Verfasst: 28 Sep 2007 19:30
@Speedy


Mercedes Sprinter / VW LT2 und Crafter / MAN TGE Forum
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Und das ist sogar erlaubt; wenn links eine Autokolonne fährt und rechts alles frei ist, darf man mit etwas höherer Geschwindigkeit rechts fahren !Max hat geschrieben:Hi Speedy,
- Sehr gute Info mit Bildern.Bei einen Bild ist das besonders gut dargestellt....linke Spur vollrechts Kilometerlang frei.........und das genau meinte ich......da pfeif ich rechts vorbei
denn ich halte mich ausdrücklich an das Rechtsfahrgebot
...........alles ein Wiederspruch in sich selbst
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Gruss Max
....aber meines Wissens nur, wenn die Kolonne nicht über 80 km/h fährt.Rennsprinter hat geschrieben: Und das ist sogar erlaubt; wenn links eine Autokolonne fährt und rechts alles frei ist, darf man mit etwas höherer Geschwindigkeit rechts fahren !
So genau wollte ich aber nicht wissenArne hat geschrieben:....aber meines Wissens nur, wenn die Kolonne nicht über 80 km/h fährt.Rennsprinter hat geschrieben: Und das ist sogar erlaubt; wenn links eine Autokolonne fährt und rechts alles frei ist, darf man mit etwas höherer Geschwindigkeit rechts fahren !![]()
Viele Grüsse,
Arne
Du hast bei den Zahlen immer eine 1 am Anfang vergessen !Lord hat geschrieben:@ Arne du hast fast recht ist 60kmh![]()
und wenn es 2 Spuren gibt die nicht mit einer gestrichelt Linie geteilt sind darf man auch mit 30 nicht rechts überholen es kann einen Monat Fahrverbot geben.
Ist "Kolonne" denn eigentlich irgendwo definiert? Oder reichen da evtl. schon zwei Autos ...?Rennsprinter hat geschrieben:Und das ist sogar erlaubt; wenn links eine Autokolonne fährt und rechts alles frei ist, darf man mit etwas höherer Geschwindigkeit rechts fahren !Max hat geschrieben:Hi Speedy,
- Sehr gute Info mit Bildern.Bei einen Bild ist das besonders gut dargestellt....linke Spur vollrechts Kilometerlang frei.........und das genau meinte ich......da pfeif ich rechts vorbei
denn ich halte mich ausdrücklich an das Rechtsfahrgebot
...........alles ein Wiederspruch in sich selbst
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Gruss Max
Da steht also nichts von bestimmten Geschwindigkeiten !1) Auf Fahrbahnen mit mehreren Fahrstreifen für eine Richtung dürfen Kraftfahrzeuge von dem Gebot, möglichst weit rechts zu fahren (§ 2 Abs. 2), abweichen, wenn die Verkehrsdichte das rechtfertigt.
2)
Ist der Verkehr so dicht, daß sich auf den Fahrstreifen für eine Richtung Fahrzeugschlangen gebildet haben, so darf rechts schneller als links gefahren werden
moin du fährst auf der faltschen seiteRennsprinter hat geschrieben:Da steht also nichts von bestimmten Geschwindigkeiten !1) Auf Fahrbahnen mit mehreren Fahrstreifen für eine Richtung dürfen Kraftfahrzeuge von dem Gebot, möglichst weit rechts zu fahren (§ 2 Abs. 2), abweichen, wenn die Verkehrsdichte das rechtfertigt.
2)
Ist der Verkehr so dicht, daß sich auf den Fahrstreifen für eine Richtung Fahrzeugschlangen gebildet haben, so darf rechts schneller als links gefahren werden
Und laut Wikipedia , bilden 3 Autos schon eine Kolonne !!!