Fahrzeugveränderung - keine ABE mehr
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grünersprinter
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Fahrzeugveränderung - keine ABE mehr
Folgender Witz: ich habe ne Pritsche gekauft und darauf nen Koffer bauen lassen, der dann zum behindertengerechten Womo ausgebaut wurde.
Durch die Änderung zum Koffer gab es plötzlich eine neue EG Nummer. Alles gut. Jetzt wollte ich Alufelgen kaufen - die muss ich dann tatsächlich per Einzelabnahme eintragen lassen. Obwohl es ja ein COC zu der ursprünglichen Mercedes EG Nummer gibt. Muss keiner verstehen. Zitat TÜV "das Fahrzeug bekam als Wohnmobil eine Einzelabnahme und jede Veränderung muss neu überprüft werden". Selbst die Original Mercedes Alufelgen müssen eingetragen werden.
Noch größerer Witz: ich habe mir Windabweiser mit ABE gekauft und selbst die müssten jetzt eingetragen werden.
Gruß grünersprinter
Durch die Änderung zum Koffer gab es plötzlich eine neue EG Nummer. Alles gut. Jetzt wollte ich Alufelgen kaufen - die muss ich dann tatsächlich per Einzelabnahme eintragen lassen. Obwohl es ja ein COC zu der ursprünglichen Mercedes EG Nummer gibt. Muss keiner verstehen. Zitat TÜV "das Fahrzeug bekam als Wohnmobil eine Einzelabnahme und jede Veränderung muss neu überprüft werden". Selbst die Original Mercedes Alufelgen müssen eingetragen werden.
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Re: Fahrzeugveränderung - keine ABE mehr
Ja, ist leider so. Es geht noch witziger weiter. Die ABEs beziehen sich immer auf ein Serienfahrzeug im Originalzustand, was ja auch Sinn macht, denn an irgendwas muss sich der Ersteller der ABE ja orientieren. Hast du jetzt mehrere Bauteile mit ABEs verbaut, ist der Serienzustand schon nicht mehr gegeben.....
316er Fernweh-Einsatzfahrzeug (ex RTW-Koffer von WAS) mit Wandlerautomatik und 225-75-16 auf Felgen vom "G"
Biete:
Bremsklötze hinten von Bosch für die kleine Ate-Bremsanlage.
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- twinmichel
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Re: Fahrzeugveränderung - keine ABE mehr
Und es wird noch witziger werden.....
Wenn Du als Beispiel einen alten Mercedes Bremer kaufst, diesen dann als Womo umbaust und umschreibst;
sollen nach EU Vorschriften auch die NEUEN aktuellen Regeln gelten.
Sprich, dann müsste Spurassistent, Müdigkeitswarner.....eingebaut werden.
Wird immer verrückter....
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Michael
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Re: Fahrzeugveränderung - keine ABE mehr
Nein, es wird immer bescheuerter und Realitäts/Verbraucher-fremder!
MFG
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Re: Fahrzeugveränderung - keine ABE mehr
Internetrecherche:twinmichel hat geschrieben: 29 Jul 2026 17:14 Und es wird noch witziger werden.....
Wenn Du als Beispiel einen alten Mercedes Bremer kaufst, diesen dann als Womo umbaust und umschreibst;
sollen nach EU Vorschriften auch die NEUEN aktuellen Regeln gelten.
Sprich, dann müsste Spurassistent, Müdigkeitswarner.....eingebaut werden.
Wird immer verrückter....
Alles andere wäre auch hirnrissig, da eine Zulassung dann unmöglich wäre.Du kaufst einen Mercedes T1 "Bremer" (z. B. Baujahr 1988–1995).
Du baust ihn zum Wohnmobil um.
Er wird anschließend als Sonder-Kfz Wohnmobil umgeschlüsselt.
