Exilaltbier hat geschrieben: 09 Jun 2024 15:46
wenn da BFG steht, dann darf auch nur BFG drauf...
NEIN
streetman23 hat geschrieben: 09 Jun 2024 15:28
Noch ne ganz andere Frage: In meinem Fahrzeugschein steht im Zusatzfeld "245/R16 75 BF Goodrich" - heisst das, ich darf nur BF Goodrich aufziehen, oder zählt nur die Reifengröße die eingetragen ist?
Die Reifenfabrikatsbindung mit Eintragung im Fahrzeugschein wurde schon 2000 mit der Nationalen Umsetzung der 1997 eingeführten EG-Richtlinie 92/23 für PKW außer Kraft gesetzt und dürfte genau genommen nicht mal mehr eingetragen werden bei Umschreibung, hat also nur Empfehlungscharakter.
Genau wie die Bezeichungen C, M&S etc... Auch der Lastindex muss nur minimal der hälfte der maximalen Achslast entsprechen.
V-Index ist genau so geregelt, muss nur die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit abdecken, beim Sprinter also in den meißten Fällen 16x km/h
Siehe dazu
https://res.cloudinary.com/adacde/image ... kkvjs0.pdf
Seite 2 sowie Seite 15 und folgende.
Lass dir das gerne mal durch TÜV / Dekra bestätigen.
Die V-Max beschränkung seitens MB für größer Bereifte Fahrzeuge ist ne andere Geschichte. Das hängt, soweit ich mich erinnere, mit dem ESP zusammen.
Irgendwann hatte ich das auch mal in der Aufbaurichtlinie gelesen, finde es aber grade nicht wieder.