Sprinter in Deutschland gekauft – schwerer Defekt nach 200 km

Mercedes Sprinter 2 (Typ NCV3, Baumuster W906) & VW Crafter 1 - ab 2006 bis 2017 bzw. 2018
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Windy-ZX
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Re: Sprinter in Deutschland gekauft – schwerer Defekt nach 200 km

#16 

Beitrag von Windy-ZX »

Salvador_Marquez hat geschrieben: 06 Jul 2026 19:09
Leider weigert sich meine Rechtsschutzversicherung (Pacifica – Crédit Agricole), mir zu helfen...........
Servus,
Du hast einen Vertrag mit der Versicherung der deren Leistungsumfang klar regelt.
Such Dir lieber jemand der sich mit Vertragsrecht auskennt und das Schreiben der Versicherung und den Vertrag prüft.
Wenn die Versicherung recht hat mit Ihrer Abweisung, macht es wenig Sinn dies aus eigenen Stücken dennoch zu versuchen.
Wenn Sie zu Unrecht abgelehnt hat, kannst Du auf den Vertrag verweisen und eine Übernahme deines Fallles verlangen.
Guß
Michael
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Piet
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Re: Sprinter in Deutschland gekauft – schwerer Defekt nach 200 km

#17 

Beitrag von Piet »

Moin,
Nun mal abgesehen vom ganzen drumherum mit dem Händler, was ist denn jetzt der genaue Schaden? Wenn sich das "nur" um das defekte Gewinde des Injektorenhalters dreht, wie kommt denn die Werkstatt auf 10.000 Euro Reparaturkosten?
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Salvador_Marquez
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Re: Sprinter in Deutschland gekauft – schwerer Defekt nach 200 km

#18 

Beitrag von Salvador_Marquez »

 Themenstarter

Guten Abend,
vielen Dank für Ihre Nachrichten und für die Zeit, die Sie sich genommen haben, um mir zu helfen.

Zunächst möchte ich klarstellen, dass mit der Reparatur noch nicht begonnen wurde. Das Fahrzeug steht weiterhin stillgelegt, weil ich zuerst versuche, eine einvernehmliche Lösung über das Europäische Verbraucherzentrum (CEC) zu erreichen. Der Fall wurde bereits offiziell eingereicht und ich warte momentan auf die Rückmeldung des CEC Deutschland.
Falls keine Lösung über die Verbraucherorganisation möglich ist, werde ich – wie empfohlen – einen deutschen Rechtsanwalt in der Nähe des Verkäufers kontaktieren, um die Erfolgsaussichten und das weitere Vorgehen zu prüfen. Vielen Dank für diesen Hinweis, er ist sehr hilfreich.

Zum tatsächlichen Schaden:
Laut dem offiziellen Mercedes‑Diagnosebericht handelt es sich nicht um eine einfache beschädigte Gewindebohrung. Der Befestigungsbolzen des Injektors Nr. 4 hat einen falschen Durchmesser, was bedeutet, dass eine nicht fachgerechte Reparatur bereits vor dem Kauf durchgeführt wurde. Dadurch besteht das Risiko von Undichtigkeiten, Verbrennungsgasen am Injektorsitz, Beschädigungen an der Dichtfläche und möglichen Folgeschäden an der Zylinderkopfauflage.
Aus diesem Grund stuft Mercedes den Fall als „nicht konforme Vorreparatur“ bzw. „versteckten Mangel“ ein. Der hohe Kostenvoranschlag ergibt sich aus der möglichen Beschädigung des Injektorsitzes und der Notwendigkeit, die gesamte Dichtfläche fachgerecht zu prüfen bzw. instand zu setzen. Das geht leider weit über eine einfache Helicoil‑Reparatur hinaus.

Ich möchte auch hinzufügen, dass solche Reparaturen völlig außerhalb meiner eigenen mechanischen Kenntnisse liegen. Nach so vielen unterschiedlichen Meinungen und hilfreichen Beiträgen hier im Chat weiß ich ehrlich gesagt nicht mehr, was ich denken soll, und deshalb überlege ich ernsthaft, zusätzlich einen zweiten, unabhängigen Diagnosebericht einzuholen, um die Situation besser einschätzen zu können.

Vielen Dank nochmals für Ihre Unterstützung und Ihre Ratschläge.
Ich weiß das wirklich zu schätzen.

Mit freundlichen Grüßen
Salvador
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Re: Sprinter in Deutschland gekauft – schwerer Defekt nach 200 km

#19 

Beitrag von v-dulli »

Der ZK ist Schrott, da würde ich keine Sekunde Prüfung mehr investieren. Gescheiterte Reparaturen mit Helicoil, habe ich schon einige gesehen.
Zuletzt geändert von v-dulli am 13 Jul 2026 22:23, insgesamt 1-mal geändert.
Gruß aus OWL
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Re: Sprinter in Deutschland gekauft – schwerer Defekt nach 200 km

#20 

Beitrag von Exilaltbier »

...also ist die Vorgehensweise doch klar:
Aufgrund der Festsetzung von MB als "versteckter Mangel" den Verkäufer in die Pflicht nehmen.
Er ist somit dein erster Ansprechpartner und hat den versteckten Mangel zu verantworten.
Er wird versuchen, sich natürlich an dem ehem. Vorbesitzer schadlos zu halten.
Aber das ist nicht dein Problem.
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Re: Sprinter in Deutschland gekauft – schwerer Defekt nach 200 km

#21 

Beitrag von martin.k »

Gut das jetzt mal klar ist, was der Schaden ist.

