heha hat geschrieben: 21 Aug 2026 07:18
JoachimG hat geschrieben: 06 Jul 2026 16:21
PS Ich möchte nicht dass mir ein völlig überladener 3,5to den Fernpass bergab ins Heck rauscht, weil die Bremsen es nicht mehr machen und ins Fading gehen
Mein Freund hat seinen Crafter auf 4,2 auflasten lassen und an den Bremsen wurde nichts gemacht....
Was ist jetzt anders, außer dass er legal fährt
Der Unterschied ist, das nicht jedes Fahrzeug beliebig aufgelastet wird. Eine Auflastung ist nur bis zu dem Gewicht möglich, für das dieses Fahrzeug bei der Typgenehmigung als max. Gewicht zugelassen wurde. Also wenn jetzt dieser Crafter baugleich (was Bremsen, Fahrwerk etc. angeht) sowohl als 3,5t als auch als 4,2t Variante verkauft wird, dann kann man den 3,5t bis max. 4,2 t auflasten lassen. Deswegen kann / darf das ja nur ein Prüfingenieur mit der entsprechenden Qualifikation, weil der dies überprüfen muß.
Ein Fahrzeug, welches max. mit 3,5t verkauft wird und bei dem auch die Typgenehmigung nur über 3,5t lautet, wird man legal (ohne irgendwelche Aufrüstung) nicht aufgelastet bekommen.