
Wer den Kfz-Schein im Fz deponiert, riskiert seinen Versicherungsschutz, wie aus einem aktuellen Urteil des OLG Celle (Az.: 8 U 62/07) hervorgeht !
Der Fall:
Ein KFZ-Halter hatte den Diebstahl seines PKWs der Versicherung gemeldet, die zahlte auch zunächst. Als herauskam, dass der Fahrzeugschein im Pkw war, verlangte der Versicherer das Geld zurück.
Zu Recht, befand jetzt das OLG Celle. Wer seinen Kfz-Schein im KFZ liegen lässt, handelt grob fahrlässig, entschieden die Richter. Der Besitzer habe durch das Aufbewahren des Kfz-Scheins im Wagen den Dienstahl begünstigt. Die Versicherung in einem solchen Schadenfall leistungsfrei.
Nach Meinung des OLG Celle wird mit dem Fahrzeugschein im Fahrzeug insbesondere ein Grenzübergang erleichtert, wenn das Auto gestohlen wurde. Denn mit dem originalen Fahrzeugschein könne der Fahrer des KFZ sehr leicht den Eindruck erwecken, "nutzungsberechtigt" zu sein.