Darf ich beim Überholverbot für LKW mit meinem 3.5T überhole

Mercedes Sprinter 1 (Typ T1N, Baumuster W901-W905) & VW LT 2 - ab 1995 bis 2006
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Darf ich beim Überholverbot für LKW mit meinem 3.5T überhole

#1 

Beitrag von UNFALLMOBILE.de »

 Themenstarter

Hallo zusammen, habe einen 3.5t Sprinter Abschleppwagen als LKW zugelassen. Meine Frage nun: Beim Überholverbotzeichen für LKWs, darf ich da überholen? Gilt dieses Zeichen nur für LKWs über 7.5t? oder auch für mich.
Wäre schon ärgerlich für mich wenn ich da hinter den großen Brummis bleiben müsste. Schließlich fährt mein Ding auch seine 150 Sachen, die es auch fahren darf. Danke für eure Antworten.

Gruß
JD TEAM
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Gelöschter User

Re: Darf ich beim Überholverbot für LKW mit meinem 3.5T über

#2 

Beitrag von Gelöschter User »

Wenn keine Gewichtsangabe beim Überholverbot vermerkt ist, gilt es m. E. für alle Fahrzeuge des im Verbotsschild angesprochenen Typs.

Winke, winke
Moar

PS: Es werden aber zunehmend Gewichtsangaben bei dieser Art von Verbotsschildern angebracht.
Gelöschter User

Re: Darf ich beim Überholverbot für LKW mit meinem 3.5T über

#3 

Beitrag von Gelöschter User »

Hi,

--An dieser Stelle sollte das Überholverbotszeichen stehen, das mit dem roten LKW und dem schwarzen PKW ----


Das Zeichen 277 verbietet Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5t, einschließlich ihrer Anhänger, und von Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibussen mehrspurige Kraftfahrzeuge und Krafträder mit Beiwagen zu überholen.

Ist auf einem Zusatzschild ein Gewicht, wie "7,5t", angegeben, so gilt das Verbot nur, soweit das zulässige Gesamtgewicht dieser Verkehrsmittel die angegebene Grenze überschreitet.

Oben der Originaltext, hier die Erläuterungen: Dein Abschleppwagen mit exakt 3,5 Tonnen darf noch überholen, es sei denn er hat einen Hänger dran und Wagen + Hänger wiegen mehr.
Das Überholverbot gilt also für alle Kraftfahrzeuge, egal ob LKW, Wohnmobil oder sonstwas. Eben ausgenommen Busse und PKW. Die dürfen dann so schwer sein wie sie wollen. Den Sinn, warum ausgerechnet Busse überholen dürfen sehe ich übrigens auch nicht.
In dem Zusammenhang: Wenn in (deutschen)Gesetzen ab 3,5 oder ab 7,5 Tonnen steht, fällt immer genau der 3,5 Tonner oder 7,5 Tonner n i c h t darunter.
sonst hätten wir ja alle 3,49 Tonnen-Sprinter
dm
Gelöschter User

Re: Darf ich beim Überholverbot für LKW mit meinem 3.5T über

#4 

Beitrag von Gelöschter User »

Laut Nachfrage beim TÜV-Ingenieur darf man auch mit 3,5to. Sprinter + Anhänger im LKW-Überholverbot überholen.
sternchen01
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Re: Darf ich beim Überholverbot für LKW mit meinem 3.5T über

#5 

Beitrag von sternchen01 »

@Stephan:

Bitte frage Deinen Tüv Ingenieur warum er solche Aussagen trifft. :confused: Und ob er die Knolle übernimmt die Du nämlich bekommst,wenn Du beim Überholen im LKW Überholt Verbot mit einem Sprinter plus Anhänger überholst. ;) ;) ;)

Eigene Erfahrung... :( :( :(

Schönes Wochende

Sternchen01
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Re: Darf ich beim Überholverbot für LKW mit meinem 3.5T über

#6 

Beitrag von lionsson »

Laut Nachfrage beim TÜV-Ingenieur darf man auch mit 3,5to. Sprinter + Anhänger im LKW-Überholverbot überholen.
und was bitte soll ausgerechnet einen TÜV-Ingenieur als StVO-Experten ausweisen?

Grüße
Jörg
Disc316
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Re: Darf ich beim Überholverbot für LKW mit meinem 3.5T über

#7 

Beitrag von Disc316 »

Fast immer ist unter dem reinen Überholverbotschild zusätzlich die Tafel angebracht wo die Fahrzeuge aufgeführt sind die nicht überholen dürfen,meistens LKW über 7,5t und Fahrzeuge mit Anhänger,ohne Gewichtsangabe...

Naja vielleicht meint der nette Herr Prüfer ja das Überholverbotsschild bedeutet anhand der Symbole lediglich daß LKW´s keine PKW´s überholen dürfen,wundern würde mich das ehrlich gesagt nicht :D :D :D

Gruß Disc316
Gruß Disc316

__318CDI Mittellang__
Gelöschter User

Re: Darf ich beim Überholverbot für LKW mit meinem 3.5T über

#8 

Beitrag von Gelöschter User »

@ disc316:

Wenn deine Theorie stimmt, dürfen rote LKWs keine schwarzen PKWs überholen.
:D :D :D :D :D :D :D :D :D :D :D :D
dm
Disc316
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Re: Darf ich beim Überholverbot für LKW mit meinem 3.5T über

#9 

Beitrag von Disc316 »

Au weia,siehste,das wär natürlich auch ne gute Erklärung für die Schilder und würde auch die oft angeprangerte Behördenwillkür bestätigen,immer auf die roten... :D :D :D :D :D :D
Gruß Disc316

__318CDI Mittellang__
jens_voshage
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Re: Darf ich beim Überholverbot für LKW mit meinem 3.5T über

#10 

Beitrag von jens_voshage »

In dem Zusammenhang: Wenn in (deutschen)Gesetzen ab 3,5 oder ab 7,5 Tonnen steht, fällt immer genau der 3,5 Tonner oder 7,5 Tonner n i c h t darunter.
sonst hätten wir ja alle 3,49 Tonnen-Sprinter
dm
hi dm,
das glaube ich dir so nicht. bei 3,5 t ist's o.k. aber die siebeneinhalbtonnergrenze liegt bei 7,49 t. daher werden die kleinen lkw auch mit 7,49 t zul.GG zugelassen und nicht mit 7,5 t.

jens
Gelöschter User

Re: Darf ich beim Überholverbot für LKW mit meinem 3.5T über

#11 

Beitrag von Gelöschter User »

Die 7,49 Tonner wurden und werden genau so bezeichnet, damit keine Irritationen aufkommen.
Tatasächlich lag und liegt die Grenze definitv bei "über 7,5 Tonnen", so dass ich z.B. den 7,5 Tonner noch mit dem alten 3er fahren durfte. Du wirst beim googeln im Straßenverkehrsrecht an den verschiedensten Stellen auch heute noch ...über 7,5 Tonnen .. finden. Eine der Stellen wo es z.B. noch die über 7,5 Tonnen gibt ist Überholen bei Nebel. Hier der Originaltext:


Absatz(3a) des §5 STVo
Unbeschadet sonstiger Überholverbote dürfen Führer von Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t nicht überholen, wenn die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen weniger als 50 m beträgt.

dm
jens_voshage
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Re: Darf ich beim Überholverbot für LKW mit meinem 3.5T über

#12 

Beitrag von jens_voshage »

hmm, find ich unlogisch. warum sollten die siebeneinhalbtonner mit 7,49 t, aber die dreieinhalbtonner mit 3,5 t zugelassen werden. und auch bei der 2,8-t-grenze muss ein fahrzeug mehr als 2,8 tonnen auf die waage bringen. üblicherweise werden die vw-busse daher auf 2810 kg aufgelastet.

ich kann deine aussagen nicht anhand von StVO- oder StVZO-Paragrafen wiederlegen. nur die praxis spricht dagegen.

jens
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dm
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Re: Darf ich beim Überholverbot für LKW mit meinem 3.5T über

#13 

Beitrag von dm »

Vielleicht hab ich mich nur mißverständlich ausgedrückt. Auch die LKW hätten immer schon mit exakt 7500 kg zugelassen und mit Klasse 3 gefahren werden können.
Aber man hat eben 7490 kg genommen, dass erst gar keine Mißverständnisse aufkommen.
Und Überholverbote usw. lagen eben auch auf dieser Grenze, also immer die Formulierung ...über 7,5 t...

Eventuell wäre das auch bei den 3,5 Tonnern heute gar nicht schlecht. Wer kann schon sagen, ob das in z.B. Italien genau so ist. Da würde ja auch der Eintrag 3490 KG für Klarheit sorgen.
Es wäre ja z.B. die Ursprungsfrage diese Threads erst gar nicht aufgekommen.


Ich versuch mal eine alte Fassung FührerscheinVerordnung / STVO aufzutreiben.

dm
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