Verkehrsunfall: Schuldfrage

Mercedes Sprinter 1 (Typ T1N, Baumuster W901-W905) & VW LT 2 - ab 1995 bis 2006
Max
Wohnt hier
Wohnt hier
Beiträge: 2448
Registriert: 01 Nov 2005 00:00
Wohnort: - autonome Republik Mittelfranken // Banana Republica Germania

#16 

Beitrag von Max »

Hi NGT - Sprinter,
das hört sich im Moment schlimmer an ,als es ist.
Ich frage mich allerdings,ob Deine Anwältin die richtige für diesen Fall ist.
Du brauchst für diesen Fall auf alle Fälle einen richtigen Verkehrsanwalt,das ist ganz wichtig.Die Vorladung zur Polizei kannst Du beruhigt annehmen........Du brauchst " nur " Angaben zur Person machen und sonst gar nix,zu Aussagen kann Dich da niemand zwingen.Wichtig ist,daß Du,wie in den vorangegangen Postings geschrieben, die " Klappe " hälst
und Dich nur im Beisein Deines Rechtsanwaltes zur Sache äußerst........der wird dann vor Gericht den,sog. " Zeugen " in alle Einzelteile zerlegen.
Ich hoffe nun,Dich etwas beruhigt zu haben.
Gruss Max
Benutzeravatar
bikeraper
Wohnt hier
Wohnt hier
Beiträge: 1818
Registriert: 15 Jun 2006 08:19
Wohnort: Berlin
Kontaktdaten:

#17 

Beitrag von bikeraper »

Bei sowas hat mein Anwalt immer hingeschrieben das sein Mandandt nicht erscheinen wird und alle Anfragen an Ihn zu richten sind. Ende Gelände.
Gruß
Christoph
319er fahn muss man sich leisten können
Kai2
Stammgast
Stammgast
Beiträge: 264
Registriert: 01 Mär 2005 00:00

#18 

Beitrag von Kai2 »

Hi,

erst mal wirklich die Ruhe...Die Polizei muss das machen, weil eine Anzeige von dritten vorliegt! Das hat noch überhaupt nichts mit der Schuldfrage zu tun. Natürlich ist ein Zeuge immer schlecht...es kann aber auch sein, dass sich die Polizei schon selbst ins Fäustchen lacht ob der Lächerlchkeit der Anschuldigung. Ist mir konkret im ähnlichen Fall passiert, dass mir die Grünen Jungs bei einen Anruf versicherten, dass der ander ja keine Chance hätte....naja andere Fälle andere Möglichkeiten. Einen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr unternimmst du nur bei einer unnötigen Vollbremsung!!! nicht bei Gaswegnehmen. Selbst bei gutem ABS sind die Spuren eienr Vollbremsung sichtbar! Liegt hier nicht vor., also liegt auch keine gefährdung vor. Sind bei dem Aufprall die hinteren Rücklichter kaputt gegangen? Man kann herausfinden ob beim Kaputtgehen der Faden geglüht hat oder nicht. Man könnte also indirekt nachweisen ob du auf der Bremse gestanden hast. Ist für meien Begriffe aber schon viel zu hoch gegriffen. Es ist rel. klar ersichtlich das es sich bei dem Ganzen nur um eine Schutzbehauptung der anderen handelt, das ist mit einem guten Anwalt klar zu regeln. Im schlimmsten Fall kommt eine Mitschuld zustande, da kommst du wahrscheinlich nicht rum. Ich meine aber wenn du unter 50% liegst, liegt keine verurteilungsmöglichkeit vor, dann musst du dich zwar mit xx% an den Kosten beim gegner beteiligen, es gibt aber keine Verurteilung.

Das muss aber alles der gute Anwalt wissen!!!!