Eine Gewindebohrung für eine solche Schraube mit einem Helicoil? Das würde ich nur als kurzfristige Lösung nehmen um mit dem Fahrzeug bis in meine Lieblingswerkstatt zu kommen.
Helicoli ist was für einen Schlauchhalter oder ähnliches.

Die Sachlage ist klar.

Gruß
Martin
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Re: Sprinter in Deutschland gekauft – schwerer Defekt nach 200 km

#22 

Beitrag von Piet »

Moin,
Nein, von HeliCoil halte ich auch nicht soviel, bei ausgerissenen Gewinden benutze ich Ensat-Gewindeeinsätze.
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Re: Sprinter in Deutschland gekauft – schwerer Defekt nach 200 km

#23 

Beitrag von hymeraner »

Exilaltbier hat geschrieben: 13 Jul 2026 15:24 Aufgrund der Festsetzung von MB als "versteckter Mangel" den Verkäufer in die Pflicht nehmen.
Da sehe ich keine Rechtsgrundlage, es sei denn es besteht gesetzliche Sachmängelhaftung. Dann ist die Frage, ob es sich um einen versteckten Mangel handelt nicht mehr wichtig. (Wäre sie es, wäre eine "Festsetzung von MB" wohl eher nicht beweiskräftig vor Gericht.)

Die rechtlich viel relevanteren Fragen wurden wie folgt beantwortet:
Salvador_Marquez hat geschrieben: 07 Jul 2026 22:09 Ich bin Privatperson, das Fahrzeug ist ausschließlich für privaten Gebrauch.
Salvador_Marquez hat geschrieben: 08 Jul 2026 08:56 Der Sprinter hatte nur einen einzigen rechtlichen Vorbesitzer: eine staatliche bzw. staatsnahe Firma...

Ich ... habe eine offizielle Rechnung eines professionellen Händlers
deutet auf eine Firma als Verkäufer hin, was auch gut ist, wenn es stimmt.

Wenn der Verkäufer tatsächlich eine Firma ist, kann er die gesetzliche Sachmängelhaftung nicht wirksam ausschließen. Daher gehe ich im Folgenden davon aus, dass diese tatsächlich besteht.

Die richtige Vorgehensweise ist, den Mangel zunächst mal schriftlich und nachweisbar beim Verkäufer zu rügen. Dazu muss man wissen, wer genau der Verkäufer ist: "Die Firma" oder "der Händler". An den Verkäufer schickt man ein Fax, in dem man
  • Den Mangel beschreibt und vorhandene Belege beifügt
  • den Verkäufer mit Fristsetzung von zwei Wochen zur Nacherfüllung auffordert, ihm dabei die Wahl zwischen zwei Varianten lässt:
    1. Nachbesserung unter Übernahme der Fahrtkosten zum und vom Ort der Nachbesserung
    2. Kostenübernahme für Nachbesserung am jetzigen Ort der Kaufsache
  • für den Fall von fruchtlosem Fristablauf Minderung oder Rücktritt androht und deutlich macht, dass nötigenfalls ein Anwalt mit entsprechender Klage beauftragt wird.
Weitere Details (KI-Abfrage)

Fax empfehle ich deshalb, weil die meisten Gerichte das qualifizierte Sendeprotokoll (mit Kopie der ersten Seite und Angabe der übertragenen Seitenanzahl) als Anscheinsbeweis des Zugangs akzeptieren. Wer ganz sicher gehen will, schickt noch ein inhaltsgleiches Einwurfeinschreiben hinterher und verlängert die Frist auch im Fax um die erwartete Postlaufzeit.
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Re: Sprinter in Deutschland gekauft – schwerer Defekt nach 200 km

#24 

Beitrag von Exilaltbier »

Privatperson kauft von Händler offiziell mit ordentlicher Rechnung, also besteht eine Haftung.


Zu klären ist nur zuerst, ob der Händler der Verkäufer des Fahrzeuges ist, also Besitzer.
Er hat das Fahrzeug dem Erstbesitzer abgekauft und verkauft es nun auf eigene Rechnung mit seinem kalkulierten Gewinn weiter.

Oder:

Ob der Händler nur Vermittler war und eine Provision für sich eingerechnet hat.

Also ob ein regulärer Kaufvertrag oder ein Vermittlungsvertrag ( Makler/ Provisionsbasis) vorliegt.
Weil mit diesem " Trick" versucht der Händler gerne, sich aus der Haftung zu ziehen.
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Re: Sprinter in Deutschland gekauft – schwerer Defekt nach 200 km

#25 

Beitrag von hymeraner »

Exilaltbier hat geschrieben: 14 Jul 2026 13:19 Weil mit diesem " Trick" versucht der Händler gerne, sich aus der Haftung zu ziehen.
Funktioniert möglicherweise für den Händler. Wenn aber
Salvador_Marquez hat geschrieben: 08 Jul 2026 08:56 Der Sprinter hatte nur einen einzigen rechtlichen Vorbesitzer
zutrifft und dieser der Verkäufer ist, dann besteht gegenüber diesem der Anspruch auf Sachmängelhaftung. Daher schrieb ich ja schon:
hymeraner hat geschrieben: 14 Jul 2026 07:30 Die richtige Vorgehensweise ist, den Mangel zunächst mal schriftlich und nachweisbar beim Verkäufer zu rügen. Dazu muss man wissen, wer genau der Verkäufer ist: "Die Firma" oder "der Händler".
Es ist alles schon gesagt, nur noch nicht von jedem 8)
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Rosi (14 Jul 2026 20:16)
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