Infosucher hat geschrieben: 30 Aug 2021 10:17
Ich habe diesen Rückruf aber nicht beim KBA gefunden obwohl im Brief steht das er vom KBA angeordnet wurde!
Bitte bringen Sie vor Durchführung der Maßnahme die Anordnung des KBA bei und erklären Sie hinreichend, welche Maßnahmen aus welchem Grund durchgeführt werden, sowie zu welchen Veränderungen diese führen sollen/werden
324 M272 EZ 03/16 H2L2 + LANDIRENZO 13tkm
324 M272 EZ 02/07 H1L2 + PRINS 169tkm zu verkaufen
324 M273 EZ 06/08 H2L2 + PRINS 48tkm irgendwann mal
224 M272 EZ 09/08 H1L2 223tkm in Teilen zu verkaufen
319 OM642 EZ 05/16 im HYMER ML-I 540 verkauft
Mich hats jetzt auch ereilt - ich bin nach wie vor sehr unschlüssig, wie ich damit umgehen soll.
Die Verbraucherzentralen empfehlen ja, sowohl Hersteller als auch Werkstatt Vordrucke mit Ausschlüssen unterzeichnen zu lassen - dass die das niemals tun werden, ist glaube ich klar.
Rechtsschutzversicherung hab ich leider keine, die hier greifen würde.
Hallo,
hatte jetzt am Wochenende auch nen Schreiben von Damiler drin für ein Softwareupdate für nen 316 von 2015.
Ich sehe das völlig entspannt, die haben doch den Mist gebaut, warum soll ich das Auto abgeben, mir nen Mietwagen nehmen? Wer bezahlt das?
Solange hier keiner vor der Tür steht und das Auto stilllegen will passiert hier nichts!
Das Auto hat jetzt fast 300tausend runter, ist einmal komplett saniert worden.
Da wird sicherlich nichts mehr am Motorsteuergerät raufgespielt, zumal er nicht zu Mercedes zur Wartung geht.
W906 316 CDI, I=3,923, L2H2, Bj 6/16 (EURO VI), Mopf, Highline KI und MFL, AHK, 100 L Tank noch ein LKW,
Dachträger von ND-Rack montiert, wird in ein Womo für 2 Leute
Davor VW T3 TD Womo DIY mit Hubdach, VW T4 TDI Multivan Allstar
Infosucher hat geschrieben: 30 Aug 2021 10:17
Ich habe einen Rückruf bekommen für meinen Sprinter 316 W906 OM651 Euro5 (ehemals LKW, jetzt Wohnmobil-Zulassung).
Der Aktionsode des Rückrufes lautet NC3II6515R.
Du hast meinen Beitrag zu der Rückrufaktion NC3M651R gelesen?
Für dieses Jahr habe ich ein paar neue Dokumente beim KBA für den Sprinter mit OM651 gefunden:
Zuletzt geändert von Vanagaudi am 30 Aug 2021 13:36, insgesamt 2-mal geändert.
Für (Folge-) Schäden aller Art übernehme ich keine Haftung. Alle einschlägigen (Sicherheits-) Vorschriften sind zu beachten. Im Zweifelsfalle grundsätzlich einen Fachmann fragen bzw. die Arbeiten von einer Fachfirma ausführen lassen.
Infosucher hat geschrieben: 30 Aug 2021 10:17... Sprinter 316 W906 OM651 Euro5 (ehemals LKW ...
LKW über 3,5t? Dann sollte es Euro V sein.
Wenn ich das richtig sehe, hat er jedenfalls keinen SCR-Kat und damit kaum eine Möglichkeit, ohne Erhöhung der Abgasrückführrate die NOx-Werte zu senken. Daher empfehle ich Vorsicht, wie ja einige hier auch schon zurecht gepostet haben.
Hymer ML-T540 auf Sprinter 316 CDI, 7G-Tronic, Euro VI, Bj. 2015
Infosucher hat geschrieben: 30 Aug 2021 10:17... Sprinter 316 W906 OM651 Euro5 (ehemals LKW ...
LKW über 3,5t? Dann sollte es Euro V sein.
Wenn ich das richtig sehe, hat er jedenfalls keinen SCR-Kat und damit kaum eine Möglichkeit, ohne Erhöhung der Abgasrückführrate die NOx-Werte zu senken. Daher empfehle ich Vorsicht, wie ja einige hier auch schon zurecht gepostet haben.
Vorsicht hilft da leider gar nichts. Was zweifelsfrei feststeht: wenn das KBA den Rückruf anordnet, dann kommt irgendwann eine Stillegungsandrohung. Dann hat man die Wahl, sein Fahrzeug stillzulegen oder das Update machen zu lassen. Eine große Wahl sehe ich hier für die wenigsten.
Ob man das Update machen lässt oder nicht, ist hier für mich nicht die große Frage. Sondern eher der Weg dorthin. Wie sichere ich mich ab, welche Schritte muss ich gehen, damit ich am Ende nicht der gebissene bin.
Folgende Benutzer bedankten sich beim Autor Creeebexo für den Beitrag (Insgesamt 2):
Infosucher hat geschrieben: 30 Aug 2021 10:17... Sprinter 316 W906 OM651 Euro5 (ehemals LKW ...
