Fahrzeugveränderung - keine ABE mehr

Mercedes Sprinter 3 (Typ VS30, Baumuster W907/W910) - ab 2018
grünersprinter
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Fahrzeugveränderung - keine ABE mehr

#1 

Beitrag von grünersprinter »

 Themenstarter

Folgender Witz: ich habe ne Pritsche gekauft und darauf nen Koffer bauen lassen, der dann zum behindertengerechten Womo ausgebaut wurde.

Durch die Änderung zum Koffer gab es plötzlich eine neue EG Nummer. Alles gut. Jetzt wollte ich Alufelgen kaufen - die muss ich dann tatsächlich per Einzelabnahme eintragen lassen. Obwohl es ja ein COC zu der ursprünglichen Mercedes EG Nummer gibt. Muss keiner verstehen. Zitat TÜV "das Fahrzeug bekam als Wohnmobil eine Einzelabnahme und jede Veränderung muss neu überprüft werden". Selbst die Original Mercedes Alufelgen müssen eingetragen werden.

Noch größerer Witz: ich habe mir Windabweiser mit ABE gekauft und selbst die müssten jetzt eingetragen werden.

Gruß grünersprinter
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pappa
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Re: Fahrzeugveränderung - keine ABE mehr

#2 

Beitrag von pappa »

Ja, ist leider so. Es geht noch witziger weiter. Die ABEs beziehen sich immer auf ein Serienfahrzeug im Originalzustand, was ja auch Sinn macht, denn an irgendwas muss sich der Ersteller der ABE ja orientieren. Hast du jetzt mehrere Bauteile mit ABEs verbaut, ist der Serienzustand schon nicht mehr gegeben.....
316er Fernweh-Einsatzfahrzeug (ex RTW-Koffer von WAS) mit Wandlerautomatik und 225-75-16 auf Felgen vom "G"

Biete:
Bremsklötze hinten von Bosch für die kleine Ate-Bremsanlage.
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twinmichel
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Re: Fahrzeugveränderung - keine ABE mehr

#3 

Beitrag von twinmichel »

Und es wird noch witziger werden.....

Wenn Du als Beispiel einen alten Mercedes Bremer kaufst, diesen dann als Womo umbaust und umschreibst;
sollen nach EU Vorschriften auch die NEUEN aktuellen Regeln gelten.
Sprich, dann müsste Spurassistent, Müdigkeitswarner.....eingebaut werden.

Wird immer verrückter....
Gruss,

Michael
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Re: Fahrzeugveränderung - keine ABE mehr

#4 

Beitrag von hljube »

twinmichel hat geschrieben: 29 Jul 2026 17:14 Wird immer verrückter....
Nein, es wird immer bescheuerter und Realitäts/Verbraucher-fremder!
MFG
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Re: Fahrzeugveränderung - keine ABE mehr

#5 

Beitrag von MobilLoewe »

twinmichel hat geschrieben: 29 Jul 2026 17:14 Und es wird noch witziger werden.....

Wenn Du als Beispiel einen alten Mercedes Bremer kaufst, diesen dann als Womo umbaust und umschreibst;
sollen nach EU Vorschriften auch die NEUEN aktuellen Regeln gelten.
Sprich, dann müsste Spurassistent, Müdigkeitswarner.....eingebaut werden.

Wird immer verrückter....
Internetrecherche:
Du kaufst einen Mercedes T1 "Bremer" (z. B. Baujahr 1988–1995).
Du baust ihn zum Wohnmobil um.
Er wird anschließend als Sonder-Kfz Wohnmobil umgeschlüsselt.
Dann prüft der TÜV im Rahmen der Einzelabnahme, ob der Umbau den geltenden Vorschriften für den Umbau entspricht (z. B. sichere Befestigung der Möbel, Sitzplätze, Gurte, Gewichte, Gasanlage usw.). Es wird aber nicht verlangt, dass das Fahrzeug plötzlich Spurhalteassistent, Müdigkeitswarner, Notbremsassistent oder ähnliche moderne Assistenzsysteme bekommt.
Alles andere wäre auch hirnrissig, da eine Zulassung dann unmöglich wäre.

Gruß Bernd
Hymer ML-T 570, 4.1t Sprinter 907 4-Matic, 10,25″ MBUX, 9-G-Tronic, OM654 mit 190 PS, Assistenten fast volle Hütte. Big Toy... :mrgreen:

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Re: Fahrzeugveränderung - keine ABE mehr

#6 

Beitrag von Schnafdolin »

...was auch hieße, dass die Karren, die seit zweidrei Jahren unverkäuflich bei den Händlern stehen, gleich an Ort und Stelle verschrottet werden könnten. Is ja auch wieder blöd :D

Aber zur beweihräucherten "Entbürokratisierung" fehlen mir eigentlich noch mehr solcher Furzideen-Gesetze; einer geht sicher noch :D

Martin
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. Allrad seit 1985

Bin ich ölich, bin ich fröhlich :D
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Re: Fahrzeugveränderung - keine ABE mehr

#7 

Beitrag von hljube »

Schnafdolin hat geschrieben: 29 Jul 2026 19:35 ...was auch hieße, dass die Karren, die seit zweidrei Jahren unverkäuflich bei den Händlern stehen, gleich an Ort und Stelle verschrottet werden könnten. Is ja auch wieder blöd :D
Wurden die nicht alle vor dem Stichtag mit ner Tageszulassung durch die Händler versehen?!
Aus genau dem Grund.
MFG
Julian

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Re: Fahrzeugveränderung - keine ABE mehr

#8 

Beitrag von MobilLoewe »

Der Grund für die Zulassung sind m.E. neue Abgasnormen vor einem Stichtag.