Dann prüft der TÜV im Rahmen der Einzelabnahme, ob der Umbau den geltenden Vorschriften für den Umbau entspricht (z. B. sichere Befestigung der Möbel, Sitzplätze, Gurte, Gewichte, Gasanlage usw.). Es wird aber nicht verlangt, dass das Fahrzeug plötzlich Spurhalteassistent, Müdigkeitswarner, Notbremsassistent oder ähnliche moderne Assistenzsysteme bekommt.
Gruß Bernd
Hymer ML-T 570, 4.1t Sprinter 907 4-Matic, 10,25″ MBUX, 9-G-Tronic, OM654 mit 190 PS, Assistenten fast volle Hütte. Big Toy...
Davor Hymer B-MCT 600, ML-T 580 V6 4x4 und zwischendurch kurze Zeit GCS 700 4-Matic, Sprinter seit 1999.
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Re: Fahrzeugveränderung - keine ABE mehr
...was auch hieße, dass die Karren, die seit zweidrei Jahren unverkäuflich bei den Händlern stehen, gleich an Ort und Stelle verschrottet werden könnten. Is ja auch wieder blöd
Aber zur beweihräucherten "Entbürokratisierung" fehlen mir eigentlich noch mehr solcher Furzideen-Gesetze; einer geht sicher noch
Martin
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. Allrad seit 1985
Bin ich ölich, bin ich fröhlich
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Re: Fahrzeugveränderung - keine ABE mehr
Wurden die nicht alle vor dem Stichtag mit ner Tageszulassung durch die Händler versehen?!Schnafdolin hat geschrieben: 29 Jul 2026 19:35 ...was auch hieße, dass die Karren, die seit zweidrei Jahren unverkäuflich bei den Händlern stehen, gleich an Ort und Stelle verschrottet werden könnten. Is ja auch wieder blöd![]()
Aus genau dem Grund.
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Re: Fahrzeugveränderung - keine ABE mehr
Der Grund für die Zulassung sind m.E. neue Abgasnormen vor einem Stichtag.
Gruß Bernd
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Davor Hymer B-MCT 600, ML-T 580 V6 4x4 und zwischendurch kurze Zeit GCS 700 4-Matic, Sprinter seit 1999.
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Re: Fahrzeugveränderung - keine ABE mehr
Nö aktuell sind es die verpflichtend bei Neu Zulassung vorgeschriebenen Assistenten . Abgasnorm war 22 ein Thema mit z.B.den V6 Sprintern die dann mit Ausnahmegenehmigung noch zugelassen werden konnten. Ich hab da einen von .
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Re: Fahrzeugveränderung - keine ABE mehr
Ja, aber die EU Planung derzeit: Umschreibung (zBsp auf Womo) gilt von den Regeln WIE NEU Zulassung.Eisbär hat geschrieben: 29 Jul 2026 21:34 Nö aktuell sind es die verpflichtend bei Neu Zulassung vorgeschriebenen Assistenten . Abgasnorm war 22 ein Thema mit z.B.den V6 Sprintern die dann mit Ausnahmegenehmigung noch zugelassen werden konnten. Ich hab da einen von .
Das wäre der Wahnsinn....
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Re: Fahrzeugveränderung - keine ABE mehr
Quelle?twinmichel hat geschrieben: 30 Jul 2026 12:18 Ja, aber die EU Planung derzeit: Umschreibung (zBsp auf Womo) gilt von den Regeln WIE NEU Zulassung.
Das wäre der Wahnsinn....
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- v-dulli (30 Jul 2026 12:29)
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Re: Fahrzeugveränderung - keine ABE mehr
Ich bin mal gespannt - ein Freund hatte nen Krankenwagen zum Wohnmobil umgebaut. Jetzt hat er eine 608 Doka ehemaliger Kipper so umgebaut, dass der Wohnmobilkoffer draufpasst (er ist Automechaniker).
Ob der den dann zugelassen bekommt?
Auch Witz: Felgen eintragen lassen TÜV 170 €, DEKRA 50 €.
Ob der den dann zugelassen bekommt?
