Sprinter 4x4 4,1t auflasten, ablasten und auflasten

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osti7d
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Sprinter 4x4 4,1t auflasten, ablasten und auflasten

#1 

Beitrag von osti7d »

 Themenstarter

Hallo zusammen,

nach vielen Jahren des Träumens möchte ich das Projekt nun umsetzen:
Über die nächsten 2–3 Jahre werde ich neben meinem Job einen Sprinter ausbauen und ausbauen lassen, um anschließend eine größere Reise zu starten.

Geplante Schritte sind die Folgenden, noch ist mir unklar ob mein Ablauf so sonnig ist oder ich einen groben Denkfehler habe:

1. Fahrzeugkauf
  • Sprinter 419 mit 4,1 t zulässigem Gesamtgewicht
  • Ziel: Solides Basisfahrzeug für den späteren Ausbau
2. Technische Auflastung
  • Auflastung auf 4,25 t mittels Hinterachs-Vollluftfederung (VB Suspension, laut Carsten Stäbler möglich)
3. Übergangsweise Ablastung
  • Ablastung zurück auf 3,5 t, um das Fahrzeug mit meinem aktuellen B-Führerschein fahren zu dürfen
  • Ziel: Fahrzeug während der Ausbauphase legal bewegen können
4. Ausbau
  • Vollausbau mit einem Zielgewicht knapp unter 3,5 t (in der abgelasteten Phase)
  • Zeitpunkt der Ummeldung zum Wohnmobil noch offen, abhängig vom Ausbaufortschritt
5. Erneute Auflastung ohne technische Anpassung, sollte problemlos klappen
  • Sobald der B-Führerschein (voraussichtlich bis spätestens 2029) auf 4,25 t erweitert ist: erneute Auflastung
Überlegungen:
  • Für einzelne Fahrten über 3,5 t könnten Freunde mit LKW-Führerschein fahren
  • Überladung wäre eine Ordnungswidrigkeit, aber ich würde niemals ohne gültige Fahrerlaubnis fahren
Nächster Schritt wäre das Vorgehen und technische Machbarkeit mit dem TÜV abzustimmen.

Viele Grüße
Lukas
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greyhound
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Re: Sprinter 4x4 4,1t auflasten, ablasten und auflasten

#2 

Beitrag von greyhound »

Hallo,
was versprichst Du Dir von 4x4, 4,1 to ? Und dann noch ohne die passende Pappe zu haben. Schau mal den Zirkus an, den Du mit > 3,5 to an der Backe hast. In ganz Europa hast Du Terz mit 4,x to. Speedlimit, Überholverbote, Go-Boxen, Fahrverbot für > 3,5 to. Dann schau mal die Preise an, die für die alten (mechanischen) 4x4 aufgerufen werden. Wofür brauchst Du den 4x4 ? Der Sprinter ist auch mit 4x4 kein Unimog.
Auch wenn es oberlehrerhaft klingt: Mach erst mal ein Lastenheft, auch mit Preisen, wofür Du den Allrad brauchst. Da gibt es hier genug Beiträge dazu, was alles mit dem 4x2 Sprinter geht. Je moderner Dein Ausgangsfahrzeug ist, desto mehr Ärger bis zum no-go hast Du beim Auf- und Ablasten.
Lies mal hier im forum, welchen Zirkus die Nutzer haben schon alleine bei Umbereifung.
Ich will Dir nicht Deine Träume nehmen, aber die Realität ist bitter und teuer.
Als Camper-Neuling habe ich 2022/23 einiges davon selbst erleben dürfen.
Gruß
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Re: Sprinter 4x4 4,1t auflasten, ablasten und auflasten

#3 

Beitrag von cappulino »

So lange du alle technischen Unterlagen beisammen hast, musst du nur mit einer Prüforganisation alles durchsprechen, selbst wenn es am Ende doch anders wird. Und zu dieser fährst du dann immer bei jedem Schritt hin. Da sie deine Daten im Rechner haben, sollte es am einfachsten sein immer neue Änderungsabnahmen zu machen.
Zuletzt geändert von cappulino am 15 Aug 2025 11:49, insgesamt 1-mal geändert.
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osti7d (15 Aug 2025 17:55)
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Re: Sprinter 4x4 4,1t auflasten, ablasten und auflasten

