Von PKW zu LKW Zulassung ?

Hier könnt Ihr alles posten, was in kein anderes Forum passt und nicht über den Sprinter oder LT ist!
SprinterMadl
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Von PKW zu LKW Zulassung ?

#1 

Beitrag von SprinterMadl »

 Themenstarter

Hallo zusammen,

so wies aussieht wird es sich heute entscheiden
---> Dieser soll es sein
Ein paar Sachen müßten daran noch gemacht werden.
Zum einen hat er ne PKW Zulassung, was weniger gut ist, wie ist den da der Aufwand den auf ne LKW Zulassung zu bekommen.
Der Boden müßte komplett raus, der Tachograf, die Sitze die Anhängerkupplung muß weg.
Und ich denke das er hinten komplett verkleidet ist, das müßte auch geändert werden.

Nun gut mal schauen.

Was muß man machen um nen Sprinter von PKW zu LKW zu machen ?

Grüßle SprinterMadl
buma_50
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#2 

Beitrag von buma_50 »

Hallo . Wünsche Dir das es mit dem Sprinter passt, ich bin so weit das ich meinen 316Cdi vom Lkw zum Pkw machen möchte. Fahre viel im Hängerbetrieb, Sonntagsfahrverbot entfällt, kostet 225€ plus 1 Punkt ,und bei überholverboten steht man sich auch besser.Gruß Buma50
Der Sprinterfan:
Kai2
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#3 

Beitrag von Kai2 »

Moin,

also wie öfter schon gesagt, die reine LKW zulassung beim TÜV zu kriegen ist sehr einfach, die machen das wahrscheinlich so wenn die Sitze und die Schienen raus sind. Den TÜV interessiert der andere schnickschnack nämlich nicht. Du willst aber wahrscheinlich nach Gewicht (LKW) besteuert werden!!!!! Und da kommt das Finanzamt ins Spiel. Die stellen nämlich ganz andere Zusätzlich Forderungen. Da gibt es auch deutsche Grundsatzurteile, welche jedoch schon bei Geländewagen bezgl. EU-Recht aufgehoben wurden.......

Das Finanzamt verlangt also: Keine Fenster hinten (bis auf Hecktüren) und eine Trennwand zwischen Fahrgastraum und Transportraum. Du musst (kannst) also entweder hinter der ersten oder der zweiten Sitzreihe eine Trennwand einbauen. Der Platz für den Transport von Gütern muss größer sein als der Platz zum Transport von Personen. Geht beim ML Radstand gerade noch hinter der zweiten Reihe. Zusätzliche Befestigungsmöglichkeiten für Sitze hinter der Trennwand müssen verschweisst werden bei dir also dritte Sitzreihe.

Dies sind die Maxmalforderungen. Es gibt deutlich kulantere Finanzämter, die auch busse ohne Trennwand und mit Fenstern "durchgehen" lassen (alles hier im Forum schon beschrieben). Ggf. vorher mal bei deinem Zuständigen FA nachfragen....könnte aber auch schlafende Hunde wecken.....

Grüße Kai
SprinterMadl
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#4 

Beitrag von SprinterMadl »

 Themenstarter

:D Schlafende Hunde will man ja nun wirklich nicht wecken....
Der Sprinter würde ja wirklich rein nur zum Gütertransport verwendet werden, OHNE Hänger, deswegen Hängerkupplung weg und Tachograph raus.

Gut aber so wies Aussieht scheint es sorum einfacher zu sein wie vom LKW zum PKW.
Muß ich da dann zum TÜV fahren, da das Fahrzeug ja abgemeldet ist würde das Sinn machen, gleich bevor man den anmeldet. Und wie siehts mit den Gebühren aus?

@buma_50
Das mit dem Fahrverbot is korrekt, allerdings nen Unterschied mach das beim Überholen nicht ob der PKW oder LKW hat, da geht´s um das zgg und das ergibt sich aus Deinen 3,5 to und dem zgg des Hängers :wink:
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#5 

Beitrag von kaeptnblaubaer »

@buma:hi udo.hab von deinem missgeschick gehört.werd mir ab jetzt gut überlegen ob ich sonntags mit hänger fahre.was mich wundert is dass dein auto nun wirklich nicht nach paketkutsche aussieht und die dich trotzdem kontrolliert haben.
@sprintermadl prüfe die machbarkeit bevor du kaufst.sonst ärgerst du dich hinterher.das bisher gesagte stimmt alles.bevor ich meinen lt gekauft habe,wollte ich auch versuchen aus nem pkw einen lkw zu machen.habs aber gelasen weil der aufwand sich nicht rechnet und weitergesucht.

