Zwangscodierung Fahrtenschreiber bei AHK????
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Zwangscodierung Fahrtenschreiber bei AHK????
Mir sagte demletzt beim Abladen ein Kunde, seit neuestem müßten alle neu zugelassenen Transporter mit Lkw-Zulassung über 2,8 t und AHK einen Fahrtenschreiber haben. Auch bei Nachrüstung der AHK würde diese ohne Fahrtenschreiber nicht eingetragen. Im Forum Speditionen hatte dies vor ein paar Monaten auch schon mal jemand behauptet. Alles Quatsch oder wahr? Es ist doch oft so, daß man gewerblich nur solo fährt und die AHK nur privat braucht, und da wäre ein Fahrtenschreiber doch 1. überflüssig und 2. wegen der deutschen Benutzungspflicht auch solo (bei über 2,8 - 3,5 t zGG) arg kontraproduktiv.
Ich war dabei:
SprinterTreffen: 2010, 2018
Weihnachtstreffen Lauf: 2007, 2008, 2010, 2012, 2013, 2014
Treffen in Bonn: 2007
Werksbesichtigung Düsseldorf: 2008, 2013
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Ich kann die Aussage von Christian nur bestätigen.
Ganz interessant ist auch dieser Link dazu.
http://www.zdh.de/wirtschaft-und-umwelt ... onnen.html
Und deswegen habe ich meinen Fahrtenschreiber auch wieder rausgeschmissen.
Gruß
Siggi
Ganz interessant ist auch dieser Link dazu.
http://www.zdh.de/wirtschaft-und-umwelt ... onnen.html
Und deswegen habe ich meinen Fahrtenschreiber auch wieder rausgeschmissen.
Gruß
Siggi
Mercedes-Benz Sprinter Kastenwagen 3,5t
Typ 319 CDI Automatik EUR VI (AdBlue)
Radstand: 3665mm, Achsübersetzung: i=3,692
Hochdach, Brillantsilber metallic
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Moin zusammen,
mfg
SprinterMover
In dem Artikel geht es um Fahrzeuge bis 3,5 to. OHNE AHK, sobald die verbaut ist liegt das Zuggesamtgewicht über 3.5 to. Also Tachograph.Natcomputer hat geschrieben:Ich kann die Aussage von Christian nur bestätigen.
Ganz interessant ist auch dieser Link dazu.
http://www.zdh.de/wirtschaft-und-umwelt ... onnen.html
Und deswegen habe ich meinen Fahrtenschreiber auch wieder rausgeschmissen.
Gruß
Siggi
mfg
SprinterMover
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Hallo,
die Landwirtschaft darf im 100 km Umkreis (z. B. zum Wochenmarkt in die Stadt) ohne Tachograph fahren. Ein "Privatmann" braucht auch keinen.
So eine Zwangscodierung (bei Zulassung) würde doch keinen Sinn machen.
In meiner Branche ist der Tachograph leider auch eine sehr hirnrissige Angelegenheit und ein direktes Beispiel dafür, dass die Gesetze von EU-Leuten gemacht werden, die keinen Bezug zur Praxis haben.
Ich fahre im Jahr ca. 10 Touren mit Hänger und muss deshalb einen haben. Viele meiner Kollegen streuben sich beim Kauf eines neuen Autos an den Kosten für den Tachographen, weil sie nur 1 oder 2 mal im Jahr mit Hänger fahren.
Der Sprinter-Verkäufer in unserer Region verkauft keinem Winzer einen Sprinter mit Anhängerkupplung ohne Fahrtenschreiber - WEIL ES GESETZ IST!
Fiat, Ford, VW & Co machen das auf Wunsch des Kunden; weil sie oftmals keine Ahnung von diesen §§ haben.
Ich kann mir gut vorstellen, das MB Wert auf die Einhaltung der Gesetze legt und die Verkäufer zum richtigen Handeln "zwingt" - aber mit Zwangscodierung hat das nichts zu tun.
die Landwirtschaft darf im 100 km Umkreis (z. B. zum Wochenmarkt in die Stadt) ohne Tachograph fahren. Ein "Privatmann" braucht auch keinen.
So eine Zwangscodierung (bei Zulassung) würde doch keinen Sinn machen.
