Erstmal danke an alle für die hilfreichen Kommentare
Also der Reihe nach:
MobilLoewe hat geschrieben: 15 Aug 2025 09:10
Die EU-Richtlinie 2018/645 erlaubt den Mitgliedsstaaten, den B-Führerschein auf 4,25 t anzuheben, aber bisher nur für Fahrzeuge mit alternativen Antrieben.
Das würde jetzt tatsächlich in der 4. Führerscheinrichlinie der EU in der Trilogverhanlung im Mai abgeschlossen. Das ganze muss jetzt nur noch veröffentlicht werden, vorraussichtlich Ende des Jahres oder Anfang 2026. Es sind jetzt auch explizit WoMos mit aufgenommen. Sollte damit also bis Ende 2029 spätestens in DE umgesetzt worden sein, sonst müsste man Mal schauen welches EU Land schneller ist wo man sich die neue Eintragung in den Führerschein machen lassen kann.
"a motor caravan with a maximum authorised mass
exceeding 3 500 kg but not exceeding 4 250 kg, also in combination
with a trailer when the maximum authorised mass of this combination
does not exceed 5 000 kg;"
MobilLoewe hat geschrieben: 15 Aug 2025 09:10
Mautsysteme und LKW-Regeln werden aber weiterhin vom Fahrzeuggewicht abhängig sein, nicht vom Führerschein.
Da hast du absolut Recht, die Frage ist aber wenn sich einige Obergrenzen jetzt von 3,5t auf 4,25t erhöht haben ob sich in Zukunft auch an der Maut etc was ändern wird. Ist aber Zukunftsmusik. Ansonsten wie du sagst ist das denke ich etwas was ich verkraften kann/muss
Marius-HH hat geschrieben: 15 Aug 2025 09:28
Moin Lukas,
Da hast du was falsch verstanden. Wenn das ZGG über 3,5t liegt und du nur Klasse B hast ist es fahren ohne Fahrerlaubnis, egal wie schwer das Fahrzeug tatsächlich ist!!
Was du meinst wäre ein 3,5t Fahrzeug, das du überlädst.
Denke hier habe ich mich nicht ganz klar ausgedrückt. Ich will solange mein B Führerschein kein 4,25t Fahrzeug bewegen darf mein Fahrzeug auf 3,5t ablasten. Damit den Aufbau durchführen und erst zu einem späteren Zeitpunkt wenn ich dann hoffentlich 4,25 t führen darf wieder auflasten lassen.
Damit das in Zukunft problemlos geht will ich (1.) direkt zu Beginn mit einem 4,1 t Fahrzeug beginnen, (2.) dies durch Luftfederung noch an die 4,25 t bekommen und darauf (3.) auflasten lassen beim Tüv. Für diese Fahrten bräuchte ich jemand mit LKW führerschein (meine Freunde die das haben). Darauf kann eigentlich direkt (4.) ohne technische Änderung abgelastet auf 3,5 t werden. Es folgt (5.) der Ausbau, dann (6. sobald der B Führerschein 4,25 t WoMos erlaubt) die Auflastung ohne technische Anpassungen - sollte also problemlos gehen - und (7.) die Ummeldung auf ein WoMo. Damit hätte ich final ein 4,25 t WoMo welches ich davor trotzdem halblegal bewegen durfte. Vielleicht komme ich auch als Einzelperson und mit Einschränkungen vorerst mit 3,5t OK zurecht, habe mir aber dann sobald der Schein es erlaubt die Möglichkeit einfach aufzulasten.
Die Gedanken die ich hatte waren dass sämtliche technische Auflastung am besten ganz am Anfang am "neuen" Fahrzeug gemacht werden, damit später eine neue Auflastung ohne technische Änderung und somit ohne Stress vom Tüv passieren kann.
Die Frage die ich mir noch Stelle ist wann man am besten zum WoMo ummeldet. Am Anfang vom Umbau durch einen Minimalausbau oder wenn man dann mal wirklich fertig ist ganz am Ende.