bei der berechnung der ladefläche musst du noch berücksichtigen dass am gaspedal gemessen wird.
ansonsten is zu dem thema schon sehr viel gesagt worden.im forum unter suche gehen.

viel glück
grüsse aus der Hauptstadt
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bikeraper
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#6 

Beitrag von bikeraper »

Das mit der Rückwand ist aber wohl Sachbearbeiterabhängig. Ich kenne XX Sprinter mit 2. Sitzreihe drin und ohne Trennwand, die alle als LKW laufen. Also lieber nachfragen. Es nutzt ja nix wenn man sich nicht sicher ist. eine def. und schriftliche Stellungnahme des FA gibt Rechtssicherheit.
Gruß
Christoph
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#7 

Beitrag von SprinterMadl »

 Themenstarter

So hab zuerstmal mit der Zulassungstelle telefoniert und die haben gemeint mit den Fahrzeug zum TÜV fahren und dann umschreiben lassen.

Der beim TÜV meinte es müssten halt die Sitze hinten raus, die Verankerungen müßten unbrauchbar gemacht werden und die Gurtverankerungen ebenso, weiter müßte ne Abtrennung (Rückwand) vorhanden sein, es sei aber nicht zwingend notwendig das die ganz nach oben ginge, ca 50cm würden reichen, was auch meine Idee gewesen wäre.

Kann mir eigentlich einer sagen wie dick die Bodenplatte im Originalen ist?
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Rennsprinter
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#8 

Beitrag von Rennsprinter »

Ist mir alles komisch. Es werden doch Sprinter vollverglast, ohne Trennwand, mit Bodengruppe Kombi vom Werk mit KBA-Zulassung als LKW augeliefert ! Warum macht man dann nachträglich Schwierigkeiten bei der Ummeldung ? Verstehe ich nicht !

PS
Gurtbefestigungen gibt es bei dem Sprinter nicht, die sind bei den Sitzbänken integriert !
Die Bodenplatte ist ca. 8mm dick, die würde ich herausnehmen und eine ohne Ausparrungen für die Sitze reinschrauben, sieht keiner was drunter ist !
Sprinter - was sonst ?
steinhauer
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#9 

Beitrag von steinhauer »

Der Zirkus der von Seiten des Finanzamtes bezüglich Lkwzulassung gemacht wird ist doch eigentlich absolut bescheuert.Auf der einen Seite
verlangen sie die von euch oben beschriebenen Dinge(Trennwand,keine Fenster usw.)auf der anderen Seite kann ich meinen 318er nicht als
Pkw zulassen,trotz Vollverglasung,Sitzbank,fehlender Trennwand usw
Das soll noch einer verstehen??? Ichglaub ich hab gerade den Amtsschimmel wiehern gehört???????????? :shock: :shock: :shock:
Es ist manchmal nicht zu glauben wie TOTAL BESCHEUERT unsere Bürokratie ist :evil: :evil: :evil: :evil: :evil:

Gruss vom verwirrten Volker :shock: :shock: :shock:
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#10 

Beitrag von SprinterMadl »

 Themenstarter

Rennsprinter hat geschrieben:Die Bodenplatte ist ca. 8mm dick, die würde ich herausnehmen und eine ohne Ausparrungen für die Sitze reinschrauben, sieht keiner was drunter ist !
Das ist ja das Problem der hat keine Bodenplatte drin sondern nur diesen komischen Boden, den will ich rausmachen und durch ne Bodenplatte tauschen.
Wenn´s den klappt mit dem Sprinter.... *hoff*
Aus dem kann man richtig was machen :lol:
steinhauer
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#11 

Beitrag von steinhauer »

@Rennsprinter
Hallo Peter warst mal wieder schneller :wink: :wink:

Laut DC gibt es für den 318er keine Zulassung als Pkw wegen der Schadstoffemission

Volker :wink:
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vom Pkw zum Lkw

#12 

Beitrag von Rosi »

