Steuern
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Moin Gemeinde,
es gibt jetzt endlich das erste Gerichtsurteil eines deutschen!! Gerichts, welches besagt, dass das Finanzministerium mit seiner Besteuerungspraxis gegen geltendes EU Recht verstösst (gestern in der Welt am Sonntag gelesen).
Das Urteil bezieht sich zwar auf einen Geländewagen, es hieß aber eindeutig: ...ein Geländewagen kann eben doch ein Merzweckfahrzeug sein und demnach auch nach Gewicht besteuert werden.....
Und wenn das ein Geländewagen kann, kann es ein kleinbuss erst Recht!!!
Ich werde jetzt doch mal mein Musterschreiben an mein Finanzamt schicken und das Aktenzeichen des gerichtsurteils gleich mit.
Grüße Kai
es gibt jetzt endlich das erste Gerichtsurteil eines deutschen!! Gerichts, welches besagt, dass das Finanzministerium mit seiner Besteuerungspraxis gegen geltendes EU Recht verstösst (gestern in der Welt am Sonntag gelesen).
Das Urteil bezieht sich zwar auf einen Geländewagen, es hieß aber eindeutig: ...ein Geländewagen kann eben doch ein Merzweckfahrzeug sein und demnach auch nach Gewicht besteuert werden.....
Und wenn das ein Geländewagen kann, kann es ein kleinbuss erst Recht!!!
Ich werde jetzt doch mal mein Musterschreiben an mein Finanzamt schicken und das Aktenzeichen des gerichtsurteils gleich mit.
Grüße Kai
Bitte gib für alle Interessierten mal das Aktenzeichen im Forum an.
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324 M273 EZ 06/08 H2L2 + PRINS 48tkm irgendwann mal
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319 OM642 EZ 05/16 im HYMER ML-I 540 verkauft
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Moin
Habe im März nach Neuanmeldung auch einen erhöten Bescheid nach PKW-Norm bekommen
. Trotz Eintrag im Brief als Sonder KFZ-Wohnmobil über 2,8T war das zuständige FA nicht bereit die Gewichtsbesteuerung vorzunehmen. Hat mich viel Nerven und 2 Monate Zeit gekostet da die Sachbearbeiterin überhaupt nicht einsichtig war. Um die Sache zu klären mußte ich mein FZ dem zuständigen FA vorführen. Erst dann hat man mir die zuviel eingezogene Steuer zurück erstattet und das Fahrzeug umgeschlüsselt. Im Zweifelsfall immer sofort schriftlich Einspruch einlegen.
Habe im März nach Neuanmeldung auch einen erhöten Bescheid nach PKW-Norm bekommen

@Timberjack...
ich will ja nicht lästern und keine Angst machen, aber wenn das Finanzamt ein Wohnmobil nach gewicht besteuert handeln sie auch!!! gegen die EU Richtlinie.
Dort sind die Fahrzeugklassen genau definiert....bestimmte Kombinationskraftfahrzeuge, die genau definierte Bedingungen erfüllen sind eher den LKW zuzuordnen (also auch so zu besteuern, so die Grundauslegung des Gerichtsurteils).
Wohnmobile sind aber per se ja zum Transport von Personen ausgelegt! also eher PKW!!!! Wohnmobile sind explizit aufgeführt und so eingestuft , obwohl auch sie die Bedingungen der Kombifahrzeuge z.T. erfüllen!!
Grüße Kai
M.E. hast du großes Glück gehabt, zeigt aber die Willkür in der Besteuerungspraxis und das trotz Gesetz!!! Was unsere Damen und Herren ABgeornete wieder viel Arbeit also unser Geld gekostet hat wird promt vor Gericht gekippt und bei den Finanzämtern mal so oder so gehandhabt....prost Mahlzeit....
ich will ja nicht lästern und keine Angst machen, aber wenn das Finanzamt ein Wohnmobil nach gewicht besteuert handeln sie auch!!! gegen die EU Richtlinie.
Dort sind die Fahrzeugklassen genau definiert....bestimmte Kombinationskraftfahrzeuge, die genau definierte Bedingungen erfüllen sind eher den LKW zuzuordnen (also auch so zu besteuern, so die Grundauslegung des Gerichtsurteils).
Wohnmobile sind aber per se ja zum Transport von Personen ausgelegt! also eher PKW!!!! Wohnmobile sind explizit aufgeführt und so eingestuft , obwohl auch sie die Bedingungen der Kombifahrzeuge z.T. erfüllen!!
Grüße Kai
M.E. hast du großes Glück gehabt, zeigt aber die Willkür in der Besteuerungspraxis und das trotz Gesetz!!! Was unsere Damen und Herren ABgeornete wieder viel Arbeit also unser Geld gekostet hat wird promt vor Gericht gekippt und bei den Finanzämtern mal so oder so gehandhabt....prost Mahlzeit....
