1% Regelung

Hier könnt Ihr alles posten, was in kein anderes Forum passt und nicht über den Sprinter oder LT ist!
Stephan Graeske
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#1 

Beitrag von Stephan Graeske »

 Themenstarter

bikeraper hat geschrieben:Es ist quasi eine sehr große R-Klasse für die aber keine 1% zu versteuern sind. Momentan wüsste ich keinen Grund wieder PKW zu fahren.
Darf ich darauf nochmal eingehen? Was ist die "R-Klasse" (kenne bei Mercedes nur das Transporter-Segment) und warum ist hier kein 1% zuversteuern? Nimmt das Finanzamt bei der Berechnung des Privatanteils die Transporter aus?

Grüße

Stephan
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Hans
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#2 

Beitrag von Hans »

Mercedes R-Klasse - Top oder Flop?
Mit der R-Klasse betrat Mercedes nach eigener Einschätzung Neuland: Der Sechssitzer mit Allradantrieb ist weder Van noch SUV und soll dennoch das Beste aus verschiedenen Welten vereinen. Allein der Kunde versteht’s nicht: Nur gut 2000 Exemplare konnte Mercedes bislang in Deutschland absetzten, weltweit sind es lediglich zehnmal so viel. Spurensuche und Fahrbericht der neuen Einstiegs-Variante R 280 CDI sowie der Topversion R63 AMG mit 510 PS.

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#3 

Beitrag von bikeraper »

Die 1% Regelung gilt nur für PKW! Auf LKW muss man NIX versteuern
Der R ist ein größeres E-Klasse T-Modell, speziel eigentlich für die Amis gebaut und wird ,leider, wie der M in Mexiko gebaut. Bin den bei der Einführung, auf Einladung, Probe gefahn. Platzverhältnisse super, aber so einige Details haben mir ned gefallen, ausserdem hatte ich gerade ein nagelneues T-Modell.
Gruß
Christoph
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Hans
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#4 

Beitrag von Hans »

R-Klasse, da ziehe ich meinen Sprinter ohne nachzudenken ebenfalls vor!!!
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#5 

Beitrag von Stephan Graeske »

 Themenstarter

Ich bin selbständig und habe ein Ingenieurbüro. Ist es dann tatsächlich so, dass ich den Sprinter (flach, kurz) als Firmenwagen kaufe und (weil ich dann kein Privatwagen kaufe) uahc privat nutze ohne dies versteuern zu müssen?

Entfällt dann auch die Pflicht zum Fahrtenbuch führen?

(Der derzeitigte Transporter hat PKW-Zulassung und jeder private km muss nach Fahrtenbuch versteuert werden).
Arne
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#6 

Beitrag von Arne »

Die 1 % Regelung entfällt beim Sprinter NICHT ! :? :? :? :? :?

Mir wurden die 1 % angedroht, auch mit dem Hinweis Sprinter 3 Sitzer, 2 Kinder zu Hause Und Frau :wink: , keine Nachsicht bzgl. 1 %.

...mein Sprinter ist auch ein LKW.

Deshalb habe ich mir einen billigen PKW angeschafft.

Eine gesetzliche Grundlage, dass ein LKW von der 1 % Regelung ausgeschlossen ist gibt es meines Wissens nicht.
Wird aber nur selten angewandt, da ein 40 Tonner in der Tat selten privat genutzt wird.

Viele Grüsse,

Arne
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#7 

Beitrag von Stephan Graeske »

 Themenstarter

Arnes Aussagen decken sich mit meinen Erfahrungen. Bei einem Transporter wie (Sprinter klein, flach) wird schon die private Nutzung unterstellt.

Damit bleibe ich wohl beim Fahrenbuch ... was bei geringer privater Nutzung steuerlich günstiger ist als 1% vom Neuwagenwert pro Monat
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#8 

Beitrag von Stephan Graeske »

 Themenstarter

Arne hat geschrieben:Deshalb habe ich mir einen billigen PKW angeschafft.
Genau hier stellt sich mir die Frage, ob die Fahrtenbuchmethode nicht günstiger ist als ein zweites günstiges Auto zu unterhalten.

Zählt es, wenn die Freundin einen Privatwagen hat? Wir fahren ja auch in der Realität nicht mit einem 3,5t geschlossenen Transporter privat rum, sondern mit dem (in diesem Fall) Polo.

Grüße

Stephan
Arne
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#9 

Beitrag von Arne »

@ Stephan Graeske,

wir sind hier zwar schon länger OT, aber was solls, führen wirs fort. :D

Die 1 % Regelung wurde mir anhand einer grossen Steuerprüfung angedroht. Dabei wurden die Firma meiner Frau, meine Frau und ich privat, und meine kleine Firma komplett durchleuchtet. Meine Frau hat einen Geschäfts PKW mit der 1 % Regelung. Trotzdem wollten sie mir 1 % vom Sprinter anrechnen, unter anderem mit der Begründung, dass ich ja mit diesem Fahrzeug privat zur Arbeit fahren würde. :( :( :( :(

In Details einzugehen, würde hier zu weit führen, deshalb habe ich mir ja den billigen PKW angeschafft, unter anderem auch, da ich mit den Kilometern meines Leasingvertrages des Sprinters nicht ausgekommen bin.

Fazit: Für mich rechnet es sich mit dem PKW besser. Aber meine Ansprüche sind da auch nicht so hoch. :wink: :wink: :wink: :wink:

Viele Grüsse,

Arne
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#10 

Beitrag von Hans »

Einfach Auto der Freundin ummelden und die Sache ist erledigt! Sie kann privatrechtlich im Innenverhältnis weiterhin Eigentümerin bleiben!
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#11 

Beitrag von Stephan Graeske »

 Themenstarter

Danke für die Tips!

Grüße

Stephan
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#12 

Beitrag von SprinterSven1 »

Verstehe ich euch richtig, sobald ihr noch einen Privatwagen habt, braucht ihr kein Fahrtenbuch machen und auch keine 1%-Regelung?

Ich hab doch auch meinen privaten 190er, aber mein Finanzamt glaubt mir trotzdem nicht, daß ich mit dem Sprinter nix privates fahre.
Sprinter 213CDI, Personenverkehr -> verkauft mit ca. 455.000km
Sprinter 208d, Schulbus
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Schicki-Micki könnt ihr zu Hause machen

1%er
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#13 

Beitrag von Lord »

@ sprinter sven

Hast du das dem Finanzamt unter die Nase gebunden bei mir kahm noch keiner und ich habe nur den Sprinter den Rest mache ich mit dem Rad :!:
Arne
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#14 

Beitrag von Arne »

@ SprinterSven1,

dann ist Dein Finanzamt ja noch schlimmer, als bei uns !!!!!!! :? :? :?

Also in Deinem Fall würde ich versuchen, die zu überzeugen, Dir den Sprinter rein beruflich zuzugestehen.

Viele Grüsse,

Arne
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#15 

Beitrag von Lord »

Habe die 1% Regelung mal aus dem Kraftstoffverbrauch NCV3 genommen und als ein eigenes Thema gemacht wenn es recht ist.

MFG Lord
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