Reifen und Achslast
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Gelöschter User
Reifen und Achslast
Hallo
Habe eine Frage an Spezies
Habe HA mit 2t Traglast, sind da Reifen mit 108 Kennzeichnung gerade noch richtig oder schon Grenzwertig.
108 steht genau für 1t pro Rad.
Habe eine Frage an Spezies
Habe HA mit 2t Traglast, sind da Reifen mit 108 Kennzeichnung gerade noch richtig oder schon Grenzwertig.
108 steht genau für 1t pro Rad.
Re: Reifen und Achslast
Hy,
mir persönlich wäre etwas Reserve (ein höherer Index ) lieber und sicherer.
Weniger Luftdruck z.B. verringert schon die Tragfähigkeit.
Vielleicht ist man ist ja evtl. auch mal "etwas" schneller oder schwerer oder auch noch mit Hänger unterwegs.
Ist nur meine persönliche Meinung,
108 geht natürlich, wenn auch nur geradeso, ist aber legal.
mir persönlich wäre etwas Reserve (ein höherer Index ) lieber und sicherer.
Weniger Luftdruck z.B. verringert schon die Tragfähigkeit.
Vielleicht ist man ist ja evtl. auch mal "etwas" schneller oder schwerer oder auch noch mit Hänger unterwegs.
Ist nur meine persönliche Meinung,
108 geht natürlich, wenn auch nur geradeso, ist aber legal.
Zuletzt geändert von WilleWutz am 01 Dez 2013 11:43, insgesamt 1-mal geändert.
Gruß
Peter
212D`99 >in gute Hände abgegeben<
3
D`08 Mitlhoda
Sprintertreffen 2009-11-12-13-15-17-18-19-22
Familientreffen 2010
Peter
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sprinter-22
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Re: Reifen und Achslast
Hi,
generell muss erst mal das drauf was in den Papieren steht. Weniger geht nicht. Dann ist die Auswahl bei Transporterreifen mit dem Tragfähigkeitsindex nicht so fein gestuft wie bei den Pkw Reifen, also die Auswahl in Abhängigkeit zur Grösse auch beschränkt. Ansonsten passt das schon mit den 108.
Gruss
generell muss erst mal das drauf was in den Papieren steht. Weniger geht nicht. Dann ist die Auswahl bei Transporterreifen mit dem Tragfähigkeitsindex nicht so fein gestuft wie bei den Pkw Reifen, also die Auswahl in Abhängigkeit zur Grösse auch beschränkt. Ansonsten passt das schon mit den 108.
Gruss
- Rosi
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Lastindex 108 reicht bei 2t Achslast
255/60R18 Li 108 (wobei es auch Li 112 gäbe)
265/45R20 Li 108
= beides möglich.
Die Falschaussage mit dem Papieren bitte ich, zu löschen. In den Papieren (mancher Pkw´s) stehen ab Werk oftmals Reifen mit höherem Lastindex drin, die gar nicht notwendig wären (wenn man sich die Achslasten ansehen würde).
Alternativ könnte man die Achse 2 ablasten, ohne das zul. Gesamtgewicht zu verringern.
Um die Reserve braucht man sich bei ordentlichen Reifen keine Sorgen machen. Diese könnten deutlich mehr tragen. Ansonsten gilt: mehr Luftdruck + langsamer fahren = höhere Tragkraft.
Ich darf auf dem 3,5t Sprinter sogar Lastindex 105 fahren, wenn ich wollte (es ging mir damals um 255/60R17 106H als Winterreifen).
265/45R20 Li 108
= beides möglich.
Die Falschaussage mit dem Papieren bitte ich, zu löschen. In den Papieren (mancher Pkw´s) stehen ab Werk oftmals Reifen mit höherem Lastindex drin, die gar nicht notwendig wären (wenn man sich die Achslasten ansehen würde).
Alternativ könnte man die Achse 2 ablasten, ohne das zul. Gesamtgewicht zu verringern.
Um die Reserve braucht man sich bei ordentlichen Reifen keine Sorgen machen. Diese könnten deutlich mehr tragen. Ansonsten gilt: mehr Luftdruck + langsamer fahren = höhere Tragkraft.
