Führerscheinklasse B und BE
Verfasst: 28 Feb 2012 19:47
Ich hab mal nen neuen Thread eröffnet um die Diskussion über die Führerscheinklasse BE unabhängig zu führen.
@ Lord: Also mit dem Hängerfahren ist das so:
> einen 750 kg Anhänger darf man immer dranhaben, auch am Sprinter (einzige Ausnahme: das Zugfahrzeug darf das nicht, aber das steht ja in den Papieren).
> man darf auch einen schwereren Hänger dranhaben, wenn das zG (zulässige Gesamtgewicht) des Hängers nicht höher als das Leergewicht des Zugfahrzeuges ist. Dadurch ist es sogar möglich, mit der Führerscheinklasse B einen Wohnwagen zu ziehen, wenn dieser z.B. eine zG von 1200kg hat und das Zugfahrzeug ein Leergewicht von mind.1200kg hat, das zG hingegegen nicht höher als 2300kg ist (was gar nicht unrealistisch ist!)
> für alle anderen Kombinationen braucht man den BE, dann ist auch der Auflieger mit max. dem 1,5 fachen Gewicht des zG des Zugfahrzeuges dabei (also bis zu 8,75t)
> der Drehschemelhänger darf mit der alten Klasse 3 nicht gefahren werden, nach Umschreibung auf BE hingegen schon; das zulässige Gewicht des Hängers ist abhängig davon, was das Zugfahrzeug ziehen darf (beim Sprinter also max. 3,5t) [man kann natürlich auch einen Hänger ziehen, der ein zG von 4t hat, solange das tatsächliche Gewicht nicht über 3,5t ist]
Hier ein paar links dazu:
http://www.bmvbs.de/SharedDocs/DE/Artik ... assen.html
http://www.bmvbs.de/SharedDocs/DE/Artik ... assen.html
http://www.fahrzeugbau-pagenkopf.de/Bil ... /MSL-3.JPG
So, nun hoffe ich alles richtig dargestellt zu haben; wer was zu berichtigen weiß möge dies gerne tun!
Schöne Grüße
Georg
@ Lord: Also mit dem Hängerfahren ist das so:
> einen 750 kg Anhänger darf man immer dranhaben, auch am Sprinter (einzige Ausnahme: das Zugfahrzeug darf das nicht, aber das steht ja in den Papieren).
> man darf auch einen schwereren Hänger dranhaben, wenn das zG (zulässige Gesamtgewicht) des Hängers nicht höher als das Leergewicht des Zugfahrzeuges ist. Dadurch ist es sogar möglich, mit der Führerscheinklasse B einen Wohnwagen zu ziehen, wenn dieser z.B. eine zG von 1200kg hat und das Zugfahrzeug ein Leergewicht von mind.1200kg hat, das zG hingegegen nicht höher als 2300kg ist (was gar nicht unrealistisch ist!)
> für alle anderen Kombinationen braucht man den BE, dann ist auch der Auflieger mit max. dem 1,5 fachen Gewicht des zG des Zugfahrzeuges dabei (also bis zu 8,75t)
> der Drehschemelhänger darf mit der alten Klasse 3 nicht gefahren werden, nach Umschreibung auf BE hingegen schon; das zulässige Gewicht des Hängers ist abhängig davon, was das Zugfahrzeug ziehen darf (beim Sprinter also max. 3,5t) [man kann natürlich auch einen Hänger ziehen, der ein zG von 4t hat, solange das tatsächliche Gewicht nicht über 3,5t ist]
Hier ein paar links dazu:
http://www.bmvbs.de/SharedDocs/DE/Artik ... assen.html
http://www.bmvbs.de/SharedDocs/DE/Artik ... assen.html
http://www.fahrzeugbau-pagenkopf.de/Bil ... /MSL-3.JPG
So, nun hoffe ich alles richtig dargestellt zu haben; wer was zu berichtigen weiß möge dies gerne tun!
Schöne Grüße
Georg