Sprinter 2,8T, auch die neuen die im Dezember kommen werden wieder abgelastet.