werkstattwagen damit eich keinen fahrtenschreiber brauche

Mercedes Sprinter 1 (Typ T1N, Baumuster W901-W905) & VW LT 2 - ab 1995 bis 2006
Thomas Kobs
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werkstattwagen damit eich keinen fahrtenschreiber brauche

#1 

Beitrag von Thomas Kobs »

 Themenstarter

Hallo
ich möchte mir für meine Firma einen Crafter kaufen, mit Anhängerkupplung.
Ich habe gehört das man einen Fahrtenschreiber umgehen kann, wenn man den Crafter als Werkstattwagen zullässt.

wer kann mit dabei helfen?

Der Wagen hat hinter zwei Scheiben aber keine Sitzbank. Die möchte ich
gerne einbauen und zulassen.

Hat das schon jemannd gemacht?

Grüße Thomas
klempner47
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#2 

Beitrag von klempner47 »

Als Handwerker benötigst du keinen Fahrtenschreiber bis 3,5to!
Ausnahme:
Fahrten mit gewerblichem Anhänger!
In allen anderen Fällen darf der Fahrtenschreiber ausgeschaltet bleiben!
Fährst du z. B. mit einem privaten Wohnanhänger, brauchst du keinen Fahrtenschreiber, dafür muss du aber auch deine Kiste als teilweise privat genutzt versteuern STEUERFALLE ! sonst kann es bei einer Kontrolle böse (teuer) ausgehen!

Gruss Andreas
iltis
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#3 

Beitrag von iltis »

Als Handwerker betreibtst du das Fahrzeug meist im Werkverkehr. Du brauchst bis 100km um den Firmenstandort keinen Fahrtenschreiber bei 3,5 Tonnen Zugfahrzeug plus Anhänger. Ist jedoch ein Fahrtenschreiber verbaut mußt du diesen jedesmahl nutzen, auch bei Fahrten ohne Anhänger und du mußt die Ruhzeiten einhalten. Privatnutzung must du in dieser Konstilation nicht anmelden und versteuern. Bei LKW Zulassung des Sprinters unterliegst du im Anhängerbetrieb übrigens immer dem Sonntagsfahrverbot. Zur Zulassung als Werkstattwagen kann ich leider nichts sagen.
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Fluse
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#4 

Beitrag von Fluse »

Hallo Thomas Kobs,

da haben DIE uns mit den neuen Vorschriften ganz schon an die Leine genommen.

Der Unterschied besteht unter anderem darin ob du deine eigenen hergestellten Waren zum Endkunden bringst und montierst oder ob du nur als Transporteur unterwegs bist.

Am besten du lässt dir das vom Verkäufer deines Vertrauens nochmal erklären.

Ich habe bei meiner Neubestellung vom Sprinter die Vorrüstung Tachograf genommen. Dann wird es nicht ganz so teuer wenn ich doch mal nachrüsten MUSS.

Gruß

fluse369
Gruß Frank
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KTM
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#5 

Beitrag von KTM »

ruf direkt beim BAG an, die wissen bescheid...selbst die bullerei kann nur mit halbwissen glänzen.
ich hab darauf hin auf nen fahrtenschreiber verzichtet (handwerker im weitesten sinne, hauptsächlich im nahbereich bis 50km radius) wenns mal weiter geht ists auch nicht stressig. der unterschied ist eben wichtig ob du dein eigenes zeug zum kunden fährst oder als *spediteur* agierst. dann hats mit werksverkehr nix mehr zu tun und du komst um den fahrtenschreiben nicht drum herum.
ich bin sooooooo froh das ich keinen fahrtenschreiber hab, mein verkäufer wollte mir einen aufs auge drücken, klar, hebt den umsatz.
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#6 

Beitrag von klempner47 »

also nochmals:
Ich hab mich bei der Handwerkskammer und direkt beim BAG erkundigt
(hatte da nen Bekannten, der leider verstorben ist)
Auch wenn ein Fahrtenschreiber verbaut ist, musst du ihn als Handwerker
lediglich im gewerblichen Anhängerbetrieb benutzen.
Ansonsten kann er ausgeschaltet bleiben!
das mit der 100km -Regelung ist vielleicht neuer, das kann ich so nicht bestätigen aber auch nicht ausschließen!

