Verkehrsunfall: Schuldfrage

Mercedes Sprinter 1 (Typ T1N, Baumuster W901-W905) & VW LT 2 - ab 1995 bis 2006
NGT-Sprinter
Lernt noch alles kennen
Lernt noch alles kennen
Beiträge: 11
Registriert: 01 Jan 2006 00:00

Verkehrsunfall: Schuldfrage

#1 

Beitrag von NGT-Sprinter »

 Themenstarter

Guten Tag und fröhliche Weihnachten allerseits.

Leider ist mir am Montag ein Renault Trafic auf meinen schönen Sprinter aufgefahren.
Da ich einen dermaßenden Genickschlag bekam, und erst im Krankenhaus aufwachte, kann ich mich nicht mehr eindeutig an den Unfallhergang erinnern.
Jeden falls behauptet der Renaultfahrer und ein 15 Jähriger Zeuge, dass ich zuerst langsamer gefahren bin, anschließend wieder beschleunigt und kurze Zeit später laut dem Zeugen (grundlos ??) stärker gebremst hätte, und damit den Unfall provoziert habe. Ich jedenfalls fahre (fuhre) seit 3 Jahren unfallfrei, meine jedoch vorher einen Niessanfall gehabt zu haben. Jedenfalls würde ich mich freuen wenn jemand mir sagen kann wie es jetzt mit der Schuldfrage aussieht. Sollte ich den Niessanfall lieber verschweigen?
Meiner Ansicht hat doch der der auffährt die Schuld nur wie sieht es in diesem Fall aus da dieser behauptet ich hätte ihn quasi ausgebremst.
Und wie kann ein Jugendlicher so genau mein Fahrmanöver beurteilen( der muss ja um 180 Grad sehen können!) Mit meiner Anwältin spreche ich am 28.12.06.
Wäre um jede Anregung von euch dankbar.
Gruss Nils
Mit meiner Anwältin spreche ich am 28.12.06. :roll:
Von nichts kommt nichts!
Benutzeravatar
Hans
Moderator
Moderator
Beiträge: 6318
Registriert: 01 Jan 2003 00:00
Wohnort: Esslingen . Forumsmitglied der ersten Stunde Sprinter Nr. 3
Kontaktdaten:

Galerie

#2 

Beitrag von Hans »

@ NTG-Sprinter

Hier gibt es nun von mir nur einen Rat: "Maul halten" - Keinerlei Aussage -Erst dann und das aussagen, was Deine Anwältin Dir nach Rücksprache rät! Alles andere wäre fatal! Das rate ich Dir in dieser Situation nicht als leidenschaftlicher Sprinterfahrer, sondern weil ich diese Thematik studiert habe!
E s . g r ü s s t . E u c h . H @ N S ‹(•¿•)› D E R . M O B I L E . S C H W A B E . MOBIL-ECKE .
Gelöschter User

#3 

Beitrag von Gelöschter User »

Hallo,
ich würde an deiner Stelle auch erst einmal keine Auskunft geben ,nur mit Absprache eines Anwaltes (der sich im Verkehrsrecht gut auskennt).

Was Zeugen sagen spielt nur bedingt eine Rolle.
Einen sehr guten Rat kann ich dir noch geben .

Achte darauf, keine Auskunft über den Unfall am Telefon zu geben.
Egal wer sich meldet. (ob Oberkommisar oder ein Anwalt).
Gib nicht einmal Auskunft wer du bist und wann du gefahre bis oder wie es dir gesundheitlich an dem Tag ging.
Versicherungen , Polizei oder Anwälte von Gegner unterfragen immer die Geschädigten und das wird dann ohne das du das mitbekommst, im Verfahren gegen dich verwendet.

Nur dann ist es zu spät.

Ich drücke dir die Daumen.

blue mouly
SprinterSven1
Wohnt hier
Wohnt hier
Beiträge: 2150
Registriert: 01 Jun 2005 00:00
Wohnort: Rückersdorf

Galerie

#4 

Beitrag von SprinterSven1 »

Wie meine Vorredner schon schrieben noch mal von mir in aller Deutlichkeit:

Sobald Polizei, Staatsanwaltschaft oder Versicherungen im Spiel sind: AUF KEINEN FALL IRGENDWAS UNNÖTIGES SAGEN!!!
Egal was Du auch sagst, es wird Dir das Wort im Mund umgedreht. Viele Leute versuchen auch, sich an so einem Unfall "reich" zu stossen, also Vorsicht.

MFG Sven

Edit: Noch eine Anmberkung: Wenn der Dir hinten drauffährt, hast Du gute Karten. Auch wenn Du gebremst hast. Schließlich muß der nachfolgende Autofahrer einkalkulieren, daß Du bremsen könntest. Es könnta ja auch jemand vor Dein Fahrzeug laufen etc...
Sprinter 213CDI, Personenverkehr -> verkauft mit ca. 455.000km
Sprinter 208d, Schulbus
W211 E280CDI
Sprinter-Bus-Connection

Schicki-Micki könnt ihr zu Hause machen

1%er
Max
Wohnt hier
Wohnt hier
Beiträge: 2448
Registriert: 01 Nov 2005 00:00
Wohnort: - autonome Republik Mittelfranken // Banana Republica Germania

#5 

Beitrag von Max »

- auf alle Fälle überhaupt keine Angaben machen. :!: :!: :!: :!:
wie meine Vorschreiber das schon richtig klar gestellt habrn.

