Fahrtenbuch - Steuerabrechnung
Fahrtenbuch - Steuerabrechnung
Moin zusammen!
Da hier ja einige Leute sich mit Fahrtenbüchern und Steuerabrechnungen auskennen, wollte ich hier mal nachfragen.
Ich bin nun ausgelernt und fahre mit dem Auto zur Arbeit. Jedoch nicht immer, da manchmal eine Fahrgemeinschaft exsistiert. Um die 33 Cent je Kilometer vom Staat zu bekommen muss man die Fahrten sicherlich nachweisen oder?
Muss ich dann eine Art Fahrtenbuch führen, was ich bei der Beantragung der Rückerstattung mit aushändige, inkl. aller Tankrechnungen?
Beste Grüße
Tobias
Da hier ja einige Leute sich mit Fahrtenbüchern und Steuerabrechnungen auskennen, wollte ich hier mal nachfragen.
Ich bin nun ausgelernt und fahre mit dem Auto zur Arbeit. Jedoch nicht immer, da manchmal eine Fahrgemeinschaft exsistiert. Um die 33 Cent je Kilometer vom Staat zu bekommen muss man die Fahrten sicherlich nachweisen oder?
Muss ich dann eine Art Fahrtenbuch führen, was ich bei der Beantragung der Rückerstattung mit aushändige, inkl. aller Tankrechnungen?
Beste Grüße
Tobias
---Concorde 412D---
---152PS; 380NM---
---7,92m; 4,95T---
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BikeAlex
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Tobias du meinst jetzt bestimmt die 30 Cent ( oder hat sich das geändert auf 33 CENT ? ) bei der Steuererklärung.
Wenn du jeden Tag den gleichen Arbeitsweg hast, spich nicht auf Montage bist, musst du nur die Adresse vom Arbeitgeber,(deine Home-Adresse haben sie ja sowieso,) die gefahren Kilometer und die Anzahl der gefahren Tage eintragen .
Somit musst du kein Fahrtenbuch führen.
Besser kommst du jetzt natürlich, wenn du "jeden Tag selber fährst", in der Steuererklärung.
Gruß BikeAlex
Wenn du jeden Tag den gleichen Arbeitsweg hast, spich nicht auf Montage bist, musst du nur die Adresse vom Arbeitgeber,(deine Home-Adresse haben sie ja sowieso,) die gefahren Kilometer und die Anzahl der gefahren Tage eintragen .
Somit musst du kein Fahrtenbuch führen.
Besser kommst du jetzt natürlich, wenn du "jeden Tag selber fährst", in der Steuererklärung.
Gruß BikeAlex
V6 319CDI, mittel -lang, -hoch, Automatik, Graphit...
Moin Alex,
ja genau - die 30 cent Fahrpauschale meine ich. Habe immer den gleichen Arbeitsweg - wenn ich doch mal woanders hin muss, kriege ich den Firmenwagen.
Kontrollieren die die Tage? Ich muss sicherlich auch Krankheitstage und Urlaubstage abziehen?
Genau genommen, darf ich aber nicht angeben "jeden Tag selber gefahren" oder? Kontrollieren die nicht die km Leistung des Autos, oder ist es unrelevant mit welchem Auto man fährt?
Gruß
Tobias
ja genau - die 30 cent Fahrpauschale meine ich. Habe immer den gleichen Arbeitsweg - wenn ich doch mal woanders hin muss, kriege ich den Firmenwagen.
Kontrollieren die die Tage? Ich muss sicherlich auch Krankheitstage und Urlaubstage abziehen?
Genau genommen, darf ich aber nicht angeben "jeden Tag selber gefahren" oder? Kontrollieren die nicht die km Leistung des Autos, oder ist es unrelevant mit welchem Auto man fährt?
Gruß
Tobias
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Ja, üblich 230 Tage minus Krankheitstage, aber du bist ja jungTK-2006 hat geschrieben:Moin Alex,
ja genau - die 30 cent Fahrpauschale meine ich. Habe immer den gleichen Arbeitsweg - wenn ich doch mal woanders hin muss, kriege ich den Firmenwagen.