#4 

Beitrag von osti7d »

 Themenstarter

Danke greyhound für deine Antwort. Warum ich am Ende bei 4,25t liegen will ist weil ich plane eventuell sogar dauerhaft im Van zu leben und Recht viele Hobbies habe die auch alle gewichtstechnisch im Van unterkommen wollen (Wandern, Camping, Tauchen, Skifahren, Fahrradfahren, etc) und ich einen 4 Season Van ausbauen und da wird Heizung, Batterien auch mehr wiegen.
Will nicht jedes Gramm nachwiegen müssen sondern sorglos sein.
greyhound hat geschrieben: 15 Aug 2025 00:59 versprichst Du Dir von 4x4, 4,1 to ?
Ich will keine Überlandfahrten machen aber wenn mich das 4x4 am Ende 200 m weiter zum geilsten Spot bringt ist es das schon wert. War mit dem Auto schon viel unterwegs und da waren es immer die letzten Meter die dann doch verhindert haben, dass man da hin kommt wo man hin wollte. Ein höheres Fahrwerk und 4x statt 2x sollte mich da schon weiterbringen.
greyhound hat geschrieben: 15 Aug 2025 00:59 Speedlimit, Überholverbote, Go-Boxen, Fahrverbot für > 3,5 to
Sehe ich ehrlich gesagt alles nicht so eng. Ich fahre sowieso selten über 100km/h, plane eher langsam zu reisen als schnell. Und was ich sonst so gelesen habe ist das Thema Go-boxen und Fahrverbote bei weitem auch nicht so schlimm wie immer gesagt. Desweiteren was ändert sich hier vllt bald wenn der B Schein auf 4,25 t angehoben wird um alternative Antriebe zu fördern, würde mich nicht überraschen, dass das damit auch in Zukunft die neue 3,5 t Grenze wird.
osti7d hat geschrieben: 15 Aug 2025 00:07 Je moderner Dein Ausgangsfahrzeug ist, desto mehr Ärger bis zum no-go hast Du beim Auf- und Ablasten.
Hatte mich hier schon informiert, daher dass ich ja mit einem 4,1 t Fahrzeug von Anfang an starte ist die auflastung auf 4,25 t kein Problem. Eventuell lässt man das Fahrzeug einfach auch bei den 4,1t.

Also danke für deine Hinweise aber ich denke die 750kg Mehrgewicht sind mir die unbequmlichkeiten eines >3,5t Vans wert. Wird bestimmt keine günstige Aktion aber ich habe mir hier auch ein etwas größeres Budget eingeplant ;)
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Re: Sprinter 4x4 4,1t auflasten, ablasten und auflasten

#5 

Beitrag von MobilLoewe »

osti7d hat geschrieben: 15 Aug 2025 08:43 Sehe ich ehrlich gesagt alles nicht so eng. Ich fahre sowieso selten über 100km/h, plane eher langsam zu reisen als schnell. Und was ich sonst so gelesen habe ist das Thema Go-boxen und Fahrverbote bei weitem auch nicht so schlimm wie immer gesagt. Desweiteren was ändert sich hier vllt bald wenn der B Schein auf 4,25 t angehoben wird um alternative Antriebe zu fördern, würde mich nicht überraschen, dass das damit auch in Zukunft die neue 3,5 t Grenze wird.
Die EU-Richtlinie 2018/645 erlaubt den Mitgliedsstaaten, den B-Führerschein auf 4,25 t anzuheben, aber bisher nur für Fahrzeuge mit alternativen Antrieben. Mautsysteme und LKW-Regeln werden aber weiterhin vom Fahrzeuggewicht abhängig sein, nicht vom Führerschein.

Ansonsten volle Zustimmung, ich fahre seit Jahrzehnten über 3,5 t Reisemobile entspannt durch ganz Europa, funktioniert bestens. Mautfreie Routen gibt es oft, selbst durch Österreich. Ein Beispiel, bin dieses Jahr Ruhrgebiet/Algeciras je 2.500 Kilometer gefahren, einmal komplett mautfrei, einmal ca. 28 Euro. Wo ist das Problem? :wink:

Ich bin auf den Verlauf deines Vorhabens gespannt.
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Re: Sprinter 4x4 4,1t auflasten, ablasten und auflasten