Der Auffahrende hat generell die Hauptschuld,da dessen Abstand zum Vordermann wie auch immer,zu gering war.........man wird zwar versuchen,Dir eine Teilschuld aufdrücken zu wollen..........aber ein guter Verkehrsanwalt den Du sicher hast bekommt das ganz einfach für Dich hin.
Gruss Max
ItalienSprinter
Stammgast
Stammgast
Beiträge: 343
Registriert: 01 Dez 2005 00:00

Galerie

#6 

Beitrag von ItalienSprinter »

Ich seh das ganz genauso, wenn du aussagen mußt, dann nur vor Gericht im Beisein von Anwalt!!!! Und wenn dir einer hintendrauffährt dann hat der Junge schon mal ganz schlechte Karten.......... :!: :!: :!: :!:
Sicherheitsabstand ist gott sei Dank immer noch Maß aller Dinge auf der Bahn.... :!: :!: :!: :idea:
PersonenBeförderung
Nürnberg - Rückersdorf - St.Pankraz /Südtirol
ein Beruf der verpflichtet ;-)
ItalienSprinter
Stammgast
Stammgast
Beiträge: 343
Registriert: 01 Dez 2005 00:00

Galerie

#7 

Beitrag von ItalienSprinter »

Das einzig Gute in unserem Gewerbe(Personenbeförderung) ist,daß wir meistens immer potenzielle Augenzeugen an Bord haben......
PersonenBeförderung
Nürnberg - Rückersdorf - St.Pankraz /Südtirol
ein Beruf der verpflichtet ;-)
Benutzeravatar
Rosi
Wohnt hier
Wohnt hier
Beiträge: 6157
Registriert: 01 Jan 2004 00:00
Wohnort: Tieflandsbucht

Galerie

#8 

Beitrag von Rosi »

Mein Mitgefühl an NGT-Sprinter, gerade in diesen besinnlichen Tagen. Die mich kennen, wissen, dass ich alles kritisch sehe, um vor bösen Überraschungen gefeit zu sein. Den "Zeugen" würde ich mal dahingestellt lassen, aber auch der Vorausfahrende hat so zu fahren, dass auch der dahinter fahrende auf das Verhalten des Vorausfahrenden reagieren kann. Mir gelang es schon mal, einem Vorausfahrenden nach dessen Vollbremsung und meinem anschließenden Einschlag in dessen Heck eine erhebliche Mitschuld anzulasten. Die deutsche Rechtssprechung ist für ihr Launen bekannt. Das geht mal so, mal so aus. Wie sagt mein Anwalt immer so schön: "Fresse halten und Guten Tag wünschen. Für die Aussagen bezahlst Du mich." Es ist wirklich so, mündlich sagt man nur das falsche, weil man emotional durch die direkte Reaktion des anderen beeinflußt wird.... Man hat selbst keinen Nachweis für das Gelaber, aber der andere hat wichtige Informationen. Der beste Gegener ist ein zweifelnder Gegener, weil er sich nicht auf Dein Verhalten einstellen kann.
Dennoch NGT-Sprinter, Dir und Deiner Familie, Frohe Weihnachten. Wir fahren jetzt zum Viech fressen.
324 M272 EZ 03/16 H2L2 + LANDIRENZO 16tkm
324 M272 EZ 02/07 H1L2 + PRINS 169tkm zu verkaufen
324 M273 EZ 06/08 H2L2 + PRINS 48tkm irgendwann mal
224 M272 EZ 09/08 H1L2 223tkm in Teilen zu verkaufen
319 OM642 EZ 05/16 im HYMER ML-I 540 verkauft
waldtroll
Stammgast
Stammgast
Beiträge: 179
Registriert: 10 Jun 2006 17:42
Wohnort: Sachsen/Erzgebirge

#9 

Beitrag von waldtroll »

Am besten ist den N- Anfall zu verschweigen. Am häufigsten muß man ja bremsen, wenn der vorausfahrende auch bremst. Wenn es nicht so ist, dann hast Du schlechte Karten, also....deshalb mußtest Du auch bremsen. Ich habe gearde fast den gleichen Fall in meiner Verwandschaft, jetzt beschäftigen sich die Anwälte erst einmal. Man darf nur abrupt bremsen wenn eine gefahrensituation eintritt, nur so kann es bei Dir gewesen sein.
NGT-Sprinter
Lernt noch alles kennen
Lernt noch alles kennen
Beiträge: 11
Registriert: 01 Jan 2006 00:00

#10 

Beitrag von NGT-Sprinter »

