Wohnmobilsteuer!!!
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Steuern rückwirkend
ADAC sieht keine eindeutige Situation bei der rückwirkenden Festsetzung der neuen Kfz-Steuersätze
Deutschland: Einspruch gegen neue Steuerbescheide für Wohnmobile
Wie dem ADAC aktuell bekannt wurde, sind in Mecklenburg-Vorpommern und Bayern nun die ersten neuen Kfz-Steuerbescheide bei den dortigen Wohnmobilbesitzern eingetroffen. In den anderen Bundesländern ist spätestens im April mit den neuen Kfz-Steuerbescheiden zu rechnen.
Viele Wohnmobilbesitzer müssen aufgrund der neuen Kfz-Steuer mit deutlichen Verteuerungen ihrer Fahrzeugkosten rechnen. Gegen die Höhe der Steuersätze an sich dürfte jedoch nichts zu machen sein.
Nicht so eindeutig ist die Situation bei der rückwirkenden Festsetzung der neuen Kfz-Steuersätze:
Obwohl die Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes für Wohnmobile erst im Dezember 2006 verabschiedet wurde, wird der neue Kfz-Steuerbescheid neben der Steuerforderung für das kommende Jahr auch eine rückwirkende Neufestsetzung der Kfz-Steuer ab 1.1.2006 vorsehen.
Der ADAC hat bezüglich dieser rückwirkenden Geltung rechtliche Bedenken und wird voraussichtlich im Rahmen eines oder mehrerer Musterverfahren deren Rechtmäßigkeit gerichtlich überprüfen lassen. Erfolgschancen für einen Einspruch gegen die Rückwirkung könnten insbesondere für alle diejenigen bestehen, die in 2005 oder 2006 einen Kfz-Steuerbescheid ohne einen Vorbehalt oder eine Vorläufigkeit erhalten haben. Außerdem für alle, die nur den alljährlichen Zahlungshinweis erhalten haben oder die ihre Kfz-Steuer per Einzugsermächtigung zahlen.
Der ADAC empfiehlt daher allen, die von einer Nachforderung betroffen sind, gegen die rückwirkende Neufestsetzung der Kfz-Steuer ihres Wohnmobils zum 1.1.2006 Einspruch einzulegen. Dieser ist schriftlich beim zuständigen Finanzamt innerhalb eines Monats ab Erhalt des Bescheids einzureichen. Die Einspruchseinlegung entbindet jedoch nicht von der rechtzeitigen Zahlung der kompletten Steuerforderung.
Über den weiteren Fortgang des Musterverfahrens wird der ADAC seine Mitglieder informieren. Es ist jedoch davon auszugehen, dass dieses sich über einen längeren Zeitraum, möglicherweise über mehrere Finanzgerichtsinstanzen, hinziehen wird.
Deutschland: Einspruch gegen neue Steuerbescheide für Wohnmobile
Wie dem ADAC aktuell bekannt wurde, sind in Mecklenburg-Vorpommern und Bayern nun die ersten neuen Kfz-Steuerbescheide bei den dortigen Wohnmobilbesitzern eingetroffen. In den anderen Bundesländern ist spätestens im April mit den neuen Kfz-Steuerbescheiden zu rechnen.
Viele Wohnmobilbesitzer müssen aufgrund der neuen Kfz-Steuer mit deutlichen Verteuerungen ihrer Fahrzeugkosten rechnen. Gegen die Höhe der Steuersätze an sich dürfte jedoch nichts zu machen sein.
Nicht so eindeutig ist die Situation bei der rückwirkenden Festsetzung der neuen Kfz-Steuersätze:
Obwohl die Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes für Wohnmobile erst im Dezember 2006 verabschiedet wurde, wird der neue Kfz-Steuerbescheid neben der Steuerforderung für das kommende Jahr auch eine rückwirkende Neufestsetzung der Kfz-Steuer ab 1.1.2006 vorsehen.
Der ADAC hat bezüglich dieser rückwirkenden Geltung rechtliche Bedenken und wird voraussichtlich im Rahmen eines oder mehrerer Musterverfahren deren Rechtmäßigkeit gerichtlich überprüfen lassen. Erfolgschancen für einen Einspruch gegen die Rückwirkung könnten insbesondere für alle diejenigen bestehen, die in 2005 oder 2006 einen Kfz-Steuerbescheid ohne einen Vorbehalt oder eine Vorläufigkeit erhalten haben. Außerdem für alle, die nur den alljährlichen Zahlungshinweis erhalten haben oder die ihre Kfz-Steuer per Einzugsermächtigung zahlen.