Meinen Sprinter mit mittlerem Radstand konnte ich 2002/2003 wahlweise als Pkw, oder Lkw mit eingetragenen 6 Sitzplätzen neu zugelassen bekommen. Ich hatte keine Sitzbank ab Werk, Knollo hatte eine 2er. Beide Sprinter sind Lkw mit Rundumverglasung ohne Trennwand mit Bodengruppe Kombi. Knollos Vito vor seinem Sprinter war auch ein Lkw, trotz einer Sitzbank hinten, Scheiben rundum ohne Trennwand. Einen T4 wiederum bekam man von VW nicht mit Sitzen, Scheiben ohne Trennwand als Lkw zugelassen. Es mag sich jeder selbst überlegen, welchen deal DaimlerChrysler mit der Zulassungsbehörde hat, den VW offensichtlich nicht hat. Man berichtet ja inzwischen ungeniert darüber, wie sich Politik und Wirtschaft gegenseitig bevorteilen.
@SprinterMadl: man sollte den TüV-Mann nicht für dümmer halten, als man selber ist. Der wird auch wissen, dass unter der Holzplatte bei Bodengruppe Kombi die Gewinde für die Sitzschienen drin sind und sich nicht verarschen lassen. Ich würde vorab das vertrauliche Gespräch mit ihm suchen.
324 M272 EZ 03/16 H2L2 + LANDIRENZO 17tkm
324 M273 EZ 06/08 H2L2 + PRINS 48tkm irgendwann malen
224 M272 EZ 09/08 H1L2 223tkm ohne FIN zu verkaufen
324 M272 EZ 02/07 H1L2 + PRINS verkauft
319 OM642 EZ 05/16 HYMER ML-I 540 verkauft
Kai2
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#13 

Beitrag von Kai2 »

Moin Gemeinde,

es ist wirklich zwischen Zulassung un steuertechnischer Betrachtung zu unterscheiden! Wie bereits von mir woanders geschrieben hat´te ich mehrere Golf (1er und 2er) wo im Brief LKW!!!! stand. Das Finanzamt hat mir dann aber die lange Nase gezeigt!!! Denen ist egal was im Brief steht die gehen nach Ihren Regularien wie oben beschrieben. Dem TÜV reichte beim Golf auch ein Brett von 30cm Höhe. Das Finanzamt verlangte eine durchgehende Trennwand irreversibel, also geschweist befestigt. Es gibt auch so eine Art Bestandsschutz. Leute die mit iherem alten Postgolf durchgängig angemeldet seit 10 jahren unterwegs sind werden auch huete noch nach Gewicht besteuert. Erst bei Ummeldung, ab- und Wiederanmeldung etc. prüft das Finanzamt neu. Deshalb kann es auch sein das die ab Werk erst mal so durchgerutscht sind. Es kann aber auch, wie bereits gesagt, der kulante Finanzbeamte sein, der bemerkt was für ein Schw...S... da betrieben wird und einen solchen so durchwinkt. Meine Erfahrungen mit der Besteuerung von "LKW" sind beim FA Berlin gesammelt, aber auch da gibt es zwischen den Sachbearbeitern unterschiede......

Grüße Kai
Kai2
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#14 

Beitrag von Kai2 »

noch was...

ich wollte es ja schon mal probieren einen Brieftechnischen PKW!!! nach FA Regularien nach Gewicht besteuern zu lassen. Nach dem Motte, die Meute mit ihren eigenen Waffen schlagen. Da die Aussage:....wir gehen nach unseren Regularien und nicht nach dem was im Briegf steht.....ja original von einem FA Beamten stammt, sollte dies ja eigendlich möglich sein: Einen nach Brief PKW, der die FA Regularien einhält nach Gewicht besteuern zu laessen, was ja per se das genialste wär, da man dann die günstige PKW Versicherung bekommt.

Denkste Puppe, das geht natürlich auch ncht. An den fadenscheinigen Grund den der Beamte genannt hat kann ich nicht mehr erinnern.....das sagt schon alles!!!!!

Grüße Kai
Arne
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#15 

Beitrag von Arne »

Beim Thema LKW-Zulassung:

Zur Info: Seit ca. einem Jahr dürfen hinten auch Fenster drin sein. Sie müssen nicht mehr durch Blech oder ähnliches ersetzt werden.
Tennwand und Laderaum länger als personenraum hat weiterhin Bestand. Ebenso die "Entfernung" der Sitz- und Gurthaltematerialien und deren Unbrauchbarmachung.
Mit diesen "Umbauten" MUSS das Fahrzeug vom Finanzamt als LKW besteuert werden.

Das ist amtlich. :D :D

Viele Grüsse,

Arne
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