So, Ihr lieben, ich habe jetzt auch eine nette Info:
Das Materialgutachten von yopade ist durchaus geeignet, um den netten polnischen Spoiler eingetragen zu bekommen

Denn wie Arne schon richtig schreibt: "eine Einzelabnahme mit Materialgutachten ist kein allzu grosses Problem.
Da hat der Prüfer ausreichend grossen Ermessensspielraum. "
Deutsche Zulassungsgesetze sind absolut verrückt.
Beispiel: ich hatte mal einen Audi 90 Quattro. An diesem waren die weissen Blinker des US Modells verbaut. Auf dem deutschen Markt wurde der Audi nur mit gelben Blinkern angeboten. Auch so Firmen wie inPro hatten noch nichts weisses im Angebot, die Mode war derzeit noch soweit. Die weissen US Blinker hat mir keiner der vielen befragten TÜV Prüfer eingetragen, weil nach deren Auskunft Beleuchtungseinrichtungen zwingend mit einem Zulassungszeichen versehen sein müßten. Dieses "E" Zeichen hatte der Blinker nicht. Der Blinker blinkte selbstverständlich mittels gelber Birnchen vorschriftsmäsig gelb. Das Fatale: der weisse US Blinker war....made in Gemany von Hella! Zum schreien, oder? Als ich später die Front mit Doppelscheinwerfer des Audi Ur-Quattro einbaute, der 4 kleine Rechteckscheinwerfer bsas, gefiel mir die Lichtausbeute niocht und ich besorgte mir aus dem Hella-Katalo Omnibusscheinwerfer in DE-Linsenausführung, die von den Aussenabmessungen identlich mit den normalen kleinen Rechteckscheinwerfern waren. Natürlich wollte ich diese eintragen lassen. Und was sagt der TÜV dazu: "die DE-Linsen braucht man nicht einzutragen, weil sie ein "E" Zeichen hätten und somit automatisch zugelassen seien...."
An einem anderen Fahrzeug (VW Pasat!) baute ich einen Eigenbaurammschutz an. Der hatte keine scharfen Kanten und stand nicht über die Fahrzeugumrisse hinaus. EINTRAGUNG PROBLEMLOS! Diesen Prüfer wiederum auf die weissen Blinker (siehe oben) angehauen, diese Auskunft: bei Beleuchtung ohne "E" Zeichen keine Eintragung möglich, da werde seine gutachterliche Freiheit beschnitten, beim Rammschutz kann er nach Wissen und Gewissen urteilen und eintragen, wenn er es vertreten kann. Er sei praktisch frei in seinem Ermessensspielraum.
So ähnlich dürfte es also auch beim polnischen Spoilerchen ablaufen, wie bei Arnes W211 Lippe.
Wenn der polnische Spoiler vernünftig montiert ist und der Prüfer (irgend) ein Materialgutachten zum lesen bekommt, kann er frei nach Ermessenspielraum entscheiden und eintragen oder es auch ablehnen, ganz wie er drauf ist!
Gruß
Peter