Griechenland schränkt Freistehen drastisch ein
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Re: Griechenland schränkt Freistehen drastisch ein
Es wird aktuell etwas zurückgerudert seitens der Behörden.
Es gibt von gestern Nachmittag einen Artikel von NEWS 24/7 zu einer Erleichterung:
NEWS 24/7
Tourismus
Caravan-Gesetz: Ein Schritt zurück vom Tourismusministerium – Was sich ändert
Lesedauer: 4 Minuten
Ein Gesetzentwurf, der das Parken von Kraftfahrzeugen und Wohnwagen auf öffentlichen Plätzen verbietet, hat heftige Reaktionen hervorgerufen. Die Bestimmungen wurden durch einen Bericht von NEWS 24/7 enthüllt. Das Treffen des Tourismusministers mit dem Vorstand des Hellenic Motorhome Club und die angekündigte Initiative.
Nach den Reaktionen, die der Gesetzentwurf ausgelöst hat – welcher das Parken von Wohnmobilen und Campingfahrzeugen auf öffentlichen Flächen verbietet und dessen Bestimmungen durch einen Bericht von NEWS 24/7 bekannt wurden – hat das griechische Tourismusministerium am Freitag (09.05.) ein Treffen mit dem Vorstand und Mitgliedern des Verwaltungsrats des Griechischen Klubs für Wohnmobile abgehalten. Ziel des Treffens war es, die entstandenen Probleme zu besprechen und klarzustellen, dass Änderungen am Gesetzentwurf vorgenommen werden sollen.
Nach den entstandenen Reaktionen wird nun deutlich, dass das Anhalten und Parken von Wohnmobilen letztlich ganz regulär dort erlaubt sein wird, wo und wie es die Straßenverkehrsordnung (Κώδικας Οδικής Κυκλοφορίας) vorsieht.
Das Tourismusministerium hat die Notwendigkeit erkannt, einen gesetzlichen Rahmen für die Einrichtung spezieller Stellplätze für die temporäre Abstellung von Wohnmobilen (sogenannte „Camper Stops“) zu schaffen. In der entsprechenden Mitteilung heißt es, dass das Ministerium vorschlagen wird, dass die zuständigen Ministerien eine entsprechende Initiative ergreifen.
Es folgt die Mitteilung des Tourismusministeriums:
„In positiver Atmosphäre wurde das heutige Treffen im Tourismusministerium abgeschlossen, an dem die Vorsitzende, Frau Elisavet Michailidou, sowie Mitglieder des Vorstands des Griechischen Klubs für Wohnmobile teilnahmen. Thema des Treffens war das Anhalten und Parken von Wohnmobilen.“
Während des Treffens herrschte vollständige Übereinstimmung hinsichtlich der Ausrichtung der Gesetzgebung zu Artikel 27 des Gesetzes 5170/2025.
Es wurde klargestellt, dass gemäß dieser Bestimmung das Anhalten und Parken von Wohnmobilen dort und auf die Weise erlaubt ist, wie es die Straßenverkehrsordnung vorsieht.
Es bestand zudem ein gemeinsames Verständnis über die verstärkte Notwendigkeit, den Schutz öffentlicher Räume sowie der natürlichen und kulturellen Umwelt vor missbräuchlicher und willkürlicher Inanspruchnahme zu stärken.
Darüber hinaus erkennt das Tourismusministerium – in Folge des entsprechenden Vorschlags der ELAT – die Notwendigkeit an, einen gesetzlichen Rahmen für die Schaffung spezieller Stellplätze zur temporären Abstellung von Wohnmobilen (sogenannte „Camper Stops“) zu etablieren, und wird den zuständigen Ministerien vorschlagen, eine entsprechende Initiative zu ergreifen.“
Die Klarstellungen des Tourismusministeriums
Am vergangenen Samstag erklärte das Tourismusministerium – als Reaktion auf den Bericht von NEWS 24/7 –, dass Ziel des Gesetzes 5170/2025 sei, „der missbräuchlichen Besetzung von Wäldern, Küstenzonen, archäologischen Stätten und allgemein von öffentlichen Flächen durch Wohnwagen und Wohnmobile ein Ende zu setzen“.
