Plakettenverordnung
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Ich hoffe, daß dieser Schwachsinn endlich ganz gekippt wird.
Den Wert von Gebrachtwagen kaputt machen, Bürger zwingen, sich andere Autos zu kaufen usw. Wo kommen wir denn da hin? Ich finde das echt abartig.
Wenn ich mit meinem Auto nicht mehr überall hinfahren darf, zahle ich dafür auch weniger Steuer. Schließlich kann ich es ja nur noch eingeschränkt nutzen.
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- der Vahrende
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Eilverfahren gegen Umweltzone bleiben ohne Erfolg
Gericht sieht aber Erfolgsaussichten in der Hauptsache offen
Mit Beschlüssen vom heutigen Tage hat die 4. Kammer des Verwaltungsgerichts die gegen die in der Umweltzone angeordneten Fahrverbote gerichteten Eilanträge einer Bewohnerin der Umweltzone und eines Seelzer Gewerbetreibenden, dessen Kunden in der Umweltzone ansässig sind, abgelehnt.
Beide Antragsteller haben auch Klage gegen die Fahrverbote erhoben. Die Kammer sieht die Erfolgsaussichten dieser Klageverfahren als offen an und hat die Eilanträge als Ergebnis einer Interessenabwägung mit der Begründung abgelehnt, dass beide Antragsteller - jedenfalls bis zum Ablauf des Jahres 2009 - nur in geringem Maße von den Fahrverboten betroffen sind und es ihnen deshalb zugemutet werden kann, den Ausgang ihrer jeweiligen Klageverfahren abzuwarten. Die Bewohnerin der Umweltzone ist im Besitz einer bis Ende 2009 gültigen Ausnahmebewilligung. Die Fahrzeugflotte des Gewerbetreibenden verfügt zum überwiegenden Teil über gelbe Plaketten und wird von den Fahrverboten der Umweltzone im Wesentlichen ebenfalls erst Ende 2009 betroffen. Bis dahin beabsichtigt die Kammer jedoch, über die Klagen der Antragsteller in der Hauptsache entschieden zu haben.
Die Kammer geht - wie die Antragsteller und im Übrigen die Landeshauptstadt selbst - davon aus, dass die europa- und bundesrechtlich vorgegebenen Grenzwerte für die Feinstaubbelastung der Luft (PM10) im Stadtgebiet Hannover seit dem Jahre 2006 eingehalten werden. Im Jahr 2007 etwa ist der maßgebliche Grenzwert lediglich an acht Tagen überschritten worden (zulässig sind Überschreitungen an 35 Tagen). Dies ist im Hinblick auf die Rechtmäßigkeit der Einrichtung der Umweltzone jedoch unschädlich, weil die Landeshauptstadt Hannover ihren Luftreinhalte-Aktionsplan - entgegen der öffentlichen Wahrnehmung und Berichterstattung - in erster Linie zur Bekämpfung der zu hohen Stickstoffdioxidbelastung (NO2) aufgestellt hat und selbst davon ausgeht, dass die angeordneten Fahrverbote die Feinstaubbelastung nur marginal (etwa um 1%) verringern können.
Für die Stickstoffdioxidbelastung, die zum weitaus größten Teil vom Straßenverkehr verursacht wird, sind ab 2006 ebenfalls europarechtlich vorgegebene Werte einzuhalten, die im Stadtgebiet Hannovers deutlich überschritten werden. Die Aufstellung eines Luftreinhalte-Aktionsplans ist deshalb gerechtfertigt.
