Fahrtenbuch - Steuerabrechnung

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TK-2006
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Fahrtenbuch - Steuerabrechnung

#1 

Beitrag von TK-2006 »

 Themenstarter

Moin zusammen!
Da hier ja einige Leute sich mit Fahrtenbüchern und Steuerabrechnungen auskennen, wollte ich hier mal nachfragen.

Ich bin nun ausgelernt und fahre mit dem Auto zur Arbeit. Jedoch nicht immer, da manchmal eine Fahrgemeinschaft exsistiert. Um die 33 Cent je Kilometer vom Staat zu bekommen muss man die Fahrten sicherlich nachweisen oder?

Muss ich dann eine Art Fahrtenbuch führen, was ich bei der Beantragung der Rückerstattung mit aushändige, inkl. aller Tankrechnungen?

Beste Grüße
Tobias
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BikeAlex
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#2 

Beitrag von BikeAlex »

Tobias du meinst jetzt bestimmt die 30 Cent ( oder hat sich das geändert auf 33 CENT ? ) bei der Steuererklärung.

Wenn du jeden Tag den gleichen Arbeitsweg hast, spich nicht auf Montage bist, musst du nur die Adresse vom Arbeitgeber,(deine Home-Adresse haben sie ja sowieso,) die gefahren Kilometer und die Anzahl der gefahren Tage eintragen .
Somit musst du kein Fahrtenbuch führen.

Besser kommst du jetzt natürlich, wenn du "jeden Tag selber fährst", in der Steuererklärung.

Gruß BikeAlex
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TK-2006
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#3 

Beitrag von TK-2006 »

 Themenstarter

Moin Alex,

ja genau - die 30 cent Fahrpauschale meine ich. Habe immer den gleichen Arbeitsweg - wenn ich doch mal woanders hin muss, kriege ich den Firmenwagen.
Kontrollieren die die Tage? Ich muss sicherlich auch Krankheitstage und Urlaubstage abziehen?

Genau genommen, darf ich aber nicht angeben "jeden Tag selber gefahren" oder? Kontrollieren die nicht die km Leistung des Autos, oder ist es unrelevant mit welchem Auto man fährt?

Gruß
Tobias
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rossi
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#4 

Beitrag von rossi »

TK-2006 hat geschrieben:Moin Alex,

ja genau - die 30 cent Fahrpauschale meine ich. Habe immer den gleichen Arbeitsweg - wenn ich doch mal woanders hin muss, kriege ich den Firmenwagen.
Kontrollieren die die Tage? Ich muss sicherlich auch Krankheitstage und Urlaubstage abziehen?
Ja, üblich 230 Tage minus Krankheitstage, aber du bist ja jung :wink: :shock: :D :D
TK-2006 hat geschrieben:Genau genommen, darf ich aber nicht angeben "jeden Tag selber gefahren" oder? Kontrollieren die nicht die km Leistung des Autos, oder ist es unrelevant mit welchem Auto man fährt?
Kontrolle gibts bei normalen Werten selten, erst bei sehr hohen km-Leistungen oder wenn sie dich auf dem Kicker haben.
Gruß
Rossi
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#5 

Beitrag von SprinterSven1 »

Wie wollen die denn die km-Leistung Deines Autos kontrollieren? Du könntest ja auch zwischendrin mal mit dem Auto von Freundin / Mama / Schwippschwager gefahren sein. Ich habe bisher noch nie erlebt, daß da bei Privatleuten überhaupt nachgefragt wird. Arbeitsweg x Arbeitstage und basta.

MFG Sven
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rossi
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#6 

Beitrag von rossi »

SprinterSven1 hat geschrieben:Wie wollen die denn die km-Leistung Deines Autos kontrollieren?
Inspektion, TÜV. etc
SprinterSven1 hat geschrieben:Du könntest ja auch zwischendrin mal mit dem Auto von Freundin / Mama / Schwippschwager gefahren sein.
Dein Pech
SprinterSven1 hat geschrieben:Ich habe bisher noch nie erlebt, daß da bei Privatleuten überhaupt nachgefragt wird. Arbeitsweg x Arbeitstage und basta.
ich schon :evil: :twisted: :roll: :twisted: :evil:
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#7 

Beitrag von TK-2006 »

 Themenstarter

Dann werde ich mir das immer notieren, wann ich fahre, wann die anderen und wann ich krank bin.
Will ja nicht noch einen Rüffel bekommen :oops:

Danke euch!
Gruß - der Tobias
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#8 

Beitrag von Rollidriver »

Ich habe bisher noch nie erlebt, daß da bei Privatleuten überhaupt nachgefragt wird. Arbeitsweg x Arbeitstage und basta.

ich schon
ich auch!!! :shock: :shock: :shock: :evil: :evil: :evil:
Grüße Rolli

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Re: Fahrtenbuch - Steuerabrechnung

#9 

Beitrag von Hans »

TK-2006 hat geschrieben:Moin zusammen!
Da hier ja einige Leute sich mit Fahrtenbüchern und Steuerabrechnungen auskennen, wollte ich hier mal nachfragen.

Ich bin nun ausgelernt und fahre mit dem Auto zur Arbeit. Jedoch nicht immer, da manchmal eine Fahrgemeinschaft exsistiert. Um die 33 Cent je Kilometer vom Staat zu bekommen muss man die Fahrten sicherlich nachweisen oder?

Muss ich dann eine Art Fahrtenbuch führen, was ich bei der Beantragung der Rückerstattung mit aushändige, inkl. aller Tankrechnungen?

Beste Grüße
Tobias
Tobias, es handelt sich nach § 9 Einkommenssteuergesetz um eine reine "Pauschale" (Entfernungspauschalen) und steht Dir zu, egal ob Du mit Kfz, Bus´, Bahn oder Fahrrad zur Arbeit gelangst !

Man geht steuerrechtlich von 220 Arbeitstagen abzüglich Krankheitstage aus, für welche Du täglich die Km-Pauschale vom Wohnort zur Arbeitsstätte (= kürzeste Strecke) geltend machen kannst !

Im Einzelfall gibt ein eifriger Finanzbeamter bei begründetem Zweifel mal die Entfernung zur Plausibilitätsprüfung in den Routenplaner ein ! :wink:
EStG & 9 hat geschrieben:4. Aufwendungen des Arbeitnehmers für die Wege zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte. Zur Abgeltung dieser Aufwendungen ist für jeden Arbeitstag, an dem der Arbeitnehmer die regelmäßige Arbeitsstätte aufsucht, eine Entfernungspauschale für jeden vollen Kilometer der Entfernung zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte von 0,30 Euro anzusetzen, höchstens jedoch 4 500 Euro im Kalenderjahr; ...
E s . g r ü s s t . E u c h . H @ N S ‹(•¿•)› D E R . M O B I L E . S C H W A B E . MOBIL-ECKE .
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#10 

Beitrag von TK-2006 »

 Themenstarter

Moin Hans - gut zu wissen!

Na dann werde ich Arbeitstage - Krankheitstage nehmen und dann die entsprechenden Kilometer eingeben.

Bin ja gerade bisschen überrascht, das du gleich die § so schnell parat hast :) :shock:

Danke euch allen!
Gruß - Tobias
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