Der ADAC empfiehlt daher allen, die von einer Nachforderung betroffen sind, gegen die rückwirkende Neufestsetzung der Kfz-Steuer ihres Wohnmobils zum 1.1.2006 Einspruch einzulegen. Dieser ist schriftlich beim zuständigen Finanzamt innerhalb eines Monats ab Erhalt des Bescheids einzureichen. Die Einspruchseinlegung entbindet jedoch nicht von der rechtzeitigen Zahlung der kompletten Steuerforderung.
Über den weiteren Fortgang des Musterverfahrens wird der ADAC seine Mitglieder informieren. Es ist jedoch davon auszugehen, dass dieses sich über einen längeren Zeitraum, möglicherweise über mehrere Finanzgerichtsinstanzen, hinziehen wird.
Moin,
bei mir wärs günstiger rückwirkend, da meiner 2006 als PKW lief!
@Gruner312 und TK2000:
Natürlich findet man einen Rußfilter der für den 312er passt und natürlich schreiben dann die Händler solcher Filter, welche Plakette damit errichbar wäre. Die ungenauen Händler verschweigen aber (absichtlich oder aus Nachlässigkeit), dass das Gutachten zu dem Filter nur auf PKW und LKW läuft. D.h. du kannst dir den zwar einbauen und wirst auch den selben positiven Effekt auf die Umwelt ausüben, es gibt dir aber kein Mensch eine XY Plakette, wenn dein WOMO sprich Sonder KFZ Wohnmobil nicht im Gutachten steht (Das ist ein Fahrzeugspezifisches Gutachten!!). Meines Wisses gibt es noch KEINEN!!!!!! Filter mit WOMO Gutachten!!!!!!
Grüße Kai
bei mir wärs günstiger rückwirkend, da meiner 2006 als PKW lief!
@Gruner312 und TK2000:
Natürlich findet man einen Rußfilter der für den 312er passt und natürlich schreiben dann die Händler solcher Filter, welche Plakette damit errichbar wäre. Die ungenauen Händler verschweigen aber (absichtlich oder aus Nachlässigkeit), dass das Gutachten zu dem Filter nur auf PKW und LKW läuft. D.h. du kannst dir den zwar einbauen und wirst auch den selben positiven Effekt auf die Umwelt ausüben, es gibt dir aber kein Mensch eine XY Plakette, wenn dein WOMO sprich Sonder KFZ Wohnmobil nicht im Gutachten steht (Das ist ein Fahrzeugspezifisches Gutachten!!). Meines Wisses gibt es noch KEINEN!!!!!! Filter mit WOMO Gutachten!!!!!!
Grüße Kai
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Hi, wir haben leider aber einen 412D. Und dieser produziert bestimmt unter Last mehr Abgase als ein 312D oder? Weil unser läuft fast immer unter Volllast, da er ja nen Alkovenmobil wegschieben muss... Und da ist der Windwiderstand schon ziemlich extrem +6,6 T die er vom Fleck bewegen muss!Kai2 hat geschrieben:Moin,
bei mir wärs günstiger rückwirkend, da meiner 2006 als PKW lief!
@Gruner312 und TK2000:
Natürlich findet man einen Rußfilter der für den 312er passt und natürlich schreiben dann die Händler solcher Filter, welche Plakette damit errichbar wäre. Die ungenauen Händler verschweigen aber (absichtlich oder aus Nachlässigkeit), dass das Gutachten zu dem Filter nur auf PKW und LKW läuft. D.h. du kannst dir den zwar einbauen und wirst auch den selben positiven Effekt auf die Umwelt ausüben, es gibt dir aber kein Mensch eine XY Plakette, wenn dein WOMO sprich Sonder KFZ Wohnmobil nicht im Gutachten steht (Das ist ein Fahrzeugspezifisches Gutachten!!). Meines Wisses gibt es noch KEINEN!!!!!! Filter mit WOMO Gutachten!!!!!!