Die Kammer sieht die Erfolgsaussichten der Klageverfahren dennoch als offen an, weil sie im Eilverfahren nicht beurteilen kann, ob die entsprechend der 35. BImSchV (Plakettenverordnung) gestaffelten Fahrverbote in der Umweltzone tatsächlich dazu führen können, die NO2 - Belastung zu vermindern. Bei der Beschlussfassung über die Umweltzone ging die Landeshauptstadt auf der Grundlage eines Sachverständigengutachtens davon aus, dass mit der Einrichtung der Umweltzone die Stickstoffdioxidbelastung um ca. 15% und damit spürbar gemindert würde. Ob diese Einschätzung, die die Einrichtung der Umweltzone rechtfertigen würde, zutreffend ist, vermag die Kammer ohne weitere Aufklärung des Sachverhalts durch Auskünfte von Sachverständigen nicht zu beurteilen. Denn die zum Zeitpunkt der Erstellung des Gutachtens noch nicht in Kraft getretene und dem Sachverständigen daher nicht bekannte Plakettenverordnung wurde von der Bundesregierung in erster Linie zur Verminderung der Feinstaubbelastung konzipiert. Ob mit ihrer Hilfe in Umweltzonen - wie vom Sachverständigen angenommen - auch die NO2 - Belastung gesenkt werden kann, lässt sich ohne weitere Aufklärung nicht entscheiden, weil es Anhaltspunkte dafür gibt, dass nachträglich eingebaute Partikelfilter, die nach der Plakettenverordnung zu einer günstigeren Einstufung der Fahrzeuge und dazu führen, dass solche Fahrzeuge von den Fahrverboten in Umweltzonen ausgenommen sind, den NO2 - Ausstoß des Fahrzeugs signifikant erhöhen könnten.
Die Kammer kann die erforderlichen Stellungnahmen im Eilverfahren nicht einholen; dies ist dem Klageverfahren vorbehalten. Ein Termin für die mündliche Verhandlung, in der die Sachverständigen gehört werden sollen, ist spätestens für März 2009 vorgesehen.
Gegen die Entscheidung ist die Beschwerde vor dem Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in Lüneburg zulässig.
Aktenzeichen: 4 B 5212/08 und 4 B 5288/08
Auch HIER zu lesen:
http://www.fd-regionhannover.de/2008/12 ... ne-erfolg/
Gericht sieht aber Erfolgsaussichten in der Hauptsache offen
Mit Beschlüssen vom heutigen Tage hat die 4. Kammer des Verwaltungsgerichts die gegen die in der Umweltzone angeordneten Fahrverbote gerichteten Eilanträge einer Bewohnerin der Umweltzone und eines Seelzer Gewerbetreibenden, dessen Kunden in der Umweltzone ansässig sind, abgelehnt.
Beide Antragsteller haben auch Klage gegen die Fahrverbote erhoben. Die Kammer sieht die Erfolgsaussichten dieser Klageverfahren als offen an und hat die Eilanträge als Ergebnis einer Interessenabwägung mit der Begründung abgelehnt, dass beide Antragsteller - jedenfalls bis zum Ablauf des Jahres 2009 - nur in geringem Maße von den Fahrverboten betroffen sind und es ihnen deshalb zugemutet werden kann, den Ausgang ihrer jeweiligen Klageverfahren abzuwarten. Die Bewohnerin der Umweltzone ist im Besitz einer bis Ende 2009 gültigen Ausnahmebewilligung. Die Fahrzeugflotte des Gewerbetreibenden verfügt zum überwiegenden Teil über gelbe Plaketten und wird von den Fahrverboten der Umweltzone im Wesentlichen ebenfalls erst Ende 2009 betroffen. Bis dahin beabsichtigt die Kammer jedoch, über die Klagen der Antragsteller in der Hauptsache entschieden zu haben.
Die Kammer geht - wie die Antragsteller und im Übrigen die Landeshauptstadt selbst - davon aus, dass die europa- und bundesrechtlich vorgegebenen Grenzwerte für die Feinstaubbelastung der Luft (PM10) im Stadtgebiet Hannover seit dem Jahre 2006 eingehalten werden. Im Jahr 2007 etwa ist der maßgebliche Grenzwert lediglich an acht Tagen überschritten worden (zulässig sind Überschreitungen an 35 Tagen). Dies ist im Hinblick auf die Rechtmäßigkeit der Einrichtung der Umweltzone jedoch unschädlich, weil die Landeshauptstadt Hannover ihren Luftreinhalte-Aktionsplan - entgegen der öffentlichen Wahrnehmung und Berichterstattung - in erster Linie zur Bekämpfung der zu hohen Stickstoffdioxidbelastung (NO2) aufgestellt hat und selbst davon ausgeht, dass die angeordneten Fahrverbote die Feinstaubbelastung nur marginal (etwa um 1%) verringern können.