Ich darf auf dem 3,5t Sprinter sogar Lastindex 105 fahren, wenn ich wollte (es ging mir damals um 255/60R17 106H als Winterreifen).
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sprinter-22
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Re: Reifen und Achslast
Das ist keine Falschaussage, sondern mit diesen Reifen wurde die ABE / Homologation erteilt. Alles andere ist mit einer Abnahme beim Tüv verbunden. Umschlüsseln auf eigene Faust ist fahren ohne BE. Dann kann speziell bei Pkw's nicht die Achslast einfach auf den Index umgerechnet werden. Da kommen noch andere Formeln hinzu um den tatsächlichen Index in Abhängingeit zu Achslast und Geschwindigkeit zu ermitteln. (Wir haben hierzu spez. Berechnungstools)
Die Aussage, Reifen können deutlich mehr vertragen kann teuer enden. Kurzfristig mag das wohl zutreffen, ebenso wie der Geschwindigkeitsindex. Auf lange Strecken und unter Dauerlast macht das kein Reifen mit. Beim Unfall zahlst dann alles selbst.
Heute können Gutachter sogar feststellen was die Ursache für den Reifenschaden war (falsche Montage, altes Ventil, Fremdkörper usw.)
Die Aussage, Reifen können deutlich mehr vertragen kann teuer enden. Kurzfristig mag das wohl zutreffen, ebenso wie der Geschwindigkeitsindex. Auf lange Strecken und unter Dauerlast macht das kein Reifen mit. Beim Unfall zahlst dann alles selbst.
Heute können Gutachter sogar feststellen was die Ursache für den Reifenschaden war (falsche Montage, altes Ventil, Fremdkörper usw.)
- Rosi
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Lastindex 108 reicht bei 2t Achslast
Das erinnert ja fast ein wenig an das letzte Jahrtausend, als es noch die Fabrikatsbindung gab. Das war ein funktionierendes Kartell zwischen Fahrzeug- und Reifenherstellern, das zweifellos die optimalen Fahreigenschaften förderte, mitnichten jedoch zwingend war, aber das Fabrikat in den Papieren stand.
Logisch muß man zum TüV oder dgl., wenn man weniger Lastindex montiert. Selbstverständlich sollte eine Überladung die absolute Ausnahme sein, bei der man das Hirn eingeschaltet läßt.
Im letzten Viertel Jahrhundert hat es noch nie einen interessiert, welche Reifen montiert waren. Ich habe einem Polizisten nach einem Unfall auf dessen Vorwurf, ich sei zu schnell gefahren, den er mir mittels einer Tabelle, die er beim Kollegen in der Leitstelle telefonisch erfragt haben will, anhand einer Berechnung mit Straßenneigung und Reibbeiwerten nachgewiesen, daß dieser Vorwurf mit 205/50R15 statt Serie 165R13 auf einem Passat 32B nicht mehr aufrecht zu erhalten war.
Sog. Gutachter stellen heutzutage alles fest, wofür sie bezahlt werden, "besser noch" sie können nichts absolut ausschließen und bornierte Advokaten richten mangels besserem Wissen über andere Menschen ... ein entmündigtes Vollkasko-Volk.
Ich fahre seit Jahren mit Lastindex 108 und 107, beladen und in Extremsituationen, statt diesen knüppel harten C-Reifen.
Logisch muß man zum TüV oder dgl., wenn man weniger Lastindex montiert. Selbstverständlich sollte eine Überladung die absolute Ausnahme sein, bei der man das Hirn eingeschaltet läßt.
Im letzten Viertel Jahrhundert hat es noch nie einen interessiert, welche Reifen montiert waren. Ich habe einem Polizisten nach einem Unfall auf dessen Vorwurf, ich sei zu schnell gefahren, den er mir mittels einer Tabelle, die er beim Kollegen in der Leitstelle telefonisch erfragt haben will, anhand einer Berechnung mit Straßenneigung und Reibbeiwerten nachgewiesen, daß dieser Vorwurf mit 205/50R15 statt Serie 165R13 auf einem Passat 32B nicht mehr aufrecht zu erhalten war.
