Es wäre schön gewesen, wenn sie Euch eure Finanzbehörden erzählt/geschrieben hätten, aber so recht glaube ich nicht daran.
Vielleicht haben es ja doch einige getan.......................?????????????????????????
Mit dem "Dritten Gesetz zur Änderung des Kraftfahrtsteuergesetzes" vom 21.12.2006 (BGBI. I S.3344), die Wohnmobilbesitzer erinnern sich noch an das Jahr 2007, als sie die neuen Steuerbescheide mit der rückwirkenden Besteuerung zum Januar 2006 zugestellt bekamen, wurde bereits gesetzlich verankert, daß Wohnmobile der Emissionsklasse S 1 ab dem Jan. 2010 einem höheren Tarif unterliegen werden. Dieser galt bis dahin nur für nicht schadstoffreduzierte Fahrzeuge.
Berechnung:
Je angefangene 200 Kg Gesamtgewicht:
bis 2000 Kg 40 EUR
über 2000 Kg bis 5000 KG 10 EUR
über 5000 Kg bis 12000 Kg 15 EUR
über 12000 Kg 25 EUR
Die Steuer der Emissionsklasse S 1 betrug dann z.B. für ein Womo zwischen 2801 und 2999 Kg bis zum Jahr 2010 Euro 290,00 (10x40 + 5x10)!
Auch verlangte man jetzt u.a. eine Mindeststehhöhe an Koch-und Spülgelegenheit von 1,70m.
(Nicht der TÜV, sondern nur die Finanzbehörden)
Wer nun diese Höhe nicht hatte und schlau war (oder auch gezwungen wurde), führte sein Fahrzeug vor und wurde nur nach Gewicht besteuert.

Und jetzt kommt der Haken, von dem sicher einige, die ihre Kfz-Steuer letztmalig vor dem 11. Dezember 2012 bezaht habe, noch nichts wissen:
Die neuen Steuerbescheide nach der derzeit gültigen Gesetzgebung nach § 9 Abs. 1 KraftStG ab 01.01.2010 (Drittes Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes v. 21.12.2006, BGBI. I Seite 3344) werden wohl wieder anders aussehen.
Begründung:
"Mit den Änderungen des Kraftfahrzeugsteuergesetzes durch das Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes (Verkehrsteueränderungsgesetz-VerSTAndG) v. 05.12.2012 wurde u.a mit der Änderung des §2 KraftStG beschlossen, daß die verkehrsrechtlichen Feststellungen jetzt maßgeblich für die Kfz-Steuer sind.......
Für die Einstufung als Womo ist somit nur noch die entsprechende Einstufung der Zulassungsbehörden maßgeblich.
Weiter Voraussetzungen wie z.B. die Stehhöhe 1,70 m ist nicht mehr relevant."
Bei Wohnmobilzulassung ist es dann wohl aus mit Gewichtsbesteuerung
Für das o.a. Beispiel sieht es dann so aus:
Kfz-Steuer bezahlt am 11.12.2012 Euro 172,--
Eventuelle Unwissenheit und Freude über die günstige Zulassung bis Nov./Dez. 2013
Zum 11.12.2013 fällig:
450,-- als Vorauszahlung bis Dez. 2014
plus 278,-- Nachzahlung ab 12.12.2012
macht 728,-- Euro auf einen Schlag, anstatt, wie vorher 172,-- !!!
Das sind in diesem Fall 5 5 6 , - - EURONEN mehr als geplant, und das vor Weihnachten!!!
Arm dran, der auch noch eine Einzugsermächtigung gegeben hat.
