Der Hintergrund ist, dass ich öfters nach Sylt mit dem Zugshuttle fahren muss, und dort ist die erste Preisstuffe auf Fahrzeuge bis 6m länge, Höhe 2,7m und 3t zGG, gebunden ! Darüber hinaus wird es doppelt so teuer. Mit dem T1N war das kein Problem, aber beim NCV3 wird es kritisch, oder ?
Sprinter - tatsächliche Höhe
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Sprinter - tatsächliche Höhe
Hat jemand schon die echte Aussenhöhe beim Sprinter/Crafter mit Hochdach gemessen ? VW und Mercedes geben unterschidliche höhen an, und im Fahrzegschein stehen nur "Gummimasse" drin
Der Hintergrund ist, dass ich öfters nach Sylt mit dem Zugshuttle fahren muss, und dort ist die erste Preisstuffe auf Fahrzeuge bis 6m länge, Höhe 2,7m und 3t zGG, gebunden ! Darüber hinaus wird es doppelt so teuer. Mit dem T1N war das kein Problem, aber beim NCV3 wird es kritisch, oder ?
Der Hintergrund ist, dass ich öfters nach Sylt mit dem Zugshuttle fahren muss, und dort ist die erste Preisstuffe auf Fahrzeuge bis 6m länge, Höhe 2,7m und 3t zGG, gebunden ! Darüber hinaus wird es doppelt so teuer. Mit dem T1N war das kein Problem, aber beim NCV3 wird es kritisch, oder ?
Sprinter - was sonst ?
Das könnte wirklich knapp werden. Messen die nach, oder haben die Wagen die halt nur 2,8mtr hoch sind?
Ich würde kackenfrech bis 2,7mtr buchen und zur Not wenns Ärger gibt Kompressor mitnehmen und Luft aus den Reifen lassen, weil wenn er überhaupt höher ist, dann nur unwesentlich.
Gruß
Christoph
Ich würde kackenfrech bis 2,7mtr buchen und zur Not wenns Ärger gibt Kompressor mitnehmen und Luft aus den Reifen lassen, weil wenn er überhaupt höher ist, dann nur unwesentlich.
Gruß
Christoph
319er fahn muss man sich leisten können
Oder als Luxussparvariante ein Volluftfederung mit Höheneinstellung vom Sprinter
.
Ok, das wird doch ein etwas teures sparen
.
Mir hat auch schon ein Verkäufer erzählt, daß er auch schon bei ähnlichen Fahrzeugen Höhendifferenzen bis 2cm erlebt hat und deshalb sehr zur Vorsicht rät, wenn es eng wird.
Gruß
Rossi
Ok, das wird doch ein etwas teures sparen
Mir hat auch schon ein Verkäufer erzählt, daß er auch schon bei ähnlichen Fahrzeugen Höhendifferenzen bis 2cm erlebt hat und deshalb sehr zur Vorsicht rät, wenn es eng wird.
Gruß
Rossi
Hallo,
nach meiner Erfahrung ist für den zu entrichtenden Fahrpreis ausschließlich die Angabe in dem Fahrzeugschein maßgeblich. Wegen einer Dachluke habe ich mal mit dem einsichtigen TÜV Prüfer so lange nachgemessen, bis das Fahrzeug genau 2,70m hoch war. Das hat für jede Buchung gereicht und auf Fähren usw. hat es bis jetzt noch nie Probleme gegeben - die kalkulieren da wohl offenbar genug "Luft" ein. Geschätzt würde ich da bis 2,80m kein Problem sehen.
Gruß
Heinz
nach meiner Erfahrung ist für den zu entrichtenden Fahrpreis ausschließlich die Angabe in dem Fahrzeugschein maßgeblich. Wegen einer Dachluke habe ich mal mit dem einsichtigen TÜV Prüfer so lange nachgemessen, bis das Fahrzeug genau 2,70m hoch war. Das hat für jede Buchung gereicht und auf Fähren usw. hat es bis jetzt noch nie Probleme gegeben - die kalkulieren da wohl offenbar genug "Luft" ein. Geschätzt würde ich da bis 2,80m kein Problem sehen.
Gruß
Heinz
Angaben
ja im tollen Normeuropäischen Fahrzeugschein steht nix vernünftiges drin !!
Ich fahre einen 211 CDI kurz und hoch und der ist ca. 2,60 m hoch + - 2 cm
Hab es extra mal ausgemessen, weil ich auch einige Durchfahrten habe
wo es knapp wird
MfG
Ich fahre einen 211 CDI kurz und hoch und der ist ca. 2,60 m hoch + - 2 cm
Hab es extra mal ausgemessen, weil ich auch einige Durchfahrten habe
wo es knapp wird
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Sylt, da fahr ich morgen zu ersten Mal hin, bei leicht über 2,70 m mit Kühlung und 3,5 t stellt sich die Frage ja nicht, aber ich muß ja auch nicht zahlen (sondern der Auftraggeber). Die Eisenbahn ist ja doch nur da, um allzugroße Touristenströme fernzuhalten. Sonst gäbe es schon längst eine Brücke oder einen Straßendamm wie nach Fehmarn und Rügen.
Ich war dabei:
SprinterTreffen: 2010, 2018
Weihnachtstreffen Lauf: 2007, 2008, 2010, 2012, 2013, 2014
Treffen in Bonn: 2007
Werksbesichtigung Düsseldorf: 2008, 2013
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Re: Angaben
Danke, dann dürfte der mittlere Radstand nicht viel höher liegen !Bernte hat geschrieben:ja im tollen Normeuropäischen Fahrzeugschein steht nix vernünftiges drin !!
Ich fahre einen 211 CDI kurz und hoch und der ist ca. 2,60 m hoch + - 2 cm
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MfG
@ Kühltaxi
Mit dem Shuttlezug nach Sylt finanziert die Deutsche Bahn die restlichen Strecken
@bikeraper
Gemessen wird es eigentlich nicht, ein Blick in die Fahrzeugpapiere reichts, aber bei den komischen Angaben ? Ich denke aber, dass die inzwischen wissen wie hoch der NcV3 in wirklichkeit ist. Fahrzeuge über 2,7m müssen auf einen Plattformwagen, alle anderen dürfen auf die Doppeldecker, deswegen der hoche Preis; weil auf Doppeldecker doppelsoviel Autos reinfahren können, ist der Preis niedriger.
Sprinter - was sonst ?
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Re: Angaben
Kein Wunder bei dem Preis, 150 € für hin und zurück für mich mit "Übergröße". Hier können sich auch die alten durstigen 215-218er Dieselloks, die für nichts anderes mehr zu gebrauchen sind, zu zweit an einem Zug ihr Gnadenbrot verdienen. Dafür ging es aber schnell, bis zu 100 Sachen auf der alten holprigen Kaiserzeitstrecke. Für die meisten Sprinterfahrer wird aber eher die Tonnage als die Höhe das Hindernis zum Normalpreis sein bei der Grenze von 3 (statt 3,5) t.Rennsprinter hat geschrieben:@ Kühltaxi
Mit dem Shuttlezug nach Sylt finanziert die Deutsche Bahn die restlichen Strecken![]()
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Kein anderer Zug bringt mehr Profit als der Syltshuttle !!!!
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