Grüße Kai
mfg.TK
---Concorde 412D---
---152PS; 380NM---
---7,92m; 4,95T---
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Na, nichts anderes habe ich behauptet. Und ohne Plakette gebe ich bestimmt kein Geld für Nachrüstung aus.@Gruner312 und TK2000:
Natürlich findet man einen Rußfilter der für den 312er passt und natürlich schreiben dann die Händler solcher Filter, welche Plakette damit errichbar wäre. Die ungenauen Händler verschweigen aber (absichtlich oder aus Nachlässigkeit), dass das Gutachten zu dem Filter nur auf PKW und LKW läuft. D.h. du kannst dir den zwar einbauen und wirst auch den selben positiven Effekt auf die Umwelt ausüben, es gibt dir aber kein Mensch eine XY Plakette, wenn dein WOMO sprich Sonder KFZ Wohnmobil nicht im Gutachten steht (Das ist ein Fahrzeugspezifisches Gutachten!!). Meines Wisses gibt es noch KEINEN!!!!!! Filter mit WOMO Gutachten!!!!!!
Grüner 312D-KA Automatik BJ 1998 Wohnmobilausbau CSB Action Exclusiv
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den sprinter-fahrern mit flachen dächern empfehle ich mal den besuche der seiten der initiative proallrad. die haben wirklich sehr interessante vorstellungsrunden mit unechten wohnmobilen bei den finanzämtern in bayern hinter sich gebracht. lesens- und beachtenswert.
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jens
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jens
@TK-2006,
bei der momentanen Abgaseinstufung (hatte ich hier schon mal irgendwo geschrieben) kommt es nicht auf den Verbrauch an, sondern nur wieviel Gifte sind in einer definierten Abgasmenge. Die absolute Abgasmenge geht nicht ein! Deshalb kommt ein sauteuerer Porsche mit extrem aufwendiger Abgasreinigung besser weg als ein Kleinwagen wo man aus Kostengründen diese extrem aufwendige Abgasreinigung nicht verbauen kann. Das aber trotzdem der Porsche mehr als das 4fache verbraucht und damit relativ giftiger ist als der Kleinwagen interessiert (noch!!!!) keinen. Wenn die verbrauchsabhängige Steuer kommt, was ja diskutiert wird, wird das anders!!!
Insofern ist es momntan egal ob du einen 312 oder 412 hast und mehr verbrauchst von der Schadstoffeinstufung her ist das gleich. Die ASU wird ja auch im Stand ohne Last ermittelt ist bei 312 und 412 identisch.
Die Nachrüstfilter müssen jedoch per nachträglichem Zulassungsverfahren freigeben werden. Das Kostet pro Fahrzeugtyp einige 10T€. D.h. ein PKW Sprinter 312!! wird exemplarisch her genommen, für teures Geld gestestet und dann haben alle 312er PKW weltweit das passende Gutachten, dann muss man das noch für den 412 und den 308 usw. usw. machen. Ist gibt leider kein einzelnes Gutachten welches du (bei gleichem Motor) für alle Fahrzeugtypen verwenden könntest. Also machen das die Nachrüsthersteller nur für die Massentypen.
Grüße Kai
bei der momentanen Abgaseinstufung (hatte ich hier schon mal irgendwo geschrieben) kommt es nicht auf den Verbrauch an, sondern nur wieviel Gifte sind in einer definierten Abgasmenge. Die absolute Abgasmenge geht nicht ein! Deshalb kommt ein sauteuerer Porsche mit extrem aufwendiger Abgasreinigung besser weg als ein Kleinwagen wo man aus Kostengründen diese extrem aufwendige Abgasreinigung nicht verbauen kann. Das aber trotzdem der Porsche mehr als das 4fache verbraucht und damit relativ giftiger ist als der Kleinwagen interessiert (noch!!!!) keinen. Wenn die verbrauchsabhängige Steuer kommt, was ja diskutiert wird, wird das anders!!!
Insofern ist es momntan egal ob du einen 312 oder 412 hast und mehr verbrauchst von der Schadstoffeinstufung her ist das gleich. Die ASU wird ja auch im Stand ohne Last ermittelt ist bei 312 und 412 identisch.
