Befahren von Fußgängerzonen

Mercedes Sprinter 1 (Typ T1N, Baumuster W901-W905) & VW LT 2 - ab 1995 bis 2006
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NGT-Sprinter
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Befahren von Fußgängerzonen

#1 

Beitrag von NGT-Sprinter »

 Themenstarter

Hallo alle zusammen,
leider habe ich derzeit ein kleines Problem.
Da ich beruflich schon seit vielen Jahren leider täglich die Füßgängerzone befahren muss und schon einigen Ärger hinnehmen musste, (Jugendliche die absichtlicht nicht zur Seite gehen, bespucken der Seitenscheibe, etc...)
Ist mir wieder was merkwürdiges passiert.
Vor einiger Zeit sagte mir ein Verkehrspolizist, ich sollte doch zumindest beim Befahren der Fußgängerzone die Warnblinkanlage einschalten. Dies tat ich auch immer, bis mir eine Politesse miteillte, das dies zu unterlassen sei und ich 10€ bezahlen solle. Missbräuchlices Einschalten der Warnblinkanlage.
Im Web fand ich ledigliche einen Hinweiß vom OLG Düsseldorf, Aktenzeichen: 14 U 53/98, (BGH, VI ZR 334/98, DAR 1999, 543 Urteil vom 10.02.2000
Extremlangsam fahrende Fahrzeuge mussen das Warnblinklicht einschalten.
Was ist denn jetzt nun gesetzlich richtig?
Stellt der Sprinter nun beim Befahren eine Gefahr dar oder nicht?
Von nichts kommt nichts!
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Rennsprinter
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#2 

Beitrag von Rennsprinter »

Ich kann dir leider nichts dazu sagen, wollte aber fragen ob dein Nick mit einem Erdgas-Sprinter zu tun hat - fährst du so einen und falls ja, wie sind deine Erfahrungen (Dann aber ein neues Thema eröfnen, damit man hier auf deine Frage antworten kann )
Sprinter - was sonst ?
Linksfahrer
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#3 

Beitrag von Linksfahrer »

Also ich denke mal das einschalten der Warnblinkanlage ist nicht falsch aber auch nicht nötig weil dein Sprinter wohl kaum zu übersehn ist. Da die die den Sprinter übersehn würden auch deine Warnblinkanlage nicht sehn würde würde ich es mal mit Hupen versuchen. Der Politesse hätte ich gesagt soweit sie nicht blond gewesen ist möchte sich sich doch bitte die Haare blond färben damit man ihre Dummheit von weitem schon erkennt in der Fussgängerzone da es sonst eine Gefahr darstellen würde. Und zum Thema Seitenscheibe bespucken und andre netten Sachen hilft nur eins aussteigen und aufs Maul hauen. Sorry für die harte Wortwahl aber da ich heute auch ein nettes Gespräch mit einer Politesse hatte bin ich reichlich genervt. Wie erkläre ich einer Politesse das mein langer Sprinter nicht in die vorgesehne Parklücke passt ohne das ich alles blockieren würde? Ich habs mit der netten Frage versucht *Ob es nicht genug Weihnachtsgeld gegeben hatt?* der Rest des Gespräches ist nicht jugendfrei deshalb sag ich es mal so es lief auf eine Anzeige wegen Beleidigung aus :evil: . Und alles nur weil ich nicht in der Parklücke stand sondern mit gelöstem Parkschein am Rande des Parkplatztes. Soviel zu unserem Rechtsstaat so langsam kotz mich Deutschland mächtig an und es kommt noch der Tag wo ich ausflippe :evil: . Aber nur gut das man Rechtsschutz versichert ist und wegen so nem Scheiss jetzt vor Gericht gehn darf um sein Recht zu bekommen. Aber ich denke mal unsere Richter haben ja sonst nix zutun.
So geh jetzt in den Keller Holz hacken oder irgendwas was abreagiert :evil:
Ciao
Wer später bremst fährt länger schnell!!!
Carsten
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#4 

Beitrag von Carsten »

Hallo zusammen!

Also, wir schalten immer die Warnblinke ein ,wenn wir mit unserem Montagebus in der Fußgängerzone fahren. Erlaubt oder nicht...ist doch völliger Schwachsinn, so was mit 10€ Strafe zu ahnden. Klar, viele übersehen dannauch die Blinker. Das sind aber auch die, die absichtlich dann langsam vor einem herschlendern. Meine Freunde sind auch die, die hinter dem Bus stehenbleiben und schauen, wo es da hupt (wir haben solch einen Rückfahrwarner drin). Zum Thema Politessen hab ich gegenteilige Erfahrungen gemacht. In vielen Städten war es so, das wir den Bus in der Fußgängerzone mit Warnblinke stehen hatten und irgendwann die Politessen auf den Baustellen nachfragten, wem der Bus gehört und wie lange er da steht. Als sie gesehen haben, das wir dort arbeiten und ständig an das Fahrzeug müssen, war das okay. Hier bei uns in der Stadt steht man keine zehn Minuten und man hat einen Strafzettel über 30€. Da wird nicht gefragt und Einsicht ist nicht zu erwarten. Andererseits, mal ehrlich. Wer so einen Job macht, muß doch masochistisch veranlagt sein. Wenn ich morgens aufsteh und weiß da schon, das ich den ganzen Tag nur angemault und angeschissen werde...
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bikeraper
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#5 

Beitrag von bikeraper »

Warnblinkanlagen sollen ja auf eine Gefahr hinweisen.
Eigentlich ist die Warnblinke wenn man in 2. Spur hält auch verboten, was beim 2. Spur halten dann aber auch ned mehr auffällt.
Aber jeder Politesse eines in die Fresse (ist das Polt oder Seyfried?) war noch nie verkehrt :P
Gruß
Christoph
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blacksprinter
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#6 

Beitrag von blacksprinter »

Wie könnt Ihr denn in der Fußgängerzone Sonderrechte erwarten wenn ihr den Warnblinker einschaltet?
Unsere Firmenwagen haben blaue Warnblinker auf dem Dach und im Kühlergrill außerdem eine EXTREM laute Hupe von Herrn Martin und trotzdem bekommen wir den "Vogel" gezeigt.
Also nicht ärgern, freut euch: ihr habt wenigstens jedes Wochenende ein Wochenende....
Das Leben ist zu kurz für kleine, unpraktische Autos.
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