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Seitlicher Blinker am Spiegel oder am Kotflügel

Verfasst: 08 Jul 2023 10:03
von Mitschi
Ich frag mich immer wieder aus welchem Grund es Sprinter gibt (906 als auch 907) die die seitlichen Blinker im Kotflügel verbaut haben. Die meisten haben die Blinker im Spiegelgehäuse. Finde ich persönlich auch schicker, aber nur meine persönliche Meinung.
Gibt es einen technischen Grund für die Kotflügelvariante welcher mir noch nicht eingefallen ist?

Re: Seitlicher Blinker am Spiegel oder am Kotflügel

Verfasst: 08 Jul 2023 10:17
von MobilLoewe
Die seitlichen Blinker dürfen eine gewisse Höhe nicht überschreiten. Insbesondere beim höhergelegtem 4x4 sind deswegen die Blinker am Kotflügel. Ob schön oder nicht, die sind jedenfalls nicht so gefährdet beschädigt zu werden. Ich habe im Laufe der Jahre mit meinen 4x2 zweimal die über das Spiegelgehäuse herausragenden Blinkergehäuse beschädigt, einmal hat jemand bei Gegenverkehr nicht aufgepasst, einmal war ich selber Schuld.

Insofern bin ich zufrieden mit den Blinkern am Kotflügel... 8)

Gruß Bernd

Re: Seitlicher Blinker am Spiegel oder am Kotflügel

Verfasst: 08 Jul 2023 10:55
von hljube
Maximale Höhe der Fahrtrichtungsanzeiger ist 1500mm über Fahrbahn. Es gilt die oberkannte Leuchtende Fläche!
Deswegen haben auch einige 5tonner die Blinker seitlich am Kotflügel, bei RTWs hab ich es auch schon gesehen, meißt in Verbindung mit langen Spiegelarmen, hier vermutlich einfach aus Haltbarkeitsgründen bezüglich Kollisionsschäden

Re: Seitlicher Blinker am Spiegel oder am Kotflügel

Verfasst: 08 Jul 2023 11:07
von Mitschi
Nun bin ich glücklich! Also doch ein technischer Grund :D Und da muss ich zugeben, Unfall gefährdeter ist der Blinker im Spiegel eindeutig!

Re: Seitlicher Blinker am Spiegel oder am Kotflügel

Verfasst: 08 Jul 2023 11:42
von v-dulli
hljube hat geschrieben: 08 Jul 2023 10:55 Maximale Höhe der Fahrtrichtungsanzeiger ist 1500mm über Fahrbahn. Es gilt die oberkannte Leuchtende Fläche!
Scheint aber nur für deutsche Fahrzeuge zu gelten, der Daily 4x4 hat die in den Spiegeln und die sind garantiert nicht unter 1500mm. Oder hat der, wie auch bei Euro6/ IV, eine Extrawurst?

Re: Seitlicher Blinker am Spiegel oder am Kotflügel

Verfasst: 08 Jul 2023 13:36
von Mitschi
Im der StVZO § 54 Fahrtrichtungsanzeiger finde ich nichts über die max. Höhe (oder habe ich Tomaten auf den Augen?). Könnte das heraus genommen worden sein?

Hier:
findet man die Angabe
"Anordnung s. Anbauschema A für Kfz bzw. B für Anh.; Höhe min. 350 mm über der Fahrbahn (Kat. 1, 1 a, 1 b, 2 a,2 b); Höhe min. 500 mm über der Fahrbahn (Kat. 5, 6); Höhe max. 1500 mm über der Fahrbahn; in Ausnahmefällen darf die Höhe max. 2100 mm bei Kat. 1, 1 a, 1 b, 2 a, 2 b, und max. 2300 mm bei Kat. 5, 6 betragen; symmetrisch zur Mitte max. 400 mm vom äußeren Fahrzeugrand; min. 600 mm zwischen den Anzeigern; jedoch bei Fahrzeugbreite < 1300 mm bis min. 400 mm zulässig"

