Eisbär hat geschrieben: 21 Aug 2026 11:47
Die MFK Prüfer sollen ja " recht locker " sein .....
Hm....als Schweizer würde ich unserer MFK als sehr freundlich und auch hilfsbereit beschreiben, aber auch sehr gesetzeskonform.
Oder anderst gesagt, wenn ich sehe, was in DE alles an Anbauten/Umbauten erlaubt ist und was bei uns erlaubt ist, würde ich eher sagen, die Schweizer sind strenger. Teilweise liegt das aber auch daran, dass wir nicht alle EU Regeln einfach übernehmen sondern hier z.T. eigene Süppchen kochen.
Einfaches Beispiel, die bei den Stelantis Fahrzeug beliebten LED Umrüstbirnen Night Breaker für die Frontscheinwerfer sind in der Schweiz nicht erlaubt (oder waren dies als ich das zuletzt vor ca. 1-2 Jahren angeschaut hatte), obwohl damals in der EU Zugelassen.
Oder für mich als Sprinter Fahrer kann ich "nur" mit der Goldschmitt Zusatzluftfederung eine Auflastung der Hinterachse von 2430 auf 2600 kg durchführen. Die VB Luftfederung erlaubt nur eine Auflastung des zGG (also VA 2000, HA 2430 = neues zGG 4430). Für den GCS würde mir das reichen, für ein MLT bringt das nichts.
Grüsse
Patrick