Möchte kurzzeitig zu Testzwecken den Tacho meines Sprinters (Bj. 2000) abklemmen, so daß der Kilometerzähler ausgeschaltet ist. Kann ich das durch das abziehen eines Steckers oder einer Sicherung erreichen???
Will nicht tagelang damit rumfahren um angezeigte Kilometer einzusparen, sondern vielmehr mal jemanden hochnehmen....
Es gibt eine sehr eifache Lösung hierfür, die von vielen
Kurierfirmen mit Langzeitmietfahrzeugen genutzt wird. Ich finde es ist eine sehr grosse Schweinerei: man kauft scheckheftgepflegtes Auto von einer Autovermietung mit dem guten Glauben, das Auto hat erst 40tkm runter, tatsächlich aber hat das Auto das mehrfache davon gelaufen. Und die Autovermieter sind unschuldig. Ich weiss das aus Internen Kurierkreisen, deswegen würde ich nie ein ehemaliges Vermietfahrzeug kaufen.
Ach so : ich werde es hier im Forum das nicht verraten, und ich hoffe das kein anderer (der das auch weiss)das tun wird. Denn letztendlich sind die Privatkäufer, am ende die Dummen.
PS
Ich will aber damit nicht behaupten, dass alle Kurierfirmen
sowas machen.
OK....
Ich will einen Mieten. Muß aber KM-Pauschale zahlen.
Muß kurzfristig von Südniedersachsen nach Hamburg ziehen und hab keine Kohle. Möchte dadurch Kosten sparen. Vielleicht kann mir doch wer helfen, werde ja nicht damit eine Privatperson sozusagen betrügen, sondern einen großen Konzern.
Das ist eben das was ich meinte : man mietet ein Auto, fährt damit 10000 km und gibt der Vermieterfirma ein Auto mit 2000 km zurück. Und stellt es dir vor, sowas macht jeder zweite Mieter. Dann verkauft z.B Europcar das Auto mit einem Tachostand von 40tkm an eine Privatperson, in wirklichkeit hat das Auto aber 200tkm runter. Und das ist nicht in Ordnung !!!!!!!
OK....
Ich will einen Mieten. Muß aber KM-Pauschale zahlen.
Muß kurzfristig von Südniedersachsen nach Hamburg ziehen und hab keine Kohle. Möchte dadurch Kosten sparen. Vielleicht kann mir doch wer helfen, werde ja nicht damit eine Privatperson sozusagen betrügen, sondern einen großen Konzern.
§263 StGB
1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
Tschau Ludo19 / frank
www.ludo19.de
www.eisdielenposer.de
Das ist eben das was ich meinte : man mietet ein Auto, fährt damit 10000 km und gibt der Vermieterfirma ein Auto mit 2000 km zurück. Und stellt es dir vor, sowas macht jeder zweite Mieter. Dann verkauft z.B Europcar das Auto mit einem Tachostand von 40tkm an eine Privatperson, in wirklichkeit hat das Auto aber 200tkm runter. Und das ist nicht in Ordnung !!!!!!!
Hallo Rennsprinter.
Recht haste damit. Ich sage nicht wie das geht.