Stehöhe
Re: Stehöhe
Morgen,
so weit ich weiß ist die Stehhöhe 1,75m an der Kochstelle, das bekommt glaube ich jeder Sprinter hin..
Grüße
so weit ich weiß ist die Stehhöhe 1,75m an der Kochstelle, das bekommt glaube ich jeder Sprinter hin..
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312D Sprinter - nicht mehr DOKA - Iglhaut - 2.9l 122PS - 1996BJ
- kilian
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Re: Stehöhe
Ich habe bei mir, kurz niedrig unter 170 cm bei eigener Länge von 196 cm.
Stehhöhe
Dem Tüv und bisher allen anderen war das egal.
Gruß, Kilian, der im Bus nicht steht
Stehhöhe

Dem Tüv und bisher allen anderen war das egal.
Gruß, Kilian, der im Bus nicht steht

VW Lt 35 BJ 1999, kurz, niedrig, 2 Schiebetüren, Campervan
Umbau von:
2,5 TDI AHD -> ANJ-Motor
Sperre hinten
Reifen: 235/75R15 109 eingetragen
Reiseberichte, nicht ganz neu: www.blackforesttour.de
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Re: Stehöhe
Danke für Eure Meinungen, auch gut man hat weniger Raum zum aufheizen. Musste damals beim Finanzamt vorfahren ,meine leicht gebeugte Haltung hat er als Stehöhe vermerkt. Es muss eine mindesthöhe geben. Deshalb Meine Frage. Mit originaler Dachverkleidung sind es keine 170 m bei meiner Größe von 174 m. Bei fast 2 m muss man ja auf den Knien rein. Gruß Willy.
Re: Stehöhe
hab den 906 kurz und flach, mit womo zulassung. das finanzamt wollt dass ich den holzboden entferne. hab ihn danach wieder reingemacht
169,8
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- kilian
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Re: Stehöhe
die haben doch völlig einen an der Waffel.aikay hat geschrieben:das finanzamt wollt dass ich den holzboden entferne
Ab jetzt ist das bei Dir Ladung?

Ich habe da wohl glück gehabt, daß ich mich mit denen im Betrieb, aber nicht mit dem Bus rumärgern muß.
Kopfschüttelnde Grüße, Kilian
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Re: Stehöhe
habe den boden im bereich der küche weggemacht, dann mit blech hingefahren
jetzt wieder n isolierten boden reingemacht.
jetzt wieder n isolierten boden reingemacht.
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Re: Stehöhe
Hey,
ich würde mich gern in die Diskussion einklinken:
Als ich meinen LT ausgebaut habe, waren die 1,70m Stehhöhe vor der Spüle Pflicht. Wirklih nachgemessen hat es niemand aber ich bin damals auf Nummer sicher gegangen und habe einen LT mit Serienhochdach gekauft. Ich kann mit leicht angestelltem Koch stehen (bin 1,90m) - inkl. Holzboden und Isolierung.
Nun habe ich vor kurzem aber nochmal einiges gelsen und festgestellt, dass die Forderung nach 1,70 m so langsam verschwindet... Bspw. Reimo hat sie bei seinen Ausbautipps aus dem Text gestrichen. Vor 3 Jahren standen sie definitiv noch drin! DAs machen die doch nicht ohne Grund?!
Wo kann man diese Vorgaben denn "offiziell" nachlesen?
Schönen Abend!
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Als ich meinen LT ausgebaut habe, waren die 1,70m Stehhöhe vor der Spüle Pflicht. Wirklih nachgemessen hat es niemand aber ich bin damals auf Nummer sicher gegangen und habe einen LT mit Serienhochdach gekauft. Ich kann mit leicht angestelltem Koch stehen (bin 1,90m) - inkl. Holzboden und Isolierung.
Nun habe ich vor kurzem aber nochmal einiges gelsen und festgestellt, dass die Forderung nach 1,70 m so langsam verschwindet... Bspw. Reimo hat sie bei seinen Ausbautipps aus dem Text gestrichen. Vor 3 Jahren standen sie definitiv noch drin! DAs machen die doch nicht ohne Grund?!
Wo kann man diese Vorgaben denn "offiziell" nachlesen?
Schönen Abend!
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- Kennt sich schon aus
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Re: Stehöhe
Stehhöhe war für eine Wohnmobilzulassung keine Voraussetzung - nur wurde das Fahrzeug in der KFZ-Steuer dann nicht als Wohnmobil anerkannt.
Mittlerweile ist die Stehhöhe auch in Bezug auf die Steuer nicht mehr relevant. Dies wurde bei unserem T5 mit dem letzten Steuerbescheid rückwirkend berücksichtigt.
Nachzulesen gibts das auch bestimmt irgendwo beim Herrn Google
Mittlerweile ist die Stehhöhe auch in Bezug auf die Steuer nicht mehr relevant. Dies wurde bei unserem T5 mit dem letzten Steuerbescheid rückwirkend berücksichtigt.
Nachzulesen gibts das auch bestimmt irgendwo beim Herrn Google