Für die Stickstoffdioxidbelastung, die zum weitaus größten Teil vom Straßenverkehr verursacht wird, sind ab 2006 ebenfalls europarechtlich vorgegebene Werte einzuhalten, die im Stadtgebiet Hannovers deutlich überschritten werden. Die Aufstellung eines Luftreinhalte-Aktionsplans ist deshalb gerechtfertigt.
Die Kammer sieht die Erfolgsaussichten der Klageverfahren dennoch als offen an, weil sie im Eilverfahren nicht beurteilen kann, ob die entsprechend der 35. BImSchV (Plakettenverordnung) gestaffelten Fahrverbote in der Umweltzone tatsächlich dazu führen können, die NO2 - Belastung zu vermindern. Bei der Beschlussfassung über die Umweltzone ging die Landeshauptstadt auf der Grundlage eines Sachverständigengutachtens davon aus, dass mit der Einrichtung der Umweltzone die Stickstoffdioxidbelastung um ca. 15% und damit spürbar gemindert würde. Ob diese Einschätzung, die die Einrichtung der Umweltzone rechtfertigen würde, zutreffend ist, vermag die Kammer ohne weitere Aufklärung des Sachverhalts durch Auskünfte von Sachverständigen nicht zu beurteilen. Denn die zum Zeitpunkt der Erstellung des Gutachtens noch nicht in Kraft getretene und dem Sachverständigen daher nicht bekannte Plakettenverordnung wurde von der Bundesregierung in erster Linie zur Verminderung der Feinstaubbelastung konzipiert. Ob mit ihrer Hilfe in Umweltzonen - wie vom Sachverständigen angenommen - auch die NO2 - Belastung gesenkt werden kann, lässt sich ohne weitere Aufklärung nicht entscheiden, weil es Anhaltspunkte dafür gibt, dass nachträglich eingebaute Partikelfilter, die nach der Plakettenverordnung zu einer günstigeren Einstufung der Fahrzeuge und dazu führen, dass solche Fahrzeuge von den Fahrverboten in Umweltzonen ausgenommen sind, den NO2 - Ausstoß des Fahrzeugs signifikant erhöhen könnten.
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Gegen die Entscheidung ist die Beschwerde vor dem Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in Lüneburg zulässig.
Aktenzeichen: 4 B 5212/08 und 4 B 5288/08
Auch HIER zu lesen:
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Allzeit gute & sichere Fahrt wünscht
Peter
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So ein Teil hatte auch noch in meinem Audi, den ich kürzlich nach 16 Dienstjahren und 300 tsd. km gegen etwas Neues ausgetauscht habe, im Handschuhfach liegen. Hat damals 5 Mark gekostet und ich habe das Teil nie gebraucht.der Vahrende hat geschrieben: Erinnert sich noch jemand an die orangene Smog-Plakette?
Im neuen (PKW) liegt die grüne Feinstaubplakette (zum Glück kostenlos!) auch erst mal im Handschuhfach. - Ob ich die jemals brauchen werde?!
Ich denke wenn "ausprozessiert" ist; erübrigt sich das Ganze!!
@ Peter (der Vahrende)
Dein Avatar ist ein liebes Kerlchen

siehe auch:http://www.sprinter-forum.de/viewtopic.php?t=8416
Meiner bekommt nur noch halbe Rationen zum Fressen - wirkt ruhiger. Siehe selbst:



Mit freundlichen Grüßen von der Mosel
Rudolf
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Rudolf
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- Wer hat den Link von den " Vahrenden " gelesen ??????Der leider nur einzige Kommentar dazu,könnte so auch von mir stammen,stimmt mit jeden Wort
Es stinkt zum Himmel,was in ist dieser " Republik " mit Hilfe unfähiger Gerichte für Urteile gesprochen werden,das ist eine " Schande" für einen sog.Rechtsstaat... pfui Teufel
Max






Max
Zuletzt geändert von Max am 20 Apr 2009 20:28, insgesamt 1-mal geändert.
