
Von PKW zu LKW Zulassung ?
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SprinterMadl
- Stammgast

- Beiträge: 157
- Registriert: 19 Jan 2007 14:29
So, mal wieder zum alten Thema.
Fahrzeug wurde vom TÜV, mit einer Gebühr von knapp 45,-€ als LKW geschlossen umgeschrieben.
Was ich dann doch nie für möglich gehalten habe (ja ich weiß Einige hier haben es gesagt...) wurde er vom Finanzamt als PKW besteuert.
Wir haben dann dagegen Widerspruch eingelegt und sind beim zuständigen Finanzamt vorgefahren und die meinten dann nene so einfach ist das nicht die wollten zumindest ein durchgehendes Gitter hinten zur Abtrennung zum Laderaum. Mit einem Zwinkern meinte der nette Finanzbeamte dann noch" das Datum vom Kauf dieses Gitters wäre entscheidend für Ihn"
Verstand den Hinweis irgendwie nicht, und er wollte mir dann doch weiß machen das ich bis zu dem Zeitpunkt die PKW Steuer zahlen muß.
Also gut, Tage vergingen und wir schauten ob und wie und wo wir so ein Gitter herbekommen würden, sprachen dann auch nochmals mit Mercedes und mit dem TÜV Mensch, wir kamen irgendwie nicht weiter.
Doch dann siehe da kam ein Schreiben vom Finanzamt das es ein neues BFH Urteil gab wo die Laderaumabtrennung bis zur Decke nicht mehr erforderlich sei, Sie fügten noch das Urteil bei und den wunderschönen Satz:" In Kürze erhalten Sie daher den gewünschten Steuerbescheid mit Gewichtsbesteuerung AB DEM ZULASSUNGSDATUM
Na also, es geht doch.....
Falls da jemand Interesse dran hat scan ich das gerne ein, hier mal das Aktenzeichen und ich hoff das es das Richtige ist:
Urteil vom 28.11.2006 VII R 11/06
Vorinstanz: FG Berlin vom 25 Januar 2006 6K6319/05 (EFG 2006, 929)
Fahrzeug wurde vom TÜV, mit einer Gebühr von knapp 45,-€ als LKW geschlossen umgeschrieben.
Was ich dann doch nie für möglich gehalten habe (ja ich weiß Einige hier haben es gesagt...) wurde er vom Finanzamt als PKW besteuert.
Wir haben dann dagegen Widerspruch eingelegt und sind beim zuständigen Finanzamt vorgefahren und die meinten dann nene so einfach ist das nicht die wollten zumindest ein durchgehendes Gitter hinten zur Abtrennung zum Laderaum. Mit einem Zwinkern meinte der nette Finanzbeamte dann noch" das Datum vom Kauf dieses Gitters wäre entscheidend für Ihn"
Verstand den Hinweis irgendwie nicht, und er wollte mir dann doch weiß machen das ich bis zu dem Zeitpunkt die PKW Steuer zahlen muß.
Also gut, Tage vergingen und wir schauten ob und wie und wo wir so ein Gitter herbekommen würden, sprachen dann auch nochmals mit Mercedes und mit dem TÜV Mensch, wir kamen irgendwie nicht weiter.
Doch dann siehe da kam ein Schreiben vom Finanzamt das es ein neues BFH Urteil gab wo die Laderaumabtrennung bis zur Decke nicht mehr erforderlich sei, Sie fügten noch das Urteil bei und den wunderschönen Satz:" In Kürze erhalten Sie daher den gewünschten Steuerbescheid mit Gewichtsbesteuerung AB DEM ZULASSUNGSDATUM
Na also, es geht doch.....
Falls da jemand Interesse dran hat scan ich das gerne ein, hier mal das Aktenzeichen und ich hoff das es das Richtige ist:
Urteil vom 28.11.2006 VII R 11/06
Vorinstanz: FG Berlin vom 25 Januar 2006 6K6319/05 (EFG 2006, 929)