#6 

Beitrag von Marius-HH »

osti7d hat geschrieben: 15 Aug 2025 00:07
5. Erneute Auflastung ohne technische Anpassung, sollte problemlos klappen
  • Sobald der B-Führerschein (voraussichtlich bis spätestens 2029) auf 4,25 t erweitert ist: erneute Auflastung
Überlegungen:
  • Für einzelne Fahrten über 3,5 t könnten Freunde mit LKW-Führerschein fahren
  • Überladung wäre eine Ordnungswidrigkeit, aber ich würde niemals ohne gültige Fahrerlaubnis fahren
Nächster Schritt wäre das Vorgehen und technische Machbarkeit mit dem TÜV abzustimmen.

Viele Grüße
Lukas
Moin Lukas,
Da hast du was falsch verstanden. Wenn das ZGG über 3,5t liegt und du nur Klasse B hast ist es fahren ohne Fahrerlaubnis, egal wie schwer das Fahrzeug tatsächlich ist!!

Was du meinst wäre ein 3,5t Fahrzeug, das du überlädst.

Erkundige dich da nochmal.

Gruß Marius
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Re: Sprinter 4x4 4,1t auflasten, ablasten und auflasten

#7 

Beitrag von MobilLoewe »

Marius-HH hat geschrieben: 15 Aug 2025 09:28 Was du meinst wäre ein 3,5t Fahrzeug, das du überlädst.

Erkundige dich da nochmal.

Gruß Marius
osti7d hat geschrieben: 15 Aug 2025 00:07 3. Übergangsweise Ablastung
  • Ablastung zurück auf 3,5 t, um das Fahrzeug mit meinem aktuellen B-Führerschein fahren zu dürfen
  • Ziel: Fahrzeug während der Ausbauphase legal bewegen können
:wink:
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Re: Sprinter 4x4 4,1t auflasten, ablasten und auflasten

#8 

Beitrag von Marius-HH »

Ja Bernd,
Aber dann will er auflasten und einen Freund fahren lassen, wenn er über 3,5t wiegt und sonst selber fahren und die Strafe für Überladung in Kauf nehmen.

So verstehe ich Punkt 5 und das folgende.

Edit:
Evtl habenich es doch falscher interpretiert. Mal sehen was Lukas sagt.
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Re: Sprinter 4x4 4,1t auflasten, ablasten und auflasten

#9 

Beitrag von osti7d »

 Themenstarter

Erstmal danke an alle für die hilfreichen Kommentare :)

Also der Reihe nach:
MobilLoewe hat geschrieben: 15 Aug 2025 09:10 Die EU-Richtlinie 2018/645 erlaubt den Mitgliedsstaaten, den B-Führerschein auf 4,25 t anzuheben, aber bisher nur für Fahrzeuge mit alternativen Antrieben.
Das würde jetzt tatsächlich in der 4. Führerscheinrichlinie der EU in der Trilogverhanlung im Mai abgeschlossen. Das ganze muss jetzt nur noch veröffentlicht werden, vorraussichtlich Ende des Jahres oder Anfang 2026. Es sind jetzt auch explizit WoMos mit aufgenommen. Sollte damit also bis Ende 2029 spätestens in DE umgesetzt worden sein, sonst müsste man Mal schauen welches EU Land schneller ist wo man sich die neue Eintragung in den Führerschein machen lassen kann.

"a motor caravan with a maximum authorised mass
exceeding 3 500 kg but not exceeding 4 250 kg, also in combination
with a trailer when the maximum authorised mass of this combination
does not exceed 5 000 kg;"
MobilLoewe hat geschrieben: 15 Aug 2025 09:10 Mautsysteme und LKW-Regeln werden aber weiterhin vom Fahrzeuggewicht abhängig sein, nicht vom Führerschein.
Da hast du absolut Recht, die Frage ist aber wenn sich einige Obergrenzen jetzt von 3,5t auf 4,25t erhöht haben ob sich in Zukunft auch an der Maut etc was ändern wird. Ist aber Zukunftsmusik. Ansonsten wie du sagst ist das denke ich etwas was ich verkraften kann/muss :)
Marius-HH hat geschrieben: 15 Aug 2025 09:28 Moin Lukas,
Da hast du was falsch verstanden. Wenn das ZGG über 3,5t liegt und du nur Klasse B hast ist es fahren ohne Fahrerlaubnis, egal wie schwer das Fahrzeug tatsächlich ist!!