Moin Gemeinde,
in dem Gerichtsurteil steckt etwas perverses. Die Fahrverbote werden indirekt mit den erhöhten Stickoxiden (NOx) gerechtfertigt. Diese Stickoxide haben aber mit Partikeln und Partikelfiltern aber auch gar nichts zu tun!!!!! Im Gegenteil, ein installierter Partikelfilter erhöht die NOx Emmission des dazugehörigen Fahrzeugs!!!!! da die Verbrennungstemperatur auf Grund des erhöhten Abgasgegendrucks erhöht wird..........
Wenn Blödheit stinken würde.....
Grüße KAi
in dem Gerichtsurteil steckt etwas perverses. Die Fahrverbote werden indirekt mit den erhöhten Stickoxiden (NOx) gerechtfertigt. Diese Stickoxide haben aber mit Partikeln und Partikelfiltern aber auch gar nichts zu tun!!!!! Im Gegenteil, ein installierter Partikelfilter erhöht die NOx Emmission des dazugehörigen Fahrzeugs!!!!! da die Verbrennungstemperatur auf Grund des erhöhten Abgasgegendrucks erhöht wird..........
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- der Vahrende
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Nööööö....der Euro ist kein Teuro, wie man uns ja auch immer Glauben machen will....Dass das Pendant (Umweltplakette) zur damaligen (Smog)Plakette aktuell 5 EUR = knapp 10 DM kostet, fällt natürlich uns doofen, blöden Autofahrern nicht auf....Moselaner hat geschrieben: Hat damals 5 Mark gekostet und ich habe das Teil nie gebraucht.
Was ksotet an dem dummen Ding eigentlich 10 DM?
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Peter
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Ok ok....Moselaner hat geschrieben: @ Peter (der Vahrende)
Dein Avatar ist ein liebes Kerlchen. Macht aber irgendwie nervös.
siehe auch:http://www.sprinter-forum.de/viewtopic.php?t=8416
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Mein Äffchen ist halt noch was jünger wie Deiner, Rudolf *lach*
Werde das Äffchen oder den Avatar bei Gelegenheit überarbeiten,aber in einer Bananenrepublik wie der BRD muss ein Äffchen einfach sein, oder? Unsere uns Vorgesetzten Politiker machen doch auch immer den Affen aus und mit uns......
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Peter
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Falls das mit dem gerichtlichen Kippen der Umweltzonen nicht klappen sollte, was wohl eher wahrscheinlich ist,
hilft dem einen oder anderen vielleicht diese aktuelle herstellerneutrale Online-Partikelfilter-Datenbank für Diesel Pkw und Transporter des Verkehrsclubs-Deutschland (VCD) und dem Zentralverband des Deutschen Kraftfahrzeuggewerbes (ZDK):
http://www.partikelfilter-nachruesten.de
Suche ist durch Eingabe der Schlüssel-Nr. aus dem Kfz-Schein oder der Fz-Modell-Bezeichnung möglich !
Sprinter & Co sind zahlreich aufgeführt !
In die Liste werden nur solche Systeme aufgenommen, die nachweislich auch funktionieren. Die bisherigen "schwarzen Schafe" bleiben dabei jetzt außen vor !

http://www.partikelfilter-nachruesten.de
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In die Liste werden nur solche Systeme aufgenommen, die nachweislich auch funktionieren. Die bisherigen "schwarzen Schafe" bleiben dabei jetzt außen vor !
Bei mir wurde bei der Umschlüsselung von LKW auf Wohnmobil < 2,8t die Emissionsschlüsselnummer zu 14.1 nicht mitgeändert. Ich habe die 43 und die ist bei LKW nur ROT, bei PKW und WoMo unter 2,8t aber grün. Bei einigen Leuten hilft es also, das Fahrzeug auf Womo oder PKW umzuschlüsseln, wenn der Emissionsschlüssel stehen bleibt, was bei meinen bisherigen Umschlüsselungen immer der Fall war. Ich musste nur noch von 2810 auf 2800kg ablasten (59 Euro Gutachten + 6 Euro beim Amt) und siehe da, ganz regulär die grüne Plakette für einen 99er LT 28 TDI....Ich habe bei der GTÜ ganz legal eine grüne Plakette bekommen.
