Nicht für den Straßenverkehr zugelassene Dachluke im Fahrgastbereich --> Betriebserlaubnis erloschen.
Darüber, dass im Zweifel eher das Aufstelldach als das Fensterglas kaputt geht falls sich das Auto auf die Seite legt, und dass das verbaute Glas vermutlich Makrolon AR ist und damit sogar zulassungsfähig brauchen wir nicht streiten, ich wollte nur darauf hinweisen: Es könnte zu Problemen kommen, bevor man es nach macht, abwägen.