Die Nachrüstfilter müssen jedoch per nachträglichem Zulassungsverfahren freigeben werden. Das Kostet pro Fahrzeugtyp einige 10T€. D.h. ein PKW Sprinter 312!! wird exemplarisch her genommen, für teures Geld gestestet und dann haben alle 312er PKW weltweit das passende Gutachten, dann muss man das noch für den 412 und den 308 usw. usw. machen. Ist gibt leider kein einzelnes Gutachten welches du (bei gleichem Motor) für alle Fahrzeugtypen verwenden könntest. Also machen das die Nachrüsthersteller nur für die Massentypen.
Grüße Kai
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hi kai,
deine ausführungen können so nicht ganz stimmen. denn für Lkw und leichtLkw gibt es andere prüfnormen als für pkw. bei pkw geht das abgasverhalten des fahrzeugs in einer definierten prüfstrecke (rollenprüfstand) ein, bei lkw wird das abgasverhalten des motors im bezug auf die leistung ermittelt. somit magst du vielleicht in der zielrichtung recht haben - in der sache müssen deine aussagen aber falsch sein.
auch der vergleich mit der AU hilft nicht weiter. denn bei der AU werden nicht die emissionen eines fahrzeugs geprüft, sondern das regel- und reinigungsverhalten von motor, steuerung und abgasreinigung.
grundsätzlich ist für die abgaseinstufung eines pkw auch die bauform relevant, da unterschiedliche luftwiderstände in die simulation eingehen. somit müsste (!) ein VW LT2 kombi mit hochdach eine andere prüfung durchlaufen als es der bereits geprüfte VW LT2 mit flachdach hatte.
würden wohnmobile nach pkw-normen geprüft, müsste der integrierte, der teilintegrierte und das alkovenmodell einer jeden baureihe gesondert untersucht werden ...
jens
deine ausführungen können so nicht ganz stimmen. denn für Lkw und leichtLkw gibt es andere prüfnormen als für pkw. bei pkw geht das abgasverhalten des fahrzeugs in einer definierten prüfstrecke (rollenprüfstand) ein, bei lkw wird das abgasverhalten des motors im bezug auf die leistung ermittelt. somit magst du vielleicht in der zielrichtung recht haben - in der sache müssen deine aussagen aber falsch sein.
auch der vergleich mit der AU hilft nicht weiter. denn bei der AU werden nicht die emissionen eines fahrzeugs geprüft, sondern das regel- und reinigungsverhalten von motor, steuerung und abgasreinigung.
grundsätzlich ist für die abgaseinstufung eines pkw auch die bauform relevant, da unterschiedliche luftwiderstände in die simulation eingehen. somit müsste (!) ein VW LT2 kombi mit hochdach eine andere prüfung durchlaufen als es der bereits geprüfte VW LT2 mit flachdach hatte.
würden wohnmobile nach pkw-normen geprüft, müsste der integrierte, der teilintegrierte und das alkovenmodell einer jeden baureihe gesondert untersucht werden ...
jens
Steuerbescheid eingetroffen ...
So, gerade ist mein Steuerbescheid eingetroffen:
Bisheriger Jahresbetrag: 173 Teuros, künftiger Jahresbeitrag: 324 und soweit ich richtig lese: keine Nachzahlung.
Fahrzeugart: Bis 31.12. 2005 eingestuft als "Sonstiges Fahrzeug", ab 1.1.2006 als "Wohnmobil"
Hab einen 416er CDI, Schadstoffnummer 71, zum Wohnmobil ausgebaut, zulässiges GG: 4950 kg
Schöne Grüße
oyo-peter
Bisheriger Jahresbetrag: 173 Teuros, künftiger Jahresbeitrag: 324 und soweit ich richtig lese: keine Nachzahlung.
Fahrzeugart: Bis 31.12. 2005 eingestuft als "Sonstiges Fahrzeug", ab 1.1.2006 als "Wohnmobil"
Hab einen 416er CDI, Schadstoffnummer 71, zum Wohnmobil ausgebaut, zulässiges GG: 4950 kg
Schöne Grüße
oyo-peter
416; BJ 2000; Sprintshift; Eigenbau-Reisemobil auf Ormocar-Kabine; Umbereift auf 16 Zoll und Untersetzungsgetriebe von Oberaigner; 140 Tkm
@Jens,
sicher habe ich etwas pauschalisiert und der Vergleich mit der AU stimmt natürlich nicht ganz, aber......Wenn die Bauform eingehen würde und ggf auch noch das Gewicht und damit indirekt der Verbrauch, Warum haben dann unsere cw-Wert Gewichtsmonster von SUV´s oder sogar S-Klassen Modelle mit 2to!!!!Leergewicht allesamt Euro4 oder besser und cw-Wert optimierte Leichtgewichte, welche auf Grund des Preises keine superaufwendigen Abgasreinigungssysteme haben auch nur E4 oder weniger.....
