Transportproblem

Hier könnt Ihr alles posten, was in kein anderes Forum passt und nicht über den Sprinter oder LT ist!
Opa_R
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#16 

Beitrag von Opa_R »

Hy Andreas :wink:
.........un Abschlepper :roll: egal wie schwer :wink:
Liebe grüße Renate und Schorsch ;)
Alle Angaben ohne Gewähr :)

Vita : 307 D Bj 78 , 209 D Bj 88, 312 D Bj 97 , 316 CDI Bj 01, 318 CDI Bj 07, 319 CDI Limited Edition Bj 15 , 316 CDI BJ 19
sternchen01
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#17 

Beitrag von sternchen01 »

Leute,

ich war lezte Woche auf einer Veranstaltung der BAG , BG und Polizei.
da ging es hauptsächlich um FahrPersonalVerordnung nach §6.

Und hier wurde ohne umschweife ganz klar gesagt......

Alle Fahrzeuge über 2.8t die in irgendeiner weise gewerblich unterwegs sind haben einen Nachweis über die Fahrzeit mitzuführen PUNKT .

Wenn ein Fahrtenschreiber vorhanden ist muss dieser auch benutzt werden,ohne Ausnahme.

Wenn z.b. ein PKW 2,4t wiegt und einen Anhänger über 1,2 t hat (= 3,6 t ) muß der PKW mit einem Fahrtenschreiber ausgestattet sein!

Wie geasgt das gilt alles nur füt gewerbliche Fahrten.

Privat braucht man keinerlei Nachweise zu führen. Doch ist dies immer eine Frage der Umstände! Wenn man z.B einen Umzug macht ist dies bei Privaträumen eine PRIVATFAHRT. Sollte man jedoch mit einem z.B. Büro umziehen gilt das automatisch als Gewerbliche Fahrt!!!!!

So ist es und da gibt es nun mal nix dran zu rütteln.

Einzige Ausnahme"Man hat einen netten "Städtischen" als kontollieredenes Organ gefunden :D :D :D :D

So hat man es dort gesagt!

Gruß

Dirk
Der Tag ist zu schön um Ihn nicht zu genießen...

8,7 ltr, / 100 KM 313 CDI Max 115 km/h
Uli
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#18 

Beitrag von Uli »

Ich habe diese Diskussion verfolgt und meine "Handwerker"- und "Dienstleistungs"-Kollegen (alles 3,5 Tonner) in den letzten Tagen nach ihrer Tachoscheibe gefragt, lediglich ein Betrieb führte die Schaublätter, drei andere Kollegen hatten trotz Tachograph nie eine Scheibe eingelegt - genau wie ich.
Ich liefere Ware (Getränke) aus, andere sind Fliesenleger, Lüftungsbauer, Metzger (der holt sein Frischfleisch im "Kühl-Sprinter" vom Markt) - und alle sind der Meinung, bis 50 KM benötigt man keine Scheibe - auch gewerblich.
Vielleicht hatten wir bis jetzt ja nur Kontrollen-Glück.
Fragen: 1. Ich fahre 10 Km entfernt ca. 2 Std. Getränke aus - benötige ich eine Scheibe:?:
2. Ich fahre mit meinem Zelt-Anhänger (Zug = 6 t) in den Nachbarort, stelle dort ein Zelt auf und bewirte es selbst - benötige ich eine Scheibe:?:
3. wie 2., aber ich vermiete das Zelt - benötige ich für diese Fahrt eine Tachoscheibe:?:
Wenn ja, hat man doch auch diese Pflicht, die Scheiben der aktuellen Woche und der zurückliegenden 15 Tage mitzuführen, od. so ähnl.:?:
Würde mich über Aufklärungen freuen.
Gruß
Uli
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Hans
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#19 

Beitrag von Hans »

@ Uli

http://www.sidiblume.de/info-rom/verkehr/fpersv_f.htm

Die Fahrpersonalverordnung sagt etwas über den Umkreis von 50 km aus für Fz über 2,8 t bis 3,5 t !