Erkundige dich bei der Handwerkskammer und beim BAG

Viel Erfolg und lass uns deine Erkenntnisse wissen!
Moselaner
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#7 

Beitrag von Moselaner »

Hallo,

Gute Infos zum Thema für Handwerker findet Ihr hier: http://www.zdh.de/wirtschaft-und-umwelt ... onnen.html
Rechts ist auch ein Name und eine Telefonnummer vermerkt. Dort angerufen habe ich allerdings noch nicht

oder hier:http://www.khs-birkenfeld.de/nachricht. ... n_2008.pdf

Ein gutes Schaublatt ist hier:http://www.khs-birkenfeld.de/nachricht. ... werker.pdf

Viel Spaß beim lesen!

Aber wie KTM schon sagt: Richtig Bescheid weiß hier keiner; leider auch die von der BAG nicht! :? :?
Mit freundlichen Grüßen von der Mosel
Rudolf

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KTM
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#8 

Beitrag von KTM »

das schaublatt ist wirklich super dargestellt!! die textpassagen versteht kein schwein...und n bulle sowieso nicht :D
letztendlich bleibt aber einiges auslegungssache, besonders was die ladung angeht.
über sonntagsfahrverbote wird hier leider nicht eingegangen. nach aussage eines polizisten hieß es vor 2 jahren, gewerblich ists mit der lkw zulassung nicht erlaubt, privatfahrten mit anhänger ja. also wenn ich mit ner fuhre kies am sonntag erwischt werd(bin galabauer) wirds teuer, hab ich fürn kumpel die möbel hintendrauf ists ok. ich hab aber auch schon von strafen für privatfahrten gehört am sonntag...das thema ist und bleibt undurchsichtig. :?
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#9 

Beitrag von Moselaner »

klempner47 hat geschrieben:das mit der 100km -Regelung ist vielleicht neuer, das kann ich so nicht bestätigen aber auch nicht ausschließen!
Vorsicht!!

Beim Handwerker gibt es nach wir mit Hänger die 50 km Ausnahmeregelung! s. §13 d :(

Bei mir (Winzer=Landwirt) wurde diese auf 100 km erweitert! s. §13 b :D

siehe Artikel 13 auf Seite 8 unter :http://www.bag.bund.de/cln_010/nn_47754 ... 1-2006.pdf
Mit freundlichen Grüßen von der Mosel
Rudolf

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#10 

Beitrag von stoepa »

Hallo,

ich gehöre zu den Handwerkern, gehöre also zu denen mit der 50km -Regelung.

Da mein 215 CDI keinen Digitalen Tachograf hat (bisher auch noch keine AHK) darf ich die 50km mit meinen Anhängern (1x 1,5T und 1x 2,0T) nicht verlassen.

Meine Frage: Gibt es dennoch Möglichkeiten 1-3 mal pro Jahr das @-home-Gebiet zu verlassen?

Irgendwelche Formulare, Bescheinigungen etc.?

Geben die das von der BAG ans Finanzamt weiter, wenn jemand behaupte, es wäre eine Privatfahrt?

Wer will an den Fahrzeugpapieren einer Einzelfirma überhaupt erkennen, daß derjenige eine Firma habt?
Er könnte doch für die BAG immer privat unterwegs sein-oder?
Sebastian
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#11 

Beitrag von Sebastian »

Ich hatte mal nen ehemaligen Werkstattwagen der Wasserwerke
Helmstedt. Ohne Fahrtenschreiber versteht sich.

- Trennwand zwischen Werkstattraum und "Fahrerhaus".

- Hinten drin Regale aus Metall fest verschraubt, ne Art Werkbank
mit Schraubstock.
Gerade so ein Schraubstock soll bei der Zulassung Wunder wirken!

- Wenn Du dem Finanzamt klar machen kannst dass Du einen Werkstatt
wagen benötigst dann wird das auch dort abgesegnet.

- Evtl. außen dranschreiben "Werkstattwagen" und hinten über der
Hecktür nen Bosch Arbeitsscheinwerfer montieren!


Ich bin allerdings nicht ganz sicher ob ein Werkstattwagen
Sonntags Anhänger ziehen darf und welche.
Nach meinem Wissensstand darf selbst ein Golf der als LKW läuft
Sonntags keinen Anhänger ziehen.
Aber sowas gilt so weit ich weiss NUR für LKW zulassung.

Aber ich möchte mich nicht so weit aus dem Fenster lehnen.
Die Gesetze dazu scheinen ja sehr kompliziert zu sein und es
gibt aufgrund von EU Richtlinien immer wieder Änderungen.


