Pannenhilfe auf französischen Autobahnen
Verfasst: 19 Apr 2024 17:34
Ich habe in einem anderem Forum lernen müssen, das eine Pannenhilfe auf französische Autobahnen streng verboten ist.
Wenn man eine Panne hat, dann muss man entweder über die Notrufsäulen oder Rufnummer 110 die Polizei informieren.
Es darf nichts gemacht werden und alle Insassen müssen sich hinter der Leitplanke aufhalten, auch das aufstellen von Warndreieck sei verboten.
Die Polizei kommt, sichert die Pannenstelle ab und beauftragt auch ein autorisierten Pannenservice der das Fahrzeug von der Autobahn bringt.
Jetzt hatte ich die Frage in dem Forum gestellt, ob das nur auf die Mautpflichtige (Private) Autobahnen zutrifft, oder ob auch die staatliche freie Autobahnen davon betroffen sind.
Diese werden ja teilweise mit Nationalstraßen- und Autobahnen- Schilder gekennzeichnet.
Weis das zufällig einer, hier im Forum?
Wenn man eine Panne hat, dann muss man entweder über die Notrufsäulen oder Rufnummer 110 die Polizei informieren.
Es darf nichts gemacht werden und alle Insassen müssen sich hinter der Leitplanke aufhalten, auch das aufstellen von Warndreieck sei verboten.
Die Polizei kommt, sichert die Pannenstelle ab und beauftragt auch ein autorisierten Pannenservice der das Fahrzeug von der Autobahn bringt.
Jetzt hatte ich die Frage in dem Forum gestellt, ob das nur auf die Mautpflichtige (Private) Autobahnen zutrifft, oder ob auch die staatliche freie Autobahnen davon betroffen sind.
Diese werden ja teilweise mit Nationalstraßen- und Autobahnen- Schilder gekennzeichnet.
Weis das zufällig einer, hier im Forum?