Nachteile LKW-zulassung ?

Mercedes Sprinter 1 (Typ T1N, Baumuster W901-W905) & VW LT 2 - ab 1995 bis 2006
Ironman
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Nachteile LKW-zulassung ?

#1 

Beitrag von Ironman »

 Themenstarter

Hallo Forumsteilnehmer,

unser Motorradtransporter und Camper in einem - also kurzum 210D Sprinter ausgebaut mit allen was man so braucht und liebt - ist zu wenig ausgebaut, als das er als WoMo gelten könnte. Nun laut TÜV kein Problem, da die Voraussetzungen gegeben sind, von derzeit PKW auf LKW-Zulassung zu ändern, damit ich bei der (noch) günstigen LKW-Gewichtsbesteuerung bleiben kann.

Was sind denn die Nachteile einer LKW-Zulassung - national und international, insbesondere im Hinblick das unser Sprinter derzeit (nur) mit 2,95 to zugelassen ist. Gibt es da Homepages wo ich mich noch mehr damit vertraut machen kann?

Mein besonderes Interesse gilt:
- Geschwindigkeitsbegrenzungen
- Sonntags-, Nacht-, Feiertagsfahrverbote
- wie sieht es mit Maut aus (Italien, Schweiz, Frankreich und demnächst Deutschland?)?
- Überholverbote, Tempobegrenzungen für "LKW", welche zul.GesGew. ?
- usw.

bin für jeden Tipp dankbar.

Gruß Ironman :Help: :Help: :Help:
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Rosi
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Re: Nachteile LKW-zulassung ?

#2 

Beitrag von Rosi »

Versicherung als Lkw meist wesentlich teurer, als Pkw
kein Anhängerbetrieb am Wochenende ohne Fahrtenschreiber
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Uli
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Re: Nachteile LKW-zulassung ?

#3 

Beitrag von Uli »

Anhängerbetrieb an Sonn- + Feiertagen gar nicht erlaubt!
Falls gewerblich weiter als 50 km unterwegs, Fahrtenschreiberblatt, bzw. Aufzeichnungsformular immer Pflicht.
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Rosi
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Re: Nachteile LKW-zulassung ?

#4 

Beitrag von Rosi »

Wann und wo darf ich denn privat mit Wohnwagen, Bootstrailer oder Lastenhänger am Wochenende überhaupt mit meinem 216er Lkw fahren?
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Ironman
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Re: Nachteile LKW-zulassung ?

#5 

Beitrag von Ironman »

 Themenstarter

Danke schon mal für die Infos.

Sprinter wird privat betrieben.
Versicherung (HP + TK) als PKW derzeit ca. 480€. Als LKW ca. +30€. Also nicht wesentlich teurer. Und Steuer bleibt bei Gewicht bei 172€.

Gruß
Ironman
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Re: Nachteile LKW-zulassung ?

#6 

Beitrag von LT_Harry »

Halo Rosi
Kurz und bündige Antwort:
Überhaupt nicht.
§ 30 Umweltschutz und Sonntagsfahrverbot.

(3) An Sonntagen und Feiertagen dürfen in der Zeit von 0 bis 22 Uhr Lastkraftwagen mit einem
zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen nicht verkehren.

Wenn in den Papieren LKW steht, gilt mit Hänger ein Sonntags-Fahrverbot.
Gruß @Harry
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Rosi
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Re: Nachteile LKW-zulassung ?

#7 

Beitrag von Rosi »

Es wäre schön gewesen, wenn der Verkäufer des authorisierten Fachhändlers das gewußt und mir gesagt hätte. Bei meinen 9 Punkten für 5 Jahre wegen Fahrens mit einem Anhänger ohne Zulassung (man macht halt mal Fehler) macht sich das besonders gut, es nicht zu wissen. Gilt dieser §30 (3) wirklich auch bei 2,95t bzw. unter 7,5t Gesamtgewicht?
Mein nächster Sprinter wird wahrscheinlich ein Benziner mit Vollautomatik und anschließendem Gasumbau. Es soll wohl einen großen Benziner mit über 200 PS geben.
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Re: Nachteile LKW-zulassung ?

#8 

Beitrag von Uli »

Hallo Rosi,

Du kannst uns glauben, mit dem kleinsten LKW (z. B. Kastenente)darfst Du an diesen Tagen nicht den kleinsten Anhänger mitführen, dagegen darf ein ausgewachsener 7,5 to durch die engsten Gassen tuckern.

Gruß
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Re: Nachteile LKW-zulassung ?

#9 

Beitrag von kaeptnblaubaer »

bin im letzten sommer mit meinem maxi lt -sechssitzer/lkw zulassung- in die türkei gefahren.in serbien haben sie mich angehalten weil ich erlaubte 100 gefahren bin,aber für nutzfahrzeuge gilt bei denen maximal 80.ich konnte es vor ort nicht überprüfen und hab denen einige scheine in deren währung gegeben und konnte weiterfahren.ganz schlimm hats mich in der türkei erwischt.erlaubt waren 80 oder 100-weiss ich jetzt nicht mehr genau.bin etwa 140 oder 150 gefahren und in ne radarfalle geraten.
sollte 188 türkische liras bezahlen (etwa 115 €),nach langen diskussionen bin ich mit 50 lira dabvongekommen.ein pkw mit dem vergleichbaren verstoss hätte etwa 30% weniger bezahlt
grüsse aus der hauptstadt
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Re: Nachteile LKW-zulassung ?

#10 

Beitrag von LT_Harry »

Hallo Rosi
Ja der §30 gilt auch für dich, wie bereist schon geschrieben.
(Besser der §30 STVO, als der §51 der "berühmte":D )
Mal ne Frage zum Hänger :
War das evtl. ein sogenannter "Sportanhänger", zulassungsfrei??


