EURO Norm und Erstzulassung

Mercedes Sprinter 2 (Typ NCV3, Baumuster W906) & VW Crafter 1 - ab 2006 bis 2017 bzw. 2018
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SOL41
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EURO Norm und Erstzulassung

#1 

Beitrag von SOL41 »

 Themenstarter

Wie lange kann man ein Vorführfahrzeug- Sprinter Wohnmobil BJ.8.13 mit 120kw Diesel Motor-
Euro 5b+ GrIII ohne Erstzulassung ohne Probleme zulassen?? Ab wann gilt die Werksgarantie-
ab Auslieferung oder ab Erstzulassung?
traumsprinter
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Re: EURO Norm und Erstzulassung

#2 

Beitrag von traumsprinter »

Hallo Soli 41,
dass ist als Laie schwer zu sagen. Nach der Fachinformation 10/13 vom TÜV - Nord müssen Fahrzeuge ab 1.2014 Euro VI entsprechen!
Es gibt Ausnahmegenehmigungen, die in der Fachinformation 15/13 aufgeführt sind!!! Nicht alle Bundesländer erkennen diese Ausnahmegenehmigungen an!!!!! Da ich in Schleswig - Holstein wohne habe ich meinen Sprinter ( Bj 2.2011 ) mit Euro 5b+ hier anmelden können. Im August 2014!!
In Niedersachsen geht es auch.
Du musst Dir dieses Infoblatt 15 / 13 vom TÜV holen, es genau für jeden Abgastyp zu deuten, muss man schon Fachmann sein, da dort etliche STVO und KBA § aufgeführt sind. Um genaue Auskunft zu bekommem, kommst Du um einen netten und sachkundigen Berater nicht herum. Es muss nicht der TÜV sein, der Dich berät, GÜT oder Dekra geht auch, nur zulassen muß der TÜV.

Wenn Du das Auto von einer Firma kaufst, muss die doch das Auto zulassen------ dann geht Dich doch das alles nichts an!!!!! Du kaufst ein zugelassenes Auto!!!!!!! Die müssen Dir auch etwas zur Garantie oder Gewährleistung sagen. Schriftlich geben lassen!!!!!!!

Oder hast Du, wie ich, einen Kastenwagen gekauft, und dann selber ausgebaut?????

Gruß von der Trave

Peter vom Traumsprinter
SOL41
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Re: EURO Norm und Erstzulassung

#3 

Beitrag von SOL41 »

 Themenstarter

Hallo Peter,
danke für die Information. Ich will ein "Lagerauto" kaufen. Es ist noch keine Erstzulassung erfolgt.
Ich möchte es nur nach NRW überführen und erst im April/Mai zulassen.Werde den TÜV kontaktieren.
Gruss Sol41
traumsprinter
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Re: EURO Norm und Erstzulassung

#4 

Beitrag von traumsprinter »

Hallo SOL41,
kaufst Du das Auto in Deutschland oder im Ausland ?
Wenn Du das Auto in Deutschland kaufst, lass den Händler eine Tageszulassung vornehmen, sehr wichtig!!!
Dann kannst Du das Auto zulassen wann Du willst, weil es schon einmal angemeldet war!
Wichtig ist,dass bei der Anmeldung der richtige Abgasschlüssel eingetragen wird, damit Du die grüne Plakette bekommst, sonst kassiert das Finanzamt Dich richtig ab!!!!
Wenn Du im Ausland kaufst, dann musst Du dich mit dem TÜV unterhalten!

Gruß von der Trave

Peter vom Traumsprinter
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