Grüße Kai
NGT-Sprinter
Lernt noch alles kennen
Lernt noch alles kennen
Beiträge: 11
Registriert: 01 Jan 2006 00:00

#19 

Beitrag von NGT-Sprinter »

 Themenstarter

Hallo allerseits,
ersteinmal vielen Dank für eure Antworten.
Meine Anwältin hat bereits erwähnt das ich nicht erscheinen werde, aus gesundheitlichen Gründen und von mir die Vollmacht für den Fall eingeholt.
Die Rückleuchten gingen zwar kaputt, jedoch nicht die Birnen der Bremsen.
das es sich hierbei um eine Schutzbehauptung handelt, ist mir zwar einleuchtend, jedoch macht meiner Anwätin der Zeuge sorgen und mein fehlendes Gedächtnis. Naja ich warte jetzt erstmal ab und hoffe das es nicht zu einer Verhandlung kommt. Habe mich bis jetzt auch in keiner Weise zum Vorfall geäußert. (Nur ausführlich mit der Anwältin darüber gesprochen)
Vielen Dank für eure Antworten, werde euch weiter über dem Vorfall informieren.
Gruß Nils
waldtroll
Stammgast
Stammgast
Beiträge: 179
Registriert: 10 Jun 2006 17:42
Wohnort: Sachsen/Erzgebirge

#20 

Beitrag von waldtroll »

Hallo Nils, wenn die Polizei gleich so heran geht, ist schon sch..., aber Du hast doch einen Anwalt. Es stellt sich hier die Frage, ist die Anwältin eine Fachanwalt für Verkehrsdelikte, wenn nicht such Dir einen Fachanwalt.
Ich bin bei einer Schadenerstzklage auch mal einen nicht Fachanwalt auf den Leim gegangen, das hatte mich 7500€ gekostet. Wenn es ein Fachanwalt ist dann muß er Dich unterstützen und Dir die Verhaltensregeln mitteilen können.
Wie bereits oben von Anderen erwähnt, gibt es dazu aktuelle Gerichtsurteile. Zum Zeugen, vor Gericht entscheidet der Richter wer glaubhaft ist. Das die Polizei bei Personenschaden nicht richtig aufgenommen hat, kann ich nicht glauben, denn da sind die schon sehr hinterher und nehmen es in der Regel schon sehr genau.
ItalienSprinter
Stammgast
Stammgast
Beiträge: 343
Registriert: 01 Dez 2005 00:00

Galerie

#21 

Beitrag von ItalienSprinter »

Hey NGT-Sprinter
BITTE BITTE such dir unbedingt SOFORT einen KOMPETENTEN Anwalt, hatte selber an einem unverschuldeten Unfall 3 Jahre lang und etlichen Verhandlungen zu kauen, mußte aber zu keinem der Gerichtstermine erscheinen!!!!!!(WOZU AUCH.....hab meine Ausage den Carabinieri niedergeschrieben und die haben ordentlich ,ABER ORDENTLICH vermessen und Unfall aufgenommen und die Geschichte ging dann nur mehr über normale Haftpflichtversicherung mittels Anwalt!!!!!)

Bei mir wars nämlich fast genauso wie bei dir: Schnellfahrer wollte mich aus einer Kurve heraus überholen während ich beim Linksabbiegen war.....ich habs in letzter millisekunde bemerkt und hab das Steuer rumgerissen, der Genosse hat mich zwar noch vorne links gestreift ist dann aber frontal,samt Beifahrerin gegen die Maurer geknallt und auf dem Dach gelandet...........26 Meter Bremsspur auf EINEM RAD und Beifahrerin für 2 Wochen im Krankenhaus waren das Resultat........

Nach dem obengenannten dritten Jahr hat die Beifahrerin dann den Genossen auf Schmerzensgeld verklagt......und nicht mehr mich........

..Ist für dich viellecht nicht so relevant meine Geschichte, aber was ich damit sagen möchte,wenn schon die GRÜNEN MÄNNCHEN bei der Unfallaufnahme nix mehr wert sind,(die haben ja besseres zu tun) dann ists umsowichtiger daß du nem ordentlichen Anwalt die Sache in die Hand gibst!!!! Schon deswegen weil du selbst körperlichen Schaden hattest

Gruß Sigi
PersonenBeförderung
Nürnberg - Rückersdorf - St.Pankraz /Südtirol
ein Beruf der verpflichtet ;-)
Antworten