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rechtliche Frage

Verfasst: 04 Sep 2009 09:15
von raumer
Hallo Sprinterfans

ich stecke grad in einer dummen Situation.

Ich hatte einen Schaden an meinem Sprinter der leider nur teilweise von meiner Kasko Versicherung übernommen wurde. Für den Rest soll ich nun aufkommen was auch normal weil ich das Fahrzeug nicht laut Gutachten sondern nach "in den Urzustand zurüchversetzten" reparieren lassen hab. Mein Fehler,.. aber beim nächsten mal bin ich schlauer.

Was mich nun wirklich wundert ist, das die Versicherung auch keine MWSt
bezahlt hat, jetzt könnte man sagen das ist das Problem des Freundlichen und so ist es ja schließlich auch..und der Freundliche hat sich (nachdem ich die Rechnung für den Restbetrag schon bekommen habe) an mich gewandt. Ich bin Privatnutzter und damit in keinster Weise Vorsteuerabzugsberechtigt. Das heißt doch das die Versicherung die MWSt trägt oder bin ich aufm Holzweg.

Kommen die damit durch oder kann ich mich entspannt zurücklehnen.
Übrigens war ich mit meinen Auto das letzte Mal in diesem Autohaus, alleine schon was die Quallität der Durchführung des Auftrags angeht.

Vielen Dank im Voraus
der Raumer

Verfasst: 04 Sep 2009 09:46
von SprinterSven1
Wenn Du Privatnutzer bist, bist Du nicht Vorsteuerabzugsberechtigt. Da die Versicherung dich "schadenfrei" halten muss und Du Dir die MwSt nicht vom Finanzamt zurückholen kannst muss Dir die Versicherung auch den MwSt-Betrag der Rechnung, sprich also die komplette Rechnung, bezahlen.

Wäre das Auto gewerblich auf eine Fa. zugelassen und Du somit vorsteuerabzugsberechtigt wäre das Verhalten der Versicherung korrekt.

Fazit: Entspannt zurücklehen, evtl. mal bei der Vers. anrufen und klarstellen, daß Du nicht Vorsteuerabzugsberechtigt bist.

MFG Sven

Verfasst: 04 Sep 2009 10:00
von raumer
Danke Sven für die schnelle Antwort. Theoretisch muß die Versicherung das je wissen denn bei Anmeldung gebe ich ja an ob ich privat, gerwerblich oder teilweise privat und gerwerblich nutze.

Aber egal das ist nicht mein Bier.

*schweiß von der Stirn wisch* Raumer

Verfasst: 04 Sep 2009 10:11
von Fluse
Hallo,

ganz so einfach ist die Sache nicht.
Wenn du von dem Gutachten abgewichen bist und dir das Geld vom Gutachten auszahlen lassen hast aber die Reparatur selbst bezahlt hast wirst du die MwSt. nicht bekommen.
Der gesamte Betrag wird nur bezahlt wenn du nach Gutachten reparieren lassen hast bzw. eine Abtretungserklärung mit der Werkstatt vereinbart hast.

Wer sich den Schaden nach Gutachten ausbezahlen lässt hat KEINEN Anspruch auf die MwSt.

Gruß Frank

Verfasst: 04 Sep 2009 10:21
von raumer
Hallo fluse, eine Abtrittserklärung habe ich gemacht, diese bezieht sich, wie oben schon erwähnt, nicht aufs Gutachten sondern meinen Auftrag. Das ist der Grund warum ich nicht drumherum komme den Restbetrag zu zahlen. Aber(so hoffe ich) kann mir deswegen doch nicht die MwSt aufgebürdet werden. :shock:


P.S.: Aua, Grammatik nicht mein Ding ist :D

Verfasst: 04 Sep 2009 10:26
von SprinterSven1
Du hast Dir ja nicht nach Gutachten den Betrag auszahlen lassen. Das wäre der Einzige Fall, in dem die Versicherung die MwSt bei Privatleuten nicht zahlen müsste. Du hast einen Rep.-Auftrag erteilt, und für diese Rep. muss die Vericherung auch die MwSt überweisen.

Ich würde an Deiner Stelle trotzdem sicherheitshalber mal mit der Versicherung reden, vielleicht ist da ja einfach ein Feher passiert, kann ja auch mal vorkommen.

MFG Sven

Verfasst: 04 Sep 2009 10:27
von Fluse
Wenn das so ist, wird normalerweise NUR der Differenzbetrag Gutachten zur tatsächlichen Reparatur herangezogen.

Davon wirst du die gesamten Kosten tragen müssen.

Aber beachte, hier besteht Klärungsbedarf mit deiner Versicherung und zwar bevor du zahlst.
Verliere also keine Zeit und wende dich an deinen Vertreter.

Drücke dir die Daumen.

Gruß

Frank

Verfasst: 04 Sep 2009 10:29
von raumer
Ja besser ist das, es heißt ja nicht umsonst: "Willst du das etwas richtig gemacht wird, mach es selbst!"

Verfasst: 04 Sep 2009 10:44
von raumer
@fluse

ja das leuchtet ein. Warum sollte die Versicherung die MwSt für den Restbetrag bezahlen denn davon haben die sich ja freigesprochen.
Verdammt :cry: , naja immerhin kann ich dann ja nicht für die komplette Steuer belangt werden. Ich werde wohl heute noch zum Freundlichen fahren müssen um das zu klären. :?

Gruß raumer

Verfasst: 04 Sep 2009 12:23
von Hans
@ Raumer

Den Fehler hast leider Du selbst gemacht und somit das Durcheinander verursacht !

Rein rechtlich gesehen gibt es grundsätzlich 2 Möglichkeiten der Schadensregulierung:

1. Möglichkeit

Fz zur Werkstatt bzw. zum Freundlichen bringen, Reparatur nach Gutachten, Rechnung zahlt Versicherung einschließlich Mwst. in voller Höhe direkt an Werkstatt mit Abtrittserklärung deinerseits ! :wink:

2. Möglichkeit

Du beantragst die Auszahlung des Betrages aus dem Gutachten und kannst dann entweder gar nicht, selbst oder durch Werkstatt reparieren lassen !
Egal welche dieser 3 Varianten, die Versicherung muß nach den gesetzlichen Bestimmungen in diesem Fall keine Mwst. mehr bezahlen !

Du bist jetzt Auftraggeber und somit Vertragspartner beim Freundlichen und nicht die Versicherung, somit mußt Du den vollen Betrag, selbst wenn höher als im Gutachten, einschl. Mwst. bezahlen, trotz Deiner Abtrittserklärung ! :cry:

Unabhängig von der Rechtslage kannst Du aber immer über eine entsprechende Kulanz wegen Deiner "Mischmasch-Lösung" mit Deiner Versicherung reden !

Verfasst: 04 Sep 2009 20:54
von Rosi
Wenn die tatsächlich durchgeführte Reparatur durch einen Gutachter bestätigt oder mit einer Rechnung nachgewiesen wurde, besteht Anspruch auf Auszahlung der MwSt. (natürlich nur bei Privatleuten). Damit hast Du ebenfalls Anspruch auf das Tagegeld für den Nutzungsausfall. Mein Gutachter macht die Reparaturbestätigung als Bonus zum Gutachten gratis.

Verfasst: 04 Sep 2009 22:45
von Hans
Das trifft aber nur dann zu, wenn er nicht vorher die Auszahlung auf Gutachtenbasis verlangt und unterschrieben hat, die meisten Versicherungen werden jedoch wohl in diesem Fall kulanterweise bei nachträglicher Reparaturentscheidung auf Begleichung der Rechnung incl. Mwst. entscheiden !