Gruß @Harry
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Re: Nachteile LKW-zulassung ?

#11 

Beitrag von Speedy »

... nicht zu vergessen das Samstagsfahrverbot für Anhänger hinter LKW ( auch hinter Rosis :D ) in der Urlaubssaison Juli/August auf den meisten Autobahnen (Landstrasse und Stadt aber erlaubt).
Ausserdem gilt für LKW mit Anhänger (Zuggewicht über 3,5t) auf der Landstrasse generell 60 km/h.
Weiterhin das Überholverbot für LKW: Zuggewicht über 3,5t = Überholverbot, bei PKW-Zulassung darfst Du überholen.

Also viele Nachteile bei Anhängerbetrieb, so gut wie keine bei Solobetrieb.

Noch ein Hinweis:
Die LKW-Zulassung bedingt NICHT unbedingt eine günstige Steuereinstufung; die Finanzämter sind an die Eintragung nicht gebunden, sondern beurteilen die Einstufung selbst -und in der Regel stufen Sie Dein Auto als PKW ein :Ja:

Unbedingte Voraussetzung:
- Maximal 3 Sitzplätze eingetragen
- Keine Fenster im Laderaum
- Feste und durchgehende Trennwand zum Fahrerhaus
Ohne diese Dinge wirst Du keine Chance haben.
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Rennsprinter
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Re: Nachteile LKW-zulassung ?

#12 

Beitrag von Rennsprinter »

Komisch aber dass du bei einer Neubestellung einen vollverglassten Sprinter (oder auch LT) mit 6 Sitzplätzen ohne Trennwand als Lkw bekommen kannst und keiner wird die Lkw-Zulassung aufheben.
Sprinter - was sonst ?
Speedy
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Re: Nachteile LKW-zulassung ?

#13 

Beitrag von Speedy »

Nach dem neuen Steuerrecht wird so ein Auto als PKW besteuert. Hatte ich jedenfalls irgendwo gelesen: Nur geschlossene Kastenwagen, die ausschliesslich der Güterbeförderung dienen, zählen weiterhin (für die Finanzämter) als LKW-Besteuerung.
Letztendlich liegt die Entscheidung beim zuständigen Finanzamt ...
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Re: Nachteile LKW-zulassung ?

#14 

Beitrag von Ironman »

 Themenstarter

Danke Speedy für die Info,

- wir wollen den Sprinter Solo nutzen
- Sprinter ist auf LKW umschreibbar laut TÜV
(will mal checken ob auch wieder retour auf PKW eintragbar)
- mit dem Finazamt ist das so ne Sache.

Die liebe Sachbearbeiterin vom Finanzamt sagte als erstes, eine Anerkennung als LKW muss nicht zwangsläufig sein. Dabei hatte ich nur mal meinen Namen und das Wort PKW mitsamt Steuer erwähnt. Das Wort LKW konnte ich noch nicht mal aussprechen und schon wurde ich weiterverbunden. Der Sachbearbeiter sagte, das seine Kollegin recht hätte. Aber, oh wie gnädig, ein Kopie des KFZ-Scheines worin das nette Wörtchen LKW stünde würde ihm ausreichen, um das KFZ als LKW Gewichtszubesteuern. Er faselte irgendetwas von Überprüfung und Weiterverfolgung zulassungstechnischer Seits (Orwell ?!?).

Gruß Ironman
Gelöschter User

Re: Nachteile LKW-zulassung ?

#15 

Beitrag von Gelöschter User »

Hallo alle
Was habt ihr in D für ein Durcheinander mit der Steuer. Bei uns gilt 3.5to ist die Grenze für den Führerausweis (B oder C1 ab 3.5to), die Steuern (Schwerverkehrsabgabe ab 3.5 bis 7.5 pauschal 650Fr / Jahr für Wohnmobile, für Touristen pro Tag eine Miniaturgebühr), Verkehrsregeln (ab 3.5to 100 auf Autobahnen ohne Anhänger, mit 80, Landstrassen 80 (wie alle anderen), keine Einschränkungen am Sonntag oder in der Nacht, auf einigen Strecken Überholverbot ab einer bestimmten Breite oder seltener für LKWs), kein Fahrtenschreiber usw.
Bedingungen für Zulassung als Womo (PKW): Betten, Kochgelegenheit. Anzahl Sitze mal 75 =< Freie Zuladungsmöglichkeit. Keine Vorschriften für Fenster, Toilette oder Wasser und Abwasserbehälter. Es gibt keine Zulassung als LKW unter 3.5to. Im Fahrzeugausweis wird unter "art des Fahrzeuges" entweder leichter oder schwerer Motorwagen eingetragen. Weiter steht unter "Karosserie" Kastenwagen oder Wohnwagen (Wohnmobil) oder eben Limousine (banaler PKW).
Mein alter LT28 Kastenwagen habe ich mit einer Matratze und einem Campingkocher beladen und als Wohnwagen zugelassen. Die Steuer war gleich, aber die Versicherung war etwas günstiger.
Das derzeitige Womo (integrierter Hymer auf D312, 3.5to) nennt sich im Ausweis gleich. Ich darf mit dem Ding so schnell und so lange fahren wie ich will. Einschränkungen sind allenfalls lokale vorhanden. Parken gleich Campen in gewissen Gegenden. Würde ich das Womo auf 3.8to auflasten, so müsste ich noch einen Radkeil und einen Feuerlöscher mitführen und eben 650Fr mehr bezahlen.
mfg Matthias
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