Eventuell muss ich einen PKW mit dem Sprinter mit Anhänger abholen. Der Standort ist 700 km von mir entfernt.
Einen Fahrtenschreiber habe ich nicht, der PKW soll bei mir in der Werkstatt instandgesetzt werden.
Falle ich mit diesem Transport unter die Fahrtenschreiberpflicht, reicht eventuell ein handgeschriebenes Fahrtenbuch aus ?
Was muss ich alles beachten?
Sonntagsfahrverbot ist klar, Anhängelast auch.
Hi Arne,
- Meines Wissens nach brauchst Du überhaupt nix.Ich habe an meinen 216er auch eine AHK und nix iss mit Fahrtschreiber,weil wenn ich einen Anhänger mit Aufschrift dran habe das immer als privat Fahrt deklariere und nicht als gewerblich.So bin ich die letzten Jahre immer Linie gefahren,null Probleme.
Gruss Max
Max hat geschrieben:Hi Arne,
- Meines Wissens nach brauchst Du überhaupt nix.Ich habe an meinen 216er auch eine AHK und nix iss mit Fahrtschreiber,weil wenn ich einen Anhänger mit Aufschrift dran habe das immer als privat Fahrt deklariere und nicht als gewerblich.So bin ich die letzten Jahre immer Linie gefahren,null Probleme.
Gruss Max
Hallo Max,
Du hast vollkommen recht aber zur Sicherheit einfach mal einen zettel dabei haben zeigt eine gewisse Umsichtigkeit bei den Leutchen der staatlichen Kontrolle
Max hat geschrieben:Hi Dirk,
- pssst..... Wir söllten beide nix mehr dazu schreiben. alles andere wäre eine Preisgabe an Betriebsgeheimnissen.
Gruss Max
@ Arne, wir haben zur Sicherheit auch diese sch...önen Zettel im Auto rumfliegen, dann bist Du wirklich auf der sicheren Seite, muss ja zum großen Teil eh nachher ausgefüllt werden.
Moin moin Arne,
ich war neulich auf so einer schlauen Schulung bzgl. Digitaler Fahrtenschreiber.
Der nette Oberinspektor des BAG musste fast die ganze Zeit des Seminars Fragen der anwesenden Handwerker beantworten in Bezug auf wann, wie, warum und überhaupt bin ich verpflichtet, eine Diagrammscheibe einzulegen.
Fakt ist: eine Privatfahrt oder auch Privattransport ist NICHT Nachweispflichtig.
Bei einer Nachweispflichtigen Fahrt MUSS eine Diagrammscheibe eingelegt werden. Ist kein Fahrtenschreiber vorhanden, bist Du fällig.
Knackpunkt ist die Glaubhaftmachung der Fahrt (ob privat oder gewerblich).
Bei erstmaligem Verstoß wird nicht viel passieren (O-ton Oberinspektor).
Theoretisch kannst Du Dir einen Sattelzug mit Planierraupe auf dem Tieflader leihen und ohne Tachoscheibe von Kiel nach München fahren. Du musst halt nur glaubhaft machen, dass Du den Teich Deines Wochenendhäuschens vertiefen willst.
Hat schon jemand positive Erfahrung bei Kontrollen mit dem oben angeführten Wisch gemacht?
Wäre auch für mich interessant, da von dieser Möglichkeit kein Wort erwähnt wurde und unsere Fahrtenschreiber alle kaputt sind bzw. nicht mehr über einen gültigen Stempel verfügen. Nachweispflichtige Fahrten finden aber auch nicht unbedingt jedes Jahr statt...
du schreibst das deine Tachografen kaputt sind oder die Eichung abgelaufen ist. Eins ist Fakt: wenn du Fahrzeuge hast zwischen 2,8 und 3,5 Tonnen bist du verpflichtet die Tachografen zu benutzen weil sie vorhanden sind. Auch wenn du ohne Hänger fährst! Eine abgelaufene Eichung kostet bis zu 150Euro Strafe, das Gerät eichen zu lassen nochmal das gleiche und die sind auf jeden Fall fällig weil du das Auto bei der Polizei dann vorführen mußt.
Solltest du privat unterwegs sein mußt du gar nichts. Wenn die Fahrzeuge aber auf deine Firma zugelassen sind wirst du auf jeden Fall dafür belangt werden das die Eichung abgelaufen ist.. Ob du privat unterwegs bist oder nicht.
Moin moin ktl24,
grundsätzlich gebe ich Dir vollkommen recht, ich kenne die Umstände.
Es gibt aber glücklicherweise den sog. Werkverkehr. Gemeint ist der Handwerker mit seinem Werkzeug oder auch Produkt auf dem Weg zur oder von der Montage bis zu einem Umkreis von 75 km (Kilometerangabe kann sich mittlerweile geändert haben).
Diese Fahrten sind nicht nachweispflichtig.
Darauf werde ich mich im Falle einer Kontrolle berufen, den genauen Paragrafen muss ich allerdings dazu noch raussuchen .
Wir fahren mit unseren Autos extrem wenig (außer mal in Urlaub ); Kontrollen dieser Art habe ich in den letzten Jahren nicht eine erlebt...
Also es wird generell nur nach privat oder gewerblich unterschieden.Wenn du gewerblich unterwegs bist, also gegen Bezahlung, bist du verpflichtet, entweder den Fahrtenschreiber zu benutzen,sofern vorhanden,oder einen Papierhaften ArbeitszeitNachweis zu führen. Und dieser muss nicht NACH der Fahrt ausgefüllt werden,sondern immer während den Fahrten,der Fahrtenschreiber zeichnet ja auch kontinuierlich auf.
Das bezieht sich auf alle gewerblichen Fahrten mit Fahrzeugen zwischen 2,8 t und 3,5 t.
Alles über 3,5 t muss generell mit Fahrtenschreiber und eingelegter Diagrammscheibe gefahren werden, egal ob PRIVAT oder Gerwerblich!!
Habe es selber erlebt, Sprinter 316 CDI, also 3,5 Tonner,OHNE Fahrtenschreiber und keinen Arbeitszeitnachweis!! hat voriges Jahr hier im Düsseldorfer Raum 90 Euro gekostet!
Weil die hintenreinschauen und man hat mit Lieferanschriften gelabelte Ware drin, wie willst du denen dann noch weis machen, das du Privat unterwegs bist??
Also bei jeder gewerblichen Fahrt mit einem Fahrzeug zwischen 2,8 t und 3,5 T ist entweder Fahrtenschreiber mit der eingelegten Diagrammscheibe, oder Papierhafter Arbeitszeitnachweis erforderlich,der auch die Daten bis zum Zeitpunkt der Kontrolle schon enthalten muss.
dieterscheff hat geschrieben:Alles über 3,5 t muss generell mit Fahrtenschreiber und eingelegter Diagrammscheibe gefahren werden, egal ob PRIVAT oder Gerwerblich!!
Stimmt nicht! Sonst hätten ja auch Wohnmobile Fahrtenschreiber. Haben aber nur die über 7,5 Tonnen. Für Privatfahrten bis 7,5 Tonnen braucht man grundsätzlich garnichts, auch bei vorhandenem Fahrtenschreiber keine Scheibe oder Karte. Nur über 7,5 Tonnen braucht man fast immer einen Fahrtenschreiber. Aber selbst da gibt es ein paar Ausnahmen, z. B. Milchsammelfahrzeuge.