Warum hat der Ökopolo keine bessere Einstufung als der Diesel GTI Polo mit dreifacher Leistung, mehr Verbrauch und höherem Gewicht. Beide sind Euro 4. Warum bekommt die viel gelobte Blue Motion Serie von VW, die cw-Wert optimiert ist und mit Rollwiederstandsoptimierten Reifen deutlich weniger verbraucht, keine bessere Einstufung.
Die Antwort kann nur sein: weil diese Dinge keinen Einfluss auf die Schadstoffeinstufung haben! Im Gegenteil wenn man bei solch einem eigentlich verbrauchsoptimiertem Auto die zweite Denoxstufe im Kat weglassen würde, würde er von Euro 4 in Euro 3 oder sogar zwei fallen obwohl er weniger Verbraucht!!!
Wissen tue ich es aber auch nicht mehr so genau (mein Verbrennungskraftmaschinenstudium ist leider schon 15J her) Ich kann mir die von dir erwähnten Unterschiede nur erklären, dass evt. doch Unterschiede im Abgas- oder Einspritzsystem bestehen bzw. dadurch, dass durch das höhere Eigengewicht ein anderes Kennfeld benutzt wird, welches dann zu einem tatsächlich "schlechteren" Abgasverhalten führt. Es wäre von mir auch durchaus nachvollziehbar, da früher bei LKW bzw. Womo ja nach Gewicht besteuert wurde und es sich ja deshalb gar nicht gelohnt hat aufwendig Abgas zu entgiften, dies aber zu unterschiedlichen Schlüsselnummern geführt hat.......Das höhere Gewicht oder der schlechtere Luftwiederstand an sich kann es aus meiner Sicht nicht sein......
Grüße Kai
sicher habe ich etwas pauschalisiert und der Vergleich mit der AU stimmt natürlich nicht ganz, aber......Wenn die Bauform eingehen würde und ggf auch noch das Gewicht und damit indirekt der Verbrauch, Warum haben dann unsere cw-Wert Gewichtsmonster von SUV´s oder sogar S-Klassen Modelle mit 2to!!!!Leergewicht allesamt Euro4 oder besser und cw-Wert optimierte Leichtgewichte, welche auf Grund des Preises keine superaufwendigen Abgasreinigungssysteme haben auch nur E4 oder weniger.....
Warum hat der Ökopolo keine bessere Einstufung als der Diesel GTI Polo mit dreifacher Leistung, mehr Verbrauch und höherem Gewicht. Beide sind Euro 4. Warum bekommt die viel gelobte Blue Motion Serie von VW, die cw-Wert optimiert ist und mit Rollwiederstandsoptimierten Reifen deutlich weniger verbraucht, keine bessere Einstufung.
Die Antwort kann nur sein: weil diese Dinge keinen Einfluss auf die Schadstoffeinstufung haben! Im Gegenteil wenn man bei solch einem eigentlich verbrauchsoptimiertem Auto die zweite Denoxstufe im Kat weglassen würde, würde er von Euro 4 in Euro 3 oder sogar zwei fallen obwohl er weniger Verbraucht!!!
Wissen tue ich es aber auch nicht mehr so genau (mein Verbrennungskraftmaschinenstudium ist leider schon 15J her) Ich kann mir die von dir erwähnten Unterschiede nur erklären, dass evt. doch Unterschiede im Abgas- oder Einspritzsystem bestehen bzw. dadurch, dass durch das höhere Eigengewicht ein anderes Kennfeld benutzt wird, welches dann zu einem tatsächlich "schlechteren" Abgasverhalten führt. Es wäre von mir auch durchaus nachvollziehbar, da früher bei LKW bzw. Womo ja nach Gewicht besteuert wurde und es sich ja deshalb gar nicht gelohnt hat aufwendig Abgas zu entgiften, dies aber zu unterschiedlichen Schlüsselnummern geführt hat.......Das höhere Gewicht oder der schlechtere Luftwiederstand an sich kann es aus meiner Sicht nicht sein......
Grüße Kai