Gruß Bernd
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Re: Fahrzeugveränderung - keine ABE mehr

#9 

Beitrag von Eisbär »

Nö aktuell sind es die verpflichtend bei Neu Zulassung vorgeschriebenen Assistenten . Abgasnorm war 22 ein Thema mit z.B.den V6 Sprintern die dann mit Ausnahmegenehmigung noch zugelassen werden konnten. Ich hab da einen von .
Folgende Benutzer bedankten sich beim Autor Eisbär für den Beitrag:
MobilLoewe (29 Jul 2026 22:03)
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twinmichel
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Re: Fahrzeugveränderung - keine ABE mehr

#10 

Beitrag von twinmichel »

Eisbär hat geschrieben: 29 Jul 2026 21:34 Nö aktuell sind es die verpflichtend bei Neu Zulassung vorgeschriebenen Assistenten . Abgasnorm war 22 ein Thema mit z.B.den V6 Sprintern die dann mit Ausnahmegenehmigung noch zugelassen werden konnten. Ich hab da einen von .
Ja, aber die EU Planung derzeit: Umschreibung (zBsp auf Womo) gilt von den Regeln WIE NEU Zulassung.
Das wäre der Wahnsinn....
Gruss,

Michael
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Re: Fahrzeugveränderung - keine ABE mehr

#11 

Beitrag von MobilLoewe »

twinmichel hat geschrieben: 30 Jul 2026 12:18 Ja, aber die EU Planung derzeit: Umschreibung (zBsp auf Womo) gilt von den Regeln WIE NEU Zulassung.
Das wäre der Wahnsinn....
Quelle?
Folgende Benutzer bedankten sich beim Autor MobilLoewe für den Beitrag:
v-dulli (30 Jul 2026 12:29)
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Re: Fahrzeugveränderung - keine ABE mehr

#12 

Beitrag von grünersprinter »

 Themenstarter

Ich bin mal gespannt - ein Freund hatte nen Krankenwagen zum Wohnmobil umgebaut. Jetzt hat er eine 608 Doka ehemaliger Kipper so umgebaut, dass der Wohnmobilkoffer draufpasst (er ist Automechaniker).
Ob der den dann zugelassen bekommt?

Auch Witz: Felgen eintragen lassen TÜV 170 €, DEKRA 50 €.
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Re: Fahrzeugveränderung - keine ABE mehr

#13 

Beitrag von grünersprinter »

 Themenstarter

Was mich halt irritiert, wenn ich nen Kastenwagen nehme und den mit einem SCA Hochdach zum Wohnmobil umbaue, bleibt die EG Nummer gleich.

Nehme ich eine Pritsche und "belade" die, wird es ein anderes Fahrzeug. Beim Telefonat mit dem TÜV meinte der, es müsse ja dann geprüft werden ob die Reifen noch zum Fahrzeug passen. Als ich ihm erklärte, dass ja die Reifen identisch sind zu den jetzigen, nur die Aufnahme (Felge) ändert sich, kam die sch..ss Antwort "ist halt so".

Reiner Schwachsinn.
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Re: Fahrzeugveränderung - keine ABE mehr

#14 

Beitrag von MobilLoewe »

Beim Kastenwagen mit SCA-Hochdach bleibt die EG-Typgenehmigung erhalten, wenn
das Hochdach ein geprüftes System ist und der Grundaufbau des Fahrzeugs erhalten bleibt.

Dass die Reifen identisch bleiben, heißt m.E. nicht automatisch, dass nichts geprüft werden muss. Wechselst du die Felgen muss der Prüfer tatsächlich feststellen, dass Tragfähigkeit, Einpresstiefe, Abrollumfang, Freigängigkeit usw. weiterhin passen, auch wenn sich die Antwort "ist halt so" natürlich wenig hilfreich anhört.

Gruß Bernd
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Re: Fahrzeugveränderung - keine ABE mehr

#15 

Beitrag von mpetrus »

MobilLoewe hat geschrieben: 30 Jul 2026 17:14 Beim Kastenwagen mit SCA-Hochdach bleibt die EG-Typgenehmigung erhalten, wenn
das Hochdach ein geprüftes System ist und der Grundaufbau des Fahrzeugs erhalten bleibt.

Dass die Reifen identisch bleiben, heißt m.E. nicht automatisch, dass nichts geprüft werden muss. Wechselst du die Felgen muss der Prüfer tatsächlich feststellen, dass Tragfähigkeit, Einpresstiefe, Abrollumfang, Freigängigkeit usw. weiterhin passen, auch wenn sich die Antwort "ist halt so" natürlich wenig hilfreich anhört.

Gruß Bernd
Bernd das hast du falsch verstanden.
Ich hatte mir auch Felgen passend mit Gutachten für mein Sprinterfahrgestell gekauft.
Da der Hymer aber die Pappschachtel draufbaut und eine eigene Herstellnummer hat, durfte ich eine Einzelabnahme machen.
Der Herr Ingenieur hat sich nicht mal das Auto angeschaut oder irgendwas gewogen (Achslast).
Der hat einfach den Freigabetext aus dem Gutachten in seine Einzelabnahme kopiert.

Also Felgen mit Freigabe für ein Pritschenfahrzeug müssen evtl. per Einzelabnahme neu abgenommen werden nur weil du die Pritsche abschraubst und ein Koffer (mit WoMo Umschlüsselung) montierst. Das eigentliche Fahrgestell incl. Achslast bleibt gleich.
Folgende Benutzer bedankten sich beim Autor mpetrus für den Beitrag:
MobilLoewe (30 Jul 2026 18:27)
Grüße Michael
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