Es wird außerdem betont, dass mit dieser Bestimmung „das Selbstverständliche gesetzlich festgeschrieben wurde“ – nämlich „das, was in allen rechtsstaatlich organisierten Ländern gilt und angewendet wird: der selbstverständliche Schutz öffentlicher Güter wie Hygiene und Sicherheit für alle Bürgerinnen, Bürger und Besucher, bei gleichzeitiger ausdrücklicher Untersagung der missbräuchlichen Nutzung öffentlicher Räume zum Nachteil der natürlichen und kulturellen Umwelt.“
Wie das Tourismusministerium mitteilte, „ist dies in allen gesetzestreuen Ländern gültig und anwendbar, in denen die öffentlichen Güter Hygiene und Sicherheit aller Bürger und Besucher selbstverständlich geschützt werden, während gleichzeitig die missbräuchliche Nutzung des öffentlichen Raums zum Nachteil der natürlichen und kulturellen Umwelt ausdrücklich verboten ist.“
„Mit anderen Worten: Wir schützen das öffentliche Interesse und sichern die Rechtmäßigkeit!“ wird hervorgehoben.
Außerdem können „Bürger/Besucher mit einem Wohnwagen auf organisierten Campingplätzen parken, d. h. in Unternehmen, die legal arbeiten und alle Hygiene- und Sicherheitsstandards für Besucher sowie allgemeiner die gesetzlichen städtebaulichen und ökologischen Standards erfüllen.
Damit wird der missbräuchlichen Besetzung von Wäldern, Stränden, archäologischen Stätten und allgemein öffentlichen Flächen durch Wohnwagen und Kraftfahrzeuge ein Ende gesetzt.
Es wird darauf hingewiesen, dass die entsprechende Bestimmung im Wesentlichen in voller Übereinstimmung mit dem bestehenden institutionellen Rahmen umgesetzt wird, wie er in Artikel 10 des Gesetzes Nr. 392/1976 und Artikel 7 des Gesetzes festgelegt ist. 4276/2014, wonach Das Aufstellen von Zelten oder das Abstellen von Wohnwagen an archäologischen Stätten, an Meeresküsten, Stränden, an Rändern öffentlicher Wälder, in Wäldern und auf öffentlichen Flächen im Allgemeinen sowie die Unterbringung von mehr als einem Wohnwagen durch Ladenbesitzer oder Privatpersonen ist verboten.
Darüber hinaus wird in der Bestimmung ausdrücklich erwähnt, dass das Parken auch gemäß den Bestimmungen des Artikels 34 der Straßenverkehrsordnung gestattet ist, der bereits seit 1999 in Kraft ist und weiterhin gilt und besagt: „…In Wohngebieten ist das Parken von Anhängern, Wohnwagen und Booten für mehr als 24 Stunden am Stück verboten. Das Parken kann in dafür vorgesehenen, eingezäunten Bereichen erfolgen, die von den jeweiligen Gemeinden oder Gemeinschaften ausgewiesen werden…“
Schließlich ist ausdrücklich vorgesehen, dass das unentgeltliche Abstellen eines Wohnwagens (Gastgewerbe) gestattet ist, die weitere Nutzung der Stellplätze jedoch die Begründung eines Gewerbebetriebes voraussetzt. Auf diese Weise werde, wie das Tourismusministerium mitteilte, illegalen Geschäftsaktivitäten auf Kosten legaler und lizenzierter Campingplätze ein Riegel vorgeschoben.
Es gibt von gestern Nachmittag einen Artikel von NEWS 24/7 zu einer Erleichterung:
NEWS 24/7
Tourismus
Caravan-Gesetz: Ein Schritt zurück vom Tourismusministerium – Was sich ändert
Lesedauer: 4 Minuten
Ein Gesetzentwurf, der das Parken von Kraftfahrzeugen und Wohnwagen auf öffentlichen Plätzen verbietet, hat heftige Reaktionen hervorgerufen. Die Bestimmungen wurden durch einen Bericht von NEWS 24/7 enthüllt. Das Treffen des Tourismusministers mit dem Vorstand des Hellenic Motorhome Club und die angekündigte Initiative.
Nach den Reaktionen, die der Gesetzentwurf ausgelöst hat – welcher das Parken von Wohnmobilen und Campingfahrzeugen auf öffentlichen Flächen verbietet und dessen Bestimmungen durch einen Bericht von NEWS 24/7 bekannt wurden – hat das griechische Tourismusministerium am Freitag (09.05.) ein Treffen mit dem Vorstand und Mitgliedern des Verwaltungsrats des Griechischen Klubs für Wohnmobile abgehalten. Ziel des Treffens war es, die entstandenen Probleme zu besprechen und klarzustellen, dass Änderungen am Gesetzentwurf vorgenommen werden sollen.