Sog. Gutachter stellen heutzutage alles fest, wofür sie bezahlt werden, "besser noch" sie können nichts absolut ausschließen und bornierte Advokaten richten mangels besserem Wissen über andere Menschen ... ein entmündigtes Vollkasko-Volk.
Ich fahre seit Jahren mit Lastindex 108 und 107, beladen und in Extremsituationen, statt diesen knüppel harten C-Reifen.
Re: Reifen und Achslast
Beim Sprinter sind die C doch gar nicht vorgeschrieben, anders als bei den Italienern. Um wieviel ändert sich denn dann der Reifendruck bei gleicher Last?
2009er 35C18V/P
Entfall: "Rost an Karosserie" -2000€
Entfall: "Motorschaden mit Option inkl. Getriebe" -3000€
Entfall: "Superkomfortkabine" -2000€
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C-Reifen lt. Papieren vorgeschrieben?
Zu 15.1 und 15.2 (Bereifung) stehen original z.B. 235/65R16C 115/113R in den deutschen Papieren, ergo C-Reifen.
Zu 7.1 und 8.1 (VA-Last) steht bei meinem 324 original 1650kg.
Zu 7.2 und 8.2 (HA-Last) stand original 2250kg (entspricht Li 113), die ich auf 1850kg abgelastet habe (könnte theoretisch als kleinsten Li 105 fahren).
Zu F.1 und F.2 (Gesamtgewicht) war und ist original 3500kg geblieben.
Zu 7.1 und 8.1 (VA-Last) steht bei meinem 324 original 1650kg.
Zu 7.2 und 8.2 (HA-Last) stand original 2250kg (entspricht Li 113), die ich auf 1850kg abgelastet habe (könnte theoretisch als kleinsten Li 105 fahren).
Zu F.1 und F.2 (Gesamtgewicht) war und ist original 3500kg geblieben.
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sprinter-22
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Re: Reifen und Achslast
Das "C" auf den Reifen hat nur Informativen Zweck (->Commercial) kannst also jeden anderen Reifen, sofern du einen findest mit gleicher Traglast montieren. Was natürlich die einzelnen Länder gesetzl. daraus ableiten ist eine andere Sache. So kannst also auch einen "C" Reifen auf einen alten Fiat 500 montieren (z.b. 155/80R13C)
Was die Polizisten angeht, interessiert mich deren Feststellung zur Ursache von irgend welchen Unfällen oder sonst. schon lange nicht mehr. Weil diese eben keine Ahnung haben. Die sollen die Sache aufnehmen und mehr nicht. Unsere Gutachter schreiben nicht das was man möchte weil man ihnen "mehr" bezahlt, aber schwarze Schafe gibt es immer. Im Zweifelsfall lasse ich zwei Gegengutachten erstellen oder beantrage vor Gericht eins erstellen zu lassen. Dann ist das ziemlich schnell geklärt. (Hatten wir erst jetzt wieder)
Bzgl. der eingetragenen Achslasten kann da viel drinstehen. so lange das zul. GG. und die einzelnen Achslasten zur Traglast passen. Theor. könnte da auch 100kg auf der VA und 3400kg auf der HA stehen entsprechend dann mit der Traglast zu 3400kg.
Reifen welche nicht mit passender Traglast in den Fzg. Papieren eingetragen sind werden i.d.R. beim TüV als "EM" gekennzeichnet-> Plakette verweigert. Da aber die wenigsten Prüfer sich die Arbeit machen überhaupt nach der richtigen Reifengrösse zu sehen, da ja nicht mehr alle im Schein stehen und keiner die COC-Grössen eintragen lässt, schauen die meisten nur nach der Profiltiefe.
Erst vor wenigen Monaten bei der Prüfung eines TüV Prüfers miterlebt. (Nicht Prüfer - Auto sondern TüV Organisation - Prüfer wurde getestet, wie sauber der seine Arbeit macht.)
Hier werden schon die Duchläufe der Fahrzeuge pro Prüfer gezählt. Ab einer gewissen Durchlaufmenge pro Tag wird einfach davon ausgegangen, dass er seinen Job nicht richtig macht weil zuviele dran gekommen sind und somit nicht penibel durchgesehen wurde.
