LKW Zulassung-Anhänger-Sonntagsfahrverbot
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raftinthomas
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LKW Zulassung-Anhänger-Sonntagsfahrverbot
nabend,
soweit die wohl bekannten Zusammenhänge der Überschrift.
AAABER: Ich habe irgendwo im Hinterkopf, das gelte nicht für Anhänger mit grünem Kennzeichen, zb Sportgeräteanhänger. Leider finde ich dazu nix in der StVO, ich finde aber auch z.B. die Ausnahmen für Schausteller nicht.
Kann mir da irgendwer helfen ?
Grüsse vom Westzipfel, Thomas
soweit die wohl bekannten Zusammenhänge der Überschrift.
AAABER: Ich habe irgendwo im Hinterkopf, das gelte nicht für Anhänger mit grünem Kennzeichen, zb Sportgeräteanhänger. Leider finde ich dazu nix in der StVO, ich finde aber auch z.B. die Ausnahmen für Schausteller nicht.
Kann mir da irgendwer helfen ?
Grüsse vom Westzipfel, Thomas
grüsse vom westzipfel, thomas
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313CDI, Bj 2002, Kawa kurz+hoch
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313CDI, Bj 2002, Kawa kurz+hoch
Moin als soweit wei ich dat von meinem kumpel weiß gild dat für Alle bis sonntag 22 uhr Fahrverbot, ausser du hast eine SONDERGENEMIGUNG!!! Wie zb Kühl bzw Friesch Verderbliche Wahre an Bort.
Wir sehen uns auf der Straße,oder wo anders :-) ihm Chat zum Beispiel :-) :-) zum -beispiel bei studi vz bzw. mein vz
!
!
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LT_Harry
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Hallo allerseits
Stimmt.
Anhänger ist Anhänger.
Somit gilt das "Sonntagsfahrverbot" LKW mit Anhänger.
(Egal wie schwer der LKW ist)
Wie Thommy schon schrieb, außer du hast ne Sondergenehmigung.
Umgehen kann man es nur wenn:
Das Zugfahrzeug nicht mehr LKW heißt und der Xxanhänger nicht mehr Anhänger.
Gruß @Harry
Stimmt.
Anhänger ist Anhänger.
Somit gilt das "Sonntagsfahrverbot" LKW mit Anhänger.
(Egal wie schwer der LKW ist)
Wie Thommy schon schrieb, außer du hast ne Sondergenehmigung.
Umgehen kann man es nur wenn:
Das Zugfahrzeug nicht mehr LKW heißt und der Xxanhänger nicht mehr Anhänger.
Gruß @Harry
Ich bin verantwortlich für das, was ich sage (schreibe) aber nicht für das, was du denkst.
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raftinthomas
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jein.
ich hab, we gesagt, nix gefunden. aber ich weiss, dass der vater eines (früheren) freundes sein segelboot hinter nem AL28 getrailert hat. und hatte irgendeine kopie im handschuhfach, warum das erlaubt war (sportgerät).
war anfang der 90er. ich weiss leider nicht mal mehr den namen des freundes....
ich hab, we gesagt, nix gefunden. aber ich weiss, dass der vater eines (früheren) freundes sein segelboot hinter nem AL28 getrailert hat. und hatte irgendeine kopie im handschuhfach, warum das erlaubt war (sportgerät).
war anfang der 90er. ich weiss leider nicht mal mehr den namen des freundes....
grüsse vom westzipfel, thomas
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Hy Peter
Warum hab ich meinen wohl als SoKfz zugelassen ?
Damit ich kein Prob mit den "Ordnungshütern" bekomm.Bin schon mal darauf Kontrolliert worden,leider hatten die Pech, Womo un Anhänger kein So Fahrverbot
Warum hab ich meinen wohl als SoKfz zugelassen ?
Damit ich kein Prob mit den "Ordnungshütern" bekomm.Bin schon mal darauf Kontrolliert worden,leider hatten die Pech, Womo un Anhänger kein So Fahrverbot
Liebe grüße Renate und Schorsch 
Alle Angaben ohne Gewähr
Vita : 307 D Bj 78 , 209 D Bj 88, 312 D Bj 97 , 316 CDI Bj 01, 318 CDI Bj 07, 319 CDI Limited Edition Bj 15 , 316 CDI BJ 19
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LT_Harry
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Hallo ThomasRennsprinter hat geschrieben:Wenn ich meinen Wagen als Sonder-Kfz anmelde, darf ich dann Sonntags den Anhänger ziehen ? Und einen Tachoschreiber braucht man dann auch nicht, oder ?