In meiner Branche ist der Tachograph leider auch eine sehr hirnrissige Angelegenheit und ein direktes Beispiel dafür, dass die Gesetze von EU-Leuten gemacht werden, die keinen Bezug zur Praxis haben.
Ich fahre im Jahr ca. 10 Touren mit Hänger und muss deshalb einen haben. Viele meiner Kollegen streuben sich beim Kauf eines neuen Autos an den Kosten für den Tachographen, weil sie nur 1 oder 2 mal im Jahr mit Hänger fahren.
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Ich kann mir gut vorstellen, das MB Wert auf die Einhaltung der Gesetze legt und die Verkäufer zum richtigen Handeln "zwingt" - aber mit Zwangscodierung hat das nichts zu tun.
Zuletzt geändert von Moselaner am 04 Aug 2008 14:33, insgesamt 1-mal geändert.
Mit freundlichen Grüßen von der Mosel
Rudolf
319 CDI Automatik - flach, Standard seit 05/21
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312 D - flach - kurz von 09/95-04/08
Rudolf
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Hallo SprinterMover,SprinterMover hat geschrieben: In dem Artikel geht es um Fahrzeuge bis 3,5 to. OHNE AHK, sobald die verbaut ist liegt das Zuggesamtgewicht über 3.5 to. Also Tachograph.
Du mußt schon den ganzen Beitrag durchlesen. Dann findet man auch den Link für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen und nicht mehr als 7,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse.
http://www.zdh.de/wirtschaft-und-umwelt ... masse.html
Das PDF hier ist auch ganz interessant.
http://www.zdh.de/fileadmin/user_upload ... n_2008.pdf
Da wird auch auf eine AHK bei einem 3,5 Tonner eingegangen.
Zitat:
Wird ein Anhänger genutzt, kann ggf. bei Überschreiten der Gewichtsgrenzen
schon für eine einmalige Nutzung die Pflicht zum Einbau eines Tachographens
entstehen! Dies gilt aber nur, wenn der Anhänger auch tatsächlich mitgeführt wird! Das
bloße Vorhandensein einer Anhängerkupplung und entsprechende Eintragungen in den
Fahrzeugpapieren begründen noch keine Einbaupflichten.
Teilweise hast Du aber Recht, wenn es sich bei dem Fahrer nicht um einen Handwerker handelt. *g*
Irgendwo habe ich letztens gelesen, dass diese Handwerkerregelung für über 3,5 Tonner auf 150 KM erweitert werden soll.
Aber um auf den Titel dieses Threads zurückzukommen.
Es gibt momentan keine Zwangscodierung.
Gruß
Siggi
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Typ 319 CDI Automatik EUR VI (AdBlue)
Radstand: 3665mm, Achsübersetzung: i=3,692
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Moin zusammen,
Fährt dieser Handwerker nun morgens vom Betrieb zu einer Baustelle um seinen Kolegen mit Ware zur versorgen und dann weiter zu seiner Baustelle wo er den ganzen Tag arbeitet, greift die Handwerkerregelung NICHT mehr.
In dem Gesetzestext gibt es eine verwirrende Aussage
Zitat:
soweit das Lenken des Fahrzeugs nicht die Haupttätigkeit des Fahrers darstellt.
Zitat Ende
Die belieferung anderer Baustellen reicht als Grundlage (für BAG und Polizei) zu behaupten das das fahren die Hauptätigkeit sei.
Hierbei handelt fast jeder Landkreis anders. ( was in Hamburg geduldet wird, muss in Bremen nicht straffrei sein).
Ich verkaufe an Gewerbliche nur mit Tachograph ( ob Vito oder NCV3)
Sollte ein Kunde ohne Tachograph erwischt werden, ist dieses ein Wandlungsgrund.
Ich lasse meine Kunden dafür einen Passus im Vertrag unterschreiben das ich sie darüber aufgeklärt habe.
mfg
SprinterMover
Die Handwerkerregelung besagt: Der Handwerker lädt seine Ware in den Wagen, fährt zur Baustelle und Abends wieder zum Betrieb um das Fahrzeug einzustellen.Natcomputer hat geschrieben:Hallo SprinterMover,SprinterMover hat geschrieben: In dem Artikel geht es um Fahrzeuge bis 3,5 to. OHNE AHK, sobald die verbaut ist liegt das Zuggesamtgewicht über 3.5 to. Also Tachograph.