Was die Polizisten angeht, interessiert mich deren Feststellung zur Ursache von irgend welchen Unfällen oder sonst. schon lange nicht mehr. Weil diese eben keine Ahnung haben. Die sollen die Sache aufnehmen und mehr nicht. Unsere Gutachter schreiben nicht das was man möchte weil man ihnen "mehr" bezahlt, aber schwarze Schafe gibt es immer. Im Zweifelsfall lasse ich zwei Gegengutachten erstellen oder beantrage vor Gericht eins erstellen zu lassen. Dann ist das ziemlich schnell geklärt. (Hatten wir erst jetzt wieder)
Bzgl. der eingetragenen Achslasten kann da viel drinstehen. so lange das zul. GG. und die einzelnen Achslasten zur Traglast passen. Theor. könnte da auch 100kg auf der VA und 3400kg auf der HA stehen entsprechend dann mit der Traglast zu 3400kg.
Reifen welche nicht mit passender Traglast in den Fzg. Papieren eingetragen sind werden i.d.R. beim TüV als "EM" gekennzeichnet-> Plakette verweigert. Da aber die wenigsten Prüfer sich die Arbeit machen überhaupt nach der richtigen Reifengrösse zu sehen, da ja nicht mehr alle im Schein stehen und keiner die COC-Grössen eintragen lässt, schauen die meisten nur nach der Profiltiefe.
Erst vor wenigen Monaten bei der Prüfung eines TüV Prüfers miterlebt. (Nicht Prüfer - Auto sondern TüV Organisation - Prüfer wurde getestet, wie sauber der seine Arbeit macht.)
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Lastindex Traglast
Wiederum leb(t)e ich in der Illusion, daß man 155R13 nicht auf einen Anhänger montieren dürfte, in dessen Papieren 155R13C steht (zudem meistens die geringere Traglast kaum reichen dürfte). Typisches Beispiel ist m.W. der Passat Variant, in dessen Papieren 205/55R16 94 steht, bei dessen HA-Last jedoch 91 reichen würde. In manchen Dimensionen gibt es lediglich reinforced oder XL, die man gar nicht bräuchte. Beim Cooper meiner Tante hatte ich das mal; 88 statt 84 = 100kg mehr Tragkraft bzw. entsprechend weniger Fahrkomfort.
Den Unterschied der 265/50R20 111V gegenüber den 265/45R20 108H oder Y merke ich deutlich. 255/60R18 112H hingegen scheinen den höheren Lastindex durch mehr Gummi zu kompensieren, allerdings fahre ich momentan Winterreifen, kann also nicht direkt vergleichen. Zudem habe ich den Luftdruck noch nicht geprüft, den mir mein Monteur aufgefüllt hat. Die originalen Feldsteine 235/65R16C 115 möchte ich mein Lebtag nicht mehr fahren.
Von einem Prüfer mit zu vielen Fahrzeugen pro Arbeitszeit hörte ich auch schon, habe jetzt einen, "der seinen Job noch paar Jahre machen will". Der guckt genauer hin ohne sich jedoch abgöttisch feiern zu lassen.
Wir hatten doch den 319/4x4 mit 265/60R18 110 per Einzelabnahme umbereift. Weder ich, der Prüfer, der Kunde, die Zulassungsstelle, noch der Freundliche hatten bis dato gemerkt, daß der Prüfer sich schlicht weg verschrieben hatte (16 statt 18). Ein anderer Prüfer verweigerte beim Freundlichen neulich die HU. Ergo Gutachten korrigieren, Papiere umschreiben und Hu nachmachen. Manche Prüfer nehmen´s eben doch genauer.
Den Unterschied der 265/50R20 111V gegenüber den 265/45R20 108H oder Y merke ich deutlich. 255/60R18 112H hingegen scheinen den höheren Lastindex durch mehr Gummi zu kompensieren, allerdings fahre ich momentan Winterreifen, kann also nicht direkt vergleichen. Zudem habe ich den Luftdruck noch nicht geprüft, den mir mein Monteur aufgefüllt hat. Die originalen Feldsteine 235/65R16C 115 möchte ich mein Lebtag nicht mehr fahren.