 Themenstarter

Hallo allerseits
ersteinmal vielen Dank für eure Ratschläge.
Einige kennen mich wahrscheinlich vom Sprintertreffen 2006 am Edersee.
(gelber Sprinter, kurz hoch, geschlossener Kasten)
Bis lang habe ich mich auch noch nicht zum Unfall geäußert.
Nur die Aussage des jugendlichen Zeugen ist mir nach wie vor ein Rätsel.
Da dieser anscheinend beobachtete, wie ich anfuhr, kurze Zeit später bremste, und gleichzeitig behauptet, das ich grundlos bremste??
Der muss ja durch den Sprinter durchschauen, oder sich gleich nach dem Unfall gedreht haben, um zu schauen weshalb ich bremste.
(Die Polizei fand bzw sicherte auch keine Bremsspuren von beiden Fahrzeugen.)
Ich schweige jetzt erstmal bis zum Gespräch meiner Anwältin und werde euch dann über die Einzelheiten informieren.
Gruss Nils
Max
Wohnt hier
Wohnt hier
Beiträge: 2448
Registriert: 01 Nov 2005 00:00
Wohnort: - autonome Republik Mittelfranken // Banana Republica Germania

#11 

Beitrag von Max »

Hi NGT-Sprinter,
- laß Dich von der Aussage des 15 jährigen nicht durcheinander bringen.
So wie ich die Sache nun sehe,ist der ,der Dir hinten reingefahren Schuld,da ja keine Bremsspuren vorhanden sind..........es gilt aber nach wie vor " Klappe halten ". :)
Gruss Max
Benutzeravatar
AllradWoMo
Stammgast
Stammgast
Beiträge: 190
Registriert: 01 Mai 2003 00:00
Wohnort: Berlin

Galerie

#12 

Beitrag von AllradWoMo »

Hallo,

immer schön gelassen bleiben und auf die Vorredner hören, nix ohne Anwalt, aber Achtung, da gibts auch arg Dumme.

Hier greift der sogenannte "Anscheinsbeweis", in diesem Fall, wer auffährt hat Schuld, es sei denn.....

Das es anders war muß Dein Gegner beweisen und das soll er erstmal machen...... :wink:

Gruß

AllradWoMo
Benutzeravatar
Hans
Moderator
Moderator
Beiträge: 6318
Registriert: 01 Jan 2003 00:00
Wohnort: Esslingen . Forumsmitglied der ersten Stunde Sprinter Nr. 3
Kontaktdaten:

Galerie

#13 

Beitrag von Hans »

Genauso wie AllradWomo ausgeführt hat, der Auffahrende muß den definitiven Beweis erbringen, dass eine Bremsung des Vordermannes grundlos erfolgte, was, wie massig erfolgte Urteile darlegen, äußerst schwierig ist!

Ein manipulierter 15-jähriger stellt hier als Zeuge keine große Gefahr dar!

Jeder mittelmäßige Anwalt nimmt dieses "Greenhorn" nach Strich und Faden vor Gericht auseinander!
E s . g r ü s s t . E u c h . H @ N S ‹(•¿•)› D E R . M O B I L E . S C H W A B E . MOBIL-ECKE .
Kai2
Stammgast
Stammgast
Beiträge: 264
Registriert: 01 Mär 2005 00:00

#14 

Beitrag von Kai2 »

Hi,

wenn du durch den Aufprall bewußtlos wurdest, wie du schreibst, musst du ja auch gar nichts sagen....du weist es ja nicht mehr!!...;-). Ausserdem würde ich zu den besten Ärzten gehen, mit Kernspintomographie und allem pi pa po!!! Damit ist nicht zu spassen. Nicht das man das jetzt ausschlachten soll, aber bei Bewusstlosigkeit ist es klar, dass es nicht ohne war!!! Such dir auf jeden Fall einen guten Arzt!

Grüße Kai
NGT-Sprinter
Lernt noch alles kennen
Lernt noch alles kennen
Beiträge: 11
Registriert: 01 Jan 2006 00:00

Jetzt gehts richtig los!

#15 

Beitrag von NGT-Sprinter »

 Themenstarter

Hallo allerseits,
nichts ahnend öffenete ich heute morgen meine Post und viel fast aus allen Wolken.
Vorladung zur Polizei wegen gefährlichen Eingriff im Straßenverkehr!!!
Ich soll den Renaultfaherer anscheinend absichtlich ausgebremst haben,
wie er und sein Zeuge (der gleichzeitig sein Kumpel ist) belegt.
Bin zwar noch nie wegen Verkehrdelikte aufgefallen, aber das scheint ja niemanden zu interessieren.
Da jeder weiß welche Strafe auf mich zu kommt, und was dies für mich als nebenberuflicher Kraftfahrer bedeutet, könnt ihr euch sicherlich vorstellen wie mir gerade zu mute ist.
Meine Anwältin sagte, das es schwierig wird, wegen dem Zeugen, und da die Polizei nichts richtig aufgenommen hat.
(Unfallfotos, Bremsspuren etc...)
Auch der Nießanfall und meine Bewusstlosigkeit machen es für mich nicht gerade besser. Zwar konnte ich die Vorladung erstmal verschieben, aber ich muss mich dem bald stellen!
Kann mir jemand von euch weiterhelfen?
Wäre um jeden Hinweis dankbar.
Gruss Nils
Antworten