Nach den entstandenen Reaktionen wird nun deutlich, dass das Anhalten und Parken von Wohnmobilen letztlich ganz regulär dort erlaubt sein wird, wo und wie es die Straßenverkehrsordnung (Κώδικας Οδικής Κυκλοφορίας) vorsieht.
Das Tourismusministerium hat die Notwendigkeit erkannt, einen gesetzlichen Rahmen für die Einrichtung spezieller Stellplätze für die temporäre Abstellung von Wohnmobilen (sogenannte „Camper Stops“) zu schaffen. In der entsprechenden Mitteilung heißt es, dass das Ministerium vorschlagen wird, dass die zuständigen Ministerien eine entsprechende Initiative ergreifen.
Es folgt die Mitteilung des Tourismusministeriums:
„In positiver Atmosphäre wurde das heutige Treffen im Tourismusministerium abgeschlossen, an dem die Vorsitzende, Frau Elisavet Michailidou, sowie Mitglieder des Vorstands des Griechischen Klubs für Wohnmobile teilnahmen. Thema des Treffens war das Anhalten und Parken von Wohnmobilen.“
Während des Treffens herrschte vollständige Übereinstimmung hinsichtlich der Ausrichtung der Gesetzgebung zu Artikel 27 des Gesetzes 5170/2025.
Es wurde klargestellt, dass gemäß dieser Bestimmung das Anhalten und Parken von Wohnmobilen dort und auf die Weise erlaubt ist, wie es die Straßenverkehrsordnung vorsieht.
Es bestand zudem ein gemeinsames Verständnis über die verstärkte Notwendigkeit, den Schutz öffentlicher Räume sowie der natürlichen und kulturellen Umwelt vor missbräuchlicher und willkürlicher Inanspruchnahme zu stärken.
Darüber hinaus erkennt das Tourismusministerium – in Folge des entsprechenden Vorschlags der ELAT – die Notwendigkeit an, einen gesetzlichen Rahmen für die Schaffung spezieller Stellplätze zur temporären Abstellung von Wohnmobilen (sogenannte „Camper Stops“) zu etablieren, und wird den zuständigen Ministerien vorschlagen, eine entsprechende Initiative zu ergreifen.“
Die Klarstellungen des Tourismusministeriums
Am vergangenen Samstag erklärte das Tourismusministerium – als Reaktion auf den Bericht von NEWS 24/7 –, dass Ziel des Gesetzes 5170/2025 sei, „der missbräuchlichen Besetzung von Wäldern, Küstenzonen, archäologischen Stätten und allgemein von öffentlichen Flächen durch Wohnwagen und Wohnmobile ein Ende zu setzen“.
Es wird außerdem betont, dass mit dieser Bestimmung „das Selbstverständliche gesetzlich festgeschrieben wurde“ – nämlich „das, was in allen rechtsstaatlich organisierten Ländern gilt und angewendet wird: der selbstverständliche Schutz öffentlicher Güter wie Hygiene und Sicherheit für alle Bürgerinnen, Bürger und Besucher, bei gleichzeitiger ausdrücklicher Untersagung der missbräuchlichen Nutzung öffentlicher Räume zum Nachteil der natürlichen und kulturellen Umwelt.“
Wie das Tourismusministerium mitteilte, „ist dies in allen gesetzestreuen Ländern gültig und anwendbar, in denen die öffentlichen Güter Hygiene und Sicherheit aller Bürger und Besucher selbstverständlich geschützt werden, während gleichzeitig die missbräuchliche Nutzung des öffentlichen Raums zum Nachteil der natürlichen und kulturellen Umwelt ausdrücklich verboten ist.“
„Mit anderen Worten: Wir schützen das öffentliche Interesse und sichern die Rechtmäßigkeit!“ wird hervorgehoben.
Außerdem können „Bürger/Besucher mit einem Wohnwagen auf organisierten Campingplätzen parken, d. h. in Unternehmen, die legal arbeiten und alle Hygiene- und Sicherheitsstandards für Besucher sowie allgemeiner die gesetzlichen städtebaulichen und ökologischen Standards erfüllen.
Damit wird der missbräuchlichen Besetzung von Wäldern, Stränden, archäologischen Stätten und allgemein öffentlichen Flächen durch Wohnwagen und Kraftfahrzeuge ein Ende gesetzt.
Es wird darauf hingewiesen, dass die entsprechende Bestimmung im Wesentlichen in voller Übereinstimmung mit dem bestehenden institutionellen Rahmen umgesetzt wird, wie er in Artikel 10 des Gesetzes Nr. 392/1976 und Artikel 7 des Gesetzes festgelegt ist. 4276/2014, wonach Das Aufstellen von Zelten oder das Abstellen von Wohnwagen an archäologischen Stätten, an Meeresküsten, Stränden, an Rändern öffentlicher Wälder, in Wäldern und auf öffentlichen Flächen im Allgemeinen sowie die Unterbringung von mehr als einem Wohnwagen durch Ladenbesitzer oder Privatpersonen ist verboten.