Kontrollieren die die Tage? Ich muss sicherlich auch Krankheitstage und Urlaubstage abziehen?
Kontrolle gibts bei normalen Werten selten, erst bei sehr hohen km-Leistungen oder wenn sie dich auf dem Kicker haben.TK-2006 hat geschrieben:Genau genommen, darf ich aber nicht angeben "jeden Tag selber gefahren" oder? Kontrollieren die nicht die km Leistung des Autos, oder ist es unrelevant mit welchem Auto man fährt?
Gruß
Rossi
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SprinterSven1
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Wie wollen die denn die km-Leistung Deines Autos kontrollieren? Du könntest ja auch zwischendrin mal mit dem Auto von Freundin / Mama / Schwippschwager gefahren sein. Ich habe bisher noch nie erlebt, daß da bei Privatleuten überhaupt nachgefragt wird. Arbeitsweg x Arbeitstage und basta.
MFG Sven
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Sprinter 213CDI, Personenverkehr -> verkauft mit ca. 455.000km
Sprinter 208d, Schulbus
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Schicki-Micki könnt ihr zu Hause machen
1%er
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Inspektion, TÜV. etcSprinterSven1 hat geschrieben:Wie wollen die denn die km-Leistung Deines Autos kontrollieren?
Dein PechSprinterSven1 hat geschrieben:Du könntest ja auch zwischendrin mal mit dem Auto von Freundin / Mama / Schwippschwager gefahren sein.
ich schonSprinterSven1 hat geschrieben:Ich habe bisher noch nie erlebt, daß da bei Privatleuten überhaupt nachgefragt wird. Arbeitsweg x Arbeitstage und basta.
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Rollidriver
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ich auch!!!Ich habe bisher noch nie erlebt, daß da bei Privatleuten überhaupt nachgefragt wird. Arbeitsweg x Arbeitstage und basta.
ich schon
Grüße Rolli
315CDI, Kombi, PKW, Kurz, Flach, Automatik, PARAVAN - U mbau
Alles was du sagst, sollte wahr sein. Aber nicht alles was wahr ist, solltest du auch sagen.
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- Hans
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Re: Fahrtenbuch - Steuerabrechnung
Tobias, es handelt sich nach § 9 Einkommenssteuergesetz um eine reine "Pauschale" (Entfernungspauschalen) und steht Dir zu, egal ob Du mit Kfz, Bus´, Bahn oder Fahrrad zur Arbeit gelangst !TK-2006 hat geschrieben:Moin zusammen!
Da hier ja einige Leute sich mit Fahrtenbüchern und Steuerabrechnungen auskennen, wollte ich hier mal nachfragen.
Ich bin nun ausgelernt und fahre mit dem Auto zur Arbeit. Jedoch nicht immer, da manchmal eine Fahrgemeinschaft exsistiert. Um die 33 Cent je Kilometer vom Staat zu bekommen muss man die Fahrten sicherlich nachweisen oder?
Muss ich dann eine Art Fahrtenbuch führen, was ich bei der Beantragung der Rückerstattung mit aushändige, inkl. aller Tankrechnungen?
Beste Grüße
Tobias
Man geht steuerrechtlich von 220 Arbeitstagen abzüglich Krankheitstage aus, für welche Du täglich die Km-Pauschale vom Wohnort zur Arbeitsstätte (= kürzeste Strecke) geltend machen kannst !
Im Einzelfall gibt ein eifriger Finanzbeamter bei begründetem Zweifel mal die Entfernung zur Plausibilitätsprüfung in den Routenplaner ein !
EStG & 9 hat geschrieben:4. Aufwendungen des Arbeitnehmers für die Wege zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte. Zur Abgeltung dieser Aufwendungen ist für jeden Arbeitstag, an dem der Arbeitnehmer die regelmäßige Arbeitsstätte aufsucht, eine Entfernungspauschale für jeden vollen Kilometer der Entfernung zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte von 0,30 Euro anzusetzen, höchstens jedoch 4 500 Euro im Kalenderjahr; ...