VW LT 2.5 Tdi (AVR), Bj 2005
- Hans
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Re: Stehöhe
Genau dies habe ich in einem großen Wohnmobilforum letzte Woche auch gelesen, nämlich dass diesbezüglich am 01.01.2013 eine neue Regelung in Kraft getreten ist, nach der auch das Finanzamt steuerlich eine Einstufung als Sonder-Kfz-Wohnmobil zwingend vornehmen muss, wenn es vom TÜV nach der Abnahme als solches eingetragen wurde und keine zusätzliche Forderungen mehr stellen darf !Stehhöhe war für eine Wohnmobilzulassung keine Voraussetzung - nur wurde das Fahrzeug in der KFZ-Steuer dann nicht als Wohnmobil anerkannt.
Mittlerweile ist die Stehhöhe auch in Bezug auf die Steuer nicht mehr relevant. Dies wurde bei unserem T5 mit dem letzten Steuerbescheid rückwirkend berücksichtigt.
Nachzulesen gibts das auch bestimmt irgendwo beim Herrn Google
Eine definitive Quelle war allerdings nicht angegeben !
Re: Stehöhe
Willy meldet sich mit neuer Nachricht. Wie ich es in verschiedenen Foren mitbekommen habe, ist das mit der Stehöhe seit dem 1.1.13 nicht mehr maßgebend. Es gibt keine mindesthöhe mehr, für eine Wo.Mobil Zulassung.Viele Grüße Willy.
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Re: Stehöhe
Moins Willy,
die Nachricht die Du in das Forom stellst, ist für die, die darauf angewiesen sind sehr gut!!!
Aber eine verbindliche Quelle sollte schon angegeben sein!!!!
Derjenige, der beim Finanzamt antanzen muss mit seinem Auto, kann ja wohl kaum sagen, ich habe im Forum gelesen,dass--------
Das Finanzamt ist ein deutsches Amt, und das sagt alles!
Gruß
Peter
die Nachricht die Du in das Forom stellst, ist für die, die darauf angewiesen sind sehr gut!!!
Aber eine verbindliche Quelle sollte schon angegeben sein!!!!
Derjenige, der beim Finanzamt antanzen muss mit seinem Auto, kann ja wohl kaum sagen, ich habe im Forum gelesen,dass--------
Das Finanzamt ist ein deutsches Amt, und das sagt alles!
Gruß
Peter
Re: Stehöhe
Morgen,
eigentlich war da immer § 2 Abs. 2b KraftStG da für da, der ist aber weg gefallen. Und seitdem ist die Stehhöhe für die meisten Finanzämter die Richtlinie ob oder nicht WOMO. Aber die meisten Finanzamtmitarbeiter kennen sich mit Autos nicht so aus, daher war mein alter VW LT auch ein kleiner VW Bus. Erst nach dem hinwies das der "kleine" ja fast 3m hoch ist hat Sie dann abgebracht sich denn LT anzuschauen.
Mein jetziger ist ein LKW, Steuern und Versicherung zusammen ist genauso teuer wie als WOMO.
http://www.ebnerstolz.de/de/esp/Aktuell ... _iSd/28307
Grüße
eigentlich war da immer § 2 Abs. 2b KraftStG da für da, der ist aber weg gefallen. Und seitdem ist die Stehhöhe für die meisten Finanzämter die Richtlinie ob oder nicht WOMO. Aber die meisten Finanzamtmitarbeiter kennen sich mit Autos nicht so aus, daher war mein alter VW LT auch ein kleiner VW Bus. Erst nach dem hinwies das der "kleine" ja fast 3m hoch ist hat Sie dann abgebracht sich denn LT anzuschauen.
Mein jetziger ist ein LKW, Steuern und Versicherung zusammen ist genauso teuer wie als WOMO.
http://www.ebnerstolz.de/de/esp/Aktuell ... _iSd/28307
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Re: Stehöhe
Alles wie ich oben schon ausgeführt habe, hier jetzt aber noch die gesetzliche Grundlage dazu:
Grundlage der Änderung ist §2 Abs. 2 Nr. 1 Kfz-Steuergesetz Ab 12.12.2012 Verkehrssteueränderungsgesetz v. 05.12.2012 BGBl.1 Seite 2431 !
Danach sind die Finanzämter gezwungen, die Steuer auf Basis der Eintragung im KFZ-Brief zu berechnen. Grundlage der Änderung ist §2 Abs. 2 Nr. 1 Kfz-Steuergesetz Ab 12.12.2012 ,Verkehrssteueränderungsgesetz v. 05.12.2012 BGBl.1 Seite 2431.:
Zitat
§ 2 Begriffsbestimmungen, Mitwirkung der Verkehrsbehörden
.....
(2) Soweit dieses Gesetz nichts anderes bestimmt,
1. richten sich die in diesem Gesetz verwendeten Begriffe des Verkehrsrechts nach den jeweils geltenden
verkehrsrechtlichen Vorschriften;
Besondere Auswirkungen hat das für die Fahrer von kleineren Wohnmobilen, insbesondere solchen, die mangels Stehhöhe oder Kochgelegenheit bisher als PKW versteuert wurden. Künftig gibt es keine unechten Wohnmobile mehr. Stehhöhe usw. ist egal. Wenn das WoMo laut Schein ein WoMo ist, dann wird es auch so besteuert. Gut ist das für alle Dieselfahrer, für die wird es billiger. Auch für "unechte LKW", die als solcher zugelassen sind aber vom FA als PKW versteuert wurden wird es billiger. Schlecht ist es für alle Benzinerfahrer, die nicht Euro2 haben und bisher als unechte WoMos PKW-Steuer gezahlt haben. Für die wird es als WoMo teurer !
Alles klaro ? !