Darüber hinaus wird in der Bestimmung ausdrücklich erwähnt, dass das Parken auch gemäß den Bestimmungen des Artikels 34 der Straßenverkehrsordnung gestattet ist, der bereits seit 1999 in Kraft ist und weiterhin gilt und besagt: „…In Wohngebieten ist das Parken von Anhängern, Wohnwagen und Booten für mehr als 24 Stunden am Stück verboten. Das Parken kann in dafür vorgesehenen, eingezäunten Bereichen erfolgen, die von den jeweiligen Gemeinden oder Gemeinschaften ausgewiesen werden…“
Schließlich ist ausdrücklich vorgesehen, dass das unentgeltliche Abstellen eines Wohnwagens (Gastgewerbe) gestattet ist, die weitere Nutzung der Stellplätze jedoch die Begründung eines Gewerbebetriebes voraussetzt. Auf diese Weise werde, wie das Tourismusministerium mitteilte, illegalen Geschäftsaktivitäten auf Kosten legaler und lizenzierter Campingplätze ein Riegel vorgeschoben.
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- v-dulli (12 Mai 2025 10:29), marjaco (12 Mai 2025 13:15), MobilLoewe (12 Mai 2025 18:28)
cheers Martin!
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1980 Citroen Mehari
2021 Seat Mii electric
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Re: Griechenland schränkt Freistehen drastisch ein
Wenn man den griechischen Link übersetzt dann wird man auch nicht schlauer, warum Verhaftungen vollzogen wurden. Aber die Einschätzung in dem Artikel, dass weniger Camper nach Griechenland kommen werden, kann ich nachvollziehen.Ackinator hat geschrieben: 12 Mai 2025 08:15 Erste Festnahme gab es bereits. Leider steht dort nicht warum.
Ich stelle mal eine grobe vermutung auf und sage das da jemand eventuell nicht einsichtig war und es deshalb zu der Festnahme kam...
Quelle: https://www.tharrosnews.gr/2025/05/syne ... kalo-nero/
Tipp: Benutzt ein Übersetzer in eurem Browser oder kopiert den Text in einen Übersetzer.
Gruß Bernd
Hymer Grand Canyon S 700, 4,1 t, Sprinter 907 4-Matic, Modell 2025, OM 654 mit 190 PS, 9-Gang Automatik, MBUX, Assistenten volle Hütte.
4-Matic, haben ist besser als brauchen!
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Re: Griechenland schränkt Freistehen drastisch ein
Wenn es annähernd so bleiben sollte war es das für als Freisteher mit Griechenland, sehr schade da Griechenland eines unserer Lieblingsreiseländer ist. Wenn ich auf einen Campingplatz soll, dann kann ich auch irgendwohin fliegen und ein Hotelzimmer nehmen, da braucht man sich die Duschen und Toiletten wenigstens nicht noch mit 200 anderen fast zeitgleich zu teilen. Die Luft für uns Freisteher wird langsam aber stetig dünner, mal sehen wie lange man uns überhaupt noch mit einem Diesel, nur so zum Spass in der Gegend rumfahren lässt.MobilLoewe hat geschrieben: 12 Mai 2025 18:25 Aber die Einschätzung in dem Artikel, dass weniger Camper nach Griechenland kommen werden, kann ich nachvollziehen.