Das Fahrverbot (LKW+Anhänger) bezieht sich ja auf einen Anhänger, egal ob Sportanhänger, oder Xxxanhänger.
Solange das Wort "Anhänger" nicht in der Zulassung des "angehängten Teiles" in der Zulassung (oder Betriebserlaubnis) steht ist es ja kein "Anhänger".
Meines Wissens gibt es zwar sogenannte Sportanhänger, aber da erscheint ja wieder das "verbotene" Wort Anhänger.
Beispiel:
Hättest du (mit TÜV und Papieren) eine Waschmaschine auf Räder die man an einen Hängerkupplung anhängen kann, dann würde das nicht gegen das Fahrverbot sein.
Ich weiß das ist jetzt "Wortglauberei" aber so ist es nun mal.
Da ist es wie schon meine Vorredner geschrieben haben einfacher das Zugfahrzeug umschreiben zu lassen.
Gruß @Harry
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StimmtRennsprinter hat geschrieben:Wenn ich meinen Wagen als Sonder-Kfz anmelde, darf ich dann Sonntags den Anhänger ziehen ? Und einen Tachoschreiber braucht man dann auch nicht, oder ?
Ich darf als WoMo einen Hänger zieher (ok: Anhänger
War schon ganz verdutzt, als ich an der Grenze als einziger kontrolliert wurde.
Nein, nicht wegen zuviel Zigaretten und Sprit, sondern wegen WoMo-Zulassung
Gruß
Rossi
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raftinthomas
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nabend,
mir ist das problem (wortspitzfindigkeit) als solches bekannt, ich hab auch schon erfolglos lange rumgegoogelt. aber ich erinnere mich halt an diesen kerl, der mit seiner pritsche (und die wird nix anders gewesen sein als ein lkw) sein boot gezogen hat. und halt einen wisch dabei hatte, warum er das sonntags durfte. irgendwo muss ja auch zumindest dieses gerücht her stammen, dass sportanhänger davon ausgenommen sind. kann ja durchaus sein, dass diese regelung in den letzten 15 jahren geändert wurde.
was ist denn mit den ausnahmeregelungen für schausteller? wo findet man die denn? oder sind deren lkws alle als arbeitsmaschinen angemeldet ?
und wie kann ich meinen kasten als sofkfz ummelden ?
schönen dank für eure mühe !
mir ist das problem (wortspitzfindigkeit) als solches bekannt, ich hab auch schon erfolglos lange rumgegoogelt. aber ich erinnere mich halt an diesen kerl, der mit seiner pritsche (und die wird nix anders gewesen sein als ein lkw) sein boot gezogen hat. und halt einen wisch dabei hatte, warum er das sonntags durfte. irgendwo muss ja auch zumindest dieses gerücht her stammen, dass sportanhänger davon ausgenommen sind. kann ja durchaus sein, dass diese regelung in den letzten 15 jahren geändert wurde.
was ist denn mit den ausnahmeregelungen für schausteller? wo findet man die denn? oder sind deren lkws alle als arbeitsmaschinen angemeldet ?
und wie kann ich meinen kasten als sofkfz ummelden ?
schönen dank für eure mühe !
grüsse vom westzipfel, thomas
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raftinthomas
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verstehe ich nicht, so viele fenster wie der flieger hat, hat der garantiert ne kombi-bodengruppe drin und ist dann wohl nicht als lkw angemeldet, oder ? obwohl: der wird ne trennwand zum cockpit haben.... 
ich wohn ja direkt an der grenze zu den niederlanden. ich müsste dann übrigens nen kajak-anhänger haben anstelle es wohnwagens.
ich wohn ja direkt an der grenze zu den niederlanden. ich müsste dann übrigens nen kajak-anhänger haben anstelle es wohnwagens.
grüsse vom westzipfel, thomas
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Max
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Hi Rennsprinter,
- Sofern ein Fahrtenschreiber vorhanden ist,ist der auch immer zu benützen,da beißt die Maus keinen Faden ab,völlig wurscht und egal was Du fährst.Wenn sie Dich ohne eingelegten Schauplatt erwischen,freut sich der größte Verbrecher aller Zeiten....Vater Staat......weils in dessen Kassen dann klingelt.
Gruss Max
- Sofern ein Fahrtenschreiber vorhanden ist,ist der auch immer zu benützen,da beißt die Maus keinen Faden ab,völlig wurscht und egal was Du fährst.Wenn sie Dich ohne eingelegten Schauplatt erwischen,freut sich der größte Verbrecher aller Zeiten....Vater Staat......weils in dessen Kassen dann klingelt.
Gruss Max
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kajak-sprinter
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Es gibt da eine Ausnahme: Max. 9-Sitzer und NICHT GEWERBLICH.Max hat geschrieben:Hi Rennsprinter,
- Sofern ein Fahrtenschreiber vorhanden ist,ist der auch immer zu benützen,da beißt die Maus keinen Faden ab,völlig wurscht und egal was Du fährst.
Folgend die Antwort der Polizei Bayern auf eine entsprechende Anfrage:
(9-Sitzer Vereinsbus LT35 mit Anhänger zum Transport der Sportler + Sportgeräte ist mit Fahrtenschreiber ausgerüstet.)
Betreff: Ihre Internetanfrage
Datum: Mon, 22 May 2006 13:50:45 +0200
Von: xxx@polizei.bayern.de
An: xxx@xxx.de
Sehr geehrter Herr xxx,
Ihre Anfrage wurde an das Sachgebiet "Polizeiliche Verkehrsaufgaben" beim
Polizeipräsidium Oberbayern weitergeleitet.
Wie Sie schildern, handelt es sich bei den Fahrten mit dem Vereinsbus (auch
mit Anhänger) um nichtgewerbliche Fahrten.
Diese nichtgewerblichen Fahrten unterliegen nicht den Sozialvorschriften,
dh. die Fahrer sind nicht an die gesetzlich vorgeschriebenen Lenk- und
Ruhezeiten gebunden.
Bei der Ausrüstungspflicht von Fahrzeugen mit Fahrtschreibern bzw.
Kontrollgeräten sind mehrere Vorschriften einschlägig und auch etwas
komplex.
Nach Art. 3 VO (EWG) Nr. 3821/85 ist das von Ihnen beschriebene Fahrzeug
von der Ausstattungspflicht mit einem Kontrollgerät ausgenommen, da Sie
damit nicht mehr als 9 Personen (einschließlich Fahrer) befördern
(internationale Regelung).
In der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO - nationale Vorschrift) ist
ebenfalls geregelt, ob Fahrzeuge mit einem Fahrtschreiber ausgerüstet sein
müssen. Hier ist ihr Fahrzeug ebenfalls ausgenommen, da es ausschließlich
zur privaten, nicht gewerblichen Personenbeförderung dient und nach ihrer
Bauart und Ausstattung geeignet und bestimmt ist, bis zu 17 Personen -
einschließlich des Fahrers - zu befördern.
Auf den Nenner gebracht:
Sie brauchen für nichtgewerbliche Fahrten kein Kontrollgerät. Wenn ein
Kontrollgerät vorhanden ist, muss es nicht benutzt werden.
Mit freundlichen Grüßen
xxx
Polizeihauptkommissar
Polizeipräsidium Oberbayern - E 4
Tel. 089/35711-xxx
Wir haben trotzdem eine Scheibe drin, damit der Kilometerstand nicht dauernd blinkt: Immer die gleiche, die nur bis Tempo 100 geht, also nicht gescheit auswertbar.
Gruß
Jesko
Ich habe da mal eine Frage:
Wenn ich nun einen im Fahrzeugschein eingetragenen "Wohnwagen" mit meinem Sprinter LKW ziehe, ist es dann kein Anhänger weil er im Fahrzeugschein nicht als "Wohnanhänger" oder "Anhänger" eingetragen ist sondern lediglich als "Wohnwagen" (das böse Wort kommt also in den Papieren nicht vor) so wie LT_Harry es bschreibt???
Wenn ich nun einen im Fahrzeugschein eingetragenen "Wohnwagen" mit meinem Sprinter LKW ziehe, ist es dann kein Anhänger weil er im Fahrzeugschein nicht als "Wohnanhänger" oder "Anhänger" eingetragen ist sondern lediglich als "Wohnwagen" (das böse Wort kommt also in den Papieren nicht vor) so wie LT_Harry es bschreibt???