Schau mal unter § 18 = Ausnahmen ! :wink:
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Uli
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#20 

Beitrag von Uli »

Hallo Hans,
Danke für Deine Antwort.
Unter diese Ausnahmen falle ich ja wohl nicht, die Handwerker schon, der Metzger wohl auch.
Dann werde ich mir ´mal ein paar Tachoscheiben kaufen, sicher ist sicher !!!
Gruß Uli
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bernd a.
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Nachtrag

#21 

Beitrag von bernd a. »

Moin moin zusammen,
auch wenn der Fred schon etwas älter ist, ich habe noch was passendes gefunden.
Dieses Info-Blatt ist uns im August 2007 zugesandt worden. Es ist kein amtliches Schreiben, soll nur der Information dienen.



Edit: Wie baut man hier Anhänge rein??
In diesem Sinne
Gruß Bernd
LT_Harry
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#22 

Beitrag von LT_Harry »

Hallo Bernd
Das Ding von Datei muss irgedwo auf nen Server liegen. (eigene HP oder so)
Dann kann man es nach hier verlinken


Was ist es für ein Dateiformat??

Gruß @Harry
Ich bin verantwortlich für das, was ich sage (schreibe) aber nicht für das, was du denkst.
Meikel
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Re: Transportproblem

#23 

Beitrag von Meikel »

dieterscheff hat geschrieben:Also es wird generell nur nach privat oder gewerblich unterschieden.Wenn du gewerblich unterwegs bist, also gegen Bezahlung, bist du verpflichtet, entweder den Fahrtenschreiber zu benutzen,sofern vorhanden,oder einen Papierhaften ArbeitszeitNachweis zu führen. Und dieser muss nicht NACH der Fahrt ausgefüllt werden,sondern immer während den Fahrten,der Fahrtenschreiber zeichnet ja auch kontinuierlich auf.
Das bezieht sich auf alle gewerblichen Fahrten mit Fahrzeugen zwischen 2,8 t und 3,5 t.

Alles über 3,5 t muss generell mit Fahrtenschreiber und eingelegter Diagrammscheibe gefahren werden, egal ob PRIVAT oder Gerwerblich!!

Habe es selber erlebt, Sprinter 316 CDI, also 3,5 Tonner,OHNE Fahrtenschreiber und keinen Arbeitszeitnachweis!! hat voriges Jahr hier im Düsseldorfer Raum 90 Euro gekostet!
Weil die hintenreinschauen und man hat mit Lieferanschriften gelabelte Ware drin, wie willst du denen dann noch weis machen, das du Privat unterwegs bist??

Also bei jeder gewerblichen Fahrt mit einem Fahrzeug zwischen 2,8 t und 3,5 T ist entweder Fahrtenschreiber mit der eingelegten Diagrammscheibe, oder Papierhafter Arbeitszeitnachweis erforderlich,der auch die Daten bis zum Zeitpunkt der Kontrolle schon enthalten muss.

Alles andere kostet.

Gruss
Dieter
Mich hatte sowas letztes Jahr sogar 600€ gekostet, weil sie auch gleich Fahrzeitenüberschreitung usw. berechnet hatten. Das hatte ich hier damals auch schon einmal geschrieben gehabt.
Seitdem haben unsere Sprinter 2,8T, auch die neuen die im Dezember kommen werden wieder abgelastet. :D :D :D
MfG

Meikel

der FCB-Fan^^
bernd a.
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#24 

Beitrag von bernd a. »

Es ist eine JPEG-Datei und die liegt nur auf meiner Festplatte :oops: .

In anderen Beiträgen sind doch direkt Bilder eingefügt, das will ich auch können :cry: :wink: .
In diesem Sinne
Gruß Bernd
Arne
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#25 

Beitrag von Arne »

 Themenstarter

@ bernd a.

am einfachsten ist es, den link under www.imageshack.us hochzuladen und dann hierher zu verlinken. (hierher zu kopieren) :wink:

Viele Grüsse,

Arne
209 aus Überzeugung
bernd a.
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#26 

Beitrag von bernd a. »

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In diesem Sinne
Gruß Bernd
bernd a.
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#27 

Beitrag von bernd a. »

Bild
In diesem Sinne
Gruß Bernd
bernd a.
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#28 

Beitrag von bernd a. »

