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Viofo A229 Pro 3, kann man hier das Wifi 5G / Bluetooths abschalten?
Verfasst: 04 Jun 2024 23:15
von Jürgen40
Hallo,
kann man bei dieser Dashcam "Viofo A229 Pro 3", das Wifi 5G / Bluetooth abschalten?
Bluetooth sollte man angeblich mit dem Handy abschalten können.
Jedoch finde ich nichts von Wifi 5G Abschaltung.
Ich benötige so was nicht.
Mir ist da die Kennzeichen ablesen wichtiger, darum frage ich.
Re: Viofo A229 Pro 3, kann man hier das Wifi 5G / Bluetooths abschalten?
Verfasst: 05 Jun 2024 00:11
von JanN
Wenn das nicht in der Anleitung steht, solltest du vielleicht den Hersteller fragen.
Re: Viofo A229 Pro 3, kann man hier das Wifi 5G / Bluetooths abschalten?
Verfasst: 05 Jun 2024 05:30
von asap
das wlan und BT brauchst du wohl zur Verbindung mit deinem Handy, damit die die Bilder und Aufnahmen runder landen kannst.
auch kannst du über die App dann die Kamera einstellen
Re: Viofo A229 Pro 3, kann man hier das Wifi 5G / Bluetooths abschalten?
Verfasst: 05 Jun 2024 10:40
von Vanagaudi
asap hat geschrieben: 05 Jun 2024 05:30
das wlan und BT brauchst du wohl zur Verbindung mit deinem Handy, damit die die Bilder und Aufnahmen runder landen kannst.
auch kannst du über die App dann die Kamera einstellen
Vielleicht hat die Kamera einen USB-Port?
Re: Viofo A229 Pro 3, kann man hier das Wifi 5G / Bluetooths abschalten?
Verfasst: 05 Jun 2024 11:20
von Jürgen40
Für mich ist Wifi / WLAN / Bluetooth, Innenkamera, Mikrofon, Lautsprecher schon eine Überwachungseinrichtung.
So was brauche ich nicht.
USB Buchse würde mir ausreichen um Daten zu übertragen.
Re: Viofo A229 Pro 3, kann man hier das Wifi 5G / Bluetooths abschalten?
Verfasst: 05 Jun 2024 12:28
von Vanagaudi
Jürgen40 hat geschrieben: 05 Jun 2024 11:20
Für mich ist Wifi / WLAN / Bluetooth, Innenkamera, Mikrofon, Lautsprecher schon eine Überwachungseinrichtung.
Wenn dir eine Privatsphäre wichtig ist, warum beachtest du dann nicht die der anderen?
In den meisten europäischen Ländern ist das Filmen mit einer Dashboardkamera erlaubt. In einigen Ländern ist das Filmen mit einer Dashboard-Kamera verboten und kann zu hohen Geldstrafen führen: Deutschland, Luxemburg, Österreich, Schweiz, Spanien, Portugal.
In einigen Ländern ist der Einsatz einer Dashcam Pflicht: Russland, Südkorea. In United Kingdom gibt es Rabatt auf eine Kfz-Versicherung, wenn eine Dashcam verwendet wird.
Re: Viofo A229 Pro 3, kann man hier das Wifi 5G / Bluetooths abschalten?
Verfasst: 05 Jun 2024 13:03
von Jürgen40
Ach, du meinst das du Straftaten machen darf, jedoch den Kfz Schaden den du zB Verursacht hast nicht ersetzen musst.
Ich darf somit zB auch nicht dein Kfz Kennzeichen nennen, wenn du zB Fahrerflucht gemacht hast.
Re: Viofo A229 Pro 3, kann man hier das Wifi 5G / Bluetooths abschalten?
Verfasst: 05 Jun 2024 13:12
von asap
Jürgen40 hat geschrieben: 05 Jun 2024 13:03
Ich darf somit zB auch nicht dein Kfz Kennzeichen nennen, wenn du zB Fahrerflucht gemacht hast.
Klar, darfst du das Kennzeichen nennen ... in DE ist eine Dash-Cam erlaubt, wenn diese eine "Überschreibfunktion" hat ... daher speichern diese Cams Ereignisse wie Erschütterung und durch einen Knopfdruck von dir Aufnahmen sicher und permanent und andere werde mit der Zeit überschrieben ...
damit erfolgt nach gerichtlicher Auslegung keine "Überwachung".
Die Parküberwachung nimmt wohl auch erst auf, wenn ein Trigger ausgelöst wird ...daher auch keine Überwachung.
Re: Viofo A229 Pro 3, kann man hier das Wifi 5G / Bluetooths abschalten?
Verfasst: 05 Jun 2024 13:15
von Vanagaudi
Jürgen40 hat geschrieben: 05 Jun 2024 13:03
Ach, du meinst das du Straftaten machen darf, jedoch den Kfz Schaden den du zB Verursacht hast nicht ersetzen musst.
Ich darf somit zB auch nicht dein Kfz Kennzeichen nennen, wenn du zB Fahrerflucht gemacht hast.
Nein. Ich meine, dass du zwar ohne vorher zu Fragen Aufnahmen von anderen anfertigst, selbst aber Aufnahmen von dir ablehnst.
asap hat geschrieben: 05 Jun 2024 13:12Die Parküberwachung nimmt wohl auch erst auf, wenn ein Trigger ausgelöst wird ...daher auch keine Überwachung.
Leider ist der Trigger der angefragten Kamera eine Bewegungserkennung im Erfassungsbereich der Kamera, und nicht eine Alarmauslösung durch zB. eine Erschütterungserkennung.