PS: Was ich eigentlich auf den Punkt bringen will, das ist:
Ich finde die Idee mit der Werkstattwagenzulassung gut!!!
Wenn sich jetzt noch die Anhänger Frage positiv für Dich klärt,
dann mal los zum TÜV und umändern lassen!
Evtl. vorhandenen Fahrtenschreiber ausbaun hähä
Ricky
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Re: werkstattwagen damit eich keinen fahrtenschreiber brauch

#12 

Beitrag von Ricky »

Hallo, bin neu hier und habe mich extra wegen des Themas "Fahrtenschreiber" angemeldet.

Mein Vorschreiber spricht von "Werkstattwagen" und Aufkleber aufs Fahrzeug machen, damit man als Werkstattwagen erkannt wird. Dies wird auch in meiner Firma immer wieder heiß diskutiert. Wir fahren 7,5 to mit Werkstatteinrichtung und fahren teils deutlich außerhalb der 50 km-Grenze. Die Jungs werden regelmäßig kontrolliert und von den Kontrolleuren gefragt, warum sie denn einen Fahrtenschreiber haben - sie würden doch einen Werkstattwagen fahren.
Ich selbst finde jedoch keine Lücke, warum wir ihn nicht führen müssen. Die Fahrzeuge haben über 3,5 to. Der Umkreis ist größer als 50 km. Nur, dass das Lenken des Fahrzeuges nicht die Haupttätikeit des Fahrers ist, trifft zu.
Gibt es irgendeinen Paragraphen der etwas über Werkstattwagen schreibt?
Sind unsere Fahrzeuge vielleicht selbstfahrende Arbeitsmaschinen?? (und somit nach §1 (2) u 18 FPersV ausgenommen) Das könnte noch sein, denn Wikipedia schreibt: Selbstfahrende Arbeitsmaschinen (sfAM) sind Kraftfahrzeuge, "die nach ihrer Bauart und ihren besonderen, mit dem Fahrzeug fest verbundenen Einrichtungen zur Verrichtung von Arbeiten, jedoch nicht zur Beförderung von Personen oder Gütern bestimmt und geeignet sind" (§2 Nr. 17 FZV).
Dann müsste man aber doch "sfAM" in den Fahrzeugschein eintragen lassen und nicht: Werkstattwagen.
?
Schöne Grüße
Ricky
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Lord
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Re: werkstattwagen damit eich keinen fahrtenschreiber brauch

#13 

Beitrag von Lord »

Hat jemand eine Idee wie ich meinen Sprinter zum Werkstattwagen ummelden kann?
Der TÜV sagt eine Pritsche ist nicht möglich ausser mit Koffer und 51% der Ladefläche müssen mit Regalen und Werkbank voll sein.
Danke Björn
jense
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Re:

#14 

Beitrag von jense »

Sebastian hat geschrieben: Nach meinem Wissensstand darf selbst ein Golf der als LKW läuft
Sonntags keinen Anhänger ziehen.
Aber sowas gilt so weit ich weiss NUR für LKW zulassung.
Das ist Quatsch! Ein Golf mit LKW Zulassung darf alles, was ein PKW auch darf! Nur keine Personen auf der Ladefläche tansportieren! Alles andere geht erst ab 2,8 bzw. 3,5 Tonnen los!
Crafter 30, 2014, kurz und hoch, 136 PS BMT, Multivan XL mit WoMo-Zulassung und 2-5 Sitzplätzen (Lübeck)

BIETE linke ARMLEHNE in schwarz für ISRI Seriensitze. Interesse? PN!
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Re: werkstattwagen damit eich keinen fahrtenschreiber brauch

#15 

Beitrag von Heiopeiko »

@Jense: Das Sonntagsfahverbot für Anhänger an LKW ist unabhängig vom ZGG des Zugfahrzeugs.
Ich hatte vor zehn Jahren einen Ex-Post Golf II der als LKW zugelassen war. Und damit waren Anhänger an Sonntagen tabu. (Das Ticket habe ich leider nicht aufgehoben - sonst könnte ich es posten) Ich denke nicht, dass sich daran seitdem etwas geändert hat.
Auch das ist einer der Gründe warum ich bald auf WoMo umschreiben werde.

Gute Nacht :wink:
216 CDI, Bj. 2003, ewig hält das Provisoriums-Surfmobil ;-)
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