LKW über 3,5t? Dann sollte es Euro V sein.
Wenn ich das richtig sehe, hat er jedenfalls keinen SCR-Kat und damit kaum eine Möglichkeit, ohne Erhöhung der Abgasrückführrate die NOx-Werte zu senken. Daher empfehle ich Vorsicht, wie ja einige hier auch schon zurecht gepostet haben.
Infosucher hat geschrieben: 30 Aug 2021 10:17
Ich habe einen Rückruf bekommen für meinen Sprinter 316 W906 OM651 Euro5 (ehemals LKW, jetzt Wohnmobil-Zulassung).
Der Aktionsode des Rückrufes lautet NC3II6515R.
Für dieses Jahr habe ich ein paar neue Dokumente beim KBA für den Sprinter mit OM651 gefunden:
Vielen Dank für die Informationen.
In meinem Fahrzeugschein steht: D2: 906BB35, LMMD1350N, MEB24UA3 14.1: 35M0
Wenn ich das richtig sehe, dann ist dieser nicht bei den von Ihnen genannten dabei!??
Infosucher hat geschrieben: 30 Aug 2021 14:17
Wenn ich das richtig sehe, dann ist dieser nicht bei den von Ihnen genannten dabei!??
In diesem Fall ist die Genehmigungsnummer des Fahrzeugs e1*... wichtig. Die muss übereinstimmen, sonst trifft das entsprechende Dokument nicht zu.
Für (Folge-) Schäden aller Art übernehme ich keine Haftung. Alle einschlägigen (Sicherheits-) Vorschriften sind zu beachten. Im Zweifelsfalle grundsätzlich einen Fachmann fragen bzw. die Arbeiten von einer Fachfirma ausführen lassen.
Infosucher hat geschrieben: 30 Aug 2021 14:17
Wenn ich das richtig sehe, dann ist dieser nicht bei den von Ihnen genannten dabei!??
In diesem Fall ist die Genehmigungsnummer des Fahrzeugs e1*... wichtig. Die muss übereinstimmen, sonst trifft das entsprechende Dokument nicht zu.
Vielen Dank, in meinem Fahrzeugschein steht: e1*2007/46*0301*08
Diese Nummer habe ich in ihrem Link gefunden: e1*2007/46*0301*11. Also etwas anders (08 und 11 hinten).
Hat denn hier im Forum bereits jemand den Klageweg bestritten bzw. hat vor, diesen zu gehen?
Der Musterfeststellungsklage wird man sich Stand heute wohl nicht anschließen, der Sprinter ist wohl nicht Gegenstand dieser Thematik.
Im Grundsatz läufts aus meiner Sicht darauf hinaus, dass ich seit August 2021 drei Jahre habe, zu entscheiden, ob ich das juristisch verfolgen lasse. Das Softwareupdate muss ich so oder so machen lassen. Dann doch lieber mit kostenfreiem Ölwechsel, der mir dafür zugesprochen wird.
Creeebexo hat geschrieben: 30 Aug 2021 13:18
Vorsicht hilft da leider gar nichts. Was zweifelsfrei feststeht: wenn das KBA den Rückruf anordnet, dann kommt irgendwann eine Stillegungsandrohung. Dann hat man die Wahl, sein Fahrzeug stillzulegen oder das Update machen zu lassen. Eine große Wahl sehe ich hier für die wenigsten.
Es ging ja hier um einen Fall, wo sich gar keine KBA-Anordnung findet. Dann würde ich es vorsichtshalber einfach lassen.
Und wenn es doch eine KBA-Anordnung gibt, dann bedeutet Vorsicht, dass man auf einer angemessenen Antwort auf diese Frage besteht:
Rosi hat geschrieben: 30 Aug 2021 10:59
Bitte bringen Sie vor Durchführung der Maßnahme die Anordnung des KBA bei und erklären Sie hinreichend, welche Maßnahmen aus welchem Grund durchgeführt werden, sowie zu welchen Veränderungen diese führen sollen/werden
Ohne diese Antwort weiß man nicht, welche Gewährleistungsansprüche man ggf. hat. Wird z. B. die Abgasrückführrate erhöht (aus meiner Sicht bei Euro 5 fast die einzige Möglichkeit), kann man direkt fragen,
welche Maßnahmen getroffen werden, damit die jetzt außerhalb des Designbereichs betriebenen Bauteile (insbes. Abgasrückführventile) nicht vorzeitig kaputt gehen.
wenn keine solchen Maßnahmen getroffen werden, welche Garantien Werkstatt oder Hersteller für den Fall eines Defekt an diesen Teilen nach einem Update gibt.
Creeebexo hat geschrieben: 30 Aug 2021 13:18
Ob man das Update machen lässt oder nicht, ist hier für mich nicht die große Frage. Sondern eher der Weg dorthin. Wie sichere ich mich ab, welche Schritte muss ich gehen, damit ich am Ende nicht der gebissene bin.
Genau das meinte ich mit Vorsicht ...
Zuletzt geändert von hymeraner am 31 Aug 2021 14:24, insgesamt 1-mal geändert.
Hymer ML-T540 auf Sprinter 316 CDI, 7G-Tronic, Euro VI, Bj. 2015