Prima, hat geklappt :P
In diesem Sinne
Gruß Bernd
Speedy
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Re: Transportproblem

#29 

Beitrag von Speedy »

Meikel hat geschrieben:
dieterscheff hat geschrieben:Also es wird generell nur nach privat oder gewerblich unterschieden.Wenn du gewerblich unterwegs bist, also gegen Bezahlung, bist du verpflichtet, entweder den Fahrtenschreiber zu benutzen,sofern vorhanden,oder einen Papierhaften ArbeitszeitNachweis zu führen. Und dieser muss nicht NACH der Fahrt ausgefüllt werden,sondern immer während den Fahrten,der Fahrtenschreiber zeichnet ja auch kontinuierlich auf.
Das bezieht sich auf alle gewerblichen Fahrten mit Fahrzeugen zwischen 2,8 t und 3,5 t.

Alles über 3,5 t muss generell mit Fahrtenschreiber und eingelegter Diagrammscheibe gefahren werden, egal ob PRIVAT oder Gerwerblich!!

Habe es selber erlebt, Sprinter 316 CDI, also 3,5 Tonner,OHNE Fahrtenschreiber und keinen Arbeitszeitnachweis!! hat voriges Jahr hier im Düsseldorfer Raum 90 Euro gekostet!
Weil die hintenreinschauen und man hat mit Lieferanschriften gelabelte Ware drin, wie willst du denen dann noch weis machen, das du Privat unterwegs bist??

Also bei jeder gewerblichen Fahrt mit einem Fahrzeug zwischen 2,8 t und 3,5 T ist entweder Fahrtenschreiber mit der eingelegten Diagrammscheibe, oder Papierhafter Arbeitszeitnachweis erforderlich,der auch die Daten bis zum Zeitpunkt der Kontrolle schon enthalten muss.

Alles andere kostet.

Gruss
Dieter
Mich hatte sowas letztes Jahr sogar 600€ gekostet, weil sie auch gleich Fahrzeitenüberschreitung usw. berechnet hatten. Das hatte ich hier damals auch schon einmal geschrieben gehabt.
Seitdem haben unsere Sprinter 2,8T, auch die neuen die im Dezember kommen werden wieder abgelastet.
Habe ich auch getan. Bis auf drei Autos sind alle unter 2.800 kg und damit aufzeichnungsfrei.
Arne hätte für seine Beförderung (da privat) natürlich nichts gebraucht, aber glaubhaft machen oder nachweisen müssen, dass die Fahrt rein privater Natur war.
Ansonsten ist ein nicht vorhandener Fahrtschreiber eine Ordnungswidrigkeit, für die ein Bussgeld durch das Gewerbeaufsichtsamt verhängt wird, nicht durch eine Bussgeldstelle. Wie übrigens Lenkzeitüberschreitungen auch, was bedeutet, dass es für diese Verstösse keine Eintragungen (Punkte) in Flensburg gibt.
Die Strafen reichen von einer schriftlichen Ermahnung bis hin zu mehreren tausend EUR im Wiederholungsfall!
Bei mir waren es beim ersten Verstoss 300 DM und beim zweiten etwa 800 DM - die Verstösse werden offenbar auf ewig für den jeweiligen Betrieb gespeichert ... :evil:

Was ich noch anmerken möchte: Fahrten mit Fahrzeugen über 7,5t sind meines Wissens immer aufzeichnungspflichtig! Egal ob privat oder gewerblich! Irgendwo versteckt sich da ein Zusatzparagraph, den ich aber momentan nicht mehr bereit habe.
Also zieht das obige Beispiel mit Bagger + Tieflader nicht.
Der einzig wahre Speedy ;)
tommy2
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#30 

Beitrag von tommy2 »

Moin und auserdem müßt ihr die letzten drei wochen mitführen das sieht das gesetzt so (wenn ihr einen fahrtenschreiber habt)vor :wink: :wink: :wink: :arrow: :arrow: :arrow: :roll: :roll: :roll:
Wir sehen uns auf der Straße,oder wo anders :-) ihm Chat zum Beispiel :-) :-) zum -beispiel bei studi vz bzw. mein vz
!
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