Von einem Prüfer mit zu vielen Fahrzeugen pro Arbeitszeit hörte ich auch schon, habe jetzt einen, "der seinen Job noch paar Jahre machen will". Der guckt genauer hin ohne sich jedoch abgöttisch feiern zu lassen.
Wir hatten doch den 319/4x4 mit 265/60R18 110 per Einzelabnahme umbereift. Weder ich, der Prüfer, der Kunde, die Zulassungsstelle, noch der Freundliche hatten bis dato gemerkt, daß der Prüfer sich schlicht weg verschrieben hatte (16 statt 18). Ein anderer Prüfer verweigerte beim Freundlichen neulich die HU. Ergo Gutachten korrigieren, Papiere umschreiben und Hu nachmachen. Manche Prüfer nehmen´s eben doch genauer.
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großen Bogen um TÜV Süd Augsburg machen
Zur VEST3 von HARTMANN gibt es ein Teilegutachten nach §19/3 StVZO von TÜV Nord, in dem u.a. steht, daß die zulässige Achslast bei 265/45R20 Lastindex 108 max. 2.200kg beträgt. Höhere zulässige Achslasten sind ggf. auf den max. zulässigen Wert zu reduzieren und auf der Anbaubestätigung einzutragen. Das wurde und habe ich selbst vielfach exerziert.
Heute jedoch fuhr jemand beim TÜV Süd in Augsburg mit montierten Rädern zu Abnahme vor, der "Prüfer" bestätigte, diese durchzuführen, hielt jedoch anschließend (nach der Besichtigung) am Schreibtisch inne, nachdem er feststellte, daß die HA-Last 2.250kg beträgt und C-Reifen eingetragen sind. Er stellte einen Prüfbericht mit gravierendem Mangel aus, um dem Kunden / Opfer 50 Euro abzuknöpfen. Der Kunde rief mich an, übergab mir anschließend den "Prüfer", worauf hin dieser mir erklärte, daß "... der Sprinter ein Nutzfahrzeug und kein Rennwagen sei. Eine Ablastung kann keinesfalls vorgenommen werden und wenn C-Reifen in den Papieren stünden, könne man diese nicht einfach ändern, um Pkw-Reifen zu montieren." Ich rang mit meinen Erbanlagen, um sachlich zu bleiben. Auf Nachfrage bestätigte mir Herr Hartmann, daß es solche "Prüfer" gäbe. Am besten, sofort abhauen und zum nächst besseren gehen. Doch was wird mit den 50 Euro, die der "Prüfer" dem Kunden abgenommen hat?
Apropos "Prüfer": nach der ausreichenden Radabdeckung und Tachoangleichung, auf die ausdrücklich im Teilegutachten hingewiesen wird, fragte der "Prüfer" überhaupt nicht.
Heute jedoch fuhr jemand beim TÜV Süd in Augsburg mit montierten Rädern zu Abnahme vor, der "Prüfer" bestätigte, diese durchzuführen, hielt jedoch anschließend (nach der Besichtigung) am Schreibtisch inne, nachdem er feststellte, daß die HA-Last 2.250kg beträgt und C-Reifen eingetragen sind. Er stellte einen Prüfbericht mit gravierendem Mangel aus, um dem Kunden / Opfer 50 Euro abzuknöpfen. Der Kunde rief mich an, übergab mir anschließend den "Prüfer", worauf hin dieser mir erklärte, daß "... der Sprinter ein Nutzfahrzeug und kein Rennwagen sei. Eine Ablastung kann keinesfalls vorgenommen werden und wenn C-Reifen in den Papieren stünden, könne man diese nicht einfach ändern, um Pkw-Reifen zu montieren." Ich rang mit meinen Erbanlagen, um sachlich zu bleiben. Auf Nachfrage bestätigte mir Herr Hartmann, daß es solche "Prüfer" gäbe. Am besten, sofort abhauen und zum nächst besseren gehen. Doch was wird mit den 50 Euro, die der "Prüfer" dem Kunden abgenommen hat?
Apropos "Prüfer": nach der ausreichenden Radabdeckung und Tachoangleichung, auf die ausdrücklich im Teilegutachten hingewiesen wird, fragte der "Prüfer" überhaupt nicht.