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- fuzzy-baer (14 Mai 2025 15:31), v-dulli (14 Mai 2025 16:24), Surfsprinter (14 Mai 2025 18:10), Vagabundo (14 Mai 2025 19:38), Schnafdolin (14 Mai 2025 21:09)
Viele Grüße, Micha
Sprinter 316 CDI Bj 11/2019
Umbau zum Wohnmobil im Mai 2024 erfolgreich abgeschlossen
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Re: Griechenland schränkt Freistehen drastisch ein
Danke Micha...Kurier66 hat geschrieben: 14 Mai 2025 13:46Wenn es annähernd so bleiben sollte war es das für als Freisteher mit Griechenland, sehr schade da Griechenland eines unserer Lieblingsreiseländer ist. Wenn ich auf einen Campingplatz soll, dann kann ich auch irgendwohin fliegen und ein Hotelzimmer nehmen, da braucht man sich die Duschen und Toiletten wenigstens nicht noch mit 200 anderen fast zeitgleich zu teilen. Die Luft für uns Freisteher wird langsam aber stetig dünner, mal sehen wie lange man uns überhaupt noch mit einem Diesel, nur so zum Spass in der Gegend rumfahren lässt.MobilLoewe hat geschrieben: 12 Mai 2025 18:25 Aber die Einschätzung in dem Artikel, dass weniger Camper nach Griechenland kommen werden, kann ich nachvollziehen.![]()
An "Alle"... die unbedingt denken Sie müßten alles im Netz verbreiten einmal nachdenken, innehalten und nicht glauben alles z.B. bei Park4night oder sonst wo einzustellen. Wie blöd muß man sein... sorry... Auch das sind Auswirkungen die letztlich alle treffen

Gruß Vagabundo
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- Reisender (14 Mai 2025 20:12), Schnafdolin (14 Mai 2025 21:09), Kurier66 (15 Mai 2025 13:59)
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Re: Griechenland schränkt Freistehen drastisch ein
Je mehr legale (!) Stellplätze für Reisemobile in den zig Apps veröffentlicht und bekannt gemacht werden, desto besser können sich m.E. die Reisemobile verteilen. Das hilft grundsätzlich Überfüllung an einzelnen Orten zu vermeiden. Also teilt mit Verstand auf park4night und Co nur legale, geeignete Stellplätze.
Aber für Griechenland trifft das nicht zu, es gibt nur wenige legale Stellplätze. Vielleicht ändert sich das mal, die Erkenntniss ist zumindest vorhanden. Plätze zum Wildcampen gehören nicht veröffentlicht!
Übrigens, diese Entwicklung begann nicht erst mit park4night und Co. Schon in vordigitaler Zeit hat der WOMO-Verlag Stellplätze in Griechenland teils sehr fragwürdiger Art veröffentlicht, inklusive Tipps zum Wasser klauen. Die Bücher waren beliebt, aber auch schon seinerzeit rechtlich problematisch. Was damals der WOMO-Führer war, sind heute die Apps. Der Unterschied, heute verbreitet sich alles noch viel schneller.
Gruß Bernd
Aber für Griechenland trifft das nicht zu, es gibt nur wenige legale Stellplätze. Vielleicht ändert sich das mal, die Erkenntniss ist zumindest vorhanden. Plätze zum Wildcampen gehören nicht veröffentlicht!
Übrigens, diese Entwicklung begann nicht erst mit park4night und Co. Schon in vordigitaler Zeit hat der WOMO-Verlag Stellplätze in Griechenland teils sehr fragwürdiger Art veröffentlicht, inklusive Tipps zum Wasser klauen. Die Bücher waren beliebt, aber auch schon seinerzeit rechtlich problematisch. Was damals der WOMO-Führer war, sind heute die Apps. Der Unterschied, heute verbreitet sich alles noch viel schneller.
Gruß Bernd
- Folgende Benutzer bedankten sich beim Autor MobilLoewe für den Beitrag (Insgesamt 4):
- Schnafdolin (14 Mai 2025 21:09), v-dulli (14 Mai 2025 21:36), velomox@gmx.de (15 Mai 2025 07:27), Kurier66 (15 Mai 2025 14:00)
Hymer Grand Canyon S 700, 4,1 t, Sprinter 907 4-Matic, Modell 2025, OM 654 mit 190 PS, 9-Gang Automatik, MBUX, Assistenten volle Hütte.
4-Matic, haben ist besser als brauchen!
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Re: Griechenland schränkt Freistehen drastisch ein
Beispiel Park4night:
Antwort auf eine Anfrage eines Womo Neulings...
Zitat: Zum Übernachten empfehle ich dir p4n, dort genau schaun und die Bewertungen lesen.
Antwort auf eine Anfrage eines Womo Neulings...
Zitat: Zum Übernachten empfehle ich dir p4n, dort genau schaun und die Bewertungen lesen.
- MobilLoewe
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Re: Griechenland schränkt Freistehen drastisch ein
Genau so würde ich auch antworten.Vagabundo hat geschrieben: 15 Mai 2025 10:18 Antwort auf eine Anfrage eines Womo Neulings...
Zitat: Zum Übernachten empfehle ich dir p4n, dort genau schaun und die Bewertungen lesen.
Hymer Grand Canyon S 700, 4,1 t, Sprinter 907 4-Matic, Modell 2025, OM 654 mit 190 PS, 9-Gang Automatik, MBUX, Assistenten volle Hütte.
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