Will sagen: Viele TÜVs, Dekras und GTÜs ändern beim Umschlüsseln den Emissionsschlüssel nicht mit. Für einige Leute kann das ein weg sein, an eine grüne Plakette zu kommen, indem Sie auf WoMo<2,8t oder PKW umschlüsseln, ohne einen Filter einzubauen. Ist zwar nur halblegal, aber der Fehler liegt ja defintiv nicht bei mir, da kann man mir also meines Erachtens keinen Strick draus drehen!
MfG
jense
Will sagen: Viele TÜVs, Dekras und GTÜs ändern beim Umschlüsseln den Emissionsschlüssel nicht mit. Für einige Leute kann das ein weg sein, an eine grüne Plakette zu kommen, indem Sie auf WoMo<2,8t oder PKW umschlüsseln, ohne einen Filter einzubauen. Ist zwar nur halblegal, aber der Fehler liegt ja defintiv nicht bei mir, da kann man mir also meines Erachtens keinen Strick draus drehen!
MfG
jense
Crafter 30, 2014, kurz und hoch, 136 PS BMT, Multivan XL mit WoMo-Zulassung und 2-5 Sitzplätzen (Lübeck)
BIETE linke ARMLEHNE in schwarz für ISRI Seriensitze. Interesse? PN!
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Nochmal zu den Fahrzeugklassen:
PKW und Wohnmobile bis 2,8T sind definitiv die gleiche Fahrzeugklasse. Nicht im Sinne der KFZ Steuer und nicht im Sinne anderer Vorschriften, aber im Sinne der Plakettenverordnung gelten die europäischen Fahrzeugklassen, und da sind beide Fahrzeugarten identisch veranschlagt! Kann man in der Plakettenverordnung nachlesen und in den Zuordnungstabellen nachlesen, da sind auch immer die Klartexte aufgeführt.
MfG
Jense
PKW und Wohnmobile bis 2,8T sind definitiv die gleiche Fahrzeugklasse. Nicht im Sinne der KFZ Steuer und nicht im Sinne anderer Vorschriften, aber im Sinne der Plakettenverordnung gelten die europäischen Fahrzeugklassen, und da sind beide Fahrzeugarten identisch veranschlagt! Kann man in der Plakettenverordnung nachlesen und in den Zuordnungstabellen nachlesen, da sind auch immer die Klartexte aufgeführt.
MfG
Jense
Crafter 30, 2014, kurz und hoch, 136 PS BMT, Multivan XL mit WoMo-Zulassung und 2-5 Sitzplätzen (Lübeck)
BIETE linke ARMLEHNE in schwarz für ISRI Seriensitze. Interesse? PN!
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Hab grad das hier gefunden:
http://www.faz.net/s/Rub1DABC609A05048D ... ntent.html
gibt's denn keine Moeglichkeit diesen Wahnsinn zu stoppen... bevor noch andere EU-Laender mitmachen...
salut wolle
http://www.faz.net/s/Rub1DABC609A05048D ... ntent.html
gibt's denn keine Moeglichkeit diesen Wahnsinn zu stoppen... bevor noch andere EU-Laender mitmachen...

salut wolle
Echt traurig, was Deutschland sich hier leistet. So viel Geld von den Steuerzahlern zu versauen und Millionen von Autos wertfrei zu machen. Ist wirklich nicht normal!
Aber wie sagt mein Chef immer:
Fehler sind menschlich. Und jeder, der etwas bewirken möchte, muss solche eingestehen können!
Aber wie sagt mein Chef immer:
Fehler sind menschlich. Und jeder, der etwas bewirken möchte, muss solche eingestehen können!
---Concorde 412D---
---152PS; 380NM---
---7,92m; 4,95T---
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---7,92m; 4,95T---
Wir können nur hoffen, dass irgendein Richter dem Irrsinn ein Ende setzt!