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Re: Fahrzeugveränderung - keine ABE mehr
Was mich halt irritiert, wenn ich nen Kastenwagen nehme und den mit einem SCA Hochdach zum Wohnmobil umbaue, bleibt die EG Nummer gleich.
Nehme ich eine Pritsche und "belade" die, wird es ein anderes Fahrzeug. Beim Telefonat mit dem TÜV meinte der, es müsse ja dann geprüft werden ob die Reifen noch zum Fahrzeug passen. Als ich ihm erklärte, dass ja die Reifen identisch sind zu den jetzigen, nur die Aufnahme (Felge) ändert sich, kam die sch..ss Antwort "ist halt so".
Reiner Schwachsinn.
Nehme ich eine Pritsche und "belade" die, wird es ein anderes Fahrzeug. Beim Telefonat mit dem TÜV meinte der, es müsse ja dann geprüft werden ob die Reifen noch zum Fahrzeug passen. Als ich ihm erklärte, dass ja die Reifen identisch sind zu den jetzigen, nur die Aufnahme (Felge) ändert sich, kam die sch..ss Antwort "ist halt so".
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Re: Fahrzeugveränderung - keine ABE mehr
Beim Kastenwagen mit SCA-Hochdach bleibt die EG-Typgenehmigung erhalten, wenn
das Hochdach ein geprüftes System ist und der Grundaufbau des Fahrzeugs erhalten bleibt.
Dass die Reifen identisch bleiben, heißt m.E. nicht automatisch, dass nichts geprüft werden muss. Wechselst du die Felgen muss der Prüfer tatsächlich feststellen, dass Tragfähigkeit, Einpresstiefe, Abrollumfang, Freigängigkeit usw. weiterhin passen, auch wenn sich die Antwort "ist halt so" natürlich wenig hilfreich anhört.
Gruß Bernd
das Hochdach ein geprüftes System ist und der Grundaufbau des Fahrzeugs erhalten bleibt.
Dass die Reifen identisch bleiben, heißt m.E. nicht automatisch, dass nichts geprüft werden muss. Wechselst du die Felgen muss der Prüfer tatsächlich feststellen, dass Tragfähigkeit, Einpresstiefe, Abrollumfang, Freigängigkeit usw. weiterhin passen, auch wenn sich die Antwort "ist halt so" natürlich wenig hilfreich anhört.
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Re: Fahrzeugveränderung - keine ABE mehr
Bernd das hast du falsch verstanden.MobilLoewe hat geschrieben: 30 Jul 2026 17:14 Beim Kastenwagen mit SCA-Hochdach bleibt die EG-Typgenehmigung erhalten, wenn
das Hochdach ein geprüftes System ist und der Grundaufbau des Fahrzeugs erhalten bleibt.
Dass die Reifen identisch bleiben, heißt m.E. nicht automatisch, dass nichts geprüft werden muss. Wechselst du die Felgen muss der Prüfer tatsächlich feststellen, dass Tragfähigkeit, Einpresstiefe, Abrollumfang, Freigängigkeit usw. weiterhin passen, auch wenn sich die Antwort "ist halt so" natürlich wenig hilfreich anhört.
Gruß Bernd
Ich hatte mir auch Felgen passend mit Gutachten für mein Sprinterfahrgestell gekauft.
Da der Hymer aber die Pappschachtel draufbaut und eine eigene Herstellnummer hat, durfte ich eine Einzelabnahme machen.
Der Herr Ingenieur hat sich nicht mal das Auto angeschaut oder irgendwas gewogen (Achslast).
Der hat einfach den Freigabetext aus dem Gutachten in seine Einzelabnahme kopiert.
Also Felgen mit Freigabe für ein Pritschenfahrzeug müssen evtl. per Einzelabnahme neu abgenommen werden nur weil du die Pritsche abschraubst und ein Koffer (mit WoMo Umschlüsselung) montierst. Das eigentliche Fahrgestell incl. Achslast bleibt gleich.
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- MobilLoewe (30 Jul 2026 18:27)
Grüße Michael
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