Alu-Felgen-Eintragung
Alu-Felgen-Eintragung
Hallo Sprinter-Spezialisten,
für meinen 97er 312D James Cook (Baumuster 903462) habe ich die originalen 7x15-MB-Leichtmetallfelgen (B6 601 0051, KBA 43541) gebraucht gekauft und nachgerüstet. Sie sind breiter als die serienmäßigen Stahlfelgen, haben eine kleinere Einpresstiefe, jedoch den gleichen Durchmesser. Meine Frage ist, ob ich diese in die Papiere eintragen lassen muß. In den Papieren ist keine Felgengröße eingetragen, nur die Reifengröße (225/70 15). Diese bleibt jedoch unverändert.
Freundliche Grüße
Zinn
für meinen 97er 312D James Cook (Baumuster 903462) habe ich die originalen 7x15-MB-Leichtmetallfelgen (B6 601 0051, KBA 43541) gebraucht gekauft und nachgerüstet. Sie sind breiter als die serienmäßigen Stahlfelgen, haben eine kleinere Einpresstiefe, jedoch den gleichen Durchmesser. Meine Frage ist, ob ich diese in die Papiere eintragen lassen muß. In den Papieren ist keine Felgengröße eingetragen, nur die Reifengröße (225/70 15). Diese bleibt jedoch unverändert.
Freundliche Grüße
Zinn
Re: Alu-Felgen-Eintragung
...bei mirstehen die Alufelgen extra im Kleingedruckten unten im Schein
sieh mal nach...
sieh mal nach...
Re: Alu-Felgen-Eintragung
Hallo sam,
da steht nichts über Felgen, auch nicht im unteren Teil.
Gruß
Zinn
da steht nichts über Felgen, auch nicht im unteren Teil.
Gruß
Zinn
Re: Alu-Felgen-Eintragung
Hallo Zinn,
da wirst du soviele Antworten bekommen, wie du Leute fragst. Genaugenommen müssten die Felgen in der allgemeinen Betriebserlaubnis für die Baureihe enthalten sein. Nachdem die aber vor Ort keiner vorliegen hat, kann ein Erbsenzähler beim TÜV oder in einer Kontrolle dir schon Ärger machen. Ich persönlich würde so rumfahren bis zum nächsten TÜV-Termin und sie dann mit eintragen lassen.
Gruß Thomas
da wirst du soviele Antworten bekommen, wie du Leute fragst. Genaugenommen müssten die Felgen in der allgemeinen Betriebserlaubnis für die Baureihe enthalten sein. Nachdem die aber vor Ort keiner vorliegen hat, kann ein Erbsenzähler beim TÜV oder in einer Kontrolle dir schon Ärger machen. Ich persönlich würde so rumfahren bis zum nächsten TÜV-Termin und sie dann mit eintragen lassen.
Gruß Thomas
Re: Alu-Felgen-Eintragung
hallo,
also da du einen sprinter aus der ersten serie hast(312)und nicht einen aus der zweiten sind die original alufelgen nicht vom werk aus bei dir eingetragen.also würde ich sie so schnell wie möglich eintragen lassen denke mal nur wenn du einen unfall hast und du hast felgen drauf die nicht eingetragen sind.
also da du einen sprinter aus der ersten serie hast(312)und nicht einen aus der zweiten sind die original alufelgen nicht vom werk aus bei dir eingetragen.also würde ich sie so schnell wie möglich eintragen lassen denke mal nur wenn du einen unfall hast und du hast felgen drauf die nicht eingetragen sind.
Re: Alu-Felgen-Eintragung
Es kommt darauf an, ob die Felgen für genau Dein Modell von Mercedes optional verbaut wurden.
Dann sind die Felgen als Originalzubehör eintragungsfrei!
Die Reifengrösse muss aber natürlich passend zum Fahrzeugschein sein.
(Im Prinzip hat Thomas das ja schon gesagt)
Dann sind die Felgen als Originalzubehör eintragungsfrei!
Die Reifengrösse muss aber natürlich passend zum Fahrzeugschein sein.
(Im Prinzip hat Thomas das ja schon gesagt)
Der einzig wahre Speedy ;)
Re: Alu-Felgen-Eintragung
Hallo, danke für die Antworten.
"Es kommt darauf an, ob die Felgen für genau Dein Modell von Mercedes optional verbaut wurden.
Dann sind die Felgen als Originalzubehör eintragungsfrei!"
Ich war gestern bei meiner MB-NL. Die Felge ist für mein Baumuster auf der EPC aufgeführt. Auskunft MB-NL: eintragungsfrei, ich solle aber sicherheitshalber den EPC-Ausdruck mitführen.
"Die Reifengrösse muss aber natürlich passend zum Fahrzeugschein sein."
Klar, die wird ja nicht geändert.
Gruß und Dank
Zinn
"Es kommt darauf an, ob die Felgen für genau Dein Modell von Mercedes optional verbaut wurden.
Dann sind die Felgen als Originalzubehör eintragungsfrei!"
Ich war gestern bei meiner MB-NL. Die Felge ist für mein Baumuster auf der EPC aufgeführt. Auskunft MB-NL: eintragungsfrei, ich solle aber sicherheitshalber den EPC-Ausdruck mitführen.
"Die Reifengrösse muss aber natürlich passend zum Fahrzeugschein sein."
Klar, die wird ja nicht geändert.
Gruß und Dank
Zinn