Grundlage der Änderung ist §2 Abs. 2 Nr. 1 Kfz-Steuergesetz Ab 12.12.2012 Verkehrssteueränderungsgesetz v. 05.12.2012 BGBl.1 Seite 2431 !
Danach sind die Finanzämter gezwungen, die Steuer auf Basis der Eintragung im KFZ-Brief zu berechnen. Grundlage der Änderung ist §2 Abs. 2 Nr. 1 Kfz-Steuergesetz Ab 12.12.2012 ,Verkehrssteueränderungsgesetz v. 05.12.2012 BGBl.1 Seite 2431.:
Zitat
§ 2 Begriffsbestimmungen, Mitwirkung der Verkehrsbehörden
.....
(2) Soweit dieses Gesetz nichts anderes bestimmt,
1. richten sich die in diesem Gesetz verwendeten Begriffe des Verkehrsrechts nach den jeweils geltenden
verkehrsrechtlichen Vorschriften;
Besondere Auswirkungen hat das für die Fahrer von kleineren Wohnmobilen, insbesondere solchen, die mangels Stehhöhe oder Kochgelegenheit bisher als PKW versteuert wurden. Künftig gibt es keine unechten Wohnmobile mehr. Stehhöhe usw. ist egal. Wenn das WoMo laut Schein ein WoMo ist, dann wird es auch so besteuert. Gut ist das für alle Dieselfahrer, für die wird es billiger. Auch für "unechte LKW", die als solcher zugelassen sind aber vom FA als PKW versteuert wurden wird es billiger. Schlecht ist es für alle Benzinerfahrer, die nicht Euro2 haben und bisher als unechte WoMos PKW-Steuer gezahlt haben. Für die wird es als WoMo teurer !
Alles klaro ? !

