2. Sitz- Reihe beim Sprinter

Mercedes Sprinter 1 (Typ T1N, Baumuster W901-W905) & VW LT 2 - ab 1995 bis 2006
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bikeraper
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2. Sitz- Reihe beim Sprinter

#1 

Beitrag von bikeraper »

 Themenstarter

Moin,
habe eben gehört, man soll, mit Aufwand, eine Sitzbank vom Vito in den Sprinter bekommen. Nachteil der Sprinterbank ist, das man da die Lehne ned einstellen kann. Die vom Vito ist einstellbar. Hat das schon mal jemand versucht, oder gibt es andere Lösungen?
Gruß
Christoph
Gelöschter User

#2 

Beitrag von Gelöschter User »

ähm...
inwie weit meinst Du, dass die Lehne nicht einstellbar ist...?
Die Rück-lehne oder die Arm-lehne...
Ich kenne die Vito Sitze nicht..
Die Arm-lehne des Sprinter kann man in der Neigung verstellen...!
Zumindest wird es wohl für die Vito-Sitze im Sprinter keine Freigabe von DC geben...?! Bleibt die Frage nach einer Gewährleistung im Fall der Fälle...?


nen netten Abend Sam
Opa_R
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#3 

Beitrag von Opa_R »

Hy ! An den Vitositzbänken ( Typ 639 ) kann man die gesamte Rückenlehne verstellen :wink: Wie das mit dem TÜV aussieht , kann ich aber leider nicht beantworten :wink: Vielleicht kann uns darüber Rennsprinter auskunft geben :?: Technisch ist fast alles machbar , ist halt nur ne Frage der eintragung in die Fahrzeugpapiere. :wink: Wenn ihr was genauers wisst bitte um Info :!: :P 8) :wink: Es Grüßt die Sprintergemeinde Opa R
Liebe grüße Renate und Schorsch ;)
Alle Angaben ohne Gewähr :)

Vita : 307 D Bj 78 , 209 D Bj 88, 312 D Bj 97 , 316 CDI Bj 01, 318 CDI Bj 07, 319 CDI Limited Edition Bj 15 , 316 CDI BJ 19
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bikeraper
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#4 

Beitrag von bikeraper »

 Themenstarter

Genau das was Opa sagte meinte ich. Das mit der TUEV-Eintragung sehe ich als weniger Problematisch an. Die TUEVER schauen da ned rauf, Hauptsache da ist ein Sitzmöbel. Das man das anständig machen muss versteht sich von selbst.
Arne
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#5 

Beitrag von Arne »

@ all,

eins habt Ihr noch vergessen ! :D :D :D :D :D :D :D

Falls der Sprinter LKW-Zulassung hat, ist die zusätzliche Sitzbank für das Finanzamt Grund genug, das Fahrzeug nicht mehr nach Nutzlast zu besteuern, sondern nach Hubraum und Schadstoffklasse !!!!!

Die Zulassungsrechtliche Seite PKW / LKW interessiert das FA recht wenig, für die ist die Nutzart interessant und da könnte es mit der Sitzbank Schwierigkeiten geben !!!!!! :cry: :cry: :cry: :cry:

Ich habe das Thema schon ein paarmal beim FA diskutiert ! :oops:

Arne
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2. Sitzreihe

#6 

Beitrag von Zubehörprofi »

Hallo,

wir bieten eine Trennwand mit 2 Sitzplätzen an, die sich zwischen der B und C Säule verschieben lässt, so dass bei Nichtgebrauch der Sitze die Wand zur B Säule geschoben werden kann und so kein Laderaum verloren geht.

Bei Interesse besuchen Sie unsere Internetseite: www.hatcher.de

Unter: Trennwände

Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung. :P
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bikeraper
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#7 

Beitrag von bikeraper »

 Themenstarter

@ Arne Bekannter hat genau die gleiche Sprinter Variante und beim FA damit keine Probleme. Der Laderaumanteil ist ja noch immer wesentlich größer. Außerdem bekommt der Wagen durchgehende Zurrleisten und Befestigungspunkte für Sortimo-Einbauten. Die Sitzbank wird im Jahr vieleicht 4 Wochen drin sein, ansonsten is das ne Werkstattwagenhure. Das kann ich dem FA auch gern jederzeit vorführen, aber wie gesagt befreundeter Betrieb hatte damit auch keine Probleme. Packt man ne dritte Reihe rein wirds schon schwieriger bis aussichtslos.
Kai2
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#8 

Beitrag von Kai2 »

Moin Gemeinde,

ja Rennsprinter hat die drin, er meldet sich bestimmt noch dazu. M.E gilt für alle KFZ, zumindest aber für PKW eine EWG Richtlinie die genau vorschreibt was ein Sitz welcher zugelassen werden soll auszuhalten hat. Und zwar muss das Fahrzeugspezifisch getestet werden!!!! Deswegen sieht man bei Reimo in Egelsbach diverse Rohkarossen wo mit deren Sitzkonstruktionen zerstörende Prüfungen der Befestigungspunkte durchgeführt werden.

Dies bedeutet, das strenggenommen die Vito Sitzschienen/Sitzbank Kombination gar nicht Eintragfähig ist, da es eben keine Prüfung mit der Sprinterbodengruppe gibt. Die SItze werden mittels Hydraulik aus der Bodengruppe gerissen und müssen 20G standhalten. Gottseidank gibt es in Deutschland aber immer noch ein paar (im warsten Sinne des Wortes) (S)sachverständige Tüv Prüfer, welche sich zutrauen, eine vernüftige Verschraubung der Sitzschiene als gleichwertig mit der getesteten im Vito zu erachten und somit das ganze einzutragen. Die werden aber immer weniger.

Hatte versucht Flugzeugsitzbänke samt Schiene offiziell eingetragen zu bekommen, die werden immerhin mit 16G getestet, vergebens, entsprachen nicht der EWG Richtlinie. Inzwischen braucht man ja auch zwingend 3-Punktgurte, damit jetzt obsolet aber damals wäre das schön gewesen. Die komplette 3er Sitzbank Flugzeug, mit Armlehnen und Tischchen wiegt gerade mal 32Kg! Und gibt es für sehr kleines Geld!

Grüße Kai
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