Exilaltbier hat geschrieben: 13 Jul 2026 15:24
Aufgrund der Festsetzung von MB als "versteckter Mangel" den Verkäufer in die Pflicht nehmen.
Da sehe ich keine Rechtsgrundlage, es sei denn es besteht gesetzliche Sachmängelhaftung. Dann ist die Frage, ob es sich um einen versteckten Mangel handelt nicht mehr wichtig. (Wäre sie es, wäre eine "Festsetzung von MB" wohl eher nicht beweiskräftig vor Gericht.)
Die rechtlich viel relevanteren Fragen wurden wie folgt beantwortet:
Salvador_Marquez hat geschrieben: 07 Jul 2026 22:09
Ich bin Privatperson, das Fahrzeug ist ausschließlich für privaten Gebrauch.
Salvador_Marquez hat geschrieben: 08 Jul 2026 08:56
Der Sprinter hatte nur einen einzigen rechtlichen Vorbesitzer: eine staatliche bzw. staatsnahe Firma...
Ich ... habe eine offizielle Rechnung eines professionellen Händlers
deutet auf eine Firma als Verkäufer hin, was auch gut ist, wenn es stimmt.
Wenn der Verkäufer tatsächlich eine Firma ist, kann er die gesetzliche Sachmängelhaftung nicht wirksam ausschließen. Daher gehe ich im Folgenden davon aus, dass diese tatsächlich besteht.
Die richtige Vorgehensweise ist, den Mangel zunächst mal
schriftlich und nachweisbar beim Verkäufer zu rügen. Dazu muss man wissen,
wer genau der Verkäufer ist: "Die Firma" oder "der Händler". An den Verkäufer schickt man ein Fax, in dem man
- Den Mangel beschreibt und vorhandene Belege beifügt
- den Verkäufer mit Fristsetzung von zwei Wochen zur Nacherfüllung auffordert, ihm dabei die Wahl zwischen zwei Varianten lässt:
- Nachbesserung unter Übernahme der Fahrtkosten zum und vom Ort der Nachbesserung
- Kostenübernahme für Nachbesserung am jetzigen Ort der Kaufsache
- für den Fall von fruchtlosem Fristablauf Minderung oder Rücktritt androht und deutlich macht, dass nötigenfalls ein Anwalt mit entsprechender Klage beauftragt wird.
Weitere Details (KI-Abfrage)
Fax empfehle ich deshalb, weil die meisten Gerichte das qualifizierte Sendeprotokoll (mit Kopie der ersten Seite und Angabe der übertragenen Seitenanzahl) als Anscheinsbeweis des Zugangs akzeptieren. Wer ganz sicher gehen will, schickt noch ein inhaltsgleiches Einwurfeinschreiben hinterher und verlängert die Frist auch im Fax um die erwartete Postlaufzeit.
Hymer ML-T540 auf Sprinter 316 CDI, 7G-Tronic, Euro VI, Bj. 2015