Die ganzen Autos gehen nach Afrika und blasen da den Feinstaub in die Luft...und die ganzen Rohstoffe, die fossile Energie und die ganze Umweltverschmutzung, die an der Produktion eines neuen Autos hängen, die hat auch keiner auf dem Schirm.
Im Grunde ist es das beste für die Umwelt, ein altes Auto zu fahren, bis es sich nicht mehr rechnet. Dafür müsste man uns eigentlich dankbar sein!
Wenn es wenigstens Filter für alle Fahrzeuge gäbe und man einen relevanten Steuerbonus bekäme, so dass der finazielle Aufwand für die Plakette zumindest auf ein oder zwei Jahre gerechnet überschaubar wäre.
Ich glaube, ein Richter, der die Sache gründlich untersucht, wird die ganze Sache kippen!
Abwarten und durchhalten!
Jense
Die ganzen Autos gehen nach Afrika und blasen da den Feinstaub in die Luft...und die ganzen Rohstoffe, die fossile Energie und die ganze Umweltverschmutzung, die an der Produktion eines neuen Autos hängen, die hat auch keiner auf dem Schirm.
Im Grunde ist es das beste für die Umwelt, ein altes Auto zu fahren, bis es sich nicht mehr rechnet. Dafür müsste man uns eigentlich dankbar sein!
Wenn es wenigstens Filter für alle Fahrzeuge gäbe und man einen relevanten Steuerbonus bekäme, so dass der finazielle Aufwand für die Plakette zumindest auf ein oder zwei Jahre gerechnet überschaubar wäre.
Ich glaube, ein Richter, der die Sache gründlich untersucht, wird die ganze Sache kippen!
Abwarten und durchhalten!
Jense
Crafter 30, 2014, kurz und hoch, 136 PS BMT, Multivan XL mit WoMo-Zulassung und 2-5 Sitzplätzen (Lübeck)
BIETE linke ARMLEHNE in schwarz für ISRI Seriensitze. Interesse? PN!
BIETE linke ARMLEHNE in schwarz für ISRI Seriensitze. Interesse? PN!
Moin Jense,
ernsthaft... Für 1 oder 2 Jahre baue ich mir so einen Partikelfilter doch nicht mehr unters Auto!
1. Wie günstig müsste der sein?
2. Allein die Produktion verursacht soviel "Mist" wie die Einsparung in 2 Jahren erwirkt!
3. Für 2 Jahre wäre ein Steuerbonus totaler Blödsinn
4. WARUM etwas unterstützen, was nachweislich totaler Humbug ist?
- Ja warum eigentlich? Unterstützen nein, aber mitgehen tut man zwangsläufig, wenn das Fahrzeug noch einen Wert von mehreren 10.000 Euro hat! Das kann man nicht auswechseln.
Genauso wenig, wie der Handwerksbetrieb das um die Ecke einfach nicht kann.
Hoffen wir auf neue Politiker, mit HIRN!
ernsthaft... Für 1 oder 2 Jahre baue ich mir so einen Partikelfilter doch nicht mehr unters Auto!
1. Wie günstig müsste der sein?
2. Allein die Produktion verursacht soviel "Mist" wie die Einsparung in 2 Jahren erwirkt!
3. Für 2 Jahre wäre ein Steuerbonus totaler Blödsinn
4. WARUM etwas unterstützen, was nachweislich totaler Humbug ist?
- Ja warum eigentlich? Unterstützen nein, aber mitgehen tut man zwangsläufig, wenn das Fahrzeug noch einen Wert von mehreren 10.000 Euro hat! Das kann man nicht auswechseln.
Genauso wenig, wie der Handwerksbetrieb das um die Ecke einfach nicht kann.
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Abgesehen davon, daß der Filter technisch nicht ausgereift ist, nur Probleme verursacht und Mehrverbrauch verursacht lass ich mir sowas nicht gefallen und ignoriere diesen Schwachsinn vorerst einfach.
Ein Witz, was man sich hier gefallen lassen muß.
Ein Witz, was man sich hier gefallen lassen muß.
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