Edit Dennis: Bitte keine Texte und Artikel hier rein kopieren (Urheberrecht!). Bitte verlinken.
Den Text findet man hier: http://www.channelpartner.de/a/kaeufer- ... en,3046852#
Fazit: man kann am eigenen Wohnort den Verkäufer eines Autos verklagen und muß es nicht am Verkaufsort, wenn der Gerichtsstand nicht ausdrücklich im Kaufvertrag, AGB oder dgl. angegeben wurde.
Käufer darf "zu Hause" klagen
- Rosi
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