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das was kai2 da schreibt ist absolut falsch. tut mir leid, dass man das so krass sagen muss.
wohnmobile sind weder eher PKW, noch PKW, noch LKW. sie sind eine eigene kraftfahrzeugklasse (M-SA) - ebenso wie leichenwagen und krankenwagen. sie erfüllen die kriterien, die für die PKW-klassen (zum beispiel für die limousinen, für die cabrios, für die kombis etc.) festgelegt sind nicht. in die M1-SA rutschen die wohnmobile nur, weil sie in der regel nicht mehr als 8 sitzplätze zuzüglich zum fahrersitz haben. hätten sie mehr, müssten sie korrekterweise als M2-SA oder M3-SA genannt werden.
einzig mit einem PKW gemein haben sie, dass sie nicht vorrangig für den gütertransport ausgelegt sind (diese fahrzeuge sind in der klasse N - die meisten wohnmobile laufen auf fahrgestellen der klasse N1). das macht sie aber lange noch nicht zu einem PKW. denn auch die busse laufen als M2 oder M3 in der gleichen oberklasse wie wohnmobile - und werden richtiger weise in deutschland nach gewicht besteuert.
wenn ihr zu dem thema etwas wissen wollt, dann schaut euch auf den seiten von www.camperline.de oder von der ru (reisemobil union) um. da stehen die fakten.
und an kai2 die bitte: kein dummes zeug mehr in die welt setzen. es ist schon schwer genug, dass den politikern aus den hirnen zu drängen.
jens
wohnmobile sind weder eher PKW, noch PKW, noch LKW. sie sind eine eigene kraftfahrzeugklasse (M-SA) - ebenso wie leichenwagen und krankenwagen. sie erfüllen die kriterien, die für die PKW-klassen (zum beispiel für die limousinen, für die cabrios, für die kombis etc.) festgelegt sind nicht. in die M1-SA rutschen die wohnmobile nur, weil sie in der regel nicht mehr als 8 sitzplätze zuzüglich zum fahrersitz haben. hätten sie mehr, müssten sie korrekterweise als M2-SA oder M3-SA genannt werden.
einzig mit einem PKW gemein haben sie, dass sie nicht vorrangig für den gütertransport ausgelegt sind (diese fahrzeuge sind in der klasse N - die meisten wohnmobile laufen auf fahrgestellen der klasse N1). das macht sie aber lange noch nicht zu einem PKW. denn auch die busse laufen als M2 oder M3 in der gleichen oberklasse wie wohnmobile - und werden richtiger weise in deutschland nach gewicht besteuert.
wenn ihr zu dem thema etwas wissen wollt, dann schaut euch auf den seiten von www.camperline.de oder von der ru (reisemobil union) um. da stehen die fakten.
und an kai2 die bitte: kein dummes zeug mehr in die welt setzen. es ist schon schwer genug, dass den politikern aus den hirnen zu drängen.
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Re: Steuern
Kai2 hat geschrieben:Moin Gemeinde,
es gibt jetzt endlich das erste Gerichtsurteil eines deutschen!! Gerichts, welches besagt, dass das Finanzministerium mit seiner Besteuerungspraxis gegen geltendes EU Recht verstösst (gestern in der Welt am Sonntag gelesen).
Das Urteil bezieht sich zwar auf einen Geländewagen, es hieß aber eindeutig: ...ein Geländewagen kann eben doch ein Merzweckfahrzeug sein und demnach auch nach Gewicht besteuert werden.....
Und wenn das ein Geländewagen kann, kann es ein kleinbuss erst Recht!!!
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Grüße Kai
auch hier war vermutlich schon ein fehler drin. da ich aber den artikel nicht kannte und vermutete, dass die welt am sonntag das längst durch den bundesratsentwurf kassierte urteil wieder ausgegraben hat, habe ich mich vor zehn tagen dazu nicht geäußert.
für allradfahrzeuge (M-AF) sieht die EU andere klassifizierungen vor als für kombis oder kleinbusse. es kann also durchaus passieren, dass die SUV in zukunft weiter nach gewicht besteuert werden, die wohnmobile und kleinbusse jedoch nach hubraum. also: genau die porsche cayenne, vw touareg und audi Q7 behalten die billige gewichtsbesteuerung - und die kollateralschäden zahlen drauf. dann könnte man nur feststellen: ziel verfehlt.
jens
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zur zeit ist ja alles in der schwebe. die bundestagsausschüsse haben sich im ersten halbjahr nicht mit der problematik beschäftigt - was hinter den kulissen läuft, weiß ich auch nicht. ich kann mir nicht vorstellen, dass es zu einer lösung kommt, die den ursprünglichen willen des gesetzgebers kontakariert. in den gesprächen mit einigen bundestagsabgeordneten zeigte sich im letzten jahr viel unwissenheit, aber auch bereitschaft zum zuhören. daher bin ich recht guter hoffnung, dass wir nach der lähmenden sommerhitze und sommerpause mit guten argumenten weiter kommen.
ein allradwohnmobil wird man - das vermute ich jetzt - nicht als M-AF zulassen können, wenn es eine gasanlage hat und die merkmale eines wohnmobils aufweist!
jens
ein allradwohnmobil wird man - das vermute ich jetzt - nicht als M-AF zulassen können, wenn es eine gasanlage hat und die merkmale eines wohnmobils aufweist!
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