Also in "Ausnahmefällen" auch höher :?:

Diese Seite bezieht sich auf die Quelle "StVZO § 54"

Re: Seitlicher Blinker am Spiegel oder am Kotflügel

Verfasst: 22 Nov 2023 18:58
von Dieter7
Kann sein, dass es Vorschriften zur Höhe von Lampen gibt, aber der 4x4 Daily hat die Blinker im Außenspiegel. Es gab sogar einige Allrad Sprinter, die hatten die Rückfahrleuchten unter der Heckstoßstange! Auch diese "Vorschrift" gibt es nicht mehr beim Allrad-Sprinter.
Also im Wesentlichen sind diese Beleuchtungsvorschriften alle durch Sonderregeln durch den Fahrzeughersteller abgedeckt, oder auch nicht.

Re: Seitlicher Blinker am Spiegel oder am Kotflügel

Verfasst: 22 Nov 2023 20:05
von hljube
Dieter7 hat geschrieben: 22 Nov 2023 18:58 Es gab sogar einige Allrad Sprinter, die hatten die Rückfahrleuchten unter der Heckstoßstange! Auch diese "Vorschrift" gibt es nicht mehr beim Allrad-Sprinter.
Die Rückfahrscheinwerfer im VS 30 sind bei Allrad und einigen 5t zu hoch, deswegen waren die Lampen anfangs extra unter der Stoßstange verbaut.
Mittlerweile hat MB nachkonstruiert und sie sind Teil der Reflektoren in den Stoßstangenecken.

Siehe
https://sprinter-forum.de/viewtopic.php?t=29473

Oder hier ab Seite 5
viewtopic.php?t=27212

Zu den Spiegelblinkern:
Iveco wird sich einfach auf Punkt 6.5.4.2.3 der ECE R48 beziehen:
Lässt die Art des Fahrzeugaufbaus es nicht zu, dass diese nach den obengenannten Vorschriften
gemessenen oberen Grenzwerte eingehalten werden, und die zulässigen Leuchten nicht angebracht sind,
so können sie bei seitlichen Fahrtrichtungsanzeigern der Kategorien 5 und 6 auf 2 300 mm und bei den
Fahrtrichtungsanzeigern der Kategorien 1, 1a, 1b, 2a und 2b auf 2 100 mm erhöht sein
Dazu die Kategorien Punkt 6.5.3 ECE R48
5
Bei allen Fahrzeugen der Klasse M1
bei Fahrzeugen der Klassen N1, M2 und M3, die nicht länger als sechs Meter sind
6
bei Fahrzeugen der Klassen N2 und N3
bei Fahrzeugen der Klassen N1, M2 und M3, die nicht länger als sechs Meter sind

Seitliche Fahrtrichtungsanzeiger der Kategorie 5 dürfen in jedem Fall durch seitliche Fahrtrichtungs
anzeiger der Kategorie 6 ersetzt werden.

Sind Leuchten angebracht, bei denen die Funktionen von vorderen Fahrtrichtungsanzeigern (Kategorien 1,
1a, 1b) und seitlichen Fahrtrichtungsanzeigern (Kategorie 5 oder 6) kombiniert sind, so können zwei
zusätzliche seitliche Fahrtrichtungsanzeiger (Kategorie 5 oder 6) angebracht sein, damit die Vorschriften
des Absatzes 6.5.5 über die Sichtbarkeit eingehalten werden.

Re: Seitlicher Blinker am Spiegel oder am Kotflügel

Verfasst: 22 Nov 2023 21:17
von dan.zizz
Iglhaut verzichtet bspw. auf den Umbau der Blinker. Obwohl die Umbauten nochmals höher als ein Werkssprinter sind, scheint hier keinen zu stören, dass die Blinker weiter im Spiegel verweilen.

Ich mag meine Kotflügelblinker gern :D