Was du meinst wäre ein 3,5t Fahrzeug, das du überlädst.
Denke hier habe ich mich nicht ganz klar ausgedrückt. Ich will solange mein B Führerschein kein 4,25t Fahrzeug bewegen darf mein Fahrzeug auf 3,5t ablasten. Damit den Aufbau durchführen und erst zu einem späteren Zeitpunkt wenn ich dann hoffentlich 4,25 t führen darf wieder auflasten lassen.

Damit das in Zukunft problemlos geht will ich (1.) direkt zu Beginn mit einem 4,1 t Fahrzeug beginnen, (2.) dies durch Luftfederung noch an die 4,25 t bekommen und darauf (3.) auflasten lassen beim Tüv. Für diese Fahrten bräuchte ich jemand mit LKW führerschein (meine Freunde die das haben). Darauf kann eigentlich direkt (4.) ohne technische Änderung abgelastet auf 3,5 t werden. Es folgt (5.) der Ausbau, dann (6. sobald der B Führerschein 4,25 t WoMos erlaubt) die Auflastung ohne technische Anpassungen - sollte also problemlos gehen - und (7.) die Ummeldung auf ein WoMo. Damit hätte ich final ein 4,25 t WoMo welches ich davor trotzdem halblegal bewegen durfte. Vielleicht komme ich auch als Einzelperson und mit Einschränkungen vorerst mit 3,5t OK zurecht, habe mir aber dann sobald der Schein es erlaubt die Möglichkeit einfach aufzulasten.

Die Gedanken die ich hatte waren dass sämtliche technische Auflastung am besten ganz am Anfang am "neuen" Fahrzeug gemacht werden, damit später eine neue Auflastung ohne technische Änderung und somit ohne Stress vom Tüv passieren kann.

Die Frage die ich mir noch Stelle ist wann man am besten zum WoMo ummeldet. Am Anfang vom Umbau durch einen Minimalausbau oder wenn man dann mal wirklich fertig ist ganz am Ende.
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mpetrus
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Re: Sprinter 4x4 4,1t auflasten, ablasten und auflasten

#10 

Beitrag von mpetrus »

Meine Vorgehensweise wäre diese:
- 4,1t Fahrzeug kaufen
- auf 3,5t ablasten
-Zusatzluftfederung (keine Vollluftfederung wie du geschrieben hast) einbauen und vom TÜV mit Auflastung abnehmen lassen. Fahrzeugpapiere aber bei den 3,5t lassen, da der TÜV Bericht ja die Betriebserlaubnis bestätigt.
- Fahrzeug ausbauen und wenn fertig wieder zum TÜV für die WoMo Abnahme.
- Zum Schluss die Papier auf 4,25t plus WoMo Zulassung machen.

Was ich allerdings befürchte, mit der Freigabe der 4,25t sind ja gewisse Bedingungen geknüpft. Ob du diese mit dann einem alten Fahrzeug erfüllst und somit dein Führerschein zu den Fahrzeugbedingungen der 4,25t Freigabe passt, würde ich bezweifeln. Bis dahin fließt noch viel Wasser den Rhein herunter und deutsche Behörden sind sehr einfallsreich.
Vielleicht machst du dir Gedanken ein C1 oder C1E Führerschein zu machen.

Was die Bedingungen an den Mauteinnahmen ab 3,5t, den höheren TÜV Gebühren/Intervalle, den Verkehrsvorschriften usw. anbelangt, werden die Lobbyisten schon verhindern das diese auf 4,25t angehoben werden. Es kommen eher noch größere "Stolpersteine" dazu.
Grüße Michael
Hymer ML-T 560 (4x4) auf Sprinter 319, 3l V6 und 5 Gg Automatik, Bj 2018
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Re: Sprinter 4x4 4,1t auflasten, ablasten und auflasten

#11 

Beitrag von osti7d »