Du mußt schon den ganzen Beitrag durchlesen. Dann findet man auch den Link für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen und nicht mehr als 7,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse.
http://www.zdh.de/wirtschaft-und-umwelt ... masse.html
Das PDF hier ist auch ganz interessant.
http://www.zdh.de/fileadmin/user_upload ... n_2008.pdf
Da wird auch auf eine AHK bei einem 3,5 Tonner eingegangen.
Zitat:
Wird ein Anhänger genutzt, kann ggf. bei Überschreiten der Gewichtsgrenzen
schon für eine einmalige Nutzung die Pflicht zum Einbau eines Tachographens
entstehen! Dies gilt aber nur, wenn der Anhänger auch tatsächlich mitgeführt wird! Das
bloße Vorhandensein einer Anhängerkupplung und entsprechende Eintragungen in den
Fahrzeugpapieren begründen noch keine Einbaupflichten.
Teilweise hast Du aber Recht, wenn es sich bei dem Fahrer nicht um einen Handwerker handelt. *g*
Irgendwo habe ich letztens gelesen, dass diese Handwerkerregelung für über 3,5 Tonner auf 150 KM erweitert werden soll.
Aber um auf den Titel dieses Threads zurückzukommen.
Es gibt momentan keine Zwangscodierung.
Gruß
Siggi
Fährt dieser Handwerker nun morgens vom Betrieb zu einer Baustelle um seinen Kolegen mit Ware zur versorgen und dann weiter zu seiner Baustelle wo er den ganzen Tag arbeitet, greift die Handwerkerregelung NICHT mehr.
In dem Gesetzestext gibt es eine verwirrende Aussage

Zitat:
soweit das Lenken des Fahrzeugs nicht die Haupttätigkeit des Fahrers darstellt.
Zitat Ende
Die belieferung anderer Baustellen reicht als Grundlage (für BAG und Polizei) zu behaupten das das fahren die Hauptätigkeit sei.
Hierbei handelt fast jeder Landkreis anders. ( was in Hamburg geduldet wird, muss in Bremen nicht straffrei sein).
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Hi zusammen,
Wer weis schon was unser Staat in 4 - 5 Jahren alles von uns verlangt
mfg
SprinterMover
Man sollte dabei auch an den Wiederverkauf denken, bei Leasingfahrzeugen ohne Digi werden bis zu ca. 15% Restwert abgezogen, bei verbauter Vorrüstung kenne ich die Prozentzahl nicht.Natcomputer hat geschrieben:OK, Du hast mich überzeugt,
zumindest order ich noch die Tachographvorrüstung nach,
für alle Fälle.
Gruß
Siggi
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mfg
SprinterMover
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Hey,
also eigentlich ist das doch alles doof! Weil ein Gewerbetreibender doch auch im um Kreis von 50km des Zulassungsortes mit einem Anhänger OHNE Tachogarph fahren darf (laut unseres Straßenverkehrsamtes)!
Bei einer Nachrüstung wird da nie einer nach Fragen da alle AHK die NAchgerüstet werden ofiziell nicht mehr eingetragen werden müssen sofern die AHK im Fahrzeugschein schon vermerkt ist (obwohl sie noch nicht dran ist) und die AHK so eine komige EU - Nummer hat! Bei Westfalia haben das alle! (Zitat unseres Tüv - Mannes)
also eigentlich ist das doch alles doof! Weil ein Gewerbetreibender doch auch im um Kreis von 50km des Zulassungsortes mit einem Anhänger OHNE Tachogarph fahren darf (laut unseres Straßenverkehrsamtes)!
Bei einer Nachrüstung wird da nie einer nach Fragen da alle AHK die NAchgerüstet werden ofiziell nicht mehr eingetragen werden müssen sofern die AHK im Fahrzeugschein schon vermerkt ist (obwohl sie noch nicht dran ist) und die AHK so eine komige EU - Nummer hat! Bei Westfalia haben das alle! (Zitat unseres Tüv - Mannes)
Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten