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Pannenhilfe auf französischen Autobahnen

Verfasst: 19 Apr 2024 17:34
von mpetrus
Ich habe in einem anderem Forum lernen müssen, das eine Pannenhilfe auf französische Autobahnen streng verboten ist.
Wenn man eine Panne hat, dann muss man entweder über die Notrufsäulen oder Rufnummer 110 die Polizei informieren.
Es darf nichts gemacht werden und alle Insassen müssen sich hinter der Leitplanke aufhalten, auch das aufstellen von Warndreieck sei verboten.
Die Polizei kommt, sichert die Pannenstelle ab und beauftragt auch ein autorisierten Pannenservice der das Fahrzeug von der Autobahn bringt.

Jetzt hatte ich die Frage in dem Forum gestellt, ob das nur auf die Mautpflichtige (Private) Autobahnen zutrifft, oder ob auch die staatliche freie Autobahnen davon betroffen sind.
Diese werden ja teilweise mit Nationalstraßen- und Autobahnen- Schilder gekennzeichnet.

Weis das zufällig einer, hier im Forum?

Re: Pannenhilfe auf französischen Autobahnen

Verfasst: 19 Apr 2024 17:48
von hljube
https://frankreich-mobil-erleben.de/Ver ... index.php/

Beim ADAC steht selbes in der Reiseinfo für Frankreich, man kann es nur nicht verlinken

Re: Pannenhilfe auf französischen Autobahnen

Verfasst: 21 Apr 2024 10:34
von mpetrus
@hljube

der Link wurde in dem anderen Forum auch gezeigt.

Da dort der Begriff "Autobahn" genutzt wird, schließe ich daraus das alle Autobahnen , ob private Mautstraße oder freie AB, gemeint sind.
Alle Nationalstraßen auch die "Autobahnähnliche, sind damit Landstraßen.

Re: Pannenhilfe auf französischen Autobahnen

Verfasst: 21 Apr 2024 12:50
von pappa
Ist ein bischen off topic, passt aber trotzdem irgendwie: manche Navigationssoftware kennt in Frankreich (hatte ich auf Sizilien auch) den Unterschied zwischen Autobahn und gut ausgebaute Landstraße nicht.
Bei der Eingabe "Autobahn meiden" wurden wir z. T. auf kleinste Sträßchen geleitet, teilweise mit Breiten- und Höheneinschränkungen. Erst die Eingabe "Mautstraßen meiden" routete uns richtig.

Re: Pannenhilfe auf französischen Autobahnen

Verfasst: 09 Mai 2024 15:16
von Exilaltbier
.....und generell, Abschleppseil verboten !
Nur mittels einer Abschleppstange darf gezogen werden !
Landstraßen ohne Séparateur ( also nur Mittellinie durchgezogen oder gestrichelt) generell 80, manche Gemeinden haben Ausnahmen und man darf wie auf einer Landstraße mit Séparateur ( bauliche Mitteltrennung der Fahrbahnen) auch 90, manchmal sogar 100 fahren.