 Themenstarter

mpetrus hat geschrieben: 15 Aug 2025 19:16 Zusatzluftfederung (keine Vollluftfederung wie du geschrieben hast)
Darf ich fragen wieso? Mein Verständnis kann man mit Vollluft mehr ausgleichen, höherer Komfort etc. Mit Zusatzfedern dafür den Vorteil, dass billiger und wenn diese ausfallen das Fahrzeug noch fährt
mpetrus hat geschrieben: 15 Aug 2025 19:16 TÜV mit Auflastung abnehmen lassen. Fahrzeugpapiere aber bei den 3,5t lassen, da der TÜV Bericht ja die Betriebserlaubnis bestätigt.
Danke! Das war mir nicht bewusst, dass Auf und Ablastung nicht unbedingt in die Fahrzeugpapiere rein muss. Damit würde man sich ja auf jeden Fall das mehrmalige umschrieben sparen.
mpetrus hat geschrieben: 15 Aug 2025 19:16 Fahrzeug ausbauen und wenn fertig wieder zum TÜV für die WoMo Abnahme
Hier Frage ich mich nur ob es problematisch ist wenn mein Auto sagen wir mit mir als Fahrer aber leeren tanks und ohne Zuladung 3490kg wiegt, bekomme ich dann die WoMo Zulassung? Also bekommt ein temporär überladenes Womo eine Womo Abnahme wenn es darauf dann aufgelistet wird. Ich denke hier blicke ich noch nicht so ganz durch wie das ablaufen würde
mpetrus hat geschrieben: 15 Aug 2025 19:16
Vielleicht machst du dir Gedanken ein C1 oder C1E Führerschein zu machen.
Ist auch eine Überlegung, i'll ich aber erst Mal vermeiden wegen Kosten etc
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Re: Sprinter 4x4 4,1t auflasten, ablasten und auflasten

#12 

Beitrag von Almaric »

mpetrus hat geschrieben: 15 Aug 2025 19:16 Vielleicht machst du dir Gedanken ein C1 oder C1E Führerschein zu machen.
Das würde ich auch empfehlen. Es gibt dafür auch Schnellkurse da hast du das je nach Fahrschule in 2 Wochen z.B. durch...
C1E würde ich persönlich nicht empfehlen, dann kannst du auch gleich CE machen, so groß ist der Unterschied da nicht mehr. Mache ich übrigens gerade...also CE. Und wenn man nicht im gewerblichen Güterverkehr fahren will, also z.B. Wohnmobil oder unter die Handwerkerausnahme fällt, kann man sich auch die Berufskraftfahrerqualifikation sparen die etwa nochmal so viel kostet wie der Führerschein.

Ganz ehrlich? Dieses vor und zurück und auf- und ablasten würde ich mir sparen. Ich hatte das auch überlegt mit erst einen auf 3,5t abgelasteten 5 Tonner zu kaufen. Vor dem Ausbau zum Womo muss der aber erstmal als LKW zugelassen werden, was dann in meinem Fall wieder nicht ging, da nicht mehr genug Nutzlast vorhanden ist. Das könnte dir auch beim Womo im schlimmsten Fall das Genick brechen, wenn du z.B. viel Ausstattung und viel Innenausbau hast (also die Karre leer schon sehr schwer ist) und dazu z.B. noch 4 Sitzplätze. Eventuell bekommst du dann die 3,5t Zulassung gar nicht, da nicht genug Nutzlast übrig ist.
Was die Bedingungen an den Mauteinnahmen ab 3,5t, den höheren TÜV Gebühren/Intervalle, den Verkehrsvorschriften usw. anbelangt, werden die Lobbyisten schon verhindern das diese auf 4,25t angehoben werden. Es kommen eher noch größere "Stolpersteine" dazu.
Da gehe ich auch von aus...

Edit:
osti7d hat geschrieben: 15 Aug 2025 19:42
mpetrus hat geschrieben: 15 Aug 2025 19:16
Vielleicht machst du dir Gedanken ein C1 oder C1E Führerschein zu machen.
Ist auch eine Überlegung, i'll ich aber erst Mal vermeiden wegen Kosten etc
Lol, das verstehe ich nun überhaupt nicht. Wir reden hier über ein Fahrzeug das mit eigenem Innenausbau wahrscheinlich an die 100k€ streifen wird (oder auch deutlich drüber je nach Ausstattung), und dann sind ein paar 1000€ für einen Führerschein ein Thema? :roll: Die verbrätst du wahrscheinlich locker bei deinen Ummeldungen schon und hast dann immernoch keinen passenden Lappen...
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Re: Sprinter 4x4 4,1t auflasten, ablasten und auflasten

#13 

Beitrag von pappa »

Das mit den leeren Tanks wird nur mit viel Glück funktionieren. Die Prüfstellen haben Vorgaben über Füllmengen. Auch werden pro Sitzplatz (2 werden es ja bestimmt sein) 75 kg gerechnet.
Bei meiner Umschreibung vom RTW-Koffer auf Wohnmobil war der Dieseltank kurz vor Reserve, keinerlei Wasser an Bord und das Reserverad lag zu Hause...
Ich würde alle technischen Umbauten am Serienfahrzeug abnehmen lassen und diese kurz vor dem Umschreiben zum Wohnmobil eintragen lassen.
Bei der Wohnmobilzulassung werden die Schlüsselnummern in der Regel genullt. Alle Gutachten für Anbauteile gelten aber nur für Schlüsselnummern der Serienfahrzeuge. Das bedeutet dass z.B. eine Anhängerkupplung, die nicht eintragungspflichtig ist und somit ein Gutachten ausreicht, nur an einem Serienfahrzeug ohne Eintragung gefahren werden darf. Am gleichen Fahrzeug mit genullten Schlüsselnummern muss sie per Einzelabnahme eingetragen werden.
Und schon damit tun sich einige Prüfer schwer.....
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Re: Sprinter 4x4 4,1t auflasten, ablasten und auflasten

#14 

Beitrag von hljube »

osti7d hat geschrieben: 15 Aug 2025 19:42 Darf ich fragen wieso? Mein Verständnis kann man mit Vollluft mehr ausgleichen, höherer Komfort etc.
Die gibt es nicht für Heck und Allrad Fahrzeuge der 907 Baureihe, nur der Frontgetriebene 910 kann mit Vollluftfederung ausgeestattet werden.
So mein Kenntnisstand.

osti7d hat geschrieben: 15 Aug 2025 19:42 Hier Frage ich mich nur ob es problematisch ist wenn mein Auto sagen wir mit mir als Fahrer aber leeren tanks und ohne Zuladung 3490kg wiegt, bekomme ich dann die WoMo Zulassung? Also bekommt ein temporär überladenes Womo eine Womo Abnahme wenn es darauf dann aufgelistet wird. Ich denke hier blicke ich noch nicht so ganz durch wie das ablaufen würde
Du brauchst als Realgewicht im Wiegeschein zur Umschreibung noch nen paar Kilo Reserve, aus der Erinnerung:

Zulässiges Gesamtgewicht - 75kg Fahrer - 75kg Pro eingetragenem Sitz außer dem Fahrer - 10kg Pro Fahrzeuglänge gerundet in Metern = maximales Realleergewicht (75KG für den Fahrer werden bei der Eintragung im Schein immer schon mit eingetragen)
In diesem Realleergewicht müssen aber alle Tanks und Gasflaschen zu 90% gefüllt sein.

Ansonsten noch Merkblatt des TÜV-Verbands Nr. 740 beachten (muss käuflich erworben werden)
Grob Zusammengefasst z.B. hier: https://varivan.de/wp-content/uploads/Z ... nmobil.pdf
MFG
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Re: Sprinter 4x4 4,1t auflasten, ablasten und auflasten

#15 

Beitrag von hljube »

pappa hat geschrieben: 15 Aug 2025 19:58 Alle Gutachten für Anbauteile gelten aber nur für Schlüsselnummern der Serienfahrzeuge. Das bedeutet dass z.B. eine Anhängerkupplung, die nicht eintragungspflichtig ist und somit ein Gutachten ausreicht, nur an einem Serienfahrzeug ohne Eintragung gefahren werden darf. Am gleichen Fahrzeug mit genullten Schlüsselnummern muss sie per Einzelabnahme eingetragen werden.
Und schon damit tun sich einige Prüfer schwer.....
Das Nullen der TSN ist Geschichte, dürfen die Prüfstellen nicht mehr.
Es wird nur noch die Fahrzeugart ( Steuer und Versicherungsrechtlich) geändert, Die Typ und Modellnummer darf nicht mehr geändert werden, bzw die Zulassungsstellen verwerfen die Änderung der Eintragungen dann.
Somit kann man sich auch nach Umschreibung zum Womo weiter auf sein ursprüngliches COC